TFP Vertrag Rückgängig machen 273

4 years ago
Das Recht am eigenen Bild steht über dem TfP-Vertrag und kann entsprechend eingeklagt werden.

Wie kommst Du auf das schmale Brett?

Frage an die Fotografen, wer will sich wegen einer Handvoll Bilder so etwas antun ?

Jeder, der seine Fotografie ernst nimmt. Wenn ich ein Model anheuere, um bestimmte Fotos zu machen (egal ob für Geld oder TfP), und einen entsprechenden Vertrag mache, dann mache ich das, weil ich die Fotos anschließend vertragsgemäß nutzen können will.

Ist mir das unwichtig, könnte ich nicht nur auf den Vertrag, sondern gleich auf's Aufnehmen der Fotos verzichten.

Und wenn das Model sagt, dass die Bilder schlecht sind, ist vermutlich auch was wahres dran, oder ?

Man verzeihe mir die sarkastische Anmerkung, daß schon viele Fotografen nicht wirklich in der Lage sind, gute von schlechten Fotos zu unterscheiden. Geschweige denn Models...

Das ist aber auch völlig unerheblich. Jeder entscheidet für sich selbst, ob er seine Fotos gut oder schlechte findet und für wie gut er sie hält. Wenn ein Model ein Mitspracherecht haben will, und Fotos, die es für "schlecht" hält, vom Modelrelease ausnehmen können will, dann muß man das genau so in den Vertrag schreiben.

Wieviele Fotografen das dann noch mitmachen würden, sei mal dahingestellt. Meine Reaktion auf so ein Ansinnen wäre schlicht: "Danke, die nächste Dame bitte." Aber auch das kann dahingestellt bleiben, das Modelrelease des TE gibt sowas offensichtlich nicht her, also gibt es auch keine entsprechenden Ansprüche seitens des Models. Punkt. Aus. Ende. Nada. Rien. Niente.
[gone] User_6449
4 years ago
Zitat: Milan Carsten Weiss | plainorwat ...

Ein Glück mach ich nie Verträge, sondern rede mit den Menschen.

Reden ist schön, Verträge sind besser.

Ich veröffentliche niemals Fotos von Modellen ohne schriftlichen
Vertrag, weil Menschen oft schneller ihre Meinung wechseln als
ihre Unterwäsche.

Den Aufwand und die Kosten um Bilder zurückzuziehen kann ich
mir einfach nicht leisten, falls es sich ein Modell nach Wochen,
Monaten oder Jahren anders überlegen sollte.

Daher macht man Verträge und es gilt: Pacta sunt servanda ...
4 years ago
Außer dem TO kennt doch hier niemand die Bilder, den Inhalt des Vertrags und weiß niemand, was mündlich besprochen wurden. Könnte genauso gut sein, dass der Ärger des Models völlig berechtigt ist - ohne jetzt irgendwas unterstellen zu wollen!

Da hast Du grundsätzlich zweifellos recht, wobei für die rechtliche Seite allein der Vertrag relevant ist, nicht der "Ärger" des Models.

Da kann man wirklich nur empfehlen: versucht es in Ruhe zu klären und einen Kompromiss zu finden, mit dem beide Seiten leben können. :-)

Wieso sollte man? Man macht doch keine Verträge, um anschließend dann Kompromisse darüber zu machen, sich einen Teil der vertraglichen Ansprüche abhandeln zu lassen...

Wie wäre es wohl umgekehrt: das Model bedingt sich im Vertrag aus "Keine Nutzung für Werbezwecke", und der Fotograf kommt anschließend und mault rum: "Ne, das ist doch doof, ich möchte das an eine Porno-Seite verkaufen, die zahlen mir viel Geld dafür! Laß uns doch einen Kompromiß finden!"

Wie sollte der eigentlich aussehen? Und wie soll eigentlich bei einer Vertragsgrundlage "Fotograf darf die Fotos veröffentlichen" ein Kompromiss aussehen? "Fotograf darf die Fotos nicht veröffentlichen?"

Das wäre irgendwie kein Kompromiß...
4 years ago
Ein Glück mach ich nie Verträge, sondern rede mit den Menschen.

Du bist Dir anscheinend nicht bewusst, daß durch Reden auch Verträge entstehen... Was Du beschreibst sind mündliche, ggf. konkludente Verträge. Nichts anderes.

Nur daß das bei Modelreleases (genau wie bei Autorenverträgen, wenn Fotografen Nutzungsrechte einräumen) eine extrem... [xxxxx] [xxxxx] ich sag mal unkluge Idee ist.

Weil man damit Streit vorprogrammiert, und sich dann Streit gebastelt hat, bei dem letztlich einer kapituliert oder ein Gericht ergründelt, was die Vertragsparteien denn eigentlich vereinbaren wollten...
4 years ago
Ich kann mich nur wiederholen:

Einige der letzten Beiträge hier "ermuntern" unseriöse Modelle, bei TFP-Shootings schöne Bilder für das private Album abzusahnen und dann nachträglich dem Fotografen zu "verbieten", die Bilder auszustellen. Anders als das Modell, das bekommen hat, was es wollte, kann der Fotograf dann mit den Bildern nichts mehr anfangen. Und wer hier die grundsätzliche Gültigkeit von Verträgen nicht nur bezweifelt, sondern behauptet, dass sie praktisch ohnehin ungültig sind, der kann eigentlich nur das Interesse haben, dass sowohl Fotografen als auch Modelle "auf die Nase fliegen" - der Fotograf, der auf einen Vertrag verzichtet und hier ein Bild ausstellt und dann vom Modell erfolgreich verklagt wird (und dann nicht nur das Bild löschen muss, sondern auch Schadensersatz zahlen darf) - aber ebenso auch ein Modell, das im Glauben, dass der Vertrag ohnehin ungültig sei, eine leichtfertige Unterschrift unter einem Vertrag,der womöglich nicht ausgewogen ist, leistet und sich dann vor Gericht wundert, dass solche Leichtfertigkeit "bestraft" wird.

Und jetzt mal an alle, die meinen, dass das Recht am eigenen Bild über einem Vertrag steht:
Das kann man mit reiner Logik widerlegen. Der entsprechende Paragraph sieht eine Einwilligung zur Veröffentlichung vor. Wie soll denn die aussehen, wenn da ein Vertrag nicht reichen soll? Eine Erklärung unterschrieben im Beisein von 3 Notaren???
4 years ago
Das Modell hat (hoffentlich) dein Portfolio hier auf "model-kartei.de" angeschaut und hat den TFL-Modelvertrag unterzeichnet. Ganz wichtig ist hier der Passus "ohne Widerruf".

Modelreleases sind entweder zeitlich limitiert, oder sie können "aus wichtigem Grund" widerrufen werden.
Um es mal ganz vereinfacht zu sagen. (§§ 313, 314 BGB)

Einen Passus "unwiderruflich" würde ich nie in ein Model-Release reinschreiben.

Aus zwei Gründen: erstens wäre der Passus so pauschal nicht wirksam, und zweitens ist er völlig überflüssig.

Wenn nämlich ein Vertrag keine Widerrufsklausel hat, dann ist ein Widerruf nicht möglich - außer eben genau in jenen Fällen, für die Gesetz und Rechtsprechung dazu einen Widerruf grundsätzlich für zulässig erklären, und seinen Ausschluss für unwirksam...

Ist wie mit einem unbefristeten Wohnungsmietvertrag. Ich muss da nicht "unbefristet" reinschreiben, wenn da nix von einer Frist steht, ist er automatisch unbefristet. Und trotzdem gibt es einige Gründe, aus denen er einseitig gekündigt werden kann. Weil das Gesetz das so bestimmt...
#47
4 years ago
nur mal so am rande und aus eigener erfahrung, des recht am eigenen bild setzt schon sehr viele verträge ausser kraft und bringt fotografen oft in schwierigkeiten. selbst pay- verträge, wo alle rechte auf den fotografen übertragen wurden.

ps: stockfotos machen schlauer ... aber wer klagt, muss nicht immer recht haben ;)
4 years ago
@Carsten

Waren ca. 10,5 Stunden... finde ich jetzt ehrlich gesagt verhältnismäßig lange... ^^
4 years ago
Also es gibt da ja Fotografen, die gerne auf Verträgen und ihrem Recht beharren. Und dann gibt es Fotografen, die eher auf Dialog und Kompromisse setzen.

Und es gibt Fotografen, die kaum Modelle für tfp-Shootings finden oder viel Ärger mit selbigen haben. Und natürlich gibt es auch Fotografen, die sehr regelmäßig und mit viel Freude tfp-Shootings machen.

Und dann... tja, und dann gibt es noch die Schnittmengen zwischen den verschiedenen Gruppen... :-)
4 years ago
Es geht doch nichts über eine Diskussion von vorwiegend juristischen Laien. Das ist wie kollossales Taubenschach. Selbst ein BGH-Richter würde hier einfach untergehen...

Und wenn diese juristischen Laien dann auch noch anfangen, sich zusammenkopierte Musterverträge zurechtzuschneidern, damit sie damit wie Knöllchenhorst auf irgendwelche Models losgehen können, die sie vorher versucht haben mit ihrer scheinbaren Professionalität zu täuschen - wie wahrscheinlich andersherum genauso erfolgt, dann ist das MK at it's best.

Ich werde nie begreifen, warum Menschen, die ein Hobby GENIESSEN könnten, da so eine Selbstbetrugsveranstaltung draus machen. "Fake it till you make it" überall. Jeder Aspekt der professionellen Fotografie wird bis zur Selbstverleugnung mimikriert, außer dem entscheidenden, dem des Geldverdienens. -.-

Ich fotografiere nun seit 15 Jahren, das mag für einige hier wenig sein, aber in all diesen 15 Jahren habe ich noch nie einen TFP-Vertrag gebraucht. Selbst wenn Models vorher sagen, sie möchten einen Vertrag, ist es ihnen am Ende des Shootings bisher immer egal gewesen. Und ich habe auch noch nie ein Foto löschen müssen.
Ich lasse allerdings auch Verstand walten bei der Auswahl meiner Modelle, kommuniziere von vornherein ehrlich über das, was ich kann und was ich nicht kann und erfrage, was Models gerne bekommen möchten. Und zu keiner Zeit behandle ich ein Modell wie einen "Vertragspartner" der eine Leistung zu erbringen hätte.
4 years ago
Also ich kann dem Vorschreiber (shoshin) voll zustimmen. Ganz meine Erfahrungen.
"Erfolgt die Anfertigung auf der Grundlage einer Einwilligung der betroffenen Person(en), ist diese bereits nach geltendem Recht jederzeit widerrufbar."
aus: Häufig nachgefragt - Datenschutz-Grundverordnung
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/it-digitalpolitik/datenschutz/datenschutzgrundvo-liste.html

Ich schliesse daraus, dass ein Einwilligung im Rahmen eines TfP Vertrages durchaus widerufen werden kann.
4 years ago
@Chris W. Braunschweiger
Es ist tatsächlich noch nicht ganz geklärt, inwieweit die DSGVO das Kunsturhebergesetz aushebeln kann - sicher aber nicht in der Konsequenz, dass das KUG gar nicht mehr gilt. Und selbst wenn: Der Widerruf gilt für Verarbeitungen/Veröffentlichungen in der Zukunft - also nicht für bereits veröffentlichte Fotos. Wenn also der Bildband bereits im Buchhandel ist, dann bewirkt ein Widerruf des Modells keineswegs, dass die Auflage wieder eingestampft wird. Für analoge Bilder gilt die DSGVO sowieso auch gar nicht.
4 years ago
Und an alle die meinen, dass die Fotografen, die Verträge machen, dies aufgrund von schlechten Erfahrungen mit Modellen tun bzw. weil sie permanent Ärger mit Modellen hätten:
Nein, ich habe keinen Ärger mit Modellen. Ich denke, dass das auch für die anderen gilt, die Verträge machen.

Und ja, ich behandle Modelle wie Vertragspartner. Ich arbeite mit Modellen zusammen, die zu einer konstruktiven Zusammenarbeit im Rahmen fester Absprachen bereit sind und dafür selbstverständlich auch das Recht auf eine Erwartungshaltung gegenüber dem Fotografen (also mir) haben. Oder schlicht: Beide halten sich an die Absprachen oder beschließen einvernehmlich(!!!) neue Absprachen. Es gibt übrigens Hobbies, wo ABsprachen noch viel wichtiger sind - bei Mannschaftssportarten beispielsweise.
4 years ago
@Chris Braunschweiger:
Vertrag und Einwilligung sind unterschiedlich.
https://www.fotorecht-seiler.eu/persoenlichkeitsrechtsverletzung-trotz-tfp-model-release/

Oder DSVGO Art. 6 (1) b).
4 years ago
Das Wichtigste ist ein gutes Einvernehmen mit dem Model. Dann kommt es gar nicht zu Streitereien.

Auch TFP-Verträge sind keine sicherere Sache, da sie - wie andere Verträge - als Ganzes oder bestimmte Klauseln daraus - rechtlich angegriffen werden können. Banken und Versicherungen können ein Lied davon singen, was sie meinten, alles vertraglich geregelt zu haben - und was dann von Gerichten wieder einkassiert wurde. Starke Benachteiligung durch selbst verfasste Texte zulasten des anderen Vertragspartners können zum juristischen Bumerang werden und für sittenwidrig und damit nichtig erklärt werden.

Von einer Vereinbarung über Veröffentlichungsrechte vor Erstellung der Bilder würde ich grundsätzlich absehen, da der konkrete Vertragsgegenstand noch gar nicht existiert. Er müsste folglich detailliert abstrakt beschrieben werden wie z.B. bei einem Vertrag über die Erstellung eines Hauses mit einem Bauträger.

Der Ausschluss einer kommerzielle Bildnutzung macht bei TFP-Shootings Sinn, da die Äquivalenz von Leistung und Gegenleistungen oftmals nicht gegeben sein dürfte. Sollte sich aber ein Dritter das Bild für Werbung nutzen wollen, können Fotograf und Model natürlich später noch eine Verwertungsvereinbarung gemeinsam mit dem Werbetreibenden treffen.

Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte treffen Einzelfallentscheidungen. Bindend für andere Gerichte sind nur Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes. Wollen untere Instanzen davon abweichen, müssen sie das entweder sehr gut begründen oder eine Richtervorlage beim Bundesverfassungsgericht daraus machen. Gerade was Bilder und Persönlichkeitsrechte angeht, wird auch hier im Einzelfall zu entscheiden sein, wobei neben rechtlichen Aspekten auch viele tatsächliche Umstände eine Rolle spielen (Gegenstand der Abbildung, Bekanntheit der Person, Ort, Kontext usw.). Zudem entwickelt sich Gesetzgebung und Rechtsprechung mit der Verbreitung neuer Medien weiter (DSGVO und Recht auf Vergessen).

Und damit komme ich für unser Foto-Hobby auf meinen Eingangssatz zurück: Das Wichtigste ist ein gutes Einvernehmen mit dem Model. Dann kommt es gar nicht zu Streitereien. Sondern zu einem Folgeshooting !
4 years ago
Da ich nun gerade die Model-SC gefunden und angeschaut habe ... für ein professionelles Agieren sehe ich da kein Potential (was jetzt natürlich meine ganz subjektive Einschätzung ist). Was die Ausdrucksstärke betrifft, waren hier in der am Montagmorgen noch vorhandenen, nun aber geschlossenen / gelöschten Galerie von FIMO einige bessere Bilder dabei, als diejenigen, die das Model auf ihrer eigenen SC zeigt. Weniger stoisch dreinzublicken und aus unterschiedlichen Perspektiven portraitiert zu werden ... rein ästhetisch betrachtet fand ich die hier streitgegenständlichen Bilder vergleichsweise gelungener. Als ich die Bilder am Montagmorgen sah, dachte ich, es ginge wohl (nur) um die Aktszene ... aber da ich nun den SC-Text des Models las, waren im Zitat aus dem Eröffnungsbeitrag hiermit wohl auch einige der Portraits und Lifestyleszenen gemeint ...:

Jetzt finde ich sie auf deiner Homepage und auch hier nimmst du nicht die raus, um die ich dich gebeten hatte. Da sind gute bei, aber auch viele, die mich verletzen, wenn ich die sehe .... Und ja ich bin perfektionistisch und finde das keinenfalls schlimm, im Gegenteil, meine Arbeit hat wenigstens Qualität !

An diesem Punkt stellt sich dann die Frage, wie man selbst gesehen werden möchte, und ob man andere, neue Facetten von sich selbst zuläßt oder nicht . Sich ehrverletzt fühlen aufgrund eines anderen Blicks, einer anderen Perspektive ... da würde ich das überdenken, ob und inwieweit man überhaupt darstellerisch tätig sein will. Vielleicht sollten dann auch "Portrait" und "Lifestyle" als vielleicht markiert sein, und nicht mit grünem Haken.
Bei einem Hobby auf tfp ist wohl beides denkbar ... für ein professionelles Agieren bei einem Payshooting hätte ich ganz klar eine Erwartung , die hier so nicht erfüllt würde. Von mir bekäme dieses Model keine Gage, und auch an einem tfp wäre ich eigentlich nicht interessiert, denn auch als "Charakterstudie" würde ich mehr als immer dieselbe Mimik erwarten (da wären 2 andere Models, mit denen FIMO geshootet hat, weitaus interessanter).
#59
4 years ago
@ lechiam
Diesmal hatte ich das Glück, gleichzeitig mit dem Startbeitrag auch noch die Bilder und sonstige Angaben lesen zu können. Du warst ja vorgestern auch früh dran (80 Min. vor mir) und hast Dir vielleicht auch die SC des TO angeschaut. Mein Erinnerungsvermögen reichte nun eben aus, heute früh mal zu schauen, welches Model es war ... und ja, ich habe ziemlich schnell ihre SC gefunden.
Mit diesem Wissensvorsprung ist es nun halt besonders interessant, den weiteren Diskussionsverlauf zu verfolgen ...

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