Fotograf zahlt Honorar nicht - was tun? 79

Screenshots der verwendeten Bilder zur Sicherheit machen, erinnerung schicken und wenn es nichts bringt einem Anwalt für Medienrecht übergeben.....
Schont nerven und spart Zeit.
7 years ago
Moin,

was steht auf der Rechnung? Empfehlenswert ist ein Zusatz wie das der Empfänger der Leistung automatisch in Verzug gerät.
Ist zwar nicht notwendig, aber manche lassen es halt drauf ankommen.

Freundlicherweise, was Du eigentlich nicht musst aber zum guten Ton gehört, kannst Du noch eine Mahnung mit Zahlungsfrist schicken, 7 Tage sind da ok.
Kontaktiert hast Du ja schon, von weiteren Kontakten per Mail oder Telefon würde ich absehen, da das in der Regel eh nichts fruchtet.
Da Du ihn ja schon kontaktiert hast, wird er Deine Rechnung schon nicht vergessen haben, sondern zieht es ganz bewußt in die Länge, "reden" ist da sinnlos.

a) Danach gehst Du zum Amtsgericht, füllst einen Vordruck mit Deiner Forderung aus und leitest das Mahnverfahren ein.
Zahlt der Herr Fotograf innerhalb der Frist nicht, hast Du automatisch einen vollstreckbaren Titel und kannst das Geld über einen Gerichtsvollzieher eintreiben lassen.
Aus der Geschichte kommt er nur über ein Gerichtsverfahren raus, wo Du dann nachweisen musst, dass die Forderung berechtigt ist.

b) Übergibst das einem Inkasso-Büro

c) Übergibst das einem Anwalt

In allen Fällen gehst Du erst mal finanziell in Vorleistung, bei a) mit den geringsten Kosten, obwohl die sich auch läppern, wenn ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet wird.
Alle Kosten gehen dann aber zu Lasten des Fotografen, egal welchen Weg Du gehst.

Prüfen sollte man im Vorfeld, inwieweit der Betrag und die Kosten einzutreiben sind. In nicht wenigen Fällen investiert man und wo nichts zu holen ist...
Ebenso die Beweislage, dass die Forderung berechtigt ist. Wenn schon Bilder im Netz sind, Screenshots machen.

Völlig daneben finde ich die OT Moral-Postings, die TO hat eine einfache Frage gestellt. Als MOD hätte ich die stumpf gelöscht...

LG Mikesch

 
7 years ago
Mich wundert es nicht, warum jeder 2te Maschendrahtzaun in D. vor Gericht landet....
aber immerhin gibt es dabei auch Gewinner: Anwälte und H. Schäuble wird es freuen. 
#44
7 years ago

Freundlicherweise, was Du eigentlich nicht musst aber zum guten Ton gehört, kannst Du noch eine Mahnung mit Zahlungsfrist schicken, 7 Tage sind da ok.

Wenn der Fotograf Amateur, ergo Verbraucher, ist, muss sie das sogar. Als Pay-Model ist sie Unternehmer, und Unternehmer müssen Verbraucher mahnen, bevor sie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten kennen. (Die wenigen Ausnahmen davon sind hier nicht einschlägig.)
Das stimmt so nicht ganz. Du bist nicht verpflichtet eine Mahnnung zu schreiben, wenn ein gewisser Zeitraum vergangen ist und keine Zahlung erfolgt ist. Da gibt es richtwerte die schon in anderen Verfahren festgelegt wurden. Abgesehen davon braucht er nur das Kästchen Einspruch beim Mahnbescheid ankreuzen, dann bleibt sowieso nur die Klage.....
[gone] User_467312
7 years ago
Na ja, wie mans nimmt mit der Klage? Eine Anzeige wegen Leistungsbetrug ist erstmal kostenlos und eine geile Grundlage für ein Mahnverfahren. Zudem macht es richtig Lametta.
Ich persönlich finde es einfach abgrundtief dreist, sich nicht an Absprachen zu halten.
LG Hans
 
7 years ago
@karl-Heinz
lies doch bitte meine Empfehlung an das Modell, dann verstehst Du, wie ich selbst mit der Situation umgehe. Und ich verstehe nicht was das damit zu tun hat, ob jemand hauptberuflich, nebenberuflich oder zum Spaß fotografiert? 
Und ich erkläre Dir gerne, warum das ganze aus meiner Sicht dem Nachbarrstreit ähnelt. Es fehlt häufig an Empathie, Nachsicht, Geduld und Kommunikation, ja und manchmal auch um Verzicht. Manch einem geht es neben der Forderung vor allem ums gekränkte Ego, um den Gerechtigkeitsinn, den jeder einzelne hat.
Hast Du immer Deine Rechnung pünktlich bezahlt und hast Du bei Verzug immer sofort eine Mahnung geschrieben und danach direkt den Anwalt angerufen?
Weist Du was ein guter Fachanwalt die Stunde kostet oder meinst Du er macht das auf TfP Basis, weil er das Verhalten des Fotografen für so gemein erachtet? 

Das Beste aber an der Geschichte ist doch, dass erstens die Debatte noch vor Verstreichen der Frist losgetreten wurde. Und zweitens Keiner die Seite des Fotografen kennt. Wie absurd doch an der Stelle eine Diskussion um das Hinzuziehen eines Anwaltes für mich klingt. Ja, mag sein das ich ein Trottel bin, der erst einmal abwartet, und bei 5 Basispunkten Zinsen auf dem Tagesgeldkonto über ein entgangenes Vermögen klagen könnte. Und ja auch ich habe in der Vergangenheit 1 Kunden gehabt, eine Privatperson, die letztendlich nicht das vereinbarte Honorar an mich bezahlt hat. Aber 
welchem Handwerker ist das noch nicht passiert? 

 
7 years ago
@r1:
Ich habe das Gefühl, dass Du Deine Beiträge schreibst, ohne die Sachverhalte gelesen zu haben. Beispiel: Das Modell gibt an, dass der Fotograf ihre Nachrichten liest - aber nicht beantwortet. Von Vergessen kann also nicht die Rede sein. Was den Rat angeht, das Geld abzuschreiben: 370 EUR ist zu viel Geld, um einfach so nachzugeben. Es gibt Menschen in Deutschland, die mit dem Betrag fast einen Monat überleben müssen. Abgesehen davon: Ich habe selbst schon erlebt, wie große Firmen einknicken, wenn sie einen Brief von einem Anwalt (das muss auch kein teurer Fachanwalt sein) bekommen. Auch wenn es sich vielleicht wirklich finanziell kaum lohnen sollte: Wer aufgibt provoziert unnötige Wiederholungen. Die TO möchte sicher nicht bekannt werden als das Fotomodell, was man nicht zu bezahlen braucht.

Natürlich kennen wir die Meinung des Fotografen nicht. Wir müssen unsere Meinung aus dem bilden, was wir von der TO wissen. So wie ich die TO einschätze, ist ihr bewusst, dass sie Ratschläge bekommt, die zur geschilderten Situation passen - und dass die Ratschläge natürlich falsch wären, wenn sie die Situation falsch dargestellt hätte.
7 years ago
Was mich ja jetzt doch interessiert : hat er denn jetzt überwiesen oder nicht ?
 
7 years ago
@eckisfotos, warum willst Du mir was vordichten? Andere Meinungen falsch wiederzugeben hat Nachmittagstalkshow -Niveau. Sorry, so was geht gar nicht. Ich habe weder geschrieben, dass der Fotograf etwas "vergessen" hat noch, das das Modell das Geld abschreiben soll. 
7 years ago
@HeuteEinKoenig:
Nein, bislang nicht, er ist aber bislang nur eine halbe Woche zu spät. (Ich gehöre zur Sparte Service-Möger; ich bleib lieber dreimal zu freundlich als einmal jemandem ungerechtfertigt was Gemeines zu sagen.)
Ich habe ihn telefonisch erreicht und wurde abgewimmelt mit "Nicht in Deutschland, kümmere mich Ende der Woche". Ich hoffe jetzt natürlich, dass das ernst gemeint war. =)

Ansonsten hat sich lediglich ein Problem aufgetan, das ich bislang vergessen habe: der Fotograf hat seinen Wohnsitz in Großbritannien, d.h. keine deutsche Adresse. Wir hoffen also einfach, dass es sich als unnötige Sorge herausstellt.
7 years ago
Der britische Wohnsitz ist dann wohl auch der Grund, weshalb Überweisung statt Barzahlung vereinbart wurde ... wegen £ und € ...?
7 years ago
Ouh...
Dann hoffe ich auch mal für Dich und dass sich das nicht als teures Lehrgeld heraus stellt...
Denn dann gestaltet sich das alles aufwändiger und ob sich das dann bei fraglichem Ausgang lohnt...
7 years ago
Kann dem Posting vor mir nur zustimmen. Im Ausland Geld einzutreiben ist aufwändig und mit höheren Kosten verbunden.
7 years ago
Wenn ich hier lese, was einige wieder einmal vom Stapel lassen, nur weil um einen kleinen Rat - im Falle eines Falles! - gebeten wurde. Können sich einige Leute ihr Geplänkel nicht einfach mal sparen, wenn sie schon nicht richtig lesen können?

Die TO hat den Fotografen jetzt erreicht und ich hoffe, es hat sich damit erledigt und sie bekommt ihr Geld.
Andernfalls bleibt ihr nur übrig, was hier nun schon x-mal erwähnt wurde - nein, das ist nicht überzogen.
Würde hier irgendeiner auf seine verdienten 370 Euro verzichten oder sagen, gib mir das in Monaten zurück - und hungert so lange -, weil es vielleicht das einzige Geld ist, was zum Leben zur Verfügung steht? Ich denke wohl kaum. Der Großteil würde sicherlich noch mehr Aufstand machen, als die TO.
Gleichgültig, wie groß die Summe und ob der Gegner in Deutschland, England, auf dem Mond oder sonst wo beheimatet ist: Ehe man den steinigen und kostenintensiven Weg mit Mahnbescheid, Anwalt, Gericht und Gerichtsvollzieher beschreitet, sollte man sich zuvor äußerst sorgfältig vergewissern, dass beim Gegner überhaupt etwas zu holen ist. Sonst kann es einem nämlich ganz schnell passieren, dass man auf einem Mehrfachen der ursprünglichen Forderung sitzen bleibt. Den Titel kann man sich dann bestenfalls rahmen und 30 Jahre lang an die Wand hängen ...
7 years ago
Ich bin kein Jurist, aber meines Wissens ist es auch möglich, jemandem mit Wohnadresse in einem anderen EU-Land zu verklagen und die Pfändung in seinem Wohnort zu vollstrecken. Würde allerdings umständlicher.

Nichts zu holen ist glaube ich bei Fotografen eher ungewöhnlich -- in der Annahme, dass das Model nicht mit einem alten Nokia-Klappfon fotografiert wurde, ist ja zumindest die Kamera pfändbar.

Aber das Risiko besteht natürlich, und man muss sich bewusst sein, dass man im blödesten Fall gutes Geld schlecht investierter Zeit hinterherwirft.

Ich wünsche auf alle Fälle noch eine gütliche Einigung und weiterhin erst mal auf Schlamperei und schlechte Kommunikation als auf Vorsatz tippen. Aber Maßnahmen kann man trotzdem treffen.
 
7 years ago
Das stimmt so nicht ganz.

In der Praxis schon.
Du bist nicht verpflichtet eine Mahnnung zu schreiben, wenn ein gewisser Zeitraum vergangen ist und keine Zahlung erfolgt ist.

Die Mahnung ist allgemein (neben Bestehen eines fälligen Anspruchs und Nichtleistung durch den Schuldner) Voraussetzung für den Verzug des Schuldners (§ 286 Abs. 1 Satz 1 BGB).
Eine Mahnung als Voraussetzung für den Verzug des Schuldners ist dann entbehrlich, wenn durch vertragliche Vereinbarung mit dem Schuldner für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist oder sich nach einem vorausgehenden Ereignis kalendermäßig berechnen lässt (z. B. „zahlbar bis 31.05.2015“, „zahlbar in der 30. Kalenderwoche“, „zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt“; § 286 Abs. 2 Nr. 1 + 2 BGB).

Einer Mahnung bedarf es auch dann nicht, wenn der Schuldner die kurzfristige Leistung ausdrücklich zugesagt hat, aber diese Zusage nicht einhält (sog. Selbstmahnung) oder wenn der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist (z. B. bei der Reparatur eines Wasserrohrbruchs; § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB) oder wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert hat (z. B.: „Von mir bekommen Sie kein Geld!“; § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB) oder ausdrücklich auf eine Mahnung verzichtet hat.

Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt - ohne dass er gemahnt werden muss - spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug. Ist der Schuldner Verbraucher (§ 13 BGB), muss er auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden sein.
7 years ago
Na ja, wie mans nimmt mit der Klage? Eine Anzeige wegen Leistungsbetrug ist erstmal kostenlos und eine geile Grundlage für ein Mahnverfahren.

Vergiss doch mal diese abstruse unsinnige Idee. Es ist kein "Leistungsbetrug", eine Rechnung nicht fristgerecht zu bezahlen.
Und die Grundlage für ein Mahnverfahren ist eine bestehende Forderung und ein Zahlungsverzug des Schuldners. Eine Strafanzeige hilft einem im Mahnverfahren genau überhaupt nix...

*seufz*

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