Fotografier Verbot 71
#21
08.03.2013
Ich bin von der Hinterhofzeitung von Oberbrüllhart
beauftragt, einen Model-Contest zu fotografieren.
Es geht um die Miss Hinterhof aus dem Amtsbezirk Niedertupfikon.
Da ist ein Modell am Contest, die ich als Zicke empfinde, im Klartext,
sie ist eine Zicke.
Kann ich vom Veranstalter verlangen, dass er für die offiziellen Fotos der
gesamten Model-Gruppe die Zicke ausschliesst - und falls sie, was eine Katastrophe
für den ganzen Amtskreis wäre, unter die ersten Drei gelangen würde, ich die Bilder der besten
Drei nur mit zwei der Models machen kann. Weil eben die Zicke auf vom Podest ausgeschlossen
werden muss.
Eine Lösung wäre auch, dass einfach die Vierte für meinen Bericht nachrutschen würde.
Damit das BIld mit drei Siegerinnen vollständig wirkt.
Oder so? Ich glaube so versteht man dein Ansinnen ganz gut.
Heiner
beauftragt, einen Model-Contest zu fotografieren.
Es geht um die Miss Hinterhof aus dem Amtsbezirk Niedertupfikon.
Da ist ein Modell am Contest, die ich als Zicke empfinde, im Klartext,
sie ist eine Zicke.
Kann ich vom Veranstalter verlangen, dass er für die offiziellen Fotos der
gesamten Model-Gruppe die Zicke ausschliesst - und falls sie, was eine Katastrophe
für den ganzen Amtskreis wäre, unter die ersten Drei gelangen würde, ich die Bilder der besten
Drei nur mit zwei der Models machen kann. Weil eben die Zicke auf vom Podest ausgeschlossen
werden muss.
Eine Lösung wäre auch, dass einfach die Vierte für meinen Bericht nachrutschen würde.
Damit das BIld mit drei Siegerinnen vollständig wirkt.
Oder so? Ich glaube so versteht man dein Ansinnen ganz gut.
Heiner
#22Report
08.03.2013
@OKKVLT: Modelwettbewerbe und Messen sind Geschäft, die werden nach Euronen und nicht nach vergossenen Tränen abgerechnet.
Was nicht heißt, dass private Shootings nicht in einem hohen Maße von Sympathie getragen sein sollen.
Aber dort draußen auf der Showbühne tobt die Realität.
Was nicht heißt, dass private Shootings nicht in einem hohen Maße von Sympathie getragen sein sollen.
Aber dort draußen auf der Showbühne tobt die Realität.
#23Report
08.03.2013
Zitat Und lustig wie die Fotografen hier reagieren..."Haste Pech, musste mit klarkommen".
Da sage ich nur: "So, wie man in den Wald hineinruft, so kommt das Echo zurück"
Aber solche Tipps wie "Stinkefinger zeigen" usw ....einfach machen, wenn man auffallen muss !
Das muss ja ein wahnsinnig wichtiges und hochwertiges Event sein ! Mann-ohh-Mann ....
Da sage ich nur: "So, wie man in den Wald hineinruft, so kommt das Echo zurück"
Aber solche Tipps wie "Stinkefinger zeigen" usw ....einfach machen, wenn man auffallen muss !
Das muss ja ein wahnsinnig wichtiges und hochwertiges Event sein ! Mann-ohh-Mann ....
#24Report
08.03.2013
@OKKVLT: Die TO hat explizit nach *rechtlichen* Möglichkeiten gesucht. Was hat das mit "Zwischenmenschlich" zu tun? Wenn rechtlich kein Handlungsspielraum besteht, nützt auch Kaminfeuerkuscheln rein gar nix ... aber natürlich hab auch ich gegen Kaminfeuerkuscheln mit Modellen nix einzuwenden ;)
#25Report
[gone] KALLEX Photography www.facebook.com/kallex.kiel
08.03.2013
Rechtlich gibts da nix. Es ist ein öffentlicher Event und da ist die Gesetzgebung ja eindeutig. Kann jeder fotografieren und veröffentlichen. Auch gegen Kohle.
§ 23 KunstUrhG Absatz 1 , Punkt 3.
§ 23 KunstUrhG Absatz 1 , Punkt 3.
#26Report
08.03.2013
und Absatz 2 sagt
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
je nachdem in welcher form besagter Fotograf nen Arschloch ist könnte das ja schon reichen.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
je nachdem in welcher form besagter Fotograf nen Arschloch ist könnte das ja schon reichen.
#27Report
08.03.2013
... und was für ein "berechtigtes Inteesse" sollte die TO haben, wenn sie zB auf dem Catwalk marschiert wie alle anderen Models auch ? Der subjektive Eindruck, der spezielle Fotograf sein ein A**** zählt da sicher nicht dazu ...
#28Report
[gone] User_165787
08.03.2013
http://www.rechtambild.de/2010/04/das-berechtigte-interesse-im-sinne-des-%C2%A7-23-abs-2-kug/
Die Fälle wo ein "berechtigtes Interesse" der Dargestellten verletzt wurde, sind i.d.R. bei der kommerziellen Nutzung/Werbung und beim Eindringen in die Privat-/Intimsphäre zu sehen. Ein öffentlicher Auftritt als Model einer Modenschau fällt dort wohl nicht drunter.
Die Fälle wo ein "berechtigtes Interesse" der Dargestellten verletzt wurde, sind i.d.R. bei der kommerziellen Nutzung/Werbung und beim Eindringen in die Privat-/Intimsphäre zu sehen. Ein öffentlicher Auftritt als Model einer Modenschau fällt dort wohl nicht drunter.
#29Report
08.03.2013
doch klar Werner,
wie ich ja schon schrieb es kommt drauf an um welche art Arschloch es sich handelt.
mal davon abgesehen das die Messe nicht in der Öffentlichkeit stattfindet sondern im Rahmen einer Veranstaltung bei der ein Veranstalter Hausrecht hat.
Ähnlich wie bei Konzerten sonst bräuchten sich die Kollegen da ja auch nicht mit "First three Songs no Flash" rumschlagen.
also was kann die TO machen, mit dem Veranstalter schnacken (hat sie ja schon gemacht) und wenn besagtes Arschloch auftaucht jemanden bescheid sagen der dem mal auf die Schultern klopf und sagt das er es lassen soll.
werden doch Bilder von ihr veröffentlicht dann kann sie wohl was gegen tun.
Ich gehe dabei einfach mal aus das das Arschloch nen privates Arschloch ist und kein Arschloch von der Presse.
wie ich ja schon schrieb es kommt drauf an um welche art Arschloch es sich handelt.
mal davon abgesehen das die Messe nicht in der Öffentlichkeit stattfindet sondern im Rahmen einer Veranstaltung bei der ein Veranstalter Hausrecht hat.
Ähnlich wie bei Konzerten sonst bräuchten sich die Kollegen da ja auch nicht mit "First three Songs no Flash" rumschlagen.
also was kann die TO machen, mit dem Veranstalter schnacken (hat sie ja schon gemacht) und wenn besagtes Arschloch auftaucht jemanden bescheid sagen der dem mal auf die Schultern klopf und sagt das er es lassen soll.
werden doch Bilder von ihr veröffentlicht dann kann sie wohl was gegen tun.
Ich gehe dabei einfach mal aus das das Arschloch nen privates Arschloch ist und kein Arschloch von der Presse.
#30Report
Hier scheinen sich ja ziemlich viele auf die Füsse getreten und in ihren Grundrechten massiv beschnitten zu fühlen... :D
#31Report
08.03.2013
Nun stell euch mal vor. Der besagte Fotograf taucht da auf. Jemand tippt dem auf die Schulter: "Ey, du darfst die Sarah nicht fotografieren!". Er erstaunt: "Wieso denn nicht?!" Der andere: "Sarah will das nicht, sie sagt du bist ein "Arsch****!"
hahahaha...bin mal gespannt, was dann daraus wird! ;)
Süß finde ich es ja auch von der Sarah, das sie es hier so öffentlich reinschreibt. Er kann sich das dann schön zusammenreimen. Wie würdet ihr denn reagieren, wenn sich herausstellt, das sie gerade DICH so genannt/gemeint hat?
hahahaha...bin mal gespannt, was dann daraus wird! ;)
Süß finde ich es ja auch von der Sarah, das sie es hier so öffentlich reinschreibt. Er kann sich das dann schön zusammenreimen. Wie würdet ihr denn reagieren, wenn sich herausstellt, das sie gerade DICH so genannt/gemeint hat?
#32Report
08.03.2013
@ Rebecker,
ich würde keine Bilder haben wollen von Leuten die mich für nen Arsch halten, genau so wie ich keine Bilder von Arschlöchern machen möchte.
zudem gehe ich mal davon aus das die TO auch schon mit dem Typen kommuniziert hat.
ich würde keine Bilder haben wollen von Leuten die mich für nen Arsch halten, genau so wie ich keine Bilder von Arschlöchern machen möchte.
zudem gehe ich mal davon aus das die TO auch schon mit dem Typen kommuniziert hat.
#33Report
08.03.2013
H.till.W
08.03.2013, 13:42
@ Rebecker,
ich würde keine Bilder haben wollen von Leuten die mich für nen Arsch halten, genau so wie ich keine Bilder von Arschlöchern machen möchte.
zudem gehe ich mal davon aus das die TO auch schon mit dem Typen kommuniziert hat.
Sie ist bestimmt mit Sicherheit nicht die einzige die da ist. Kann ja auch sein, das er SIE gar nicht fotografieren möchte.
Aber schon lustige Tipps, die hier so gegeben werden, mit "Stinkefinger" zeigen. Die anderen werden sich über so Bilder freuen..lol
Ps.: So eine Variante von meinen Namen habe ich bis jetzt noch nicht gelesen ;)
*Rechtschreibfehler entfernt ^^
#34Report
[gone] Hermann Klecker
08.03.2013
Du kannst ja sein Motorrad rammen, wenn er Dich fotografiert.
#35Report
#36
08.03.2013
ups sorry Rebecca
das kommt davon wenn man schnell mit dem Handy schreibt
das kommt davon wenn man schnell mit dem Handy schreibt
#37Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
08.03.2013
Rechtlich gibts da nix. Es ist ein öffentlicher Event und da ist die Gesetzgebung ja eindeutig. Kann jeder fotografieren und veröffentlichen. Auch gegen Kohle.
Da scheint es mal wieder einige Unklarheiten zu geben.
Das Fotografieren bei öffentlichen Veranstaltungen ist grundsätzlich erlaubt und die Bilder können auch veröffentlicht werden. ABER: Der entsprechende Fotograf darf nur die Verantstaltung als Ganzes abbilden. Einzelne Personen beim Event ohne den Zusammenhang mit der Veranstaltung z.B. als Portrait zu veröffentlichen, verstösst gegen das Persönlichkeitsrecht!
Als Beispiel: ich darf bei einem Fashingsumzug die Wagen und den Umzug als solchen fotografieren und veröffentlichen. Die hübsche Blondine in der ersten Reihe aber nicht.
Solch eine Modeveranstaltung ist aber nicht öffentlich. Hier kann der Veranstalter festlegen, ob fotografiert werden darf oder nicht (Hausrecht). Stimmt der Veranstalter dem Fotografieren zu, sollte er am Eingang jedoch darauf hinweisen, dass Bilder gemacht werden, damit es zu keinen Konflikt zwischen seinem Hausrecht und dem Persönlichkeitsrecht der Besucher kommt. Wer nicht fotografiert werden möchte, kann sich dann entschieden, draußen zu bleiben!
#38Report
08.03.2013
Wenn es kein allgemeines Fotografierverbot vom Hausherren gibt, können Besucher bei öffentlichen Veranstaltungen fotografieren.
Bei öffentlichen Veranstaltungen kann es sogar durchaus unmöglich sein, als Hausrechtsinhaber das Fotografieren zu verbieten.
Dazu müsste man "öffentliche Veranstaltung" definieren - handelt es sich um eine "öffentliche Versammlung" im Sinne des Versammlungsgesetzes, dann haben Presse-Vertreter, die sich als solch ausweisen, einen gesetzlichen Anspruch auf Zugang und freie Berichterstattung inkl. Fotografieren.
Versammlungsgesetz - Abschnitt II
Öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen
§ 6
(1) Bestimmte Personen oder Personenkreise können in der Einladung von der Teilnahme an einer Versammlung ausgeschlossen werden.
(2) Pressevertreter können nicht ausgeschlossen werden; sie haben sich dem Leiter der Versammlung gegenüber durch ihren Presseausweis ordnungsgemäß auszuweisen.
Das nur am Rande.
Eine "öffentliche Veranstaltung" gibt es rechtlich eigentlich nicht. Bei einer Veranstaltung in geschlossenen Räumen oder auf Privatgelände, für die öffentlich eingeladen wird, kann dennoch der Hausrechtsinhaber sowohl den Zugang reglementieren (also einzelne Leute nicht reinlassen) als auch das Fotografieren verbieten, oder andere Tätigkeiten.
#39Report
08.03.2013
Das Fotografieren bei öffentlichen Veranstaltungen ist grundsätzlich erlaubt und die Bilder können auch veröffentlicht werden. ABER: Der entsprechende Fotograf darf nur die Verantstaltung als Ganzes abbilden. Einzelne Personen beim Event ohne den Zusammenhang mit der Veranstaltung z.B. als Portrait zu veröffentlichen, verstösst gegen das Persönlichkeitsrecht!
Als Beispiel: ich darf bei einem Fashingsumzug die Wagen und den Umzug als solchen fotografieren und veröffentlichen. Die hübsche Blondine in der ersten Reihe aber nicht.
Das ist, mit Verlaub, in diesem Zusammenhang völliger Kokolores.
Diese Regelung betrifft das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen.
Es hat überhaupt nichts mit dem Hausrecht eines Veranstalters bei einer "öffentlichen Veranstaltung" zu tun.
#40Report
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