Woran du unseriöse Fotografen erkennen kannst 347

2 months ago
Chris W. Braunschweiger
Natürlich erwähnt ein in meinen Augen guter Vertrag nur das, was wirklich wichtig ist - und das ist das Nutzungsrecht der beiden Vertragspartner Fotograf und Modell. Das Urheberrecht ist für einen Vertrag nicht wirklich von Belang, weil das Urheberrecht ohnehin nicht geändert werden kann. Man muss es nicht erwähnen - es ist einfach da.
#341Report
1 month ago

@Pixelwork Photography:
FP ohne eingeräumtes Nutzungsrecht ist widersinnig.

Weshalb?
Was "widersinnig" ist, können nur die jeweiligen Beteiligten für sich und ihre Zusammenarbeit entscheiden.
Man sollte das vorher thematisieren, da gebe ich Dir recht, und das auch wenn's das Model zu nerven scheint. Sonst gibt's hinterher Zank und Streit.

Dies zu verweigern, wäre zutiefst unseriös.

Und das entscheidet wer genau?
Was bitte ist "unseriös" dabei, wenn man vereinbart:

1. Du modelst für mich.
2. Du bekommst eine Auswahl von Bildern von dem Shooting.
3. Du kannst die Bilder in einer Mappe verwenden, oder an die Wand hängen - aber nicht veröffentlichen.

Nur mal als Beispiel.

Selbstverständlich räume ich dem Model das Nutzungsrecht ein. Einschränkungen halte ich für legitim, so schließe ich etwa die Nutzung in erkennbar pornographischen Medien aus.

Na super - und wenn Du jetzt noch eine brauchbare Definition mitlieferst, was "erkennbar pornographische Medien" sind, dann weiß man auch, worüber man sich streitet.
Eine klare Definition davon haben übrigens bis heute alle Juristen einschließlich der Richter am Bundesverfassungsgericht noch nicht hinbekommen.

Die Nutzung zur Gewinnabsicht, etwa zwecks Bewerbung bei Agenturen oder für Payjobs ist enthalten (aber für Only Fans, Patreon usw. bedarf es bei mir der vorherigen Absprache, wird i.d.R. aber auch bei TFP eingeräumt).

#334: Der (ggf. teilweise) Verzicht auf das Recht am eigenen Bild ist faktisch nichts anderes, als die Einräumung des Nutzungsrechts (am eigenen Bild) an den Urheber

Nein. Ist es nicht, jedenfalls nicht nach rechtlichen Definitionen. Das Model kann nichts "einräumen". Das Model kann nur (ganz oder teilweise) verzichten. Nämlich auf sein Recht am eigenen Bild...


; zudem ist das bei TFP kein völliger Verzicht, denn auch das Model nutzt die Ergebnisse.

Kein völliger Verzicht auf was?
#342Report
1 month ago
Nun, der TfP-Mustervertrag der Modelkartei spricht nicht mehr vom Urheberrecht oder dem KunstUrhG, sondern von folgendem:


Der Fotograf fotografiert das Model am Shootingtag. Die Verwendung der Fotografen erfolgt auf der Grundlage dieses Vertrages.
Die Fotografen dienen der zeitlich und räumlich unbefristeten Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO), im Einzelnen
- der Eigendarstellung des Models in einer künstlerischen Art und Weise
- der Eigendarstellung des Fotografen als Fotograf und Künstler.


Es wird also zwischen zwei Parteien ein Vertrag abgeschlossen und in diesem Vertrag geregelt, was Bestandteil des Vertrages ist.

Der Vertrag zwischen Model und Fotograf entsteht exakt schon in der Sekunde, in der das Model sagt: "Ich model für Dich und Du darfst mich fotografieren, wenn ich dafür folgendes bekomme: XYZ" und der Fotograf sagt: "Ich gebe Dir XYZ, wenn Du für mich modelst und ich DIch fotografieren darf."

Dann gibt es zwei übereinstimmende Willenserklärung, und das ist gemäß BGB-Recht ein ....... Vertrag. ;-)

Die Erwähnung der DSGVO ist sinnvoll, weil Fotos von Menschen Personendaten im Sinne der DSGVO (und des BDSG) sind, und jedenfalls bei der Digitalfotografie Daten verarbeitet und gespeichert werden. Und die Grundlage, weshalb das ohne weiteres Bohei getan werden darf, ist die Notwendigkeit dafür, um den Vertrag zwischen Model und Fotograf erfüllen zu können. (Das führt die DSGVO explizit als Rechtfertigung für Datenspeicherung und -verarbeitung an.)
#343Report
1 month ago
Nachtrag zu #342:

"Unseriös" ist es, Versprechungen zu machen, die man nicht halten kann. "Unseriös" ist es, Zusagen nicht einzuhalten. "Unseriös" ist es, zu lügen und zu betrügen.

Und ganz persönlich finde ich es auch "unseriös", Vertragsbedingungen zusammenzubasteln, die so unklar und so unbestimmt sind, daß zwei Anwälte ein Jahr lang davon leben könnten, mit Hilfe eines Gerichts herauszufinden, was denn nun eigentlich vereinbart werden sollte, und was vereinbart wurde. Und was davon wirksam vereinbart wurde und was nicht.
(Damit sind nicht die Vertragsmuster von RA Daniel Kötz gemeint. Der weiß schon, was er macht.)
#344Report
1 month ago
Tom Rohwer
Ich denke, Du weißt sehr genau, wovon alle anderen reden - falls nicht, so kann ich Deinen Zustand einfach nur tragisch nennen.
Man kann vielleicht behaupten, dass Pixelworx Photography - mit Studio DIE Fotolounge mit "widersinnig" nicht ganz das richtige Wort gefunden hat - aber alle außer Dir wissen, was er gemeint hat. Wir leben in 2024 - und da werden keine gedruckten Mappen o.ä. herumgereicht, sondern die Modelle haben ihre Sedcard in der MK usw. - und deswegen ist es üblich, dass TFP-Modelle Nutzungsrechte bekommen. Ist es nicht so, dann zieht der Fotograf das Modell "über den Tisch" und das ist unseriös. Ein Modell, das nebenher Jura studiert hat, hat mir dazu mal etwas erzählt, dass Verträge unwirksam werden können, wenn sie zu sehr vom Erwartbaren abweichen. Selbstverständlich kann man etwas anderes vereinbaren, z.B. die hier bereits zitierte und verpönte "private Nutzung" (auf die das dann ja in der Praxis hinausläuft).

Als unseriös empfinde ich auch das Werfen von Nebelkerzen, d.h. mit Kleinigkeiten und seltenen Ausnahmen von wirklich wichtigen Sachverhalten abzulenken. Mit Deinen letzten Beiträgen scheinst Du nur Verwirrung stiften zu wollen. In diese Kategorie fällt übrigens nach meiner ganz persönlich nichtjuristischen Meinung auch die Erwähnung der DSGVO. Für mich ist logisch, dass wenn jemand Bilder bekommt (weil es im Vertrag steht), dass implizit völlig klar ist, dass diese Person die Bilder auch behalten - also Speichern - darf.
#345Report
#342, #345: Auch wenn wir uns erneut nur am Rande des Startthemas bewegen, darf ich vielleicht noch einmal auf das Wort widersinnig eingehen. eckisfotos: Selbstverständlich habe ich ganz das richtige Wort gefunden, nein, sogar sehr bewusst gewählt. TFP ohne gegenseitige Bildernutzung ist wider den Sinn. Der einzige Sinn dieses Konstrukts ist es, beidseitig Bilder nutzen zu können. Um sie nutzen zu können, braucht man ein Nutzungsrecht. Dies gibt einerseits der Urheber, andererseits der Inhaber des Persönlichkeitsrechts.

Übrigens kann ich auch mit dem Herumreichen einer Mappe Persönlichkeitsrechte zutiefst verletzen. Ich habe mehrfach Kolleginnen geshootet oder auch deren Töchter. Nun die Mappe, dabei insbesondere eine solche mit Aktbildern auf dem Firmenfest herumzureichen, wäre grenzüberschreitend und verletzend; hier liegt Tom Rohwer in #337 völlig daneben. Insoweit ist es oftmals sinnvoll, den Nutzungsrahmen einzuschränken.

Letztlich hilft ganz einfach die Vernunft. Ein Shooting auf TFP-Basis zielt erkennbar darauf ab, dass die Vertragspartner beidseitig von den Ergebnissen dadurch profitieren, diese präsentieren zu dürfen.
#346Report
1 month ago
Pixelworx Photography - mit Studio DIE Fotolounge
Du hast meine Aussagen leider nicht ganz so verstanden, wie ich es gemeint habe. Also "innerlich" sind wir beiden völlig auf der gleichen Linie. Das Wort "widersinnig" ist in 99,9% der Fälle absolut treffend - verleitet aber die üblichen Verdächtigen nur unnötig dazu, irgendwelche Spezialfälle herauszukramen, wo es mal anders ist (nämlich die 0,1%). Wichtig im Sinne des eigentlichen Themas ist, dass seriöse Fotografen Vereinbarungen anbieten, die fair sind bzw. von beiden Seiten als fair empfunden werden. Da kann es durchaus mal Abweichungen geben. Wer dabei zwanghaft auf längst überholte Standards zurückgreift, der ist u.U. eben nicht seriös. Und wer Vereinbarungen nicht schriftlich fixieren mag, der handelt zunächst einmal fahrlässig - nur wer es als Vorteil propagiert, der steht stark in Verdacht, unseriös zu sein. Ob das hier jetzt ein Randthema ist, will ich gar nicht unbedingt behaupten. Wäre ich ein Modell, so wären die Punkte Bildqualität (technisch und "Geschmack"), faire Vereinbarungen und Einhaltung eben dieser essentiell wichtige Punkte, die man gar nicht nach Wichtigkeit sortieren kann. Und die - trotdem wichtige - Bildqualität ist dabei nichts, was mit Seriösität zu tun hat. Das gilt auch für Themen eines Shootings. Eine Pornoproduktion kann u.U. seriöser ablaufen als ein Fashionshooting (natürlich nicht grundsätzlich).

Abgesehen davon, dass sich hier viele an Einzelheiten und Nebelkerzen "hochziehen" ist trotzdem offensichtlich, dass Seriösität nicht eindeutig definierbar ist. Würden Modelle alle Ratschläge befolgen, die sich allein aus diesem Thread ergeben, so würden sie keinen Fotografen finden.
#347Report

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