Zum Anwalt oder nicht? 57

9 years ago
Klassische Situation, TfP-Shooting, anderthalb Jahre her, Vertrag besteht.
Vier bis fünf Stunden vorher bei der Visa gewesen inkl. aufwändigster Frisur, Airbrush, etc. (Visaarbeit habe ich bezahlt).
Er hat auch ohne Voranmeldung einen zweiten Fotografen dazugeholt gehabt zu dem Shooting (okay, damit kann ich notfalls leben).

Bilder kamen nach einigen Tagen auf fb/ der Mk; fürs Portfolio habe ich sie mir eben gespeichert und hochgeladen und dachte, Bilder kommen (z.B. per Dropbox), sobald er fertig ist mit Bearbeiten.
Nach zwei Monaten (Shooting am 21.12.2013) habe ich ihn am 22.2.14 zum ersten Mal gefragt ob ich die Bilder als große Datei haben könnte zum Drucken.
Als Antwort auf die zweite Nachfrage am 21.3.14 kam "sobald ich aus dem urlaub wieder da bin".
Die weiteren Nachfragen (und zwar wirklich höfliche) am 4.4.14, 23.5.14, 10.01.15, 25.02.15 und 29.03.15 wurden gelesen und ignoriert.
Seit einem Monat habe ich ebenso versucht ihn telefonisch zu erreichen bzw. auf die Mailbox gesprochen, was ebenfalls ignoriert wurde.

Heute schrieb ich ihm dass ich nach all diesen Schritten jetzt noch einen letzten Brief schreiben würde und um Bilder oder Tagessatz bitte, weil ich nicht zum Anwalt gehen will aber nicht mehr weiß, was ich sonst noch tun soll.

Antwort: Du hast nach dem Shooting alle Bilder erhalten. Sich ein Jahr danach zu melden und Bilder haben zu wollen finde ich persönlich unverschämt. Du kannst gerne mein und die Studiorechnung bekommen. Bilder von Shooting habe ich bereits auch gelöscht. Jetzt lass mich in ruhe

Wie reagiere ich dadrauf? Wie formuliert man einen solchen besagten Brief? Gibt es irgendetwas, das ich sonst tun kann?
Tatsächlich möchte ich die Sache nicht einfach vergessen. Sowas ist nämlich schon nicht so schön. :/
[gone] schallkoerper fotografie
9 years ago
und wie kommt er darauf zu schreiben Du habest alle Bilder erhalten ? dreiste Lüge oder kann es sein das er z.b. ne CD rausgeschickt hat. die Formulierung 
und dachte, Bilder kommen (z.B. per Dropbox)

liest sich für mich als wäre das gar nicht besprochen worden.

 
[gone] User_209100
9 years ago
Kannst ruhig zum Anwalt rennen, wenn du ne entsprechende Rechtschutz hast, sollte das funktionieren, wenngleich ich vermute, dass bei einem TFP-Shooting das ganze wegen entsprechend kleinem Mini-Betrag kaum wirklich zu ner Verhandlung kommt. Was steht denn im Vertrag drin, was die Alternative zu etwaigen versprochenen Bildern ist? Steht da, Pay für Model? Wenn ja, dann kannst das einfordern. Wenn da gar nix steht - sollte man eine gemeinsame Einigung finden oder es schlichtweg bleiben lassen.

Modelle, die Fotografen wegen nem TFP (gratis/kostenlos) Shooting verklagen machen sich nicht wirklich viele Freunde. TFP kann auch mal daneben gehen und mal nix werden, vielleicht ist der Fotograf auch einfach zu ängstlich, zuzugeben, dass die Bilder kacke geworden sind, aus welchen Gründen auch immer und jetzt traut er sichs nicht, zu sagen;
Oder aber es geht um "Zur Verfügung gestellte Bilder" - in diesem Fall hat er seinen Soll damit erfüllt, dass er sie dir - durch einen "Rechtsklick-speichern unter" - schon gegeben hat. Steht was von entsprechender Grösse im Vertrag, von Dateiform, etc?

Am besten verlinkst mal einen Scan des Vertrages und fragst dann nochmal, wie es aussieht. So pauschal kann man das, wie du siehst, nicht beurteilen oder kommentieren.
9 years ago
Da niemand den TfP Vertrag kennt, sind alle Antworten auch etwas Kaffeesatz lesen.
Ist eine sehr unerfreuliche Situation.

Zumeist kann das Model nicht viel erfolgreiches unternehmen, wenn Bilder  nicht
abgegeben werden. Falls es richtig ist, dass er die Bilder alle gelöscht hat,
nützt auch ein Recht haben vor dem Richter nicht so viel. Im besten Fall gibt es dann etwas Geld.

Wenn unstriitig ist, dass Du die Visaarbeit bezahlt hat - und er Bilder machen darf - ist
mit einiger Sicherheit das Geld der Visa einbringlich, so der Fotograf in der Lage ist, diese
Summe zu bezahlen.

Ein Brief an den Fotografen muss die Forderung enthalten, Fristen bis wann die Forderung
erfüllt sein muss, sowie die Begründungen zur Forderung.
Im Grundsatz ist diese Arbeit Juristenarbeit und sollte von Fachpersonen ausgeführt werden.
Ohne eine Vertragskopie wird kein Jurist sich an die Arbeit machen. Also, alle Belege der
Kontakte sammeln und zum ersten Gespräch mitnehmen.

Lieber Gruss

Heiner
 
9 years ago
Tatsächlich erhalten habe ich die unbearbeiteten Bilder per Downloadlink; ich glaube per wetransfer sollten danach auch die anderen Bilder kommen (wenn dann tatsächlich nur mündlich festgehalten und leider schon eine Weile her).

@Cat: Damit hast du absolut Recht und eigentlich habe ich nicht das Bedürfnis jemanden zu verklagen, das käme mir überzogen vor.
Ich suche den Vertrag nochmal raus und schaue, was exakt drinsteht. Ich fürchte aber, es war ein Standard-TfP-Vertrag in dem nicht davon ausgegangen war, dass die Parteien sich uneinig sind.
[gone] User_209100
9 years ago
@eva
mein tipp: Ablage P oder D.
Papierkorb oder Dumm gelaufen.

Abhaken, aufstehen, krönchen richten, weitergehen.
9 years ago
Du hast also per Wetransfer Bilder in unbearbeiter Form runter geladen. Passt doch - zumindest hat der Fotograf dann einen Nachweis, dass du die Bilder (Anzahl) erhalten hast. Die Downloadbestätigung bekommt er nämlich bei der Nutzung von Wetransfer. Ich gehe mal davon aus, dass in einem (unbekannten) TfP Vertrag nichts über den Umfang der Bild-Bearbeitung geregelt ist. Vielleicht solltest du eher mal deine Festplatte durchsuchen (Download-Ordner, Zip-Files)
9 years ago
Die unbearbeiteten Bilder sind da, die habe ich damals gespeichert/ in meinem Bilder-"System" eingeordnet.
Ich sehe nochmal im Vertrag nach, was über die Veröffentlichung unbearbeiteter Bilder oder Fremdbearbeitung drinsteht.
Angenommen, es gibt keinen Absatz darüber ob ich fremdbearbeiten lassen darf - wie sieht dann die Lage aus? Darf ich es jemand anderem geben und dann so veröffentlichen?
 
[gone] schallkoerper fotografie
9 years ago
hast Du den Fotografen denn mal gefragt ob er jemals bearbeitete Bilder rausgeschickt hat ? 
Angenommen, es gibt keinen Absatz darüber ob ich fremdbearbeiten lassen darf - wie sieht dann die Lage aus? Darf ich es jemand anderem geben und dann so veröffentlichen?

Nein, das muss Dir der Urheber explizit erlauben. Es müsste also ein Absatz drin sein, der Dir genau das erlaubt (wobei weniger die Bearbeitung als vielmehr die Veröffentlichung der Bearbeitung gestattet sein muss).

Ist der Fotograf in der MK? (Kann sein, dass ich das mal wieder überlesen habe). Dann wäre eine Meldung ggf. angebracht.
[gone] account bitte sofort löschen
9 years ago
Wenn du ihn nicht verklagen willst, warum dann zum Anwalt? Der ist doch genau dafür da. Er kann dir allerdings helfen besser in deinem Sinne zu formulieren und die Lage einzuschätzen, ob deine Forderungen Bestand haben.
[gone] User_289963
9 years ago
Ich würde mich mal an Hendrik wenden, wenn er gut drauf is dann schreib er mal ne PN an den Fotografen die meisst wunder wirkt ;)
9 years ago
Kannst ruhig zum Anwalt rennen, wenn du ne entsprechende Rechtschutz hast, sollte das funktionieren, wenngleich ich vermute, dass bei einem TFP-Shooting das ganze wegen entsprechend kleinem Mini-Betrag kaum wirklich zu ner Verhandlung kommt.

Wenn sie den Fotografen verklagt, kommt es zum Prozess. Egal wie klein der "Betrag" ist. Und es geht eh immer um den Streitwert, und der würde hier mangels eines konkreten Streitwertes ("Ich fordere die Zahlung von X Euro") als fiktiver Streitwert festgesetzt werden, unter 5000 Euro, wenn man sich mit dem Amtsgericht begnügt, 5001 Euro, wenn man gleich vor's Landgericht will. Mal vereinfacht gesagt.
Klassische Situation, TfP-Shooting, anderthalb Jahre her, Vertrag besteht.

Auch für eine ganz allgemeine Diskussion (Rechtsberatung im konkreten Einzelfall ist Rechtsanwälten vorbehalten) wäre es schon sinnvoll, mal die konkreten Vertragsbedingungen zu kennen...

Ich spekuliere mal, daß der TfP-Vertrag wie üblich die wirklich wichtigen Dinge nicht oder - schlimmer noch - verworren-verschwurbelt regelt.

Also z.B. die die beiden entscheidenden Fragen:

a) wer schuldet wem bis wann welche Leistung und in welcher Qualität?
und
b) wie soll verfahren werden, wenn eine Vertragspartei nicht in der Lage ist, eine der vertraglich eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen?

Ich fühle mich, das gebe ich zu, an dieser Stelle schwer versucht, etwas zu ätzen - das Grundproblem liegt wie üblich vermutlich darin, daß viele Leute nicht in der Lage sind, geradeaus zu denken...

Ich meine: die Frage "Wer darf mit den bei einem TfP-Shooting entstandenen Fotos was machen?" lässt sich vertraglich problemlos klar und eindeutig regeln. Auch da schaffen es zwar viele Leute, statt einer solchen klaren Regelung ein unglaubliches Chaos anzurichten, aber es ist ohne weiteres möglich, das ordentlich zu regeln, wenn man erstens weiß, wie das geht, und zweitens auch versteht, welche Dinge sich denn überhaupt durch einen zivilrechtlichen Vertrag regeln lassen, und welche schon aus rein praktischen Gründen nicht...

Deutlich schwieriger wird es bei der Frage, wie man zu erbringende Leistungen definiert und wie man mit einer möglichen Nicht-Erbringung umgeht.

Denn da muß man sich erstmal gründich Gedanken darüber machen, was denn auf dem Gebiet alles schiefgehen kann, und welche Möglichkeiten man überhaupt hat, damit umzugehen.

Habe ich eine klare Definition im Vertrag, was der Fotograf bis wann dem Model zu liefern hat - dann habe ich etwas, das ich einfordern und ggf. auch einklagen kann. "Es ist bis zum X.X. ein Honorar von Y Euro zu zahlen" kann zwar auch nicht eine Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners verhindern, ist aber jedenfalls eine brauchbare Grundlage zur Erwirkung eines Mahn- und Vollstreckungsbescheides. Bei TfP habe ich das Problem, daß ich höchstens vereinbaren kann, daß eine bestimmte Zahl von Fotos zu liefern ist. Wenn die alle Scheiße sind... Pech gehabt.
Tatsächlich erhalten habe ich die unbearbeiteten Bilder per Downloadlink; ich glaube per wetransfer sollten danach auch die anderen Bilder kommen (wenn dann tatsächlich nur mündlich festgehalten und leider schon eine Weile her).

War denn was anderes vereinbart? Bearbeitete Fotos? Und falls ja: wie ist im Vertrag "bearbeitet" definiert?

Eine Vertragsklausel "Der Fotograf übergibt dem Model bearbeitete Fotos" klingt toll - und ist völlig unbrauchbar.

Und "ich glaube" ist für eine Vertragsstreitigkeit nun völlig unbrauchbar. Mündliche Vereinbarungen sind grundsätzlich in den meisten Fällen wirksame Verträge, nur...

a) gibt es dann ein Beweisproblem
b) wird das Beweisproblem noch mal größer, wenn es einen schriftlichen Vertrag gibt, weil dann jeder Richter ggf. fragen wird "Wieso wurde es nicht auch schriftlich festgehalten, wenn es eh einen schriftlichen Vertrag gibt?"

Die Rechtsprechung hat für schriftliche Verträge die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit aufgestellt. Das heißt, in einem Gerichtsverfahren wird vermutet, daß ein schriftlicher Vertrag die getroffenen Vereinbarungen vollständig und richtig wiedergibt. Es wird also vermutet, daß es keine mündlichen Nebenabreden gibt, die über den schriftlich festgehaltenen Vertragsinhalt hinausgehen. Außerdem wird vermutet, daß der schriftlich festgehaltene Vertragsinhalt richtig ist, also keine davon abweichenden Vereinbarungen getroffen worden sind. Die Folge aus dieser Vermutung ist: eine Vertragspartei, die sich darauf beruft, daß es weitere, über den schriftlich festgehaltenen Vertragsinhalt hinausgehende oder davon abweichende Vereinbarungen gibt, muss dies vor Gericht auch beweisen.
9 years ago
Wenn du ihn nicht verklagen willst, warum dann zum Anwalt? Der ist doch genau dafür da

Lange bevor irgendwer irgendwo irgendwen verklagt, sind Rechtsanwälte dafür da, ihre Mandanten rechtlich zu beraten. Und sie rechtlich zu vertreten. So wird ein Anwalt, der meint, die Rechtsposition seines Mandanten sei sehr gut, meistens schon aufgrund des Prozesskostenrisikos erstmal der Gegenseite seine Argumente unter einem schönen Anwalts-Briefkopf um die Ohren hauen und darauf spekulieren, daß die Gegenseite daraufhin zu Tode erschreckt einknickt.
Oder der Anwalt sieht ein Prozessrisiko und wägt es zusammen mit dem Mandanten ab.
Usw., usf.
9 years ago
immer wieder lustig zu lesen, diese pseudo-rechtlichen ergüsse hier

ist aber übrigens auch eine fehleinschätzung vieler anwälte dass wer viel sülzt recht hat (oder so)
[gone] account bitte sofort löschen
9 years ago
Klar ein Anwalt hilft auch vertragsfragen zu klären ohne gleich zu klagen. Nur das von vorneherein auszuschließen macht einen anwaltsbesuch und den damit verbundenen Aufwand ein bischen sinnlos.
Ich lass meine agb und Forderungen an Kunden auch durch "meinen" Anwalt überarbeiten und Zahlungsaufforderungen schreiben. Das ist ein guter Weg. Nur ist das beschriebene hier von Inkongruenz und mangelnder Konsequenz durchzogen, das ich mich gemüßigt sah, die Konsequenz des eigenen Handelns zu überdenken.
9 years ago
ich geb dir mal nen tipp

die wichtigste frage bei der sache - und die wird dir der anwalt deiner wahl zuerst stellen - ist die ... "

haben sie ne rechtsschutzversicherung?"

die frage kannste dir auch selbst stellen ... haste keine - dann vergiss es ... haste eine - dann nerv den anwalt weiter, der schnell feststellen wird dass er sich da auf ne sache eingelassen hat die ihm nur ein ganz, ganz schlechtes "schmerzensgeld" bescheren wird und wahrscheinlich auch keine folgemandate weil da wenig zu holen sein wird ...

btw. die sache mit dem (klage)antrag und seiner bestimmtheit ergibt sich aus dem gesetz (§ 253 zpo)
[gone] Marina Refur
9 years ago
Hey Eva...

Falls im Vertrag steht, dass du bearbeitete Bilder bekommst...dann stehen dir diese zwar zu, aber aus der letzten Nachricht, die der Fotograf geschrieben hat, geht ja schon deutlich hervor, dass er nicht gerade kooperativ ist....oder auf deutsch gesagt...keinen Bock hat ;-)

Mach nen Haken dahinter...es lohnt sich nicht, sich weiter damit auseinander zu setzen. Der Stress, den du dir damit machst, steht einfach in keinem Verhältnis dazu und ob du überhaupt irgendetwas erreichen wirst...fraglich.
Du hast ja schon eine gut gefüllte Sedcard mit vielen Arbeiten...verbuche es als Erfahrung und achte bei kommenden Shootings darauf, dass klare Vereinbarungen darüber getroffen werden, wer wann wofür welche Bilder bekommt :-)
[gone] Der Weihnachtsmann
9 years ago
Ich verstehe deine Verärgerung. Möglicherweise auch das "jetzt erst recht, aus Prinzip". Aber ist es das Ganze denn überhaupt Wert?
Handelt es sich hier um einen prominenten Profifotografen mit dessen Bildern auf deiner SC du indirekt "Geld" verdienen kannst, indem du deshalb gebucht wirst?
Die meisten Bilder hier in der MK sind eher etwas für das Poesiealbum und sehr selten einen Prozess wert.
In Deutschland muss man die Gerichtskosten vorrauszahlen und auch viele Anwälte stellen sehr schnell Rechnungen. Ob eine vorhandene Rechtschutzversicherung eintritt solltest du vor dem nächsten Schritt gut prüfen.
BG
Jörg
9 years ago
Ich werde wohl nie verstehen, warum man selbst im Hobbybereich den anderen versucht über den Tisch zu ziehen.
Dazu diese Erbsenzählerei für jede Kleinigkeit - als wenn es um Vermögen ginge.
Dabei geht es im Endeffekt lediglich um ein paar Bilder, nach denen eine Woche später eh kein Hahn mehr kräht.

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