MODEL verklagen wegen Nichterscheinens bei schriftlicher Zusage 71

9 years ago
Ich persönlich find's ja auch geil dass man mit Anreisekosten und Locationmiete auf exakte 100€ kommt! DIE Quittungen dafür würde ich gerne mal sehen... *lol*

Sprit 39,81€ + Locationmiete 60,19€! Hey, das sind ja genau 100€, na was für ein Zufall... ;-)
....und wieso eröffnet man für sowas einen Thread und veröffentlicht den Brieftext ????

ich nix verstehen !!

 
 
9 years ago
Bitte erst posten, wenn das Geld auf Deinem Kotno eingegangen ist.
Danke !
Muss nicht in Österreich jeder der sich "Fotograf" *Fotodesigner" "Pressefotograf" oder so schimpft eine Gewerbeanmeldung vorlegen ???
zumindest soweit es einen kommerziellen Eindruck macht ??
Glaube, in Österreich sind die Gesetze in dem Bereich strenger als in Deutschland  !

Ich bin auch schonmal von einem Model versetzt worden !!!  da putz ich mir den Mund ab und gut ists ... frei nach dem Motto meiner Oma "Wer nicht will der hat schon"



 
9 years ago
Das Anliegen des TO ist schon verständlich wenn auch sehr unglücklich dargebracht.  Wenn man etliches vorbereitet hat dann ist der Ärger eines Nicht-Erscheinens schon groß.

anTon
[gone] foto17.at
9 years ago
... uff, mal schnell reingesehen, weil nach Hause gekommen: selten so gelacht.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Arbeitszeit kann nur ein Fotograf mit Gewerbe oder ein Freiberufler geltend machen. Die Kosten der Fahrt oder die Miete der Lokation kann man auch als Hobbyist einfordern...wenn es vorher einen Vertrag oder zumindest eine Abmachung gab, die einer gerichtlichen Prüfung standhält. So jedenfalls meine Einschätzung. Das eine oder andere Urteil gab es ja schon darüber. Ich beziehe mich dabei natürlich nur auf Deutschland...

Schön wäre es, wenn hier nicht immer die ersten Wut-Mails, sondern auch mal ein Urteil gepostet würde.
Ein kleiner Tipp: bei aufwendigen Shootings immer 2 Models einplanen. Eine kommt bestimmt. ;)
Mensch, für den grössten Teil hier ist es ein Hobby !!!

Hobbys kosten nunmal Geld !

egal ob ein Model nicht kommt, eine selbst gebastelte Drohne/Modelflugzeug abstürzt oder man Cola über die Briefmarkensammlung schüttet !!
Ärgerlich, aber so ist es nunmal !

anders ist es wenn man die Fotografie beruflich betreibt und Aufträge dahinter stecken !


 
BEI DEM DEBILITÄTSQUOTIETEN DER MEISTEN HEUTIGEN "MODELS " (Korrespondez per Screenshot beweisgesichert dokumentiert !) sollte man zur BENEHMENS-Regulierung eher ZWANGS-EINWEISUNGEN IN DIE GESCHLOSSENE NETZGITTERBETTEN PSYCHIATRIE-ANSTALT  BEANTRAGEN.... Plötzlicher Krankenstand ? ja,  nur mit Attest des Notarztes + diensthabenden Amtsarztes .
Also erstmal, lass die anderen reden ..dieses Video erklärt warum DU im Recht bist 
http://www.youtube.com/watch?v=Vz6YBRVjRXg

Ausserdem DANKE !!! Dein Post erklärt dann auch Deinen Namenszusatz DER KOPFGELDKOLLEKTOR 
Zumindest moralisch grenzwertig.

Ansonsten muss ich den anderen doch durch die Bank Recht geben, und mehr noch ...wer ein unbekanntes Model auf so ein Shooting einläd ist dann doch selber schuld...
und mit Blick auf deine SC hat das Model wohl alles richtig gemacht :-)
9 years ago
@reke46
Da wird ein Fotograf von einem Model versetzt. Ist ja wohl schon normal. Er ärgert sich .. und die Reaktion der Meute ... er wird verarscht.



Er wird nicht verarscht, weil ihn ein Model versetzt hat. Oder weil er sich ärgert.
Er wird verarscht, weil er hier ohne Kontext eine Forderung "DU HAST MICH VERSETZT, JETZT GELD HER!" publik macht, die für die Öffentlichkeit total uninteressant ist. Es ist ja nichtmals eine Entscheidung oder eine großartige rechtliche Auseinandersetzung.

Die meisten Fotografen sind schon mal versetzt worden. Vollkommen normal. Man ärgert sich. Auch normal. Der Fotograf hat aber verpennt, notwendige Schritte zur Absicherung seines Shootings bzw. seines Einsatz zu tragen: Dazu gehören -- wenn es denn so wichtig ist -- ein vorher unterschriebener schriftlicher Vertrag, in dem die Konventionalstrafe genannt wird.

Daneben hat der Fotograf nichtmals einen Gewerbeschein in seiner SC angegeben. Heißt: Es ist höchstwahrscheinlich ein reines Hobbyshooting. 
Wenn ich einen Tennisplatz reserviere und mein Spielpartner kommt nicht, bekomme ich höchstwahrscheinlich auch keinen Schadensersatz.

Das Thema wurde zig Mal hier behandelt. Aber anstatt sich konstruktiv zu überlegen, wie man so etwas im Vorfeld vermeiden kann -- da gibt es tausend Möglichkeiten -- wird gejammert und gefordert.
9 years ago
wunderbar köstliches zum verregneten sonntag,
auf höchsten österreichischen niveau: aus einer mücke einen elefanten machen.
solche absagen gibt es doch immer wieder im mk-hobby...
anders im beruflichen fotoalltag: selten ist bei uns ein seriöses, kommerzielles shooting wegen nichterscheinen des gebuchten models baden gegangen...
also leben und leben lassen, das leben geniessen...
gernot
@incredible kopfgeldkollektor:
ähm...
mit so einer einstellung solltest du dir vllt. ein anderes hobby suchen.
schützenverein?
9 years ago
Ist deine Tastatur KAPUTT? Die schreibt phasenweise so merkwürdig GROSS. Über die Qualität des restlichen Beitrags möchte ich nichts sagen, denn die ist unterirdisch.

Nur so als Tipp ... manche Models lesen hier im Forum durchaus mit. Diese Beiträge sind alles andere als ein galant überreichter Blumenstrauss. Mit diesen Texten wirst du die Lust auf ein Shooting bei deinem Gegenüber nicht exorbitant steigern.
@carsten Weiss

mit dem Hobbywechselvorschlag hast Du ihn sicherlich auf eine geniale Idee gebracht.....
.....   könnte man dann doch beide Hobbys  gut kombinieren

*duckundwech*
Kann das sein, dass Du ein andersgeartetes Problem hast?

joah ganz offensichtlich :-)
9 years ago
@Carsten Weiss:

Spinnst Du, Du willst so einem noch 'ne geladene Waffe in die Hand drücken? Außerdem würde er die doch auch nur verklagen wenn er die Zielscheibe nicht trifft... ;-)
STOCKERAU (chs). Der Verfassungsgerichtshof hat – nach einem entsprechenden Antrag des Verwaltungsgerichtshofes – entschieden: Berufsfotografen sind kein “reglementiertes Gewerbe” mehr. Jene Passage der Gewerbeordnung, die die Reglementierung vorsah, wurde als wegen Verletzung des Rechts auf Freiheit der Erwerbsbetätigung als verfassungswidrig aufgehoben.

Die am Mittwoch veröffentlichte Entscheidung gilt ab Kundmachung im Bundesgesetzblatt. Damit wird die Ziffer 20 des Paragrafen 94 in der Gewerbeordnung, die den “Berufsfotografen” betrifft, aufgehoben. Pressefotografen und Fotodesigner waren von der Ziffer 20 schon bisher ausgenommen.

In den vergangenen Jahren gab es viele Diskussionen über die Rechtslage des Fotogewerbes in Österreich. Was in beinahe allen Ländern Europas schon lange gilt, findet nun auch endlich den Weg zu uns nach Österreich.

Bisher war es ja nur möglich ein Gewerbe als Berufsfotograf zu eröffnen, wenn man bereits den Meister erlangt hat, oder zuvor 3 Jahre ein Gewerbe als “Pressefotograf & Fotodesigner” hatte (Diese durften ihre Dienste aber nur an Unternehmen anbieten). Wenn man seine Leistungen Privatpersonen anbieten möchte, hatte man bisher also einen relativ langen Weg vor sich.

Was nun für viele Berufsfotografen ein Schlag ins Gesicht ist, ist für andere eine ganz neue  Chance. Die Kritik der Berufsfotografen ist nicht unbegründet. Denn nun ist das Tor für unqualifizierte Fotografen geöffnet und es kann jeder “Laie” sein eigenes Gewerbe eröffnen.

Da, jetzt mehr Fotografen “auf den Markt” kommen können, hat der Kunde eine größere Auswahl den passenden Fotografen für sich zu finden.
ob das immer gut ist wage ich zu bezweifeln



~~Da, jetzt mehr Fotografen “auf den Markt” kommen können, hat der Kunde eine größere Auswahl den passenden Fotografen für sich zu finden
9 years ago
Die Kritik der Berufsfotografen ist nicht unbegründet. Denn nun ist das Tor für unqualifizierte Fotografen geöffnet und es kann jeder “Laie” sein eigenes Gewerbe eröffnen.

Ja, das stelle ich mir echt ätzend vor wenn jetzt jeder Idiot auf dicke Hose machen darf... *g*

Topic has been closed