Fotografin verbietet mir im nachhinein die nutzung von Bildern 64

[gone] Andreas Jorns
22.07.2013
Ich würde ... 

um sie zu ärgern, (mit dem Hintergund die anderen Fotos auch zu bekommen) 
die Fotos saumässig bearbeiten, kunterbunt anmalen und als Fotograf noch dazu ihren Namen nennen! 

Dann hochladen :p 

Sie wird sich dann gewiss auf einen Deal einlassen ... Dir die anderen Fotos auch zu geben! 

ganz ehrlich ...: Du hast sie nicht mehr alle ...!
Das ist der schlimmste Aufruf zur umfassenden Urheberrechtsverletzung, den ich jemals gelesen habe!
So bescheuert kann man doch nicht wirklich sein, oder?
[gone] Belavue Fotografie
22.07.2013
@ Andreas Jorns 

Ich sagte schon, es war Ironie ... 

Nun korrigiere ich es mal und widerrufe diese zierte Aussage! 

"Natürlich darf man keine Fotos bemalen den Fotografen benennen und die Bilder online stellen!" 

Ich hoffe, dass ist nun geklärt! 

Kinder, macht das bitte nicht Zuhause nach!
DAS IST GEFÄHRLICH ... !!!

Netten Gruss
@ Belavue
kannst das bitte als Strafe nun mindestens 10 mal schreiben und posten das man das nicht darf ? :-)  wäre das mindeste denke ich...

LG

 
[gone] Belavue Fotografie
22.07.2013
Man darf keine Fotos bemalen, den Fotografen nennen und das Foto online stellen 
Man darf keine Fotos bemalen, den Fotografen nennen und das Foto online stellen 
Man darf keine Fotos bemalen, den Fotogra ... 
Man darf keine Fotos bemalen, ... ?? 
Man darf keine Fo ... 

ne, das darf man wirklich nicht tun !! 

:) 
@ Strange

ich frage mich wie der Streit überhaupt kam, das es derart ausgeufert ist..
wie lange ging das bis du die ersten Bilder erhalten hast ? war die zeit angemessen ?  was war vereinbart? Bilder können nämlich schon ne Weile gehen je nach zeit und arbeit der fotografen. leider kann sich ja die fotografin nicht äussern dazu, wäre interessant ihre seite zu hören... hast du ihr den link von hier geschickt ?
kann es sein das du sie gedrängt hast, frage deswegen, da du in deinem eingang was davon erwähnt hast..
ich würde sie anrufen einfach, bisserl reden, glaub mir das hilft wirklich.. vielleicht hast du sie einfach genervt, das solche reaktionen kamen...
fotografen sind nämlich auch nur menschen :-) ja wirklich !

lg ant
22.07.2013
Hallo! Ich bin nun schon seit einigen Jahren hier und habe nie schlechte Erfahrungen gemacht bis vor ein paar Tagen. Vor einigen Wochen hatte ich ein Shooting mit einer Fotografin die ich vorher noch nicht kannte . Der Deal war TfP shooting und sie erzählte mir am tag des shootings noch lauthals das sie mir alle Bilder auf CD schickt da sie ja niemanden etwas vorenthalten möchte. Leider gab es keinen vertrag was ich sehr bereue und auch garantiert nie wieder machen werde! Nach dem ich noch keine Bilder erhalten habe habe ich sie angeschreiben. Darauf hin hat sie mir 13 Bilder gesendet . Da wir ca. 5 Stunden geshootet haben erschien mit das etwas wenig,zumal von einigen Outfits gar keine bilder dabei waren. Deshalb habe ich gefragt ob und wann ich die anderen Bilder bekomme. Und so nahm das Drama seinen Lauf! Die Fotografin konnte sich an ihre Aussage auf einmal nicht mehr erinnern und meinte ich könnte froh sein das ich überhaupt Bilder bekomme. Und ein Mitspracherecht habe ich auch nicht da ich zitiere " Fotografen immer mehr Ahnung haben als das Model " . Das war leider nicht alles ! Da ich ja so ünverschämt sei und ein Mitspracherecht und die bilder verlange verbietet mir die Fotografin nun die Bilder zu nutzen ! Und das im nachhinein ! Darf sie das überhaupt???? Ich bin echt auf  hundertachtzig! So etwas ist mir wiklich noch nie passiert!


Krasser Fall von "dumm gelaufen". Die schlechte Nachricht hast du ja schon: sie DARF. Ohne Nutzungsrechte darfst du keine Bilder online stellen oder sonst irgendwie öffentlich machen. 
Umgekehrt ist das aber genauso. Ohne dass du auf das Recht am eigenen Bild wirksam verzichtet hast, darf sie auch kein Bild veröffentlichen. 

Auf einen Rechtsstreit würde ICH es nicht ankommen lassen, das wäre mir die Sache nicht wert. Aber: ich hätte diese Person GUT im Radar und sollten Bilder auftauchen, wo ich zu erkennen wäre, würde ich die Person FETT wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte dran kriegen. 

Viele Grüße,
Frank

PS: ich versuche immer, mich gar nicht erst zu streiten ... mit Freundlichkeit kommt man weiter als mit auf "180 sein" ...
[gone] sebi
22.07.2013
@ Belavue

du wirfst dinge durcheinander. häng' dich nicht an einem (schriftlichen) vertrag auf. wie schon richtig geschrieben, geht es um das urheberrecht.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
22.07.2013
TFP ist PER DEFINITION eine 'Bezahlung' des Shootings durch das Aushändigen des Bildmaterials an die andere beteiligte Partei. Egal ob die Bilder grottenschlecht oder supergut sind.
Aushändigen MUSS dir die Fotografin die Bilder, sonst hat Sie ihren mündlichen TFP Vertrag nicht erfüllt und muss dich dafür finanziell entschädigen; allerdings kann Sie dir als Urheberin immer noch die NUTZUNG der Bilder untersagen. Nützt also auch nicht viel.

Du könntest dir also die Aushändigung juristisch erkämpfen.

1. Tfp bedeutet auf keinen Fall per se die Aushändigung des kompletten Bildmaterials. Wieviele Bilder das Model bekommt, ist eine Sache der Vereinbarung!
2. Eine Ausgleichszahlung bei Unterlassung ist laut http://www.rechtambild.de nicht möglich.
3. Die Aushändigung kannst du dir niemals erstreiten. Sie ist die Urheberin und kann die Bilder auch vernichten. Nur ausstellen darf sie die Bilder ohne Genehmigung nicht.
[gone] User_358910
22.07.2013
Bin auch kein Jurist, ich habe alles geschriebene überflogen, aber nicht genau gelesen. Wenn ich also was schon geschriebenes wiederhole, tschuldigung.

Ihr habt einen Vertrag! Einen mündlichen zwar, aber der gilt. Das Problem: Mündliche Verträge sind vor Gericht kaum zu beweisen. Sofern die Bilder aber ein mindest an Qualität von beiden Seiten zeigen, wäre ja z.B. unbestritten, dass es ein Shooting gab. Wäre beim Shooting Geld geflossen, würde es was schriftl. geben (wird doch keiner "schwarz" gearbeitet haben??? ;-)   ) . Kam der Kontakt über MK, Facebook etc. zu stande, gibt es ja evtl. sogar doch was schriftliches (Terminfindung, Erstkontakt etc.). Das alles zusammen kann durchaus als Indizienkette vor Gericht für ein TFP-Nachweis reichen. 

Beim TFP bekommst Du Bilder, wenn nichts anderes vereinbart ist, bekommst Du alle Bilder! Auf Bearbeitung hast Du aber keinen Anspruch. 

Die Bildrechte bei einem TFP liegen alleine beim Fotografen, ohne Deine Einwilligung kann die/der Fotografin/Fotograf diese Bilder aber auch nur alleine ansehen.

Daraus ergeben sich für mich zwei Optionen:

1.) Aus Fehler lernen, natürlich sämtliche Veröffentlichungen seitens der Fotografin verbieten.
2.) Fotografin klar machen, dass man anhand der Indizien sehr wohl von TFP ausgeht und es im Zweifel darauf ankommen lässt. Und die Bilder, die taugen, munter Veröffentlichen (im Rahmen von TFP).

Ein bisschen Pokerspiel ist dabei, meiner Einschätzung nach würde aber selbst eine bestehende Rechtsschutzversicherung der Fotografin hier nicht in Leistung treten, ein Gericht wird auf "Einigung" drängen und mag Sturheit (die je eher beim Kläger vorzufinden ist) gar nicht gerne.

Kommt ja sehr darauf an, ob die Bilder so gut sind, dass es sich überhaupt lohnt, Aufwand zu treiben.

vg, Patrick

 
22.07.2013
@ Antonio Ich habe die fotografin weder gedrängelt noch sonst etwas. Es ging mir auch garnicht um die zeit. Ich weiß das es manchmal dauern kann. Wenn ich dir mal unseren Schreibverlauf zeigen würde würdest du genau so wenig wie ich den mund nicht mehr zu kriegen bei den ganzen beleidigungen.Ich bin kein mensch der auf streit aus ist. Und mit ihr reden kann ich auch nicht das habe ich ja von anfang an versucht. Aber solchen Arroganten aussagen bleiben mir dir spucke weg ! Und irgendwann werde ich dann auch sauer wenn man mich von oben herab behandelt .Ist jetzt auch egal. Ich sehe schon das ich wohl eh keine Chance habe die Bilder zu nutzen aber es geht mir auch schon garnicht mehr um die bilder sondern darum das ich machtlos bin ,obwohl alles anders besprochen war. Das regt mich einfach auf! Werde in Zunkunft 5 mal überlegen mit wem ich shoote und  das auch nur noch mit Vetrag!  Das war dann halt mal ein griff ins Klo :-/
22.07.2013
Ist doch ganz einfach, du schreibst der Fotografin, dass nicht nur sie das Internet durchsucht nach den Bildern, sondern auch du.
Denn sie darf sie genauso wenig verwenden wie du ohne Vertrag (bzw. ohne nachweisbaren Vertrag).
Entweder du kriegst die Fotos oder sie kann sie genauso in die Tonne kloppen. Dann bucht ihr das beide unter "Lebenserfahrung" und haltet das nächste mal alles per schriftlichen Vertrag fest.
Moin !

1. Wie gesagt PUT.. was Sie Dir verbnietet kannst Du im umkehrschluß AUCH ! Sprich sie hat genausowenig von dne Bidlern wie Du. Wenn sie eines auftauen läßt im Netz. Unterlassungerklärung vom Anwalt dahin und schon hast Du sie mit ihren eigenen Mitteln geschlagen. Nur mache nichts was DICH in eien ungünstige Psoition bringt !

2. Was Du daraus lernen solltest ! BEVOR jemals ein Auslöser klickt... TFP Vertrag unterschreiben !!! und den würde ich mir im Vorfeld zukommen lassen

Gruß

Nordic
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
22.07.2013
Und die Bilder, die taugen, munter Veröffentlichen (im Rahmen von TFP).

Schwachsinn. Wer urberrechtlich geschütztes Material ohne Genehmigung veröffentlicht, setzt sich immer erstmal ins Unrecht. Wenn überhaupt, dann ZUERST bestätigen lassen, dass man die Bilder aus dem mündlichen TFP-Vertrag überhaupt veröffentlichen darf. Bei einem mündlichen Vertrag steht Aussage gegen Aussage. Selbst wenn die Fotografin zugibt, dass es einen mündlichen Vertrag gab, kann sie über den Inhalt des Vertrages total Gegeteiliges behaupten. Wer will vor Gericht beweisen, dass sie im Unrecht ist, wenn sie z.B. behauptet, es wäre ausgemacht gewesen, dass das Model nur 10 Bilder bekommt (13 hat sie ja schon)???
[gone] SCCY
22.07.2013
Der Fotograf hat die Urheberrechte, auch wenn du auf dem Foto bist. Weder du noch der Fotograf darf sie ohne Einwilligung des anderen veröffentlichen. Macht Verträge Leute!

Übrigens: Das nachbearbeiten von Fotos ohne der Einwilligung des Fotografen bzw. des Urhebers (in dem Fall der Fotograf) ist strafbar und ein verstoß gegen das Urheberrecht nach =11px§14 UrhG.

lg Robert
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
22.07.2013
2. Was Du daraus lernen solltest ! BEVOR jemals ein Auslöser klickt... TFP Vertrag unterschreiben !!! und den würde ich mir im Vorfeld zukommen lassen
 

Und dann?
Der Fotograf sagt "Bild 0001" darfst du nicht veröffentlichen, das gefällt mir nicht". Model sagt "Bild 0002 darfst du nicht veröffentlichen, denn darauf ist meine Brust zu sehen". Dann stehst du genauso da, wie ohne Vertrag.

Wer mit Sicherheit Bilder zum Veröffentlichen haben möchte, macht ein Pay-Shhoting. ;)
[gone] SCCY
22.07.2013
In dem Vertrag sollt geklärt sein wieviele Bilder (ca) und welche (z.B. nur Nachbearbeitete) das Model bekommt. Und wenn der Fotograf ganze Outfits nicht rausgibt ist er ein absoluter Anfänger. Dann ist man auch selbst schuld zu so einem Amateur gegangen zu sein. Ich als Fotograf gebe natürlich auch nur Bilder raus mit denen ich selbst zufrieden bin. Außerdem kann man nach dem Shooting schnell die Bilder durchgehen um Bilder rauszuhauen mit denen das Model garnicht einverstanden ist.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
22.07.2013
Ich als Fotograf gebe natürlich auch nur Bilder raus mit denen ich selbst zufrieden bin. Außerdem kann man nach dem Shooting schnell die Bilder durchgehen um Bilder rauszuhauen mit denen das Model garnicht einverstanden ist.

Genau.
22.07.2013
Ihr habt keinen vertrag? Dann frag sie doch, wieso sie Bilder von Dir nutzt. Du hast das recht am eigenen Bild und ihr in keiner Weise übertragen.
Zur Not droh ihr mit Klage.
Das einfachste wäre aber, wenn ihr nachträglich eine TfP-Vertrag aufsetzt.
22.07.2013
Kein schriftlicher Vertrag bedeutet so grundsätzlich.
"Du" darfst die Bilder nicht ohne "ihre" Erlaubnis nutzen.
"Sie" darf die Bilder nicht ohne "deine" Erlaubnis nutzen.

Sämtliche Tippgeber die hier schreiben das auch ein mündlicher Vertrag gilt und das man es drauf ankommen lassen soll "spielen" nicht mit dem eigenem Geld. Wenn es drauf ankommt , man findet sich vor Gericht wieder und man kommt nicht durch mit den Argumentationen dann kann sowas eine richtig teure Erfahrung sein.

Wenn die Situation schon derart eskaliert ist dann hilt (leider) meisst nur ein.
In die Tischkante beissen - Bilder vergessen - Shooting vergessen --- Shootingpartner die Beulenpest an den Balg wünschen...

Sorry...
22.07.2013
Ich wundere mich über das Verhalten der Fotografin. Was hat sie eigentlich von ihrem Verhalten?
Und die Aussage "Fotograf kann das besser beurteilen als das Modell", sagt doch alles. Und das bei einem TfP-Shooting.
Vielleicht hat sie ja auch nur 13 vorzeigbaren Bilder zusammengebracht.

Und im übrigen befürworte ich das Recht des Modells auf ALLE Bilder, wenn sie das möchte. Jedenfalls bei TfP. Das ist ein "GEchäft" auf Gegenseitigkeit.
Und soll jetzt keiner die Kosten seiner Kameraausrüstung vorbringen...scheint ja manchmal ein beliebtes Argument zu sein.

Das hier ist Hobby!! Das soll Spaß machen!! Und zwar beiden Seiten!!     
Dazu gehört auch, daß manche sich nicht so wichtig nehmen wie z. B. offensichtlich diese Fotografin.

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