Fotografier Verbot 71
08.03.2013
Sowas wie die Duden-Sarah sollte das mit dem Modeln lieber wieder sein lassen.
#42Report
08.03.2013
@Satyr: Warum? Verteilst du deinen Models vor dem Shooting etwa noch einen Orthographietest zum Ausfüllen? kchchch ;)
#43Report
09.03.2013
Manche Menschen leiden unter der sogenannten Legasthenie.
Für diejenigen, die es nachlesen wollen http://de.wikipedia.org/wiki/Legasthenie
Dieses kann auch ganz unterschiedliche Ursachen haben.
Urteilt nicht über Menschen die Ihr nicht kennt, da geht mir echt die Hutschnur hoch.
Ausserdem kann ich nicht urteilen ob sie den Fotografen als Arschloch betitelt nur weil Ihr seine Nase nicht passt oder, er sie Bedrängt oder Nachstellt bzw. ein echtes Arschloch ist (Ja schwarze Schafe gibt es auch unter den Kollegen)
Neutral halten und ggf. Frage beantworten ist angesagt.
Sorry musste ich mal loswerden.
Für diejenigen, die es nachlesen wollen http://de.wikipedia.org/wiki/Legasthenie
Dieses kann auch ganz unterschiedliche Ursachen haben.
Urteilt nicht über Menschen die Ihr nicht kennt, da geht mir echt die Hutschnur hoch.
Ausserdem kann ich nicht urteilen ob sie den Fotografen als Arschloch betitelt nur weil Ihr seine Nase nicht passt oder, er sie Bedrängt oder Nachstellt bzw. ein echtes Arschloch ist (Ja schwarze Schafe gibt es auch unter den Kollegen)
Neutral halten und ggf. Frage beantworten ist angesagt.
Sorry musste ich mal loswerden.
#44Report
09.03.2013
Da bin ich ja mal gespannt, was auf der "Model Madness" nun ablief und ob es nun zur Realisierung der hier angeschnittenen Problematik kam.
http://www.modelmadness.de/
Der Trailer von 2010 zeigt jedenfalls ´ne geile Show, bei der die auftretenden Models jedenfalls "relative Personen der Zeitgeschichte" waren, solange sie dort auf der Rampe agierten.
Bildrechtlich also "zum Abschuß freigegeben", sei es nun per Handyclick oder Dauerfeuer aus einer 1D Mk.IV oder D4 ...
Ob und was das Hausrecht des Veranstalters dazu hergab für den Fall, daß ein "störendes" Verhalten des Betreffenden stattfand, oder ob ihm ggfs. gleich schon der Zutritt verwehrt wurde - darauf würde es hier ggfs. dann ankommen.
Ansonsten kenne ich Ähnliches, daß man als Gast/Besucher mit einem Equipment, das den akkreditierten Fotoscouts gleichkommt, vom Türsteher aufgehalten wird und Auflagen oder Einschränkungen hinnehmen muß, während Dutzende von Handyknipsern dann "ungeschoren" alles ablichten und die Resultate letztlich verwerten können, wie sie wollen.
http://www.modelmadness.de/
Der Trailer von 2010 zeigt jedenfalls ´ne geile Show, bei der die auftretenden Models jedenfalls "relative Personen der Zeitgeschichte" waren, solange sie dort auf der Rampe agierten.
Bildrechtlich also "zum Abschuß freigegeben", sei es nun per Handyclick oder Dauerfeuer aus einer 1D Mk.IV oder D4 ...
Ob und was das Hausrecht des Veranstalters dazu hergab für den Fall, daß ein "störendes" Verhalten des Betreffenden stattfand, oder ob ihm ggfs. gleich schon der Zutritt verwehrt wurde - darauf würde es hier ggfs. dann ankommen.
Ansonsten kenne ich Ähnliches, daß man als Gast/Besucher mit einem Equipment, das den akkreditierten Fotoscouts gleichkommt, vom Türsteher aufgehalten wird und Auflagen oder Einschränkungen hinnehmen muß, während Dutzende von Handyknipsern dann "ungeschoren" alles ablichten und die Resultate letztlich verwerten können, wie sie wollen.
#45Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
10.03.2013
Das ist, mit Verlaub, in diesem Zusammenhang völliger Kokolores.
Diese Regelung betrifft das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen.
Es hat überhaupt nichts mit dem Hausrecht eines Veranstalters bei einer "öffentlichen Veranstaltung" zu tun.
Die von mir beschreibene Regelung betrifft das Fotografieren bei allen Versammlungen und ist keinesfalls Kokolores.
da es sich bei einer Motorrad-Messe zweifelsfrei um ein Ereignis der Zeitgeschichte handelt
*lach* Eine kommerzielle Motorrad-Messe ist ein Ereignis der Zeitgeschichte - guter Witz! Zum Bereich der Zeitgeschichte im Sinne von § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG gehören Vorgänge, die zwischen Tagesaktualität und Geschichte angesiedelt sind. Hierzu gehören beispielsweise öffentliche Sportveranstaltungen oder spektakuläre Strafverfahren. Eine Werbeveranstaltung gehört sicherlich nicht dazu.
Selbst, wenn der Veranstalter das Fotografieren erlaubt, heißt das noch lange nicht, dass er damit per se das Recht am eigenen Bild der Besucher beseitigen kann. Wo kämen wir denn da hin???
Solche Äußerungen können für dort anwesende Fotografen sehr kostenintensiv werden. Das haben schon sogenannte "Partyfotografen" zu spüren bekommen, die in Diskotheken (mit Erlaubnis des Veranstalters) das Partyvolk abgelichtet und die Bilder ohne Zustimmung der abgebildeten Personen veröffentlicht hatten.
Der Veranstalter kann nur für sich, seine Location und evtl. noch für seine Mitarbeiter sprechen. Für die anwesenden Gäste jedoch nicht.
Vielleicht liest du mal hier bei Leuten die wissen wovon sie reden: http://www.rechtambild.de/2011/08/fotorechtliche-probleme-bei-der-event-und-partyfotografie/#comment-4101
#46Report
10.03.2013
Aber es geht nicht um die Gäste, sondern um die auftretenden Darsteller - denselben Themenmix Girls & Bikes habe ich kürzlich auf der Good Vibrations fotografiert.
Daß ich keine Besucherin ungefragt veröffentlichen darf, ist richtig - und deshalb auch die entsprechende Problematik in der Disco, wenn eine Besucherin auf der Tanzfläche fotografiert und per WiFi auf 10 Partyplattformen "geteilt" wird, noch ehe sie die Tanzfläche verlassen hat. Aber hier geht es um einen Auftritt professioneller Darsteller vor eben auch dafür Eintritt zahlendem Publikum, die für programmgeplante Showacts engagiert wurden.
Relative Person der Zeitgeschichte ist nicht nur dann der Fall, wenn man mit Transparent und Tröte eine Demo anführt.
Daß ich keine Besucherin ungefragt veröffentlichen darf, ist richtig - und deshalb auch die entsprechende Problematik in der Disco, wenn eine Besucherin auf der Tanzfläche fotografiert und per WiFi auf 10 Partyplattformen "geteilt" wird, noch ehe sie die Tanzfläche verlassen hat. Aber hier geht es um einen Auftritt professioneller Darsteller vor eben auch dafür Eintritt zahlendem Publikum, die für programmgeplante Showacts engagiert wurden.
Relative Person der Zeitgeschichte ist nicht nur dann der Fall, wenn man mit Transparent und Tröte eine Demo anführt.
#47Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
10.03.2013
Aber es geht nicht um die Gäste, sondern um die auftretenden Darsteller
Dabei sollte die Erlaubnis zum Fotografieren und Veröffentlichen im Vertrag zwischen Veranstalter und den Darstellern bzw. Models geregelt sein.
Wobei man jedoch bei einer Teilnahme eines Models von einer sog. "konkludenten Einwilligung" kann. Wenn also in dem Verhalten der Teilnahme an der Veranstaltung gleichzeitig die Einwilligung an der Erstellung und Veröffentlichung der Bilder gesehen werden kann, z. B. weil es dem Teilnehmer offensichtlich gewesen sein musste, dass auf der Veranstaltung Fotos gemacht werden, ist keine ausdrückliche Einwilligung mehr erforderlich.
#48Report
10.03.2013
Genau, dann sind wir da derselben Meinung - das Bestehen dieser konkludente Einwilligung, so wie auch in dem zitierten Artikel beschrieben.
Im hier genannten Problemfall wird das genau der Knackpunkt sein, denn die TO wollte oder sollte wohl als Darstellerin auftreten - und um die Konkludenz der Zustimmung wird es hier wohl gehen. Immerhin hat sie ja konkret diesem einzelnen Fotografen ggü. diese Einwilligung im voraus verweigert. Wäre jetzt für mich ein Präzedenzfall, wenn es bei dem gestrigen Auftritt nun tatsächlich so wie befürchtet zu dieser Konfrontation gekommen wäre. Vielleicht hielt sich der betreffende Fotograf auch bewußt im Hintergrund und hat unter Ausnutzung baulicher Gegebenheiten mit dem 300er Tele über alle Köpfe hinweg fotografiert ... oder seine 3 Kumpels standen mit Fotohandys in vorderster Reihe. Wobei zwar so wohl eine Veröffentlichung durch den Betreffenden unterbleiben wird, aber daß die TO "für die Schublade" fotografiert wurde, wird sie kaum verhindert haben können.
Im hier genannten Problemfall wird das genau der Knackpunkt sein, denn die TO wollte oder sollte wohl als Darstellerin auftreten - und um die Konkludenz der Zustimmung wird es hier wohl gehen. Immerhin hat sie ja konkret diesem einzelnen Fotografen ggü. diese Einwilligung im voraus verweigert. Wäre jetzt für mich ein Präzedenzfall, wenn es bei dem gestrigen Auftritt nun tatsächlich so wie befürchtet zu dieser Konfrontation gekommen wäre. Vielleicht hielt sich der betreffende Fotograf auch bewußt im Hintergrund und hat unter Ausnutzung baulicher Gegebenheiten mit dem 300er Tele über alle Köpfe hinweg fotografiert ... oder seine 3 Kumpels standen mit Fotohandys in vorderster Reihe. Wobei zwar so wohl eine Veröffentlichung durch den Betreffenden unterbleiben wird, aber daß die TO "für die Schublade" fotografiert wurde, wird sie kaum verhindert haben können.
#49Report
10.03.2013
Manche Menschen leiden unter der sogenannten Legasthenie.
Wiederum andere leiden unter "Die Schule war mir eh scheissegal"-itis ...
Man kann's nicht wissen...
#50Report
10.03.2013
Stimmt man kann es nicht wissen und deshalb sollte man auch nicht urteilen
#51Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
10.03.2013
Genau, dann sind wir da derselben Meinung - das Bestehen dieser konkludente Einwilligung, so wie auch in dem zitierten Artikel beschrieben.
Wir nehmen mal an, es gibt eine Fotoerlaubnis vom Veranstalter. Wir nehmen mal weiterhin an, es kann durch ihre Teilnahme an der Veranstaltung gleichzeitig die Einwilligung an der Erstellung und Veröffentlichung der Bilder gesehen werden. Dann kann sie leider keinen Fotografen ausschließen, nur weil sie ihn nicht ausstehen kann.
Ihre einzige Möglichkeit: Sie geht zum Veranstalter, sagt "er oder ich" und bittet um ein Hausverbot für den Fotografen. Oder bleibt selbst zu Hause. ;)
#52Report
10.03.2013
Klugscheisser, Kaffeesatzleser und Analphabeten, die perfekte Mischung. xD
#53Report
[gone] User_6449
10.03.2013
Wenn ich es recht verstanden habe, sind Reportagefotos auf
der Veranstaltung erlaubt und nur ein spezieller Fotograf soll
bei Fotos von einem bestimmten Model davon ausgeschlossen
werden, weil ihn das Modell nicht leiden kann.
Meine Einschätzung: Das wird sehr schwierig bis unmöglich ...
Denn wenn es bei dieser Veranstaltung kein Fotoverbot gibt,
gilt das eben für alle Besucher. Es sei denn, man läßt einen
einzelnen Fotografen durch den Sicherheitsdienst entfernen.
Aber:
Bei der Veröffentlichung von Fotos sieht es anders aus, denn
Reportagefotos fallen nur dann unter "Pressefreiheit", wenn
sie auch tatsächlich so aussehen, bzw. im entsprechenden
Zusammenhang gebracht werden.
Einzelne Fotos, welche nicht wie Reportagefotos wirken und
auch nicht so gebracht werden, fallen nicht unter das Thema
der "Pressefreiheit / Berichterstattung", sondern unter das
sogenannte "Recht am eigenen Bild". Die dürfen also ohnehin
nicht veröffentlicht werden ...
Viele Grüße
Peter
der Veranstaltung erlaubt und nur ein spezieller Fotograf soll
bei Fotos von einem bestimmten Model davon ausgeschlossen
werden, weil ihn das Modell nicht leiden kann.
Meine Einschätzung: Das wird sehr schwierig bis unmöglich ...
Denn wenn es bei dieser Veranstaltung kein Fotoverbot gibt,
gilt das eben für alle Besucher. Es sei denn, man läßt einen
einzelnen Fotografen durch den Sicherheitsdienst entfernen.
Aber:
Bei der Veröffentlichung von Fotos sieht es anders aus, denn
Reportagefotos fallen nur dann unter "Pressefreiheit", wenn
sie auch tatsächlich so aussehen, bzw. im entsprechenden
Zusammenhang gebracht werden.
Einzelne Fotos, welche nicht wie Reportagefotos wirken und
auch nicht so gebracht werden, fallen nicht unter das Thema
der "Pressefreiheit / Berichterstattung", sondern unter das
sogenannte "Recht am eigenen Bild". Die dürfen also ohnehin
nicht veröffentlicht werden ...
Viele Grüße
Peter
#54Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
10.03.2013
Bei der Veröffentlichung von Fotos sieht es anders aus, denn
Reportagefotos fallen nur dann unter "Pressefreiheit", wenn
sie auch tatsächlich so aussehen,
Das ist - mit Verlaub gesagt - Humbug!
Wenn Fotografieren vom Veranstalter her erlaubt ist, kann jeder mit einem Handy in der Hand fotografieren...und auch veröffentlichen. Aber eben nur die Veranstaltung als solches - d.h., er darf keine Personen ohne den Zusammenhang mit der Veranstaltung "herauspicken"...sofern er nicht die Einwilligung dieser Personen hat. Mit Pressefreiheit hat das rein gar nichts zu tun.
Ich habe von einer Potsdamer Zeitung erst kürzlich einen Schadenersatz bekommen, weil der Pressefotograf meinen Sohn - ohne meine Einwilligung und völlig zusammenhanglos - auf einer Messe fotografiert hatte. Dieses Bild war in derZeitung unter "Termine" erschienen.
#55Report
[gone] User_6449
10.03.2013
@ jan wischnewski photography | berlin | potsdam
In der ersten Zeile schreibst Du "Humbug" und stimmst mir dann
in Deinen weiteren Ausführungen praktisch 1:1 zu. Das finde ich
sehr faszinierend ... ;-)
Nur über die Sache mit der Pressefreiheit müßtest Du Dich noch
genauer informieren, denn daraus entsteht analog das Recht zur
Veröffentlichung von Reportagefotos zur Berichterstattung.
Viele Grüße
Peter
In der ersten Zeile schreibst Du "Humbug" und stimmst mir dann
in Deinen weiteren Ausführungen praktisch 1:1 zu. Das finde ich
sehr faszinierend ... ;-)
Nur über die Sache mit der Pressefreiheit müßtest Du Dich noch
genauer informieren, denn daraus entsteht analog das Recht zur
Veröffentlichung von Reportagefotos zur Berichterstattung.
Viele Grüße
Peter
#56Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
10.03.2013
Nur über die Sache mit der Pressefreiheit müßtest Du Dich noch
genauer informieren, denn daraus entsteht analog das Recht zur
Veröffentlichung von Reportagefotos zur Berichterstattung.
In diesem Thread hat aber niemand "Pressefotos" erwähnt. Es ging immer einfach nur um einen Fotografen, der diese Veranstaltung knipst.
#57Report
[gone] User_6449
10.03.2013
@ jan wischnewski photography | berlin | potsdam
Jeder Fotograf, welcher eine Veranstaltung knipst,
kann sich bei seinen Bildveröffentlichungen auf die
Pressefreiheit (§5 GG) berufen. Es ist die gesetzliche
Grundlage, um Fotografien für die Berichterstattung
überhaupt veröffentlichen zu dürfen.
Er muß also nicht von der Presse sein, sondern das
gilt - zumindest hier in Deutschland - ganz allgemein
für jeden, ohne ansehen der Person.
Probleme mit solchen Bildveröffentlichungen gibt es
nur dann, wenn sie aus dem Zusammenhang gerissen
werden. Also genau so, wie Du es bereits anhand des
Fotos Deines Sohnes in der Zeitung beschrieben hast.
Kein Zusammenhang mit der Veranstaltung fällt nicht
mehr unter Presserecht, ist daher nicht erlaubt ...
Was im Sinne des Themas für das Modell bedeutet:
Wenn das Fotografieren auf dem Event durch den
Veranstalter allgemein erlaubt ist, darf jeder seine
Fotografien im Sinne des Presserechts zur Bericht-
erstattung veröffentlichen.
Nur wenn Fotos nicht der Berichterstattung dienen
und aus dem Zusammenhang gerissen werden, wäre
ein Einspruch der abgebildeten Personen möglich.
Wenn der besagte "unbeliebte Fotograf" also gezielt
ausgeschlossen werden soll, wird wohl keine andere
Möglichkeit bleiben, als ihn "per Hausrecht" vor die
Tür zu begleiten ...
Viele Grüße
Peter
Jeder Fotograf, welcher eine Veranstaltung knipst,
kann sich bei seinen Bildveröffentlichungen auf die
Pressefreiheit (§5 GG) berufen. Es ist die gesetzliche
Grundlage, um Fotografien für die Berichterstattung
überhaupt veröffentlichen zu dürfen.
Er muß also nicht von der Presse sein, sondern das
gilt - zumindest hier in Deutschland - ganz allgemein
für jeden, ohne ansehen der Person.
Probleme mit solchen Bildveröffentlichungen gibt es
nur dann, wenn sie aus dem Zusammenhang gerissen
werden. Also genau so, wie Du es bereits anhand des
Fotos Deines Sohnes in der Zeitung beschrieben hast.
Kein Zusammenhang mit der Veranstaltung fällt nicht
mehr unter Presserecht, ist daher nicht erlaubt ...
Was im Sinne des Themas für das Modell bedeutet:
Wenn das Fotografieren auf dem Event durch den
Veranstalter allgemein erlaubt ist, darf jeder seine
Fotografien im Sinne des Presserechts zur Bericht-
erstattung veröffentlichen.
Nur wenn Fotos nicht der Berichterstattung dienen
und aus dem Zusammenhang gerissen werden, wäre
ein Einspruch der abgebildeten Personen möglich.
Wenn der besagte "unbeliebte Fotograf" also gezielt
ausgeschlossen werden soll, wird wohl keine andere
Möglichkeit bleiben, als ihn "per Hausrecht" vor die
Tür zu begleiten ...
Viele Grüße
Peter
#58Report
10.03.2013
Manche Menschen leiden unter der sogenannten Legasthenie.
Auch denen steht im Zeitalter der Computer und Textverarbeitungsprogramme eine Rechtschreib- und sogar eine Grammatik-Prüfung zur Verfügung. Man muß sich allerdings die Mühe machen, solche Mittel auch zu nutzen.
#59Report
10.03.2013
lach* Eine kommerzielle Motorrad-Messe ist ein Ereignis der Zeitgeschichte - guter Witz! Zum Bereich der Zeitgeschichte im Sinne von § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG gehören Vorgänge, die zwischen Tagesaktualität und Geschichte angesiedelt sind. Hierzu gehören beispielsweise öffentliche Sportveranstaltungen oder spektakuläre Strafverfahren. Eine Werbeveranstaltung gehört sicherlich nicht dazu.
Aber selbstverständlich ist jede Messe das. Kannst ja mal Dr.Kötz fragen, vielleicht hat der die Geduld und erklärt es Dir.
(Ich hab sie ehrlich gesagt nicht...)
#60Report
Topic has been closed
Liebe Sarah - zunächst mal solltest Du an Deiner Rechtschreibung und Grammatik arbeiten, nichts für ungut. (Das überschreitet schon die Grenze zur Unverständlichkeit...)
Ich interpretiere mal:
Im Rahmen einer Motorrad-Messe gibt es einen Model-Contest. Du bist dort als Model beteiligt, und möchtest gerne einem Fotografen (einem bestimmten oder allen?) verbieten, Dich zu fotografieren und die Fotos zu verbreiten und zu veröffentlichen.
Richtig?
Also (mal ein bißchen gestrafft und allgemein):
1. Wer auf der Motorrad-Messe fotografieren darf und gegebenenfalls die Fotos veröffentlichen darf, das entscheidet der Messe-Veranstalter.
Der Messe-Veranstalter könnte, wenn er das gern tun will, das Fotografieren auf seiner Messe verbieten.
Das wird er aber wohl nicht tun, das wäre nämlich schlecht für seine Messe.
2. Gehen wir also mal davon aus, daß das Fotografieren auf der Motorrad-Messe seitens des Messe-Veranstalters nicht eingeschränkt ist.
3. Das heißt: da es sich bei einer Motorrad-Messe zweifelsfrei um ein Ereignis der Zeitgeschichte handelt und der Veranstalter kein Fotografier-Verbot erlassen hat, kann dort jeder fotografieren. Und zwar jeden, den er fotografieren will.
4. Fotos von Besuchern, Messe-Stand-Mitarbeitern usw. kann man dann im Zusammenhang mit der Messe und ihrem Thema (Motorrad usw.) veröffentlichen. Für Veröffentlichungen in völlig anderen Zusammenhängen wird eine Erlaubnis der Abgebildeten nötig sein.
5. Wenn auf einer Messe oder einer Modenschau Models auftreten, auf einem Laufsteg, in einem Contest oder ähnlich, dann müssen sich diese Models es gefallen lassen, auch in anderen Zusammenhängen veröffentlicht zu werden.
Mit der Übernahme des Modeljobs haben sie etwas vereinfacht gesagt nämlich schon ein sehr umfassendes Model-Release erteilt. Dazu gibt es bereits Rechtsprechung, die ich bei Gelegenheit gern mal heraussuche, damals ging es um ein Model, das auf einer Modenschau fotografiert wurde, und wo die Fotos dann in anderem Zusammenhang veröffentlicht wurden. Zulässig, befand das Gericht, weil das Model halt für's Modeln angeheuert und bezahlt worden war.