Verlinkung des Models unter dem Bild 130

1 year ago
Tobias Ries
Nein sorry, der Kollege Karsten Albert hat es genau richtig beschrieben/zitiert. Ihr seid sogar der gleichen Meinung, Du hast nur den Beitrag nicht richtig gelesen.
1 year ago
Liebe Leute, bitte laßt das Moralisieren, das ist in diesem Zusammenhang nicht zielführend.
Moral ist ein gesellschaftliches Konstrukt und dem Zeitgeist unterworfen, wenn wir daran denken, daß es durchaus mal moralisch erlaubt war Sklaven zu halten.
Meine Frage war, warum auf so vielen Fotografen SCs die Verlinkung zum Model fehlt, mit gefühlt steigender Tendenz?
Das die Models ihre Verlinkung nachträglich entfernen können, wußte ich nicht, und genau diesem und ähnlichen Erkenntnisgewinnen dient dieser Faden.
Versteht mich nicht falsch, diese Sichtweisen sind durchaus spannend und interessant, tragen aber nicht zur Beantwortung der Frage bei.

lieben Gruss Andreas
1 year ago
Ich habe früher "schön artig" die Modelle hier verlinkt. Damals war die Welt auch noch in Ordnung und es war ein faires Miteinander. Die Sitten sind aber inzwischen rauh bis sehr rauh geworden im Internet - und das beziehe ich nicht nur auf die MK. Bewertungserpressung bei ebay ist da nur ein Beispiel von vielen.

Für mich ist die Idee eigentlich gut, denn wenn mich ein Modell interessiert, dann schaue ich gern nach, ob ich auf Fotografensedcards Fotos dieses Modells finde (über "Markierungen"). Gerade auf nicht ganz so guten Sedcards finde ich dann Bilder, die zeigen, wie ein Modell wirklich aussieht. Das finde ich auch in Ordnung, wenn das auch andere tun - auch auf meiner Sedcard. Gut ist auch, dass Modelle, die eine Zusammenarbeit mit mir erwägen, sehen können, mit wem ich zusammengearbeitet habe (und es kommt dann vor, dass frühere Modelle kontaktiert werden, um diese über mich auszufragen).

Meine Motivation ist einerseits gesunken, weil einige Modelle es hingegen mit den Nutzungsrechten nicht so genau nehmen und den Fotografen - also z.B. mich - NICHT verlinken. Andererseits gibt es mittlerweile etliche Fotografen, die sich ihre Modelle nicht aus den Modellsedcards heraussuchen, sondern über Fotografensedcards. Das ist zwar verständlich, weil sie so sicher sein können, dass das Modell keine Karteileiche ist, sondern wirklich tätig ist, aber leider (rauhe Sitten) hat sich herausgestellt, dass einige dieser Fotografen über das Ziel hinausschießen - zu Lasten des verlinkenden Fotografen. So wird denn hier und da auch mal ein "Stammmodell abgeworben" oder der Fotograf wird schlechtgemacht. Zwei "meiner" Modelle haben mir das mal gemeldet.

Letztlich ist die DSGVO nicht ohne Grund "erfunden" worden. Das ursprüngliche "für einander werben" muss nun dem Schutz untergeordnet werden. Das ist zwar schade, aber kaum zu ändern. Ich glaube eigentlich immer noch, dass die meisten MK-Mitglieder gute Menschen sind, aber wenige schwarze Schafe (das müssen keineswegs Fotografen sein), die mit Verlinkungen Unfug treiben (indem sie diese "gegen" Modell und Fotograf richten) machen alles kaputt.
1 year ago
eckisfotos

Vielen Dank für deine Ausführungen.
Leider sehe ich darin meine BEFÜRCHTUNGEN bestätigt, das die vermeintliche Anonymität im Internet hier ihre Blüten treibt.
Ich ertappe mich bei dem Spruch "früher war alles besser", was wohl in vielen Bereichen sogar stimmen wird.
Das sich kriminelle Machenschaften, wie Verleumdung und Denunziation jetzt auch in der MK etablieren, erschreckt mich schon ein wenig, passt aber ins gesellschaftliche Bild.

Traurig ist, das wir unsere Vorgehensweise diesbezüglich anpassen müssen, ich sehe aber momentan auch keinen anderen Ausweg.

lieben Gruss Andreas
1 year ago
In der MK sind sowohl die Zahl der Modelle als auch deren Halbwertszeit rückläufig (wobei Ersteres zum Teil auf Letzteres zurückzuführen ist). Das führt dazu, dass der Anteil externer Modelle steigt (die ich nie verlinke) und dass MK-Modelle wieder verschwinden (was einen vorhandenen Link löscht).

Ich selbst habe z.B. 22 Modelle mit zusammen 100 Fotos online. Davon sind 9 aktuelle MK-Modelle (alle verlinkt, bis auf eine, die das nicht wollte), aber 13 externe oder Ex-MK Modelle, alle ohne Verlinkung. Bei anderen Fotografen wird das ähnlich sein. Es muss also nicht zwangsläufig böse Absicht dahinterstecken.
fotoaro
Zum Eröffnungs-Posting: ich verlinke überall grundsätzlich nur "Plattform-intern". Und da bei schätzungsweise 95 % der Shootings die Modelle entweder nie in der MK waren oder sich mittlerweile abgemeldet haben, sind fehlende Verlinkungen leider zwangsläufig die Folge.
1 year ago
[@619196]
Hier geht es um "Verlinkung des Models unter dem Bild", aber egal, diese Gelegenheit darf man sich natürlich nicht entgehen lassen, gegen die "anderen" zu wettern.

...Denn das hat mit Fotografie in meinen Augen nichts zu tun...

Anderen den Status als "Fotograf" abzuerkennen, ist natürlich der Gipfel an Intoleranz. Diese Aussage ist aber nicht neu, sondern wird in deinen Kreisen gerne als Wahrheit postuliert. Genauso wie die Mär, dass man nur "gute vernünftige und vor allem SERIÖSE Arbeiten machen" kann, wenn man eine Sedcard hat, wie z.B. du sie hast.

Aber, wenn du mit miesen, belanglosen und teuer bezahlten Nackt-Bildchen nicht klar kommst, ist das ganz allein dein Problem und traurig für dich. Und mach' dir keine Hoffnungen für die Zukunft. :))


Noch was zum Thema. Entweder verlinke ich oder auch nicht. Wenn das Model sagt, "Jetzt, ist eh egal", dann verlinke ich. Wenn die Bilder selbst in meinen Augen zu schlecht sind, dann verlinke ich nicht.
1 year ago
Tobias Ries

Leider unterschlägst du den ersten Satz des Paragraphen.

§ 13 Anerkennung der Urheberschaft
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk.
Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

Die Namensnennung ist immer wieder Grund für gerichtliche Dispute und deshalb reicht es nicht aus was genau im Gesetz steht, sondern auch wie die Gerichte die entsprechenden Paragraphen deuten und interpretieren.
Und hier ist es praktisch ausnahmslos so, das die Gerichte in dem "Recht auf Anerkennung " im ersten Satz eine generelle Verpflichtung zur Urhebernennung sehen.
Der von dir zitierte zweite Satz wird dagegen als "Widerspruchslösung" interpretiert, mit dem der Urheber auf dieses Recht verzichten kann.
1 year ago
Mein Gott, diese pauschalisierte Paragrafenreiterei.

Der §13 der Urheberschaft bezieht sich allgemein auf alles was es zu Publizieren gibt, von der wissenschaftlichen Abhandlung und der Literatur angefangen bis hin zum Kunstwerk oder einer Musikkomposition. Da sind mitunter ganz andere Werte und wirtschaftliche Interessen im Spiel.

Wir sprechen hier aber von den fotografischen Werken und der Urheberangabe von überwiegend Hobby-Fotografen, die weder einer schützenswerten Auftragsarbeit unterlagen noch sonstiger Vermarktung dienen.

Das hat was, als wenn du einem Frittenbuden-Besitzer mit dem Kartellrecht kommst.

Wohl kaum ein Gericht würde mich wegen Urheberrechtsverletzung anklagen, wenn ich die mir überlassenen Fotos, die nur mich zeigen, auf denen der Fotograf darauf verzichtet hat sein Logo/Signet/Namensnennung einzufügen, ohne nochmalige explizite Namensnennung veröffentlichen würde.
Ilona_rouge
Wohl kaum ein Gericht würde mich wegen Urheberrechtsverletzung


Also ich würde das nicht darauf ankommen lassen!
Hat der kleine Hobbyknipser von nebenan den richtigen Anwalt, könntest du dir echt viel Ärger einhandeln!

Wir haben das doch alle mit erlebt, als diese "Abmahnanwälte" jeden noch so kleinen Webseitenbetreiber eine Verfahren androhte und teilweise auch damit durchkam.

Es spielt keine Rolle ob ich ein kleiner Knipser das Mädel von nebenan oder ein Prof. Dr. Dr. der für National Georgafic eine Maus knipst.
Urheberrecht ist Urheberrecht!!
1 year ago
artist de identité inconnue
Du willst damit sagen, dass wenn ein Fotograf einem Model aus einen gemeinsamen Shooting Fotos überlasst, egal nun ob TFP oder Pay, dann nur darauf warten braucht, ob das Model diese dann ohne zusätzliche Fotografen-Namensnennung veröffentlicht, um das Model daraufhin erfolgreich zu verklagen?

Das halte ich für absurd.
1 year ago
Ilona_rouge
Und wieder liegst du total daneben !



"Der §13 der Urheberschaft bezieht sich allgemein auf alles was es zu Publizieren gibt, von der wissenschaftlichen Abhandlung und der Literatur angefangen bis hin zum Kunstwerk oder einer Musikkomposition."

Ach, Fotos kann man nicht publizieren ?
Ich verrate dir was:
Jedes Bild das du hier auf der MK hochlädst "publiziert" du.
Alles was du einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machst "publizierst" du.



"Wir sprechen hier aber von den fotografischen Werken und der Urheberangabe von überwiegend Hobby-Fotografen, die weder einer schützenswerten Auftragsarbeit unterlagen noch sonstiger Vermarktung dienen."

Ob ein "Werk" als geschützt gilt, Egal ob Schrift, Musik, Bild etc., ist unabhängig von eventuell dahinter stehenden wirtschaftlichen Interessen, oder dem Status des "Schöpfers" als Profi, der in wirtschaftlichen Interesse arbeitet, oder Amateur der es nur aus Spaß macht.
Der Gesetzgeber macht da keinen Unterschied.

https://dejure.org/gesetze/UrhG/2.html

Das bedeutet im Endeffekt das ALLE (!) "Lichtbildwerke"(Fotos) "Geschützte Werke" nach dem Urheberrecht sind. Sogar die Handybilder die du in deinem privaten Urlaub machst sind nach dem Urheberrecht "geschützt".



"Wohl kaum ein Gericht würde mich wegen Urheberrechtsverletzung anklagen, wenn ich die mir überlassenen Fotos, die nur mich zeigen, auf denen der Fotograf darauf verzichtet hat sein Logo/Signet/Namensnennung einzufügen, ohne nochmalige explizite Namensnennung veröffentlichen würde."

Erstmal: Nein, ein Gericht wird dich nicht anklagen, dafür gibt es im Strafrecht die Staatsanwaltschaft, oder hier im Zivilrecht der Fotograf bzw. dessen Anwalt. Und dazu muss noch nicht einmal zwingend ein anwaltliches Abmahnverfahren vorausgegangen sein.
Zweitens: Ein Fotograf ist nicht verpflichtet seine Werke mit einem Logo oder Wasserzeichen zu kennzeichnen und wenn er das nicht macht verzichtet er nicht automatisch auf das Namensnennungsrecht.
Nach dieser Logik wäre jedes ungekennzeichte Foto "Freiwild", das jeder nach eigenem Gusto Nutzen und verwerten kann. Dem ist nicht so !
Nur wenn der Fotograf dir gegenüber explizit, am besten schriftlich, auf die Namensnennung verzichtet, bist du rechtlich auf der sicheren Seite.



"Du willst damit sagen, dass wenn ein Fotograf einem Model aus einen gemeinsamen Shooting Fotos überlasst, egal nun ob TFP oder Pay, dann nur darauf warten braucht, ob das Model diese dann ohne zusätzliche Fotografen-Namensnennung veröffentlicht, um das Model daraufhin erfolgreich zu verklagen?

Das halte ich für absurd."

Das mag für dich absurd klingen, aber JA, so einfach ist es.
Und die Begründung der Gerichte ist meistens die gleiche: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Im Gegenteil.
Es wird von (erwachsenen) Modellen, erwartet das er/sie über die nötige Reife verfügen um sich über die gesetzlichen Rechte und Pflichten aus den öffentlichen zugänglichen Gesetzestexten und entsprechenden Gerichtsurteilen selbst zu informieren oder sich von einem Anwalt beraten zu lassen, vor allem wenn sie als Hobbymodels regelmäßig vor der Kamera stehen und noch mehr wenn sie als Profi ihren Lebensunterhalt mit der Modeltätigkeit bestreiten.
Leider muss man sagen, das es auch unseriöse "Kollegen" gibt die genau auf diese Naivität und Unwissenheit einiger Models abzielen um daraus finanziellen Profit zu schlagen.
Das mag zwar moralisch verwerflich sein, ist aber trotzdem legal.
Der Fotograf ist, egal ob pay oder tfp, IMMER Urheber und damit Eigentümer der Bilder. Das heisst der Fotograf stellt letztlich die Bedingungen wo und wie ein Model die Bilder verwenden kann.

Das einzige was vor Ärger und damit potenziellen hohen Finanziellen Verlusten schützt, ist sich im Vorfeld so gut wie möglich zu Informieren und gegebenenfalls einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen.
Was ebenfalls super vor Ärger schützt:

Fotograf: Ist es ok für dich, wenn ich die Bilder für Insta, ... nutze?
Model: Ja, klar.
Fotograf: Soll ich dich dann verlinken?
Model: Gerne.
Fotograf: Ok.

Geht ohne Anwalt und Gerichte und funktioniert mit den allermeisten Menschen hervorragend. Ach, und den Dialog darf man sich gerne auch mit vertauschten Rollen vorstellen. ;-)
1 year ago
Sind wir schon wieder bei der Juristerei? :-)

Meines Erachtens hat Karsten Albert vom juristischen Standpunkt gesehen recht. Aber gelebt wird es nicht so. In Instagram, Pinterest oder wenn du die Google Bildersuche bemühst, sind 99% der Bilder ohne Nennung des Urhebers, ausser der Urheber schreibt seine Kennung direkt ins Bild.

Das Liegt daran, dass eine Vielzahl der Bilder nicht von deutschen Fotografen sind. Aber nicht nur. Es wird einfach nicht gemacht.

Da es bei Lichtbildern keine Schöpfungshöhe gibt bin ich egal was drauf ist immer Urheber des Bildes.

Wenn ich die Blumenbank meiner Oma fotografiere, oder zwei Münchner Touristinnen mich vorm Kölner Dom bitten mal ein Bild zu machen, ich bin der Urheber.

Sehe ich das Bild später bei Instagram, könnte ich die Beiden verklagen, wenn Sie meinen Namen nicht wissen/nennen. Macht aber (fast) niemand.

Auch ist das Kunsturhebergesetz im Kern für Gewerbetreibende gemacht gewesen. Mit den Regeln dort wollte man z.B. Berufsfotografen und Schriftstellern helfen Ihren Broterwerb zu sichern.

Es würde mich daher nicht wundern, wenn auch ein Richter, bei fehlendem Vermerk nach dem "entstandenen Schaden" fragt und urteilt. Dieser dürfte bei vielen Hobbyfotografen bei NULL liegen.
1 year ago
Karsten Albert
Da du immer wieder dokumentieren möchtest wie falsch ich doch liege und selbst dabei sehr spitzfindig in deiner Wortwahl bist, solltest du schon genauer lesen.

Mit keinem Wort hatte ich geschrieben, dass Fotos/Lichtbildwerke nicht Publizierfähig sind. Auch ist mir klar, dass nicht ein Gericht selbst verklagt. Aber Danke für den Hinweis.

Es scheint, dass die verschiedenen Gewichtungen der Urheberechtsverletzungen, unabhängig vom wirtschaftlichen Wert, bunt durcheinander gewürfelt werden. Es macht schon einen Unterschied ob:

• Ich ein Foto eines fremden Fotografen, das mich nicht abbildet, als mein eigenes ausgebe und veröffentliche.

• Ich ein Foto, das mich abbildet, aber eine vertraglich geschützte Auftragsarbeit war, dennoch privat veröffentliche.

• Ich ein mir ausgehändigtes Foto, das mich selbst zeigt, ohne Fotografennennung veröffentliche.

Hast du für deine Behauptung - die letzte Situation betreffend - einen konkreten Fall, indem ein Abgebildeter erfolgreich auf Urheberrechtsverletzung verklagt wurde, weil er ein eigenes Foto veröffentlicht hat, das nur ihn selbst zeigt?

Wenn ein derartiges "Geschäftsmodell" lukrativ und so ohne weiteres durchführbar wäre, hätten etliche findige Advokaten längst davon Gebrauch gemacht und dies wäre auch durch die Presse gegangen.

Ich klinke mich aber jetzt hier aus und überlasse den juristischen Fachleuten die weitere Diskussion.
1 year ago
Hast du für deine Behauptung - die letzte Situation betreffend - einen konkreten Fall, indem ein Abgebildeter erfolgreich auf Urheberrechtsverletzung verklagt wurde, weil er ein eigenes Foto veröffentlicht hat, das nur ihn selbst zeigt?


Geben tut es das. Als unbezahlter Laienpredigier in in diesem Thread muss ich dir allerdings den Link zum Urteilsspruch schuldig bleiben.

Solche Fälle treten allerdings eher im Prominenten Umfeld auf. Wenn ich ein Portrait von sagen wir Justin Bieber mache und weiß, er will es für eine Veröffentlichung im Time-Magazine. So bestehe ich natürlich auf eine Nennung. Weil ich mir davon erhoffe, endlich auch berühmt/reich zu werden.

Als der geniale Fotograf der Justin Bieber im Time ...

Wenn ich dann sehe, er hat mich nicht erwähnt, könnte ich auf Schadenersatz klagen. Was real auch schon geschehen ist, nur nicht mit mir und Herrn Bieber .... wir kennen uns leider überhaupt nicht. Aber mit anderen Protagonisten.
1 year ago
Zwei Anmerkungen:

1.) Ob ein Bild einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird (unbestimmter Personenkreis) oder nur intern den Mitgliedern der MK, kann unter den Bilddaten festgelegt werden mit "Nur für Mitglieder sichtbar".

2.) Was moralisch verwerflich ist, verstößt in der Regel auch gegen die guten Sitten (z.B. auffälliges Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung) oder gegen Treu und Glauben. Beide Begriffe finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch und führen zur Aufhebung oder Eingrenzung von Ansprüchen.
1 year ago
Wohl kaum ein Gericht würde mich wegen Urheberrechtsverletzung anklagen, wenn ich die mir überlassenen Fotos, die nur mich zeigen, auf denen der Fotograf darauf verzichtet hat sein Logo/Signet/Namensnennung einzufügen, ohne nochmalige explizite Namensnennung veröffentlichen würde.

Ein Gericht klagt gar nicht an, aber vor einem Zivilgericht würde der Fotograf ohne Probleme die weitere Veröffentlichung der Fotos verbieten lassen können, wenn die Urhebernennung eine Voraussetzung für die Einräumung von Nutzungsrechten war. Und das wäre dann blöd für Dich.

Schadensersatz würde in der Regel daran scheitern, daß es zwar einen Anspruch auf einen Honoraraufschlag von 80 bis 100 Prozent gibt, wenn die Urhebernennung fehlt, sofern nicht der Urheber vorher ausdrücklich darauf verzichtet hat, aber bei 0 Euro Honorar sind das auch nur 0 Euro.

Allerding stünde es dem Fotografen frei, einen tatsächlichen bezifferbaren materiellen Schaden nachzuweisen und dann auch geltend zu machen. Kümmt dann immer auf den Einzelfall an.

Was die Fotos zeigen und ob es sich um Amateurfotografen oder Profis handelt, es dabei unerheblich - alle Urheber haben einen Rechtsanspruch auf Anerkennung ihrer Urheberschaft.
1 year ago
@Tobias Ries:
@Karsten Albert totaler Quatsch den du da schreibst. Im entsprechenden Paragraphen steht doch ganz eindeutig: "Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist."

Das ist weit weg von einer grundsätzlichen Verpflichtung.

Du musst den § schon ganz lesen... ;-)

"Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist."

Das sind zwei getrennte, durch einen Punkt getrennte Regelungsbereiche. Grundsätzlich ist der Urheber zu nennen (das ist z.B. auch eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Zitatrechts gem. §51 UrhG). Der Urheber kann bestimmen (hat das Recht zu bestimmen), ob das so gemacht werden soll und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

Der SPIEGEL hat aus diesem Grund übrigens seine jahrzehntelange, stillschweigend gebilligte Praxis, keine Urheberangaben bei Fotos zu machen, vor vielen Jahren schon geändert, weil der Verlag keine Lust darauf hatte, nach der Niederlage vor dem BGH hinsichtlich der Online-Nutzung von Fotos aus seinem Archiv noch eine zweite, genauso teure Niederlage wegen der fehlenden Urhebernennung zu kassieren.
1 year ago
@Ilona rouge:
Du willst damit sagen, dass wenn ein Fotograf einem Model aus einen gemeinsamen Shooting Fotos überlasst, egal nun ob TFP oder Pay, dann nur darauf warten braucht, ob das Model diese dann ohne zusätzliche Fotografen-Namensnennung veröffentlicht, um das Model daraufhin erfolgreich zu verklagen?

Das halte ich für absurd.

Das ist nicht absurd, sondern die durch viele Gerichtsurteile bestätigte Rechtslage, die sich auch klar aus dem Gesetz ergibt...

Da haben sich z.B. diverse Nutzer des Microstock-Portals "Pixelio" eine teure Klatsche eingefangen. "Pixelio" stellt Fotos honorarfrei zur Verfügung, Bedingung für dieses Nutzungsrecht ist allerdings eine bestimmte Arrt der Urhebernennung. (Fotografenname oder-pseudonym/Pixelio)

Viele User dachten "Ach, was soll das, die Bilder sind doch eh kostenlos."

Und fingen sich teure anwaltliche Abmahnungen ein und mussten die Nutzung der Bilder kostenpflichtig nachlizensieren, weil sie sie unter Verletzung der Lizenzbedingungen verwendet hatten.

Topic has been closed