Zum Anwalt oder nicht? 57

9 years ago
Hier wird immer über 'Rechtsschutz-Versicherung' gesprochen. Es gibt doch auch eine MK-Versicherung gegen schlechte Leistung. Nennt sich Shooting-Bewertung. Da könnte man dann reinschreiben: 'Negativ. Ich warte schon so und so lange auf die Bilder.'

Wobei, ich möchte hier kein Urteil fällen, wer in dem Fall Recht hat, das Model oder der Fotograf. Ich kenne die Sachlage nur aus Schilderung einer Partei, die andere Partei hat sich nicht geäußert (bitte, das ist jetzt keine Aufforderung).

Zum Anwalt würde ich in dem Fall nicht gehen. Was soll schon dabei heraus kommen? Und vor Allem, erwarte nicht, dass der Anwalt dein Freund ist. Wenn er dir (ehrlicherweise) sagt, du hast keine große Chance, verdient er nicht viel. Wenn er vor Gericht geht, macht er Umsatz, egal ob du gewinnt oder die Gegenseite oder es einen Vergleich gibt. Deswegen sind Anwälte immer für die große Keule. Je höher der Streitwert, desto größer seine Einnahmen.
[gone] MauRocShi
9 years ago
Du hast ja geschrieben, es war auch ein anderer Fotograf dabei, was hast du denn mit dem vereinbart? Vielleicht kann er dir Bilder zur Verfügung stellen. Dann bekommst du deine Bilder mit weniger Aufwand als mit dem Anwalt.

Wenn es mit diesem zweiten Fotografen keinen Vertrag gibt, könntest du ihn um Bilder bitten. Viele Fotografen sind sehr hilfsbereit wenn man seine Arbeit gut gemacht hat und sich korrekt und freundlich verhält.
Der Weg zum Anwalt bringt nix, der schreibt eine Rechnung und freut sich, egal wer bezahlt. Und ne Speicherkarte kann mal schnell verloren gehen oder 'aus Versehen'
formatiert werden. Dann ist alles futsch.
Vereinbare doch bei künftigen Shootings, die Bilder direkt aufs Laptop zu ziehen.
Ein seriöser Fotograf wird die Kompabiltät erkennen und seine Kamera entsprechend einstellen. TFP eben.... viel Arbeit für nix.
9 years ago
Tach Eva, die erste Frage ist für mich, wie bearbeitet er denn? Gut oder schafft der maximal einen Weissabgleich bei der Bearbeitung. Im zweiten fall würd ich schaun ob Fremdbearbeitung erlaubt ist und an sonsten das Thema an den Nagel hängen, im ersteren wird es komplitziert, denn selbst wenn bearbeitete vereinbart sind, sind maximal mittlere Art und Güte erforderlich und dies ist ein weiter Begriff, so dass auch hier es sich nicht lohnt etwas zu unternehmen und es daher besser wäre sich die Fremdbearbeitungsrechte einzuhohlen. Hast die Fremdbearbeitungsrechte, kannst die hier ja einstellen und die Künstler können sich beweisen :)
9 years ago
Der Vertrag gestattet die Veröffentlichung unbearbeiteter Bilder, zur Fremdbearbeitung sagt er leider nichts ebenso wie zur Anzahl oder Größe der bearbeiteten Bilder, die mir zustehen.
9 years ago
dann siehts eher schlecht aus ...
erfahrungsgemäß will ich keine bilder von einem fotografen der unbearbeitete bilder veröffentlicht bzw zur veröffentlichung zulässt.
ich würde einen haken dran machen egal wie groß der ärger ist
der vertrag gestattet die veröffentlichung unbearbeiteter bilder? ich würde fast tippen, der hatte dann nie vor, welche zu bearbeiten.
sehr merkwürdig - vergiss das einfach :/
9 years ago
Wieso bei so was ernsthaft überlegen, zum Anwalt zu gehen? Macht doch überhaupt keinen Sinn.
Auch der Anwalt freut sich ganz bestimmt nicht über den Fall und bei ehrlicher Beratung würde er auch sagen, vergessen Sie es.
Außer Spesen nichts gewesen.
9 years ago
Bearbeitete Bilder hast du doch auch bekommen, bzw. dir selbst heruntergeladen. Sieht ganz so aus als hätte der Fotograf seinen Teil des Vertrages erfüllt.
Vielleicht nicht so wie du dir das vorgestellt hast, aber das ist wohl nur ein Kommunikationsproblem.
[gone] User_165787
9 years ago
Hak die Sache ab. Offensichtlich hat dich der Fotograf vertragstechnisch übervorteilt, wenn es vertraglich geregelt ist, dass du zwar unbearbeitete Bilder bekommst (und auch bekommen hast), er dir (als Urheber) aber keine Möglichkeit der Bearbeitung einräumt.
9 years ago
Viele Fotografen machen sich auch nicht groß Gedanken was sie in ihre Verträge schreiben. Das muss also kein böser Wille sein, dass dort nichts zur Fremdbearbeitung steht. Eine gewisse Bearbeitung geht sowieso mit jeder Veröffentlichung einher, mindestens eine Skalierung und oft auch Farbänderungen oder automatische "Optimierung" durch die Veröffentlichungssoftware etc. Daher würde ich einen TfP-Vertrag mit Veröffentlichungsrecht unbearbeiteter Bilder immer so verstehen, dass geringfügige Bearbeitungen dadurch abgedeckt sind. Komposings, wilde Farbspielereien etc. sollte man sich aber verkneifen bzw. die Einwilligung des Fotografen einholen.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Der Vertrag gestattet die Veröffentlichung unbearbeiteter Bilder, zur Fremdbearbeitung sagt er leider nichts ebenso wie zur Anzahl oder Größe der bearbeiteten Bilder, die mir zustehen.

Eva, schade, dass du diese Erfahrung machen musstest. Ohne im Vertrag klar definierte Leistungen wirst du es aber schwer haben, deine Rechte einzufordern. Du hast ja Bilder bekommen - wenn auch unbearbeitet.

Das Einverständnis zur Veröffentlichung von unbearbeiteten Bilder liest sich dabei nicht grade professionell. Das würde ich selbst niemals tun! Aber in einen TFP-Vertrag gehört auf jeden Fall, wieviele Bilder du dir aus dem Shooting aussuchen kannst - und die dann auch bearbeitet werden. Außerdem die Form der "Lieferung" (z.B. jedes Bild einmal in 72 dpi mit Logo des Fotografen und einmal in 300 dpi ohne Wasserzeichen oder Logo). Im Idealfall solltest du auch die bearbeiteten Bilder der Auswahl des Fotografen bekommen. Dafür gibt es aber viele Variationen. Einige Fotografem "bearbeiten" dutzende Bilder...ich hingegen erwarte aus einem Shooting nicht das Befüllen der Festplatten, sondern 3-4 Bilder mit "WOW"-Effekt. Das sahen auch die meisten meiner Models so und haben sich auf meine Auswahl verlassen. Denn sie wollten ja Bilder, die für mich als ihr Wunsch-Fotograf perfekt sind...und nicht mehr oder weniger lustlos bearbeitete "Outtakes". Das sollte man aber vorher besprechen, denn ich shoote überhaupt nicht mit Models, denen es nicht um ein möglichst perfektes Ergebnis, sondern um eine umfangreiche Bilderflut geht. Aber da ist jeder anders gestrickt!

Wenn die gegenseitigen Leistungen im Vertrag so schwammig definiert sind, solltest du das Shooting lieber aus deinem Kopf streichen. Auch eine anwaltliche Beratung ist nämlich nicht umsonst.
9 years ago
die wichtigste frage bei der sache - und die wird dir der anwalt deiner wahl zuerst stellen - ist die ... "

haben sie ne rechtsschutzversicherung?"

Die Privat-Rechtsschutz-Versicherung, die Streitigkeiten um ein "TfP-Fotoshooting" eines Amateur-Fotomodels deckt, möchte ich erstmal sehen... ;-)
9 years ago
Der Vertrag gestattet die Veröffentlichung unbearbeiteter Bilder, zur Fremdbearbeitung sagt er leider nichts ebenso wie zur Anzahl oder Größe der bearbeiteten Bilder, die mir zustehen.

Und worüber willst Du Dich dann streiten?
9 years ago
ohne das jetzt geprüft zu haben ... (das mache ich nur wenn ich geld dafür bekomme)

wieso sollte der vertragsrechtsschutz nicht greifen wenn der auch in dem fall greift wenn jemand zu einem fotografen geht und mit diesem einen vertrag über ein fotoshooting zum preis von xyz € abschließt und der knipser keine oder nicht die vertraglich vereinbarte leistung abliefert (das ist zwar hier fraglich - aber wir haben ja den geschlossenen vertrag nicht gesehen und können es nicht beurteilen)
[gone] User_165787
9 years ago
Form der "Lieferung" (z.B. jedes Bild einmal in 72 dpi mit Logo des Fotografen und einmal in 300 dpi ohne Wasserzeichen oder Logo)

@Jan: so gut der Rest der Tipps ist, diese Angaben sind Bullshit :) Dpi (Dots per Inch) ist die Auflösung beim Druck bzw. bei der Ansicht am Monitor, sagt aber gar nicht über die tatsächlichen Abmessungen eines digitalen Fotos aus. Zielführender ist es, die Kantenlängen in Pixel anzugeben oder die Megapixel-Anzahl des Fotos, z.B. 1920x1280 für Internet mit Logo/WZ und mind. 10MP für Print ohne Logo/WZ.
9 years ago
Die Fragestellerin möchte die Frage, ob der Gang zum Anwalt lohnt, "vor-klären" lassen und "muss" jetzt fast 40 Antworten lesen. Ich bin sehr gespannt, ob ihr das hilft. Meine Antwort lautet: Anwalt anrufen oder anschreiben kostet erstmal gar nichts. Das Problem vorzustellen auch nicht. Wenn Kosten entstehen, sollte der Anwalt das vorher sagen. Und am Ende klärt ER (SIE) über die Rechtslage auf - nicht das Forum. Auf diese Weise spart man sich diese Unsicherheiten evtl. erst schürende Beratung durch 40 (tw. wohlmeinende, keine Frage) Kommentare.

Besonders verunsichernd sind Kommentare wie dieser: "Zum Anwalt würde ich in dem Fall nicht gehen. Was soll schon dabei heraus kommen?" Genau das klärt der Anwalt - und nicht ein Kommentator, der weder den Fall kennt, noch das Recht.

"Und vor Allem, erwarte nicht, dass der Anwalt dein Freund ist. Wenn er dir (ehrlicherweise) sagt, du hast keine große Chance, verdient er nicht viel. Wenn er vor Gericht geht, macht er Umsatz, egal ob du gewinnt oder die Gegenseite oder es einen Vergleich gibt."

Auch das ist, mit Verlaub, kompletter Blödsinn. Ich kenne keinen Anwalt, der wegen des Mehrumsatzes zu Gericht rennt. Das macht man ein paar Mal und dann ist der Ruf dahin. Ein Anwalt hat, anders als der Kommentator, einen Eid geleistet, dem Wohl des Mandanten zu dienen. Natürlich gibt es schwarze Schafe, wie stets, aber diese Äußerung schon hanebüchen.

"Deswegen sind Anwälte immer für die große Keule. Je höher der Streitwert, desto größer seine Einnahmen."

Je höher der Streitwert, desto wichtiger, den Mandanten vorzüglich zu beraten. Desto höher die Haftungssumme bei Fehlern.
9 years ago
diese "voreingenommenheit" wirst du hier nicht aus den köpfen der leute bekommen - mit anprangern schon gar nicht - sag ihr was sie tun soll und du hast für heute deine gute tat vollbracht

wir kennen doch den unterschied ... wir mussten 2 staatsexamen bestehen bevor wir uns RA nennen durften ... sie brauchen nur ne digicam zu kaufen und sich hier ne sc aufzumachen um sich "Fotograf" nennen und für 3,50 paar passbilder knipsen zu dürfen ... klar dass man da mit neid und missgunst auf leute schaut die ihr honorar nach dem gesetz abrechnen dürfen
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Zielführender ist es, die Kantenlängen in Pixel anzugeben oder die Megapixel-Anzahl des Fotos, z.B. 1920x1280 für Internet mit Logo/WZ und mind. 10MP für Print ohne Logo/WZ.

Offtopic, aber ich antworte mal trotzdem:
Schick mal ein 10MP Bild mit 72 dpi an eine Druckerei und schau, was sie dir antworten. ;)
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Wenn Kosten entstehen, sollte der Anwalt das vorher sagen.

Ich bin bisher aus keinem "Beratungsgespräch" bei einem Anwalt mit weniger als 150 Euro Anwaltskosten rausgegangen. ;) Ein Vorab-Anruf kostet zwar nichts, endet aber meist mit "das kann ich am Telefon nicht beurteilen; lassen Sie sich einen Termin geben".

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