Verlinkung des Models unter dem Bild 130

1 year ago
Fotogist
Ob ein Bild einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird (unbestimmter Personenkreis) oder nur intern den Mitgliedern der MK, kann unter den Bilddaten festgelegt werden mit "Nur für Mitglieder sichtbar



§15 Abs.3 Urhg
"Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist."

naja,
bei 100000+ registrierten Nutzern hier in der MK, wird jedes Gericht selbst nur innerhalb der MK zugängliche Bildern als "einer breiten öffentlichkeit zugänglich gemacht" werten.
Soviele leute kann man gar nicht persönlich kennen.
1 year ago
Tom Rohwer
Es ist mir allerdings wirklich nicht ganz klar, wie jemand, der ja nun schon 65 Jahre alt ist und auch schon ein paar Jahre in WWW-Foren wie der MK unterwegs ist, immer noch nicht die absoluten Basics des deutschen Urheberrechts kapiert hat.

Und ich frage mich, was du mit diesen "Informationen" über Ilona_rouge bezwecken möchtest.

Und Du spielst dich auch hier wie ein Voll-Jurist mit zwei Prädikatsstaatsexamina auf.
Ich wette Jura, allenfalls im "Privatrecht" im Nebenfach. Und wie du subsumierst, bezweifle ich, dass du nicht mal eine Anfängerklausur im ZR überleben würdest. Halt doch einfach mal den Ball flach.
1 year ago
Tom Rohwer
Da musst Du nur ins Gesetz gucken, was aber wohl zwecklos sein dürfte, weil Du es ja gar nicht verstehen willst, und es Dich insofern überfordern wird.

Tom, sag "uns" doch einfach konkret worauf du dich stützt. Gesetz und Hausnummer! Bitte!
1 year ago
Tom Rohwer
Merkst du eigentlich selbst noch wir anmaßend, selbstgerecht und auch persönlich beleidigend du wirst?
1 year ago
Marcus Sawyer:@Tom Rohwer:
Und Du spielst dich auch hier wie ein Voll-Jurist mit zwei Prädikatsstaatsexamina auf. Ich wette Jura, allenfalls im "Privatrecht" im Nebenfach.

Ich wette dagegen: BWL, aber abgebrochen.
1 year ago
Aus jeder einfachen Frage kann man eine akademische Diskussion machen.
Kurz zur Ausgangsfrage: Ich hatte erst eine handvoll Shootings, verlinke aber selbstverständlich das mk-Model. Es sei denn, die Verlinkung wäre nicht gewünscht.

LG Andreas
1 year ago
Wenn ich darf, verlinke ich, sofern möglich. Üblicherweise wird das schon beim Shooting angesprochen. Bei manchen Bildern frage ich aber auch nochmal extra nach, zur Sicherheit. Ist einfach die Wertschätzung, egal ob Pay oder TFP. Der Juristische Kram ist mir egal.

Die Feststellung von Pixelworx Photography - mit Studio DIE Fotolounge #6 drängte sich mir als Vermutung irgendwie sofort auf. Warum nur?

p.s. ne Verlinkung kann für die Modelsuche sehr hilfreich sein. Ging mir letzte Woche so. Model war nicht verlinkt. Hab sie dann bei Insta gefunden, über die MK!!! Hat aber bisschen gedauert. Meine Bitte an die Fotografen wäre: Wenn Ihr es dürft, macht es einfach. Tut ja nicht weh.
1 year ago
@Karsten Albert #Posting 61:

Völlig richtig. Ein Zeigen von Fotos in der MK ist selbstverständlich eine Veröffentlichung im Sinne des UrhG.
1 year ago
Tom Rohwer
Um deinen profunden juristischen Sachverstand hier zu dokumentieren fügst du einen Link zu einem Urteil ein, indem genau das Gegenteil bestätigt wird, was du damit belegen wolltest.

Also noch einmal:
…darf als Abgebildeter das Foto für eigene Zwecke gem. § 60 UrhG nutzen.

Da frage ich mich, wer hat hier seinen blonden Haarschopf nicht im Zaum?

Und zu deinen weiteren herablassenden Anmerkungen:
Aus Wikipedia: ….sind Personenbildnisse durch das Recht am eigenen Bild geschützt. Ihre Nutzung und Verbreitung bedarf in der Regel der Einwilligung durch die abgebildete Person. Ein Model Release regelt üblicherweise die erlaubten Nutzungsarten des Fotos (wie etwa Berichterstattung, Werbung, Eigenwerbung des Fotografen und Nutzungen durch die abgebildete Person), die Dauer der Rechteeinräumung, die erlaubte oder erforderliche Nennung der abgebildeten Person sowie ihre Vergütung.


Was ist also falsch an der Formulierung: "Nutzungsrechte übertragen"? Diese Formulierung ist in vielen standarisierten Model-Releae-Vertägen in der Kopfzeile vorhanden.
Ich wette aber, du kannst das natürlich weitaus besser und juristisch einwandfrei korrekt formulieren. Mir ist auch klar, auf was du hinauswillst, aber dann schreib es doch auch so:

…hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 09.04.2008 (Az. 28 O 690/07) ganz klar entschieden, dass sich ein Model in einem Modelvertrag ausdrücklich die Rechte zur eigenen Nutzung an den Aufnahmen einräumen lassen muss.


Und zu
Landgericht vs. Amtsgericht,
die Höhe des Streitwertes wurde nicht genannt. Woher nimmst du die Gewissheit das beurteilen zu können.

In deiner vorgeblich juristisch fundierten Abgehobenheit hast du es anscheinend aber immer noch nicht realisiert, dass Susi Sorglos nur eine fiktive Person ist, die ihrem Namen entsprechend agiert. Und Susi hat nun einmal angenommen, dass wenn ihr die Fotos überlassen wurden, sie damit auch das Nutzungsrecht erhalten hat und nicht darauf gelauert wird, ob sie dabei einen Fehler macht. (Nur darauf wollte ich hinweisen und nicht auf irgendwelche juristischen Spitzfindigkeiten).

Und nur, damit das an dieser Stelle nicht noch persönlich weitergeht: In meinem persönlichem Model-Release-Vertrag ist sehr wohl das Nutzungsrecht zu den mir überlassenen Fotos enthalten, als auch eine Formulierung, zur Verlinkung zum Fotografen, falls gewünscht

Alles Weitere spar ich mir an dieser Stelle, aber da du auch auf mein Alter anspielst, kann ich dir versichern, dass "ich" die nötige Reife besitze nicht jemanden sofort anzupöbeln, der mich vorher nicht angegriffen hat.

Vielleicht wäre es an dieser Stelle angebracht, noch einmal die allgemeine Frage zu stellen, warum sich so wenig Modelle am Forum beteiligen.
1 year ago
Das UrhG schütz also das Werk und seinen Schöpfer bzw. Urheber. Das Model ist weder Schöpfer noch Urheber, noch hat es ein selbst geschütztes Werk. Damit ist das UrhG bezüglich des Models gar nicht einschlägig. Wenn aber das Model in der Mk ein Bild veröffentlicht, kann diese Veröffentlichung keine im Sinne des UrhG sein


Looooooool
Sorry das ich das sagen muss, aber dieses Statement wäre echt ne ganze Folge "Quatschjura" von Anwalt Jun auf Youtube wert.
1 year ago
Das UrhG schütz also das Werk und seinen Schöpfer bzw. Urheber. Das Model ist weder Schöpfer noch Urheber, noch hat es ein selbst geschütztes Werk. Damit ist das UrhG bezüglich des Models gar nicht einschlägig. Wenn also das Model in der Mk ein Bild veröffentlicht, kann diese Veröffentlichung keine im Sinne des UrhG sein.


Mehrfach durchgelesen und... sorry...macht trotzdem keinen Sinn ^^

Die krude Logik erinnert mich an eine BGB Vorlesung bei der uns die Begriffe Eigentum und Besitz näher gebracht werden sollten.

....
"Angeklagter. Sie sind hier vor Gericht wegen eines Eigentumdeliktes. Sie hatten das Fahrrad des Geschädigten Herrn S.entwendet welches man später in ihrem Keller vorfand. Wie äussern sie sich dazu?"

"Herr Richter ich bin unschuldig. Ja...ich war kurzeitig Besitzer des Rades aber ich war zu keinem Zeitpunkt Eigentümer. Im Gegenteil. Eigentümer war vor, nach und während ich es bessen hatte immer Herr S. Deswegen kann auch kein Eigentumsdelikt vorliegen"

Klingt logisch....also Freispruch
:-)
1 year ago
BS
In einer "BGB Vorlesung", "Eigentumsdelikte" behandeln? Ja klar! Was habt ihr da sonst noch gemacht? Anfechtungsklagen? :DD

Zum Sachverhalt. Naja, bei fehlender Zueignungsabsicht? Dann eventuelle Problem mit dem "Rückgabewillen"?
So logisch klingt das für mich nicht. Aber da müsste man den gesamten Sachverhalt kennen. :-)

Im Zweifel in dubio pro reo!
1 year ago
Karsten Albert
"Looooooool"

Ich habe den Beitrag zwar gelöscht, weil ich selbst nicht voll dahinter stehe, aber ein einfaches Looooooool ist, nicht nur mir, als Gegenargument dann auch zu schwach. Das du einen gelöschten Kommentar zitierst, zeugt von wenig Fairness aber, hey den hätte ich mir auch nicht entgehen lassen. :))

Sorry das ich das sagen muss, aber dieses Statement wäre echt ne ganze Folge "Quatschjura" von Anwalt Jun auf Youtube wert.

Das mit dem Sorry überlege ich mir. Du beziehst dich auf ein gelöschtes Statement von mir? Echt jetzt? Und du meinst, dass mein Statement für eine ganze Folge mit Jun und sein Quatschjura reichen würde? Gut! Dann zeig mal huevos und an welcher Stelle ich gelogen und/oder die Unwahrheit verbreitet habe.
Oder gehörst du zu Jun's Gegnern? Wer waren die nochmal?
1 year ago
Fakt ist mal, dass die Eingangsfrage (Verlinkung) und die daraus resultierenden weitergehenden Diskussionen über Nutzungsrechte nicht wirklich in erster Linie ein juristisches Problem darstellen, sondern zwischen dem beteiligten Fotografen und dem beteiligten Modell vereinbart werden (sollten). Diese beiden Menschen sind da ganz frei und eher wenig von irgendwelchen Gesetzen abhängig. Es spielt auch keine Rolle, dass die Ausführungen von Tom Rohwer richtig sind - soweit ich das überblicken kann. Natürlich ist es traurig, dass hier Modelle wie Fotografen, die Sachverhalte nicht verstehen können oder wollen. Gerade letzteres dürfte mit ein Grund sein, warum Fotografen wie Modelle vorsichtig mit Verlinkungen sind. Und je öfter und lauter hier von "Dritten" gefordert wird, Verlinkungen vorzunehmen, desto mehr Misstrauen wird aufkommen, warum für diese fordernden Menschen die Verlinkungen soooo wichtig sind.
1 year ago
Wer sich im nichtgewerblichen Hobbybereich bei der Verlinkungsfrage ernsthaft juristische Gedanken macht, der hat vermutlich zu viele schlechte Anwaltsserien geschaut und ist chronisch streitsüchtig.

In dubio pro reo: Dies ist ein rein strafrechtlicher Grundsatz, der im Zivilrecht keine Rolle spielt. Wenn überhaupt, werden wir uns hier aber im Zivilrecht bewegen. Wenn der Verteidiger im Verfahren mit diesem Grundsatz kommt, dann wir der durchschnittliche Amtsrichter selbstbewusst antworten: Ich habe keine Zweifel!

Wenn den hiesigen Hobbyjuristen langweilig ist, dann gibt es zu dem Thema ein lesenswertes Buch aus dem Rheinwerkverlag.

Solche Fragestellungen gehören in den mitmenschlichen Bereich und nicht in den juristischen Beteich.
1 year ago
Es ist mir allerdings wirklich nicht ganz klar, wie jemand, der ja nun schon 65 Jahre alt ist und auch schon ein paar Jahre in WWW-Foren wie der MK unterwegs ist, immer noch nicht die absoluten Basics des deutschen Urheberrechts kapiert hat.

Und ich frage mich, was du mit diesen "Informationen" über Ilona_rouge bezwecken möchtest.

Damit möchte ich bezwecken, meine Verwunderung kund zu tun, daß jemand schon so lange erwachsen und so lange im MK-Forum unterwegs sein kann, und trotzdem so ahnungslos ist, als wäre er/sie frisch aus dem Ei geschlüpft.

Ich meine... jeder MK-Forums-User, der schon ein paar Jahre dabei ist, weiß ja, daß immer wieder neue User kommen, die immer wieder dieselben, in der Vergangenheit schon zig-mal beantworteten Fragen stellen. Oder Irrtümern unterliegen, die dann aufgeklärt werden können.

Das ist ja auch normal. Wirklich verwunderlich finde ich aber mittlerweile, daß immer wieder dieselben Leute kommen, und zum zigsten Mal dieselben Fragen stellen, obwohl sie die Antworten längst kennen könnten...

Da ist eine gewisse Beratungsresistenz oder Lernunwilligkeit nicht mehr von der Hand zu weisen.

Daß auszudrücken bezweckte ich mit meinem Posting.
1 year ago
@BS Posting #71:

Ungefähr so. ;-)
1 year ago
@Markus Sawyer:
In einer "BGB Vorlesung", "Eigentumsdelikte" behandeln? Ja klar! Was habt ihr da sonst noch gemacht?

Du wirst es vielleicht nicht glauben, aber das gibt es durchaus. Gab's auch schon 1977, als ich die geheiligten Hallen der juristischen Fakultät an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel besuchte...
1 year ago
@Tom Rohwer
Die Penetranz, mit der du dich an mir festbeißst und immer neue spekulative Behauptungen aufstellst ist schon bemerkenswert. Ich bin erst seit 04/2021 bei der MK und habe dabei auch äußerst selten ins Forum geschaut. Aber ich schätze dich als jemanden ein, der einfach nicht aufhören kann.
1 year ago
Marcus Sawyer
Tja, als ich meinen Beitrag verfasst und gepostet habe, war dein Beitrag, der das Zitat enthielt, noch nicht gelöscht !
Da ich nicht 24/7 an diesem Forum "klebe", habe ich erst mit knapp 16 stunden verspätung und nachdem du mich in deinem letzten Beitrag erwähnt/markiert hast, gemerkt das du den betreffenden Beitrag gelöscht hast.

Ich habe den Beitrag zwar gelöscht, weil ich selbst nicht voll dahinter stehe

Weder Ich noch der Kollege BS haben dich als Verfasser des Zitats erwähnt, und niemand, der nicht zufällig in der, wie mir scheint, sehr kurzen Zeitspanne in der dein betreffender Beitrag zu sehen war, im Forum anwesend war, hätte das Zitat mit dir in Verbindung bringen können.
Das du dich jetzt selbst zweimal als Verfasser dieses Unsinns selbst "outest" sagt einiges über dich aus.
Z.B. das du scheinbar gerne durch gezielte Provokation versuchst die Aufmerksamkeit auf dich zu lenken.

aber ein einfaches Looooooool ist, nicht nur mir, als Gegenargument dann auch zu schwach

Das war auch nicht als Argument gedacht, sondern als Ausdruck der Belustigung die ich beim lesen deines Beitrags empfand, weil die Formulierung deines Beitrags mal so gar keinen ersichtlichen sinn ergab.

Dann zeig mal huevos und an welcher Stelle ich gelogen und/oder die Unwahrheit verbreitet habe

Wo habe ich bitte gesagt, daß du lügst oder die Unwahrheit verbreitest ?
Aber wenn du es willst ...
Muy bien ... vamos ....
Versuchen wir mal ein bisschen Ordnung in deine chaotische Formulierung zu bringen.

1.
Das UrhG schütz also das Werk und seinen Schöpfer bzw. Urheber

Mal abgesehen davon, das die Begriffe "Schöpfer" und "Urheber" praktisch das gleiche bedeuten...
Stimmt, da liegst du richtig.
Das UrhG ist dazu da den Urheber und seine Arbeiten vor unberechtigter Nutzung und Ausbeutung durch Dritte zu schützen.

2.
Das Model ist weder Schöpfer noch Urheber

Wenn es um Bilder geht, die ein Fotograf vom Model gemacht hat, stimmt auch das.

3.
noch hat es ein selbst geschütztes Werk

Natürlich haben Models selbst geschützte werke.
So wie jeder Mensch der eine Kamera besitzt. (Und das ist ja mittlerweile jeder der ein Smartphone besitzt)
Wenn ein Model selbst ein Bild macht, also auf den Auslöser drückt, egal ob es sie ihren Hund fotografiert, ihr Mittagessen oder ein Selfie macht, ist das entstandene Bild selbstverständlich durch das UrhG "geschützt".
Ob es sich dabei von der Schöpfungshöhe um ein "Lichtbild" (72 UrhG) handelt oder ein "Lichtbildwerk" (2 UrhG) ist erstmal unerheblich.

4.
Damit ist das UrhG bezüglich des Models gar nicht einschlägig

Ich nehme mal stark an, das du "einschlägig" im Sinne von "anwendbar" gebrauchst.
Überlässt ein Fotograf einem Model Bilder aus einem gemeinsamen Shoot zur Nutzung, so ist das Model "Nutzer" im Sinne des Urheberrechtsrechts.
Geht es um, wie unter 3. erwähnt, vom Model selbst erstellte Bilder, so ist das Model sehr wahrscheinlich sogar "Urheber" im Sinne des Urheberrechts.

5.
Wenn also das Model in der Mk ein Bild veröffentlicht, kann diese Veröffentlichung keine im Sinne des UrhG sein

Egal ob ein Model ein Bild in den Sozialen Medien, zu denen auch die MK gehört, hochlädt oder die Springer-Presse ein Bild in ihren Druckerzeugnissen abdruckt ...
Es ist immer einer Veröffentlichung nach der Definition des Urheberrechts, bei der sich sowohl das Model, als auch der Zeitungsredakteur etc. nach den Vorgaben und Bedingungen des Urhebers bzw. dessen Interessenvertreter (z.b. Bildagenturen wie Getty oder Magnum) zu richten haben.
Warum ? Siehe Punkt 1.
Selbst wenn du als Urheber deine Werke selbst hochlädt oder in einer Galerie ausstellt oder ein Musiker seine Eigenen Kompositionen bei einem Konzert spielt, ist das eine Veröffentlichung im Sinne des Urheberrechtsrechts.


Oder gehörst du zu Jun's Gegnern? Wer waren die nochmal

Was macht Anwalt Jun ?
Er beschäftigt sich mit Äußerungen in den Sozialen Medien oder anderen öffentlichen Diskussionen, die auf den ersten Blick juristisch Sinn ergeben, aber faktisch Falsch und/oder meist (oft absichtlich) für Laien irreführend formuliert sind, setzt diese in Kontext und versucht die Zusammenhänge leicht verständlich zu erklären.
Das macht er jetzt schon über 10 Jahre und hat sich in dem Zusammenhang vielen Themenbereichen gewidmet.
Das er, aufgrund der Häufung oben beschriebener Äußerungen in den letzten 2-3 Jahren aus einem bestimmten, politisch motivierten Personenkreis, praktisch gezwungen ist, sich verstärkt damit zu befassen ist bedauerlich, aber die logische Folge einer bedenklichen gesellschaftlichen Entwicklung.
Deshalb habe ich großen Respekt vor Anwalt Jun und halte seine analytische Arbeit für sehr wichtig.
Das du in dem Zusammenhang versuchst mich mit den "Jun-Gegnern" in die gleiche politische Ecke zu stellen, ist echt unterstes Niveau und einer sachlichen Diskussion nicht gerade förderlich.
Wäre dir der Herr Solmecke lieber gewesen ?

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