Fotografier Verbot 71
[gone] User_6449
10.03.2013
Die automatische Grammatik-Prüfung funktioniert mit Word nicht
besonders gut bis gar nicht, denn Deutsch ist in dieser Hinsicht
eine etwas schwere Sprache.
Aber die Überprüfung der Schreibweise einzelner Worte und die
Silbentrennung geht ganz gut. Vielleicht könnte man das auch in
den Texteditor hier in der MK einbauen ...
Viele Grüße
Peter
besonders gut bis gar nicht, denn Deutsch ist in dieser Hinsicht
eine etwas schwere Sprache.
Aber die Überprüfung der Schreibweise einzelner Worte und die
Silbentrennung geht ganz gut. Vielleicht könnte man das auch in
den Texteditor hier in der MK einbauen ...
Viele Grüße
Peter
#62Report
10.03.2013
Ich habe von einer Potsdamer Zeitung erst kürzlich einen Schadenersatz bekommen, weil der Pressefotograf meinen Sohn - ohne meine Einwilligung und völlig zusammenhanglos - auf einer Messe fotografiert hatte. Dieses Bild war in derZeitung unter "Termine" erschienen.
Solche Geschichten wirken übrigens erheblich glaubwürdiger, wenn das Aktenzeichen des Urteils mitgeliefert wird...
#63Report
10.03.2013
Die automatische Grammatik-Prüfung funktioniert mit Word nicht
besonders gut bis gar nicht, denn Deutsch ist in dieser Hinsicht
eine etwas schwere Sprache.
Legastheniker haben meines Wissens aber kein Grammatik-Problem, sondern ein Rechtschreibproblem.
Davon abgesehen kommen auf einen echten Legastheniker ungefähr 10 Leute, die einfach eine lausige Rechtschreibung haben.
#64Report
10.03.2013
Aber wo doch das Veranstalter auch will das die doofe Fotograf nicht Bilder machen tut ist doch gut das sie hier echten Rat von Profis bekommt damit sie stinkefinger zeigen kann. So sieht das doofe fotograf nämlich voll daneben aus und ist sich voll am blamieren. Gut das hier immer gute rechtliche ratschläge sind, sogar zu word und die rechtschreibsprüfung da weil die auch immer jedes wort unterstreicht weil die so doof ist von word.
jedenfalls kann sie die ganze zeit auf der show den stinkefinger zeigen und alle werden denken boh ist die cool und professionell. Die muss auf meine show auch kommen und da wird die bestimmt toll sein.
jedenfalls kann sie die ganze zeit auf der show den stinkefinger zeigen und alle werden denken boh ist die cool und professionell. Die muss auf meine show auch kommen und da wird die bestimmt toll sein.
#65Report
[gone] User_6449
10.03.2013
@ Antoni
So überspitzt möchte ich mich nicht anschließen,
denn viele Menschen haben erhebliche Probleme
mit der Rechtschreibung und bei mir gibt es gewiß
auch an jedem zweiten Satz etwas auszusetzen.
Deshalb sind die Menschen aber noch lange nicht
blöd, sondern trotzdem ernst zu nehmen, selbst
wenn es manchmal etwas schwer verständlich ist.
Viele Grüße
Peter
So überspitzt möchte ich mich nicht anschließen,
denn viele Menschen haben erhebliche Probleme
mit der Rechtschreibung und bei mir gibt es gewiß
auch an jedem zweiten Satz etwas auszusetzen.
Deshalb sind die Menschen aber noch lange nicht
blöd, sondern trotzdem ernst zu nehmen, selbst
wenn es manchmal etwas schwer verständlich ist.
Viele Grüße
Peter
#66Report
10.03.2013
Zitet: Pressevertreter können nicht ausgeschlossen werden; sie haben sich dem Leiter der Versammlung gegenüber durch ihren Presseausweis ordnungsgemäß auszuweisen.... mag sein das das irgendwo steht, aber was ist ein Pressevertreter und was ist ein gültiger Presseausweis???
Es gibt im Moment nämlich keinen offiziellen - weil: Die Innenministerkonferenz (IMK) am 7. Dezember 2007 beschlossen hat, dass Presseausweise ab 2009 nicht mehr die Autorisierung der Innenminister auf der Rückseite tragen dürfen. Somit kann sich jeder seinen eigenen Drucken. Ich vermute das ihre ganzen Anstrengungen für die Katz sind! Sollte der besagte Fotograf nicht fotografieren dürfen (was ich nicht galube und wie auch immer) sollte er einen "Kollegen" bitten ihm die Fotos für die Berichterstattung zu überlassen. Solche Spielchen sind ganz leicht zu umgehen oder auszuhebeln und professionell sind sie ganz sicher auch nicht.
Es gibt im Moment nämlich keinen offiziellen - weil: Die Innenministerkonferenz (IMK) am 7. Dezember 2007 beschlossen hat, dass Presseausweise ab 2009 nicht mehr die Autorisierung der Innenminister auf der Rückseite tragen dürfen. Somit kann sich jeder seinen eigenen Drucken. Ich vermute das ihre ganzen Anstrengungen für die Katz sind! Sollte der besagte Fotograf nicht fotografieren dürfen (was ich nicht galube und wie auch immer) sollte er einen "Kollegen" bitten ihm die Fotos für die Berichterstattung zu überlassen. Solche Spielchen sind ganz leicht zu umgehen oder auszuhebeln und professionell sind sie ganz sicher auch nicht.
#67Report
10.03.2013
So, die Messe ist rum und jetzt würde mich die Antwort des Model interessieren wie das Ganze ausgegangen ist. Ich befürchte leider, daß wir aber nichts mehr davon lesen werden.
Gruß,
Peter
Gruß,
Peter
#68Report
#69
11.03.2013
Das Problem ist das diese Models denken, genau daß Verhalten wäre profilike. Liest man nicht in der Presse das diese und jene Band das Fotografieren untersagt und dieser und jener "Star" irgendwelche Allüren als wohl das mindeste haben möchte. Das geht von den Häppchen Backstage da muß unbedingt Gurke auf die Salami oder in den Vertrag schreiben läßt das er ohne Funkmikrofon nicht auftreten muß.
Wenn ich manchmal hier im Studio denke, der Typ könnte gut passen und nachfrage, nach ganz normalen Fotos, Fashion oder ähnliches, kommt nicht oft die Frage, was wird denn bezahlt. Noch kein Fotostudio von innen gesehen und gleich um Geld betteln ... hahah ;-)
Wenn dann die Models (natürlich auch Fotografen) mal was größeres bekommen, meinen sie, jetzt bin ich ein Star und jetzt muß das so sein. Meistens ist es auch so, um so unerfahrener oder jünger, um so großer ist die Schnauze ;-)
Wenn ich manchmal hier im Studio denke, der Typ könnte gut passen und nachfrage, nach ganz normalen Fotos, Fashion oder ähnliches, kommt nicht oft die Frage, was wird denn bezahlt. Noch kein Fotostudio von innen gesehen und gleich um Geld betteln ... hahah ;-)
Wenn dann die Models (natürlich auch Fotografen) mal was größeres bekommen, meinen sie, jetzt bin ich ein Star und jetzt muß das so sein. Meistens ist es auch so, um so unerfahrener oder jünger, um so großer ist die Schnauze ;-)
#70Report
13.03.2013
Ich kann verstehen dass das Model von einer bestimmten Person nicht fotografiert werden möchte. Ausnahmsweise bin ich mal dafür, dass das Model jemand mitbringt - der sich dann vor oder neben den Fotograf platziert und mittels eines Stück Pappe oder so dem Fotografen die Sicht nimmt. Bzw dessen Kamera. Ist ja ne öffentliche Veranstaltung.
#71Report
Topic has been closed
Pressemitteilung Nr. (13/2007) vom 14.03.2007
Die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin wies die Klage einer Erzieherin ab, mit der diese vom Verleger einer Zeitung und einem Fotografen Schmerzensgeld für den ungenehmigten Abdruck von Fotos verlangte. Die Klägerin hatte bei einer Dessousshow in einer Berliner Diskothek mitgewirkt. Dabei entstandene Fotos waren später ohne Zustimmung der jungen Frau in einer regionalen Tageszeitung abgebildet worden.
Nach Auffassung der Kammer steht der Klägerin kein Schadensersatz wegen der Verletzung des Rechts am eigenen Bild zu, da sie als Mitwirkende einer Modenschau davon ausgehen müsse, in der Öffentlichkeit zu stehen. Für die Medienvertreter hätte es keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass ein an der Show mitwirkendes Model weder die Fertigung noch eine Veröffentlichung der von ihr gemachten Fotos wünsche. Wer sich als Model an einer Modenschau beteilige, müsse mit einer Berichterstattung rechnen, zumal von den Veranstaltern üblicherweise eine Publizität über den anwesenden Personenkreis hinaus angestrebt werde. Es komme dabei nicht darauf an, welche Art von Kleidung vorgeführt werde. Die Beklagten hätten daher von einer Einwilligung der Klägerin zur Fertigung und Veröffentlichung der Aufnahmen ausgehen dürfen.
Schriftliche Urteilgründe liegen noch nicht vor.
Gegen die Entscheidung ist die Berufung zum Kammergericht möglich.
(Gesch.-Nr. 27 O 1063/06, Landgericht Berlin)
Bei Rückfragen: Katrin-Elena Schönberg/Pressestelle LG Berlin
(Tel: 030-9015 2504; 9015 2290)
........................................................
Weiterführende Informationen:
Die Klägerin legte am 21.03.2007 gegen Urteil des Landgerichts Berlin Berufung ein. Die Berufung wurde mit Beschluss vom 13.08.2007 zurückgewiesen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hatte und keine weiteren Gründe vorlagen, die eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordern. (Gesch.-Nr. 10 U 80/07)
Berlin, im Januar 2008