Fotografin verbietet mir im nachhinein die nutzung von Bildern 64

[gone] User_358910
22.07.2013
@jan wischnekwski

*grrrr*  Zitieren ohne Quellenangabe ist auch eine Urheberrechtsverletzung :)  Aber Im Ernst, bitte nicht aus den Kontex reissen beim zitieren, dass find ich wirklich doof.

Jan Wischnekwski zitierte mein Posting: "Und die Bilder, die taugen, munter Veröffentlichen (im Rahmen von TFP)."

Ich schrieb aber: "​Fotografin klar machen, dass man anhand der Indizien sehr wohl von TFP ausgeht und es im Zweifel darauf ankommen lässt. Und die Bilder, die taugen, munter Veröffentlichen (im Rahmen von TFP)."

Jan Wischnekwski schrieb: "Wenn überhaupt, dann ZUERST bestätigen lassen, dass man die Bilder aus dem mündlichen TFP-Vertrag überhaupt veröffentlichen darf."  Wieso? TFP sichert mir das Recht der Veröffentlichung zu. Und ich sehe die Bedingungen für einen TFP sehrwohl als erfüllt.

Jan Wischnekwski schrieb: "​ Bei einem mündlichen Vertrag steht Aussage gegen Aussage. Selbst wenn die Fotografin zugibt, dass es einen mündlichen Vertrag gab, kann sie über den Inhalt des Vertrages total Gegeteiliges behaupten."  Ja, Aussage gegen Aussage heisst ja nicht, dass man im Nachteil ist. Behaupten kann die Fotografin viel, die Frage ist ja, was kann sie beweisen?  Beweisbar anhand von Indizien und schlüssigem Handeln ist alleine das TFP-Shooting selbst.

Aber sei es mal drum. Ich hab diese Antwort auch nur geschrieben, weil ich so Postings, die mit "schwachsinn" beginnen, immer fragwürdig finde. Ärgerlich finde ich sie, wenn sie sich auf meine Postings direkt beziehen. Mit anderen Worten, man kann auch argumentieren, ohne gleich bei anderen den Geisteszustand in frage zu stellen.... Danke schön!
 
[gone] Hermann Klecker
22.07.2013
In solchen Situationen schlag ich ein Ei auf die Bilder, weil es sich einfach nicht lohnt, sich drum zu streiten.
Ganz sicher aber würde ich nicht das ganze Forum mit meinem Zickenkrieg langweilen.

Die Erfolgsaussichten dürften auch ohne Vertrag gar nicht sooo schlecht sein, wie hier häufig behauptet wird. Zumidest dann nicht, wenn nicht bestritten wird, daß überhaupt ein TfP vereinbart wurde. Dann wäre vom Gericht zu klären, was üblicher Weise darunter verstanden wird. Das ist sicher nicht risikofrei aber eben auch nicht ganz so schwarz und weiß wie es die "Kein Papier - keine Chance" Fraktion regelmäßig behauptet.
Nur wie gesagt - mir wäre das zu müßig und deshalb mag ich das auch niemandem raten.
[gone] User_358910
22.07.2013
@Hermann Klecker:

Mir ist gerade einfach mal danach.... "Gefällt mir!"  :-)
22.07.2013
Ohne jetzt alles gelesen zu haben:

Die Bilder ohne ihr Einverständnis zu verwenden kann böse Folgen haben!!! Hier scheinen einige ein paar unbesonnene Ratschläge zum besten zu geben.

Was ich aber, wie auch schon genannt, machen würde ist ihr wiederum die Nutzung der Bilder zu untersagen. Schlag ihr einfach vor, dass ihr einen Vertrag über die Nutzung der Bilder aufsetzt, andernfalls verbietest du ihr die Nutzung. Wenn sie sie trotzdem noch nutzt einfach Anzeige erstatten.

LG
22.07.2013
Wenn sie nicht einlenkt, kannst Du nach § 22 Kunst-Urh.Rechtgesetzt als abgebildete Person deinerseits das veröffentlichen der Bilder in jeglicher Form verbieten:§ 22Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. DieEinwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnungerhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung derAngehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oderLebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kindervorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.§ 23(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:1.  Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;2.  Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;3.  Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personenteilgenommen haben;4.  Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höherenInteresse der Kunst dient.
[gone] KALLEX Photography www.facebook.com/kallex.kiel
22.07.2013
ihr habt Probleme.....   Ich würde das Shooting einfach abhaken und daraus lernen und fertig. Es ist vergeudete Lebenszeit sich hier diesen Blödsinn durchzulesen...
22.07.2013
Vielen Dank für die vielen Tipps :-) !
22.07.2013
Ich fotografiere seit 1988. Aber dass man einen TFP-Vertrag braucht, hab ich erst nach Anmeldung in der MK kennengelernt. Finde es echt erstaunlich, dass es hier (in der FC ist es ähnlich) offenbar mehr Hobbyjuristen als Fotografen gibt.
22.07.2013
Fridolin: darf ich Dir ein "Like" geben?:0)
22.07.2013
und noch ein like.

so ähnlich hab ich es bei meinem ersten posting auch gemeint.
22.07.2013
TFP ist PER DEFINITION eine 'Bezahlung' des Shootings durch das Aushändigen des Bildmaterials an die andere beteiligte Partei. Egal ob die Bilder grottenschlecht oder supergut sind.

Sehr kühne Behauptung...
Aushändigen MUSS dir die Fotografin die Bilder, sonst hat Sie ihren mündlichen TFP Vertrag nicht erfüllt

"TfP" heißt: Bilder.

"TfP" heißt nicht: alle Bilder.
Du könntest dir also die Aushändigung juristisch erkämpfen.

Maximal die Überlassung einer angemessenen Auswahl.
22.07.2013
Also, ich bin ja vielleicht komisch, aber 13 Bilder finde ich eine ordentliche Lieferung - da geht mehr, aber auch weniger. Natürlich trifft jeder eine andere Auswahl, aber ich hab auch immer Models die gerne hätten, das ich die 39 von ihnen ausgesuchten unscharfen Bilder auch noch bearbeite, weil sie sich da besser gefallen und ihnen egal ist, das ich da nicht gut bei aussehe. Immer wenn ich das gemacht habe, habe ich es bereut. 

Ich verfahre aber auch eher so. Wenn das Shooting, am Ende nicht glüklich macht... Formatieren und "Nächstes". Bevor ich mich Jahre ärgere, weil Bilder von mir rungeistern, die mir keine gutes Gefühl mehr lassen. Im Zweifel hilft aber auch das speichern der PN´s. Daraus geht ja meistens schon die schriftliche Vereinbahrung hervor, man macht ein TFP Shooting. Time haste geliefert, Pictures haste bekommen. Heisst ja TFP und nicht TFaP. Veröffentlichungsrechte hat deswegen noch keiner.

Passte villeicht nicht, nächster Fotograf, Bilder machen, freuen, Gefühle wieder gut. 
22.07.2013
ich rall das auch nicht ganz, wieso die fotografin die bilder nicht rausrueckt. Ich gebe prinzipiell alle unbearbeiteten bilder auch raus, und nicht nur 10 oder so. Bin zwar auch kein profi, aber ich finde, dass das damit nichts zu tun haben sollte
[gone] jodoform
22.07.2013
Time haste geliefert, Pictures haste bekommen. Heisst ja TFP und nicht TFaP. Veröffentlichungsrechte hat deswegen noch keiner.

Naja, zum Zwecke der Eigenwerbung, der Sedcard und Facebook könnte man die Veröffentlichungsrechte schon annehmen. Alles andere wäre bei einer üblichen TfP-Session schon eher eine überraschende Klausel. Ich mache Bilder von dir, bearbeite dir ein Dutzend, aber herzeigen darfste sie  nicht? Das wirkt nicht sehr glaubwürdig für bei einem mündlichen Vertrag, so etwas sollte man schon schriftlich haben.

Ich würde die Bilder, die sie geschickt hat auf meiner Sedcard verwenden und für den Rest die Sache abschreiben. Wenn sie dann anfangen will wegen der Veröffentlichungsrechte bei einem mündlichen Vertrag zu streiten, soll sie viel Spaß haben. Die Bilder selbst bearbeiten oder bearbeiten lassen, würde ich allerdings nicht.

Jo
22.07.2013
Jodoform scribbelte...
Wenn sie dann anfangen will wegen der Veröffentlichungsrechte bei einem mündlichen Vertrag zu streiten, soll sie viel Spaß haben

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Der "Spaß" könnte der Fotografin dann den nächsten netten Urlaub finanzieren.

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An alle Tippgeber die sagen "Veröffentlich einfach und dann man schaun"
Habt ihr überhaupt so ungefähr ne Ahnung was der "Spaß" es mal so auf Verdacht es drauf ankommen zu lassen  so ganz grob ungefähr kosten kann ?

Ein TfP Shooting beinhaltet nicht automatisch das Recht, Bilder zu "veröffentlichen"
Zunächst mal bedeutet es einfach nur das man Bilder "bekommt"
Das ist ein kleiner feiner Unterschied.

Man hat ja noch nicht mal "automatisch" das Recht Bilder zu veröffentlichen wenn man für "Bilder machen lassen" *bezahlt*
 
22.07.2013
Patrick-de schrieb:
Wieso? TFP sichert mir das Recht der Veröffentlichung zu. Und ich sehe die Bedingungen für einen TFP sehrwohl als erfüllt.

iodoform schrieb:
Ich mache Bilder von dir, bearbeite dir ein Dutzend, aber herzeigen darfste sie  nicht? Das wirkt nicht sehr glaubwürdig für bei einem mündlichen Vertrag, so etwas sollte man schon schriftlich haben.

Ich bin ja kein Jurist, aber wie kommt ihr darauf, dass TFP automatisch bedeutet, dass ich die Bilder im Internet herzeigen darf. Das würde ja logischerweise auch bedeuten, wenn ich einen Fotografen sogar bezahle, dann darf ich die Bilder aber garantiert herzeigen, schließlich darf ich es bei TFP auch. Dann geht mal zum örtlichen Fotografen, zahlt für die Bilder und stellt die Bilder im Netz aus, idealerweise unterrichtet ihr den Fotografen davon und wartet einfach mal ab was passiert....

Bei TFP hat erst einmal keine Seiten Veröffentlichungsrechte. Für den Fotografen gibt es den Automatismus, wenn eine Bezahlung vorliegt, im Gegenzug (Person zahlt Fotografen) wage ich diesen Automatismus zu Bezweifeln (siehe oben).

Für den konkreten Fall:
Kurz Ärgern, der Fotografin mitteilen, dass Du einer Veröffentlichung der Bilder nicht zustimmst, abhaken und einen anderen Fotografen suchen, der tolle Bilder mit Dir macht. Allerdings erst wenn Du einen unterschriebenen Vertrag hast mit dem Posen anfangen.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
22.07.2013
Also nochmal als Resumé:
TFP heißt "Time for Pictures". Du setzt Zeit ein und bekommst dafür Bilder. Die Rechte zur Veröffentlichung müssen im Vertrag beschrieben sein. Sie sind nicht automatisch vorhanden. Auch die Anzahl von Bildern, ob bearbeitet oder nicht, sollte im Vertrag beschrieben sein. Ansonsten ist das Feld der Auslegung groß.

Bilder aus einem TFP-Shooting zu veröffentlichen, ohne das Einverständis zur Veröffentlichung des Shootingpartners zu haben, geht nach hinten los und kann ziemlich teuer werden. Solche Ratschläge sollte man hier nicht geben!

Meine persönliche Meinung zur TFP-Bilderauswahl:
Ein Model verabredet sich nicht zum Shooten, weil das Wetter so schön ist oder ihr die Nase des Fotografen so gut gefällt, sondern im Idealfall sein Stil und seine Bilder. Der Stil einer Fotografen-Sedcard kommt nicht dadurch zu stande, dass er einfach irgendwelche Bilder einstellt, sondern seine Auswahl mit Bedacht und aus seinem eigenen Geschmack heraus wählt.
Für mich ist daher eine ideale Voraussetzung für ein TFP-Shooting dann gegeben, wenn das Model sagt: "mir gefallen deine Bilder und dein Stil. Ich möchte genau die Bilder haben, die dem entsprechen. Und deshalb mach du bitte die Auswahl und schicke mir genau die Bilder, die du für bearbeitenswert hälst."
Ich kann daher auch keinen Fotografen verstehen, der einem Model alle Bilder eines Shootings zur Auwahl schickt und ihr die Auswahl überlässt.

Bei mir gibt es 3 bearbeitete Bilder nach meinem Geschmack und meiner Auswahl. Danach evtl. im Abstand von mehreren Wochen nochmal das eine oder andere Bild, nachdem ich mir das Shooting mit etwas Abstand wieder mal angesehen habe. Wer sich auf meine Auswahl nicht verlassen will, der möchte auch nicht wirklich mit mir shooten, sondern sucht nur irgendeinen netten Fotografen. Die gibt es hier wie Sand am Meer und das Model darf dann gerne weiter suchen. ;)

Welcher Designer übrigens würde den Laufstegmodels die Kombination seiner Kleider überlassen? Oder die Choreografie der Modenschau???
23.07.2013
13 Bilder finde ich an sich auch nicht wenig... Aber: es sollte schon eines pro Set dabei sein - wenn ein Set GAR NIX geworden ist, dann erwarte ich eine Rückmeldung vom Fotografen (hatte ich erst kürzlich, fand ich schade, war aber verständlich!) und nicht ein wortloses "nix schicken".

Dennoch ist die Frage warum sowas derartig eskalieren musste -  und da nervt mich dieses "ich bin der allmächtige Urheber und untersage dir alles, wenn mir ein Pups quersitzt" wenn 2 Leute Zeit/Geld/Mühen investiert haben...  (auch wenn man HIER die genaue Kommunikation dazwischen nicht kennt).

Lerneffekt: IMMER mit Vertrag/eindeutiger Vereinbarung. 
Ich würde es abhaken und hier entsprechend sachlich bewetrten (sofern die Shootingvereinbarung gemacht wurde)... 



 
23.07.2013
ihr labert immer den gleichen mist um tfp, wie ihr das handhabt, was in euren verträgen steht, etc.
hilft der TO nur nicht weiter, denn sie hat keinen vertrag, wenigstens keinen schriftlichen.

dazu noch die aussagen einiger hier, die vielleicht deren rechtlichen verständnis entsprechen mögen,
aber vor keinem gericht bestand haben.
[gone] Andreas Jorns
23.07.2013
Ich gebe prinzipiell alle unbearbeiteten bilder auch raus, und nicht nur 10 oder so. Bin zwar auch kein profi,

Tröste Dich. Eine solche Vorgehensweise kenne ich auch NUR von Hobbyisten. Kein Profi-Fotograf (im Sinne von "verdient sein Geld damit), käme auf die Idee, ALLE Bilder von einem Test-Shooting (TFP ist in der Branche nicht sehr geläufig) auszuhändigen. 

Und was die Anzahl von 13 bearbeiteten (!) Bildern angeht: das finde ich schon eine SEHR grosse Anzahl!
(aber vielleicht bin ich ja auch komisch ...)

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