Model vertrag, stammmodel 38

Hey und suche habe ich seit kurzer Zeit und qürde gerne einen Vertrag mit ihr machen in der Art wie eine Agentur. Kann mir da jemand mal helfen oder paar Tipps geben. Danke
Tja ein paar Infos wären schon gut.
Beispiel:
Was du alles machen willst...
Gibt es eine Vergütung, wenn ja wie usw...

Ansonsten, kannst du erstmal reinschreiben was Du willst, wenn das Model geschäftsfähig ist und das dann unterschreibt....

Wenn Ihr beide ganz sicher sein wollt, setze etwas auf und dann ab zum Anwalt der sich mit so etwas auskennt. Glaube NICHTS aus dem Internet!!!
Es ist ein Vertrag mit dem Stammodel und soll daher für mehrere bzw. alle Shootings gelten :
Dazu könnte man den Standardvertrag so anpassen, daß anstelle des einzelnen Termins "Dieser Vertrag gilt für das Shooting vom 10.5.2022" der absehbar benötigte Zeitraum drinsteht, oder z.B. im Jahresrhythmus erstellt wird, also ein Vertrag pro Jahr, egal, ob das dann 5 oder 50 Shootings werden :
"Dieser Vertrag gilt für das Jahr 2022" oder - rückwirkend, was ggfs. präziser wäre : "Dieser Vertrag gilt für alle Aufnahmen, die zwischen dem 10.11.2021 und dem 10.5.2022 entstanden sind".
Verträge auf zukünftige Ereignisse sind Verpflichtungen auf etwas Ungewisses, während rückwirkend in die Vergangenheit alles konkret und schon passiert ist.
Die Zustimmung zur Veröffentlichung von etwas, das man kennt und weiß ist konkret auch im Hinblick auf künftige Eventualitäten. Das Model kennt die so bereits entstandenen Aufnahmen und entscheidet sich dafür, auch wenn sie vielleicht in 5 Jahren Politikerin werden will.
Aber im voraus ... mal extra drastisch : "ich posiere nackt bis 2025", oder "bis 2025 posiere ich an min. 100 Tagen jährlich" ... so eine Vorabbestimmung über längere Zeiträume fände ich problematischer, weil plötzliche, unvorhersehbare Geschehnisse diese künftige Vertragserfüllung hindern könnten - umso mehr, je länger dieser Zeitraum in die Zukunft reicht.
[gone] User_619196
1 year ago
Mal eine andere Frage zu Stammmodel !

Hat ein Model einen Vertrag mit einem Fotografen (Stammmodelvertrag) abgeschlossen, darf dann dieses Model noch mit anderen Fotografen shooten oder ist das dann vorbei?
1 year ago
Ein Tipp wäre, die vertraglichen Absichten so klar und sprachlich korrekt wie möglich zu formulieren. Flüchtig hingetippte Andeutungen und sprachliche Verwirrung wie im Eröffnungsbeitrag bringens wohl nicht.
darf dann dieses Model noch mit anderen Fotografen shooten oder ist das dann vorbei

Müsste im Vertag stehen und ... ala Heidi ... "Knebelverträge" abschließen..

Vielleicht mal die Frage klären was hier wer unter dem Begriff " Stamm-Fotograf " oder " Stamm-Model " versteht.
@ Passion Portrait und Marcello Rubini : Danke !

@ Wutschke u.a.
Selbstverständlich darf das Stammodel auch mit anderen Fotografen shooten, an Workshops teilnehmen usw.
Leider kann es auch Knebelverträge geben ... kam vor und kommt vielleicht immer noch vor, wo das Model dann Terroranrufe erhält o.ä. (habe das zweimal live mitbekommen, ist aber nun ca. 7-8 Jahre her).
Stammodel heißt doch ggfs. einfach nur, daß man schon mehr als 5 Shootings miteinander hatte. Wo man diese Menge festmacht ... können auch 10 oder 20 Shootings sein, oder vielleicht schon ab 3 Shootings.
Für das Thema Vertrag - und darum geht es schließlich hier - würde ich mal 10 ansetzen : 5-7 mal quasi denselben Zettel ausfüllen ginge ja noch, aber wenn man wirklich 30 Zettel bräuchte, dann ist es eben doch zuviel.
Da macht man dann einen Vertrag, der dann eben für alles gilt, "was bisher geschah" ... weil man eben ein Buch oder eine Ausstellung mit 100 oder gar 200 Aufnahmen aus 3 Dutzend Shootings bestücken will und der Verlag oder Galerist eben eine eindeutige Zustimmung des Models verlangt.
Es hat eben auch mehr Rechtssicherheit, wenn das Model erklärt, zu den konkreten Bildern Nr. DSC00012, DSC00145, DSC00240, ... bis DSC01580 zuzustimmen, als wenn da stünde "alle Shootings von 2021 bis 2026".
Und wer weiß, was 2025 oder 2026 ist ... vielleicht trägt das Model Irokesenschnitt und ist komplett tätowiert, oder man sitzt im Rollstuhl ...
Was wäre denn, wenn man am 20.10.2019 unterschrieben hätte "wir shooten trotz 400 km Entfernung zwischen 1.11.2019 und 1.11.2021 min. 50 mal" ... und dann kam CoVid !!??
Vertrag wie Agentur ... das wäre dann "Exklusivmodel" und nicht "Stammodel"
Zum Thema Exklusivmodel kann und will ich aber nichts beitragen ...
[gone] User_11758
1 year ago
ja das kenn ich irgendwoher. Schreibt man ein Model in der MK an, meldet sich plötzlich der Studiobetreiber und bietet einem das Model als Exklussiv- Stamm- oder gar Hausmodel an. Eine Unsitte welche meiner Meinung nach verboten gehört.
Ich kenne nur einen TFP-, PAY,- oder Agenturvertrag.
Und dafür, oder zumindest für die beiden Erstgenannten gibet es in der MK eine Vorlage.
1 year ago
Kevinsfotografien, was??? Bitte auf Deutsch!
Wie schon oft geschrieben; einen "normalen" TfP und Pay Vertag kann jeder aufsetzen und wenn beide Seiten dem schriftlich oder auch mündlich ( gilt noch immer ) zustimmen, ist das erstmal fix. In wie weit solche Verträge dann bei einem etwaigen Gerichtsverfahren standhalten ist eine andere Sache.

Bei s.g. Exklusivverträgen, für wen auch immer ( es gibt auch Exklusivfotografen uva) ist IMMER ein Fachanwalt zu Rate zu ziehen.
1 year ago
"Stamm-Model"...

Regelmäßig wiederkehrene Beschäftigung? Dann sollte man aufpassen, daß man sich nicht versehentlich einen Arbeitsvertrag für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zurechtzimmert. Mit Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlten Urlaubstagen usw. usf.
Wenn Modelle gerne mit einem arbeiten, dann braucht man sie nicht mit Verträgen an sich zu binden.
[gone] User_432557
1 year ago
Nach drei Mal shooten im Jahr wirds sv-pflichtig.
1 year ago
Mad Tom
10.05.2022, 21:25
Nach drei Mal shooten im Jahr wirds sv-pflichtig.


quelle?
1 year ago
Ich glaube Tom meint dieses Problem hier: Sozialversicherungspflichtig.

https://www.hamburg.de/minijob/beschaeftigte/12672788/unterschiede/
die Frage, ob das Model Selbstständige odre selbsständiger freeelancer ist, ob Kündigungen unter welchen Umstönden möglich sind und so weiter.
Ich würde mich bei diesem Thema nicht an MK Forumshinweise halten. Die uU sogar richtig sein könnten.

Heiner
@ Tom Rohwer & Polarlicht

Welche Rolle spielt denn eine deutsche Sozialversicherungspflichtigkeit, wenn das Model gar nicht in Deutschland lebt ? Weil es gerade (leider) genau paßt :

a) Jahr 2018, Ukrainerin lebt in Kiew, kommt 6 Wochen in die EU und hat in D, in A und CH je 10 Tage mit je 2 oder 3 Shootings (die restliche Zeit evtl. Babysitting/au-pair)
b) Jahr 2022, Ukrainerin geflüchtet nach Polen, lebt jetzt in Krakau und macht Shootings in D/A/CH
c) Jahr 2022, Ukrainerin geflüchtet nach Deutschland, lebt jetzt in Köln, macht Shootings in D/A/CH
[gone] User_11758
1 year ago
@ Werner_R
Die SV Pflicht gilt nur wenn Nürnberg im bayerischen Wald liegt.
1 year ago
Nach drei Mal shooten im Jahr wirds sv-pflichtig.

Wie kommst Du auf diese absurde Idee?
1 year ago
Ich glaube Tom meint dieses Problem hier: Sozialversicherungspflichtig.

Ich meinte, daß es, wenn man sehr ungeschickt ist, möglich ist, sich über so einen selbstgebastelten Vertrag ein Angestelltenverhältnis zurecht zu zimmern, obwohl man das gar nicht haben wollte...

Da muss man sich schon sehr ungeschickt anstellen, aber man hat halt schon Pferde kotzen sehen...

Models, die für Geld modeln, sind in Deutschland Gewerbetreibende. Ohne Ausnahme. Müssen ein Gewerbe anmelden, mit allem "Pipapo".

Eine Gewerbeanmeldung und der Status Gewerbetreibender schützt aber beide Seiten nicht davor, daß in Wirklichkeit ein sozialversicherungspflichtiges angestelltes Arbeitsverhältnis entsteht. Stichwort: "Scheinselbständigkeit".

Für die Frage, ob eine vermeintlich selbständige Tätigkeit in Wirklichkeit "scheinselbständig" ist, spielt es keinerlei Rolle, wie die Betreffenden - Auftraggeber und Auftragnehmer - es sehen oder bezeichnen. Es spielen ausschließlich objetive Kriterien eine Rolle, und wenn die erfüllt sind, handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige angestellte Tätigkeit.

Grundsätzlich liegt Scheinselbstständigkeit vor, wenn ein Selbstständiger selbst regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigt und dauerhaft für einen einzigen Auftraggeber tätig ist (mehr als ca. 83 %) sowie dessen Aufträge ihm 5/6 seines Umsatzes liefern. Ebenfalls sind weisungsgebundenes Arbeiten und Arbeiten in den Räumen des Auftraggebers mit Arbeitsmitteln (Werkzeugen usw.), die vom Auftraggeber gestellt werden, Kriterien, die auf eine Scheinselbständigkeit hindeuten können. Auch ein Mindestmaß an Umsatz pro Jahr spielt eine Rolle, wer einmal im Jahr für 100 Euro Honorar in den Räumen des Auftraggebers weisungsgebunden eine Tätigkeit ausübt, begründet damit kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, auch wenn dies das einzige Einkommen der ansonsten "Nur-Hausfrau" o.ä. ist...

Ich erwähnte den Punkt nur, weil ich weiß, was für unvorstellbar absurde Vertragstexte sich manche Leute zusammenbasteln können, wenn sie nicht wissen, was sie da eigentlich tun. Es wird mit Sicherheit nicht einfach, sich da ein "Stamm-Model" als Angestellte an's Stativ zu tackern. Aber ich ahne, daß es Leute gibt, die sogar das hinbekommen. Völlig unbeabsichtigt, und dann aus allen Wolken fallen, wenn plötzlich die Beitragsnachforderungen für die letzten vier Jahre von der Rentenversicherung und der AOK kommen...

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