Ausfallzahlung bei Absage eines Shootings 64
[gone] User_351028
16.05.2013
Warum sollte das Model bei rechtzeitiger Absage des Fotografen, das sind 2 Wochen wohl, 50 % des Honorares erhalten?
Dann macht diese an diesem Tag einen anderen Job und hat 150% in der Tasche...
Dann macht diese an diesem Tag einen anderen Job und hat 150% in der Tasche...
#22Report
[gone] User_6449
16.05.2013
@ cicollus
Weil man innerhalb von zwei Wochen nicht immer einen passenden Termin mit
entsprechender Vorplanung findet.
Der Termin ist also höchstwarscheinlich futsch und 50% sind für den Ausfall ok.
Viele Grüße
Peter
Weil man innerhalb von zwei Wochen nicht immer einen passenden Termin mit
entsprechender Vorplanung findet.
Der Termin ist also höchstwarscheinlich futsch und 50% sind für den Ausfall ok.
Viele Grüße
Peter
#23Report
16.05.2013
Das ist eigentlich bei Buchungen über Modelagenturen sogar üblich. Dann allerdings rechtssicher formuliert - für beide Seiten. Das hier die Kultur vom "komm ich heut nich, komm ich morgen auch nicht" von allen gefeiert wird, hatten wir ja schon öfters. Darum mache ich keinen Job mit einem MK Model.
#24Report
16.05.2013
zum einen entstehen solche texte meist aus spontanem frust - sollte man auch so verstehen und sich nicht aufregen...
sicher ist sowas jedem schon mal irgendwann passiert und dann war man extrem sauer.
zum anderen ist eine ausfallforderung absolut gerechtfertigt. der ausfall besteht nicht darin, keine leistung erbracht zu haben, sondern ggf. eine andere leistung abgesagt zu haben, weil man sich den termin freigehalten hat. das ist für den fotografen genau das gleiche problem, wenn er einen auftrag bekommt und dafür einen anderen absagt oder gar in vorlage für studiomiete o.ä. geht. wenn mir ein paar tage vorher ein kunde absagt, bekomme ich jedenfalls nicht so schnell was neues organisiert. es ist dann für mich ein 100%iger ausfall. da kann ich dann bilder bearbeiten oder die zeit sonstwie sinnvoll nutzen, aber letztendlich ist es ein ausfall.
wie schon einige bemerkt haben, gilt dieser ausfallschaden also beidseitig und ist meines wissens nach auch ganz ohne vertrag im BGB geregelt. allerdings würde ich davon ausgehen, dass auch ein "vertrag" für MK shootings absolut hirnrissig ist, weil kaum einer wegen so ein paar euro vor gericht ziehen würde... selbst wenn 50 euro hotelkosten oder studiomiete als schaden nachweisbar wären.
das beste mittel in der MK ist meiner meinung nach immer noch die shootingvereinbarung. da kann man dann auch bei krankheit ein neutral vergeben und ganz sachlich auf die "krankheit" oder "unfall", etc. verweisen. wenn sowas öfter vorkommt, dann fällt das ja auf...
sicher ist sowas jedem schon mal irgendwann passiert und dann war man extrem sauer.
zum anderen ist eine ausfallforderung absolut gerechtfertigt. der ausfall besteht nicht darin, keine leistung erbracht zu haben, sondern ggf. eine andere leistung abgesagt zu haben, weil man sich den termin freigehalten hat. das ist für den fotografen genau das gleiche problem, wenn er einen auftrag bekommt und dafür einen anderen absagt oder gar in vorlage für studiomiete o.ä. geht. wenn mir ein paar tage vorher ein kunde absagt, bekomme ich jedenfalls nicht so schnell was neues organisiert. es ist dann für mich ein 100%iger ausfall. da kann ich dann bilder bearbeiten oder die zeit sonstwie sinnvoll nutzen, aber letztendlich ist es ein ausfall.
wie schon einige bemerkt haben, gilt dieser ausfallschaden also beidseitig und ist meines wissens nach auch ganz ohne vertrag im BGB geregelt. allerdings würde ich davon ausgehen, dass auch ein "vertrag" für MK shootings absolut hirnrissig ist, weil kaum einer wegen so ein paar euro vor gericht ziehen würde... selbst wenn 50 euro hotelkosten oder studiomiete als schaden nachweisbar wären.
das beste mittel in der MK ist meiner meinung nach immer noch die shootingvereinbarung. da kann man dann auch bei krankheit ein neutral vergeben und ganz sachlich auf die "krankheit" oder "unfall", etc. verweisen. wenn sowas öfter vorkommt, dann fällt das ja auf...
#25Report
16.05.2013
Nein! Eine Shootingvereinbahrung nutzt gar nichts. Bewertest du negativ oder neutral, bekommst du das doppelt mit wilden Schauergeschichten zurück.
Das macht hier keiner. Mich haben schon Fotografen vor Models gewarnt die sie selbst positiv gewertet haben. Ich bewerte hier gar nicht mehr.
Das macht hier keiner. Mich haben schon Fotografen vor Models gewarnt die sie selbst positiv gewertet haben. Ich bewerte hier gar nicht mehr.
#26Report
Wie oben schon geschrieben: Vielleicht nicht optimal formuliert und die Staffelung befremdlich, inhaltlich aber absolut nachvollziehbar
Was soll daran anstößig sein, auf der Einhaltung eines Vertrages zu bestehen und Vertragsstrafen zu definieren?
Verdienstausfall ist in keinem Gewerbe ne schöne Sache.
Was soll daran anstößig sein, auf der Einhaltung eines Vertrages zu bestehen und Vertragsstrafen zu definieren?
Verdienstausfall ist in keinem Gewerbe ne schöne Sache.
#27Report
16.05.2013
wie immer regelt auch dass der Markt
Wenn das Modell keinen Buchungsrückgang zu verzeichnen hat hat sie alles richtig gemacht. Wenn doch eben nicht.
Ich verlange 500.000 für ein ausgefallenes TFP Shooting ...wen ich jemanden finde der das mitgeht ist er der Dunme, wenn ich keinen finde ich ..so einfach :-)
Wenn das Modell keinen Buchungsrückgang zu verzeichnen hat hat sie alles richtig gemacht. Wenn doch eben nicht.
Ich verlange 500.000 für ein ausgefallenes TFP Shooting ...wen ich jemanden finde der das mitgeht ist er der Dunme, wenn ich keinen finde ich ..so einfach :-)
#28Report
16.05.2013
Es kommt natürlich auch immer drauf an, warum jemand absagt... wenn Fotograf oder Model krank ist, bringt ein Shooting nix.
Wenn ich aber kurzfristige Absagen bekomm, weil der Knipser "grad ein besseres Angebot bekommen hat" oder "mal eben ein Termin dazwischengekommen ist", bin ich etwas sauer.
Den Kracher hat mal ein Fotograf bei einer Shootingtour vor 2 Jahren gebracht.. kurz vor Mitternacht per SMS das Shooting abgesagt (was am nächsten Tag um 8 Uhr morgens geplant war)... er müsste ungeplant dann arbeiten. Nja, is klar..
Wenn ich aber kurzfristige Absagen bekomm, weil der Knipser "grad ein besseres Angebot bekommen hat" oder "mal eben ein Termin dazwischengekommen ist", bin ich etwas sauer.
Den Kracher hat mal ein Fotograf bei einer Shootingtour vor 2 Jahren gebracht.. kurz vor Mitternacht per SMS das Shooting abgesagt (was am nächsten Tag um 8 Uhr morgens geplant war)... er müsste ungeplant dann arbeiten. Nja, is klar..
#29Report
16.05.2013
Im Prinzip ist sowas nicht schlecht , sollte aber in beiden Richtungen gelten.
Und wenn es einen nicht passt, man ist ja nicht Verpflichtet mit diesem Model zu shooten. Es gibt da noch andere.
Und wenn es einen nicht passt, man ist ja nicht Verpflichtet mit diesem Model zu shooten. Es gibt da noch andere.
#30Report
16.05.2013
was die (gefühlte) Mehrzahl der MK-Teilnehmer noch nicht verstanden hat: wir leben in einem freien Land....
#31Report
17.05.2013
Aber mir geht es hier neben dieser Denkweise, sich auf dieser Hobbyschiene hier ein Einkommen zu sichern, in dem ich den Fotografen benachteilige, ja vor allem um die Einsteitigkeit des Ansinnes des Models
Ein Model, das gegen Honorar modelt, ist ein Gewerbetreibender und Unternehmer. Mit "Hobby" hat das nichts mehr zu tun, sobald Geld fließt.
Ausfallhonorare sind in der gewerblichen Wirtschaft genau wie bei Freiberuflern etwas vollkommen normales und angebrachtes.
Man kann das auch nicht mit einem Hotel vergleichen, denn das Hotel hat unendlich mehr Möglichkeiten, eines von Dutzenden oder Hunderten Hotelzimmern, das kurzfristig storniert wird, anderweitig zu vermieten. Ein Model, daß sich den X.X. für ein Shooting frei hält, hat im Regelfall genau Null Möglichkeiten, diesen Ausfall durch eine andere Buchung aufzufangen.
Warum soll ich einem Model 50% der vereinbarten Gage bezahlen wenn ich ab 2 Wochen vor dem Shooting absage? Dem Model entstehen da keine Kosten, es sei denn, sie hat einen Flug gebucht oder ein Bahnticket gekauft, welche nicht zurückgegeben werden können. Aber das ist von Model zu beweisen und kann nicht pauschal eingefordert werden.
Weil das Model vielleicht Deiner Buchung wegen einen anderen Job abgesagt hat? Da entsteht dann sehr wohl ein wirtschaftlicher Schaden.
Der Fotograf MUSS bezahlen, auch wenn das Model keine Leistung erbringt nur sie selbst als Model ist fein raus, egal ob sie zum Shooting kommt oder nicht.
Es steht Dir doch frei, eine Konventionalstrafe (plus Schadensersatz) zu vereinbaren, wenn das Model das Shooting platzen lässt.
Für mich ist eines ganz klar: eine solche Vereinbarung werde ich sicher nicht akzeptieren.
Wir leben in einem freien Land - auch wenn das unübersehrbar eine klare Mehrzahl seiner Bürger deutlich überfordert...
#32Report
17.05.2013
In einer Woche bin privat ich bei einer Ärztin. Die verlangt auch dann ihr Honorar, wenn ich nicht hingehe.
Das darf sie nicht.
1. Ärzte dürfen ärztliche Leistungen ausschließlich nach GOÄ - Gebührenordnung für Ärzte - in Rechnung stellen, und die GOÄ erlaubt nur, tatsächlich erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen.
2. Kann der Arzt eine geplante Leistung nicht erbringen, weil dem medizinische Gründe entgegenstehen (Patient macht Termin für kleinen Eingriff, alles ist vorbereitet - am Morgen ruft der Patient an "Hab leider eine heftige Erkältung bekommen"), dann geht dies voll zu Lasten des Arztes. Er kann das entgangene Honorar nach GOÄ nicht berechnen. Logisch - er darf nämlich gegen medizinische Kontraindikation nicht behandeln.
3. Wenn es ihm nachweislich nicht möglich ist, die eingeplante Zeit für andere Patienten zu verwenden, kann der Arzt in sehr engen Grenzen einen Ersatz seiner Auslagen berechnen, das erfolgt dann nach BGB. Wenn er also z.B. irgendwelche Sachen bereitgestellt hat, die dann nicht mehr verwendet werden können und vernichtet werden müssen, dann kann er das dem Patienten in Rechnung stellen - wenn der aus nicht-medizinischen Gründen den Termin absagt.
Solltest Du Zweifel an der Korrektheit der ärztlichen Rechnung haben, so kannst Du diese kostenlos bei der zuständigen Ärztekammer auf ihre formale Korrektheit prüfen lassen. Die LÄK prüft dann, ob die Leistungen so wie auf der Rechnung überhaupt in Rechnung gestellt werden können. (Kleiner Tip: ein erheblicher Teil aller ärztlichen Rechnungen ist schon rein formal nicht völlig korrekt. Sagt meine Liebste. Und die bearbeitet sowas bei der hiesigen Landesärztekammer.)
#33Report
[gone] User_22694
17.05.2013
Liest sich so, wie ein Text, den das Model irgendwo aus dem Internetz abgedruckt hat.
Würde ich als Knipser nur freundlich lächeln und weiterziehen. Next!
Würde ich als Knipser nur freundlich lächeln und weiterziehen. Next!
#34Report
[gone] reke46
17.05.2013
um welche Beträge handelt sich bei dieser Diskussion ... wer hat Lust, wegen vielleicht € 100,- zu klagen ... ?
#35Report
[gone] User_6449
17.05.2013
Zitat Reinhard Keil:
um welche Beträge handelt sich bei dieser Diskussion ... wer hat Lust, wegen vielleicht € 100,- zu klagen ... ?
Dabei kann je nach Aufwand ein Vielfaches von 100,- Euro zusammenkommen ...
Beispiel:
Wenn ich am Pfingstmontag nicht zu meinem vereinbarten TfP - Termin erscheine,
hat das Modell einen Ausfall von 10 Stunden an Arbeitsaufwand, plus Fahrtkosten,
plus extra organisierter Klamotten, plus Visagistenkosten und plus nicht gemachter
Fotos, auf die sie sich verlassen hat.
So kommen selbst bei einem ganz einfachen Fototermin schnell mal 400,- bis 500,-
Euro an Ausfallkosten zusammen. Und diese Kosten könnte das Modell im Streitfall
sogar haarklein belegen, da wir die gesamte Vorplanung per E-Mail gemacht haben.
Und der Aufwand die Aktion mit einem anderen Fotografen nochmal komplett neu zu
planen ist dabei noch gar nicht erwähnt ...
Viele Grüße
Peter
#36Report
[gone] User_6449
17.05.2013
Zitat Steve Kay:
wie schon einige bemerkt haben, gilt dieser ausfallschaden also beidseitig und ist meines wissens nach auch ganz ohne vertrag im BGB geregelt.
Schadenersatz ist im BGB geregelt, allerdings muß der Schaden
im Streitfall glaubhaft belegt werden, was schwierig und aufwändig
werden kann.
Vertragsstafen (um die es in diesem Thread geht) sind jedoch als
"Druckmittel" zum einhalten von Verträgen im Vorfeld viel besser
geeignet und auch im BGB geregelt.
Viele Grüße
Peter
#37Report
[gone] reke46
17.05.2013
@Peter: Wenn bei TfP derartige Summen im Spiel sind, würde ich mal raten, das nicht so frei aller Welt mitzuteilen ... sonst könnte noch mal jemand auf die Idee kommen, dass der kostenlose Austausch von Dienstleistungen eine kleine Steuerhinterziehung ist.
#38Report
[gone] User_6449
17.05.2013
@ Reinhard
Der kostenlose Austausch von Dienstleistungen kann in der Tat einen
"geldwerten Vorteil" darstellen, denn die Leistung wird ja erbracht und
der Vorteil daraus ist vorhanden, soweit einer der Vertragspartner das
gewerblich macht und nicht nur als Hobby.
Wenn das Modell also Schadenersatz oder eine Vertragsstrafe für den
ausgefallenen Termin geltend macht, muß es diese selbstverständlich
auch versteuern.
Für die korrekte Steuererklärung des Modells jedoch nicht der Fotograf
verantwortlich, es kann ihm daher wurscht sein ...
Viele Grüße
Peter
Der kostenlose Austausch von Dienstleistungen kann in der Tat einen
"geldwerten Vorteil" darstellen, denn die Leistung wird ja erbracht und
der Vorteil daraus ist vorhanden, soweit einer der Vertragspartner das
gewerblich macht und nicht nur als Hobby.
Wenn das Modell also Schadenersatz oder eine Vertragsstrafe für den
ausgefallenen Termin geltend macht, muß es diese selbstverständlich
auch versteuern.
Für die korrekte Steuererklärung des Modells jedoch nicht der Fotograf
verantwortlich, es kann ihm daher wurscht sein ...
Viele Grüße
Peter
#39Report
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
17.05.2013
Wenn Mal ein Termin ausfällt zucke ich mit den Schultern und mache mir einen schönen Tag... Mit etwaigen Ausfallzahlungen verschreckt man (zukünftige) Auftraggeber... Bei mir ist allerdings sowieso nie viel Geld im Spiel...
#40Report
Topic has been closed
Finde ich zwar nicht optimal formuliert, aber sinngemäß absolut ok.
Wenn mir das Modell umgekehrt genau das Gleiche unterschreibt,
würde ich zustimmen ...
Viele Grüße
Peter