MODEL verklagen wegen Nichterscheinens bei schriftlicher Zusage 71

@ Bonney

das ist ja in Deutschland schon länger so ;-)  *g*
9 years ago
Die Idioten aus Deutschland die Modelle wegen sowas verklagen wollen mag ich ja auch nicht... ;-)
Bald machen die Models sowieso nur noch Selfies

Das erspart ihnen viel Stress und Ärger mit den Fotografen, wie man hier sieht.
und die Fotografen haben nichts mehr über die bösen Models zu posten


....und wir wissen nicht mehr was wir sonntags lesen sollen *g*
 
9 years ago
Ne Ne Ne - Kopschüttel 

Natürlich ist es ärgerlich, aber sowas passiert halt.

Wer kennt es nicht - Urlaubstag verschenkt für ein Shooting, umsonst angereist, andere Termine verschoben, usw usw usw.

Wenn halt keine "Erklärung" von der anderen Seite kommt, einfach abhacken als Lehrgeld ;) 

Ist alles schon ärgerlich genug, dann muss ich nicht noch mehr Zeit damit verbringen, der Person die Hölle heiß zu machen.
Amtsgericht Lemgo verurteilt Model zum Schadensersatz

  • [IMG] Daniel Kötz   Aktenzeichen mitgeliefert... Az. 20 C 350/13
  • Das AG Lemgo hat mit Urteil vom 11. Oktober 2013 (Az. 20 C 350/13) einen von der Kanzlei Kötz Fusbahn vertretenem Fotografen Recht gegeben, der ein Model auf Zahlung der ihm entstandenen Hotelkosten in Anspruch genommen hatte. Der Fotograf war zum vereinbarten Fotoshooting angereist und hatte das Hotelzimmer bezogen, in dem das Shooting stattfinden sollte. Das Model erschien nicht und behauptete später, krank geworden zu sein. Egal, so das Amtsgericht, denn es wäre unbillig, dem Fotografen, der keinerlei Einfluss auf den Gesundheitszustand des Models habe, das wirtschaftliche Risiko aufzubürden. Der Anspruch folge aus Treu und Glauben. Damit mag es sich das Gericht etwas einfach gemacht haben; in der Sache hatte der Fotograf aber auch deshalb Recht,  weil das Model nicht abgesagt hatte (und möglicherweise sogar ein anderes Shooting wahrnahm).

9 years ago
Ich persönlich frage mich ja, welches Hobby-Model mit einem Fotografen überhaupt noch ein Shooting vereinbaren wird, bei dem es fürchten muss, verklagt zu werden. Ich würde das nicht riskieren. Aber hej, muss jeder selbst wissen!

Übrigens auch, ob man auf Postings unter seinem Start-Post eingeht oder einfach wieder unkommentiert was zitiert.
Tja, solche Urteile sind immer mit Vorsicht zu geniessen im meinen Augen !

Das ist nur eine Entscheidung vom Amtsgericht !

auch muss man dazu den gesamten Fall kennen ... denn jeder Fall ist anders gelagert !

War das ein Hobbymodel und Hobbyfotograf ??

In meinen Augen nichts allgemeingültiges !!

.... dann klag mal schön ... die Anwälte freuen sich
9 years ago
Lustig wie die, die von Fotografie, Bildaufbau und wohl auch Kunst allgemein überhaupt keine Ahnung haben hier ständig bemüht cool und progressiv erscheinen möchten. Frage: wenn ein Model Schmerzensgeld von dir einfordert, zahlst du das dann auch?
Vertragsstrafe (Pönale oder Konventionalstrafe)

GrundsätzlichesDarunter versteht man einen pauschalierten Schadenersatz, zu welchem sich der Schuldner für den Fall der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung verpflichtet hat. Die Pauschalierung erspart das häufige Problem, die Höhe eines eingetretenen Schadens festzustellen. Mangels anderer Vereinbarung ist die Vertragsstrafe verschuldensabhängig. Von der Höhe des Schadens ist sie aber unabhängig und daher auch dann fällig, wenn gar kein Schaden entstanden ist.
 Richterliches MäßigungsrechtJede Vertragsstrafe unterliegt dem richterlichen Mäßigungsrecht. Auf dieses kann im Voraus nicht verzichtet werden. Allerdings übt der Richter das Mäßigungsrecht nur auf Verlangen einer Partei aus. Dabei berücksichtigt er Art und Ausmaß des Verschuldens sowie die Höhe des Schadens. Der tatsächlich eingetretene Schaden bildet die Untergrenze. Die Mäßigung bewegt sich zwischen der vereinbarten Summe und dem tatsächlichen Schaden.Vertragspartner können für den Fall der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung, insbesondere bei Terminverzug einen bestimmten Geldbetrag vereinbaren, den der Schuldner zu leisten hat.         

In Österreich ist die Vertragsstrafe in § 1336 ABGB geregelt. In Deutschland finden sich die Regelungen in §§ 340ff. BGB und in der Schweiz in §§ 160 bis 163 Obligationenrecht. 



  • Nach der ÖNORM B 2110 ist die Vertragsstrafe zwar verschuldensabhängig, die Beweislast dafür, dass den Schuldner kein Verschulden trifft, liegt jedoch bei diesem selbst. Die dt. VOB/B verweist in § 11 auf das BGB, nämlich die §§ 339 bis 345 BGB, sodass sie als verschuldensabhängig eingestuft wird (VII ZR 231/03, BGH am 8.7.2004).     

    Die Vereinbarung einer verschuldensunabhängigen Konventionalstrafe ist daher auch in AGB (Ausnahme in Deutschland) grundsätzlich zulässig. Jedenfalls zulässig erscheint jedoch eine Pönale verschuldensabhängig zu vereinbaren, und festzuhalten, dass der Schuldner den Nachweis zu erbringen hat, dass ihn an der Einhaltung der Verpflichtung kein Verschulden trifft.

9 years ago
ok, jetzt wissen wir, dass du (neben miserablen Bilder schiessen) Gesetzestexte abschreiben kannst. Bravo! Und nun...?
Muss nicht bei Zitaten ein Quellenhinweis mit veröffentlcht werden ???

Und macht man sich nicht strafbar wenn man Zitate ohne Quelle veröffentlicht ???

;-)

hab ich mal gehört !
Hallo TO

,,Was nun für viele Berufsfotografen ein Schlag ins Gesicht ist, ist für andere eine ganz neue  Chance. Die Kritik der Berufsfotografen ist nicht unbegründet. Denn nun ist das Tor für unqualifizierte Fotografen geöffnet und es kann jeder “Laie” sein eigenes Gewerbe eröffnen
Da, jetzt mehr Fotografen “auf den Markt” kommen können, hat der Kunde eine größere Auswahl den passenden Fotografen für sich zu finden."

Entschuldige bitte, wenn ich so direkt und offen hier antworte. Bei der Qualität Deiner SC sowie dessen was Du hier schreibst brauchen sich zum Einen Berufsfotografen und mindestens 80% der Amateurfotografen hier keine Sorgen machen.

Gruß,
Peter
 
[gone] Dirk Jacobs Fotografie
9 years ago
Bei der Qualität Deiner SC sowie dessen was Du hier schreibst brauchen sich zum Einen Berufsfotografen und mindestens 80% der Amateurfotografen hier keine Sorgen machen.

You made my Day :D

@ JIM CLICKS: DER KOPFGELDKOLLEKTOR

Nach der Aktion hier kannste das Fotografieren mit Models aus der MK eh knicken, also wozu noch der ganze Aufwand? Verkauf dein Kram in der Bucht und kauf dir das Buch "Sozialkompetenz für Quereinsteiger"
9 years ago
Es ist doch - in Deutschland und nach deutschem Recht - vollkommen simpel und einfach... *schulterzuck*

Es gibt genau zwei Möglichkeiten.

  • Die Beteiligten haben vorher (und bitte in einem auch wirksamen Vertrag, also nix selbstgestricktes, das vor Gericht an Formfehlern, Sittenwidrigkeit oder Verletzung von BGB-Basics scheitert) eine Konventionalstrafe für den Fall "XYZ" vereinbart.
    Dann kann man dann ggf. einklagen.


oder

  • die eine hat dem anderen oder der eine hat der anderen einen Schaden zugefügt, der "schadensersatzfähig" ist. Also: einen nachweisbaren, bezifferbaren, materiellen Schaden, für dessen Eintreten der in Regress genommene kausal verantwortlich ist.


Da braucht man dann keinen Vertrag, da kann man auch so vor Gericht ziehen.

Und da gibt's dann die schönen Paragraphen

§ 823 BGB Schadensersatzpflicht(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

und nicht zu vergessen auch noch

 § 670 BGB Ersatz von AufwendungenMacht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.

Letzteres ist übrigens der Paragraph, der Stellenbewerbern einen Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen (Porto, Kopierkosten, Reisekosten usw.) gibt, und der ein guter Grund dafür ist, bei Absprachen zwischen Models und Fotografen (Pay oder TfP) tunlichst klipp und klar zu besprechen, ob und wenn ja welche "Spesen" erstattet werden oder nicht. (Denn wer rechtzeitig gesagt bekommen hat: "Fahrtkosten, Hotel, Makeup und lädierte Nylons ersetze ich Dir aber nicht!", der kann sich nicht so leicht darauf berufen, daß er den betriebenen Aufwand für "erforderlich" halten durfte...)
ach, Du bist so schön sachlich  ;-)

trotzdem finde ich das ganze bei der hobbyknipserei lachhaft !!!

 
Wie war das nochmals von wegen "Mit Kanonen auf Spatzen schießen" ..... (und dann doch daneben) .... Danke, dass ich mal wieder herzhaft lachen durfte ...
[gone] Lichtstreif
9 years ago
Wenn man den Post sieht, kann man Österreich nur wünschen solche Fotografen zu verbannen...
9 years ago
Nun ja, man kann bezüglich der Bilder des TO unterschiedlicher Meinung sein, aber eines ist sicher: Die Bilder sind nicht erst seit gestern auf seiner Sedcard und somit hat ein Fotomodell, was dieses Jahr ein Shooting mit ihm vereinbart hat, seine Fotografien gesehen. Seit wann beurteilen MK-Forumstrolle, ob die bisherigen Arbeiten eines Fotografen diesem genug "Wert" geben, damit er ein Anrecht hat, von einem Fotomodell nicht versetzt zu werden?

Berechtigt die vielleicht unbeholfene bzw. aus deutscher Sicht ungewöhnliche Ausdrucksweise dazu, hier auf der Seite des unzuverlässigen Fotomodells zu stehen?

Neu ist für mich, dass bei einigen hier diese Unsitte, Verabredungen nicht einzuhalten, weit über die Fotografie hinausgeht - wird da doch von der Platzmiete für einen Tennisplatz auf der man sitzenbleibt, wenn der Tennispartner nicht kommt, berichtet. Also das ist in meinem Bekanntenkreis noch nicht üblich. Ich kenne es so, dass jemand, der kurzfristig nicht zu einer Verabredung (jeglicher Art: Tennisplatz, Kegelbahn, Segelboot, ...) nicht kommt, die entstandenen Kosten übernimmt - und zwar überwiegend unaufgefordert. Also ich wüsste keinen Grund, warum man unzuverlässige MK-Mitglieder nachsichtiger behandeln sollte, als Freunde und andere Bekannte.
#59
DANKE an eckisfotos FÜR DIE GUTE und sachdienliche ARGUMENTATION bez. Pönale. Diesem Fehlverhalten,Termine einfach zu ignorieren, nicht erreichbar zu sein und sich nicht einmal zu entschuldigen, müssen einmal drakonisch exemplarische Strafen entgegengesetzt werden, um das in Zukunft zu unterbinden.

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