Modelagentur im Namen des Models 154

3 months ago
@SEE:
@ Tom Rohwer
Wenn da ein Payshooting mit Akt und vielleicht auch "explizit" vereinbart wurde und somit über 50 €/h oder sagen wir mal 250 € für ein dreistündiges Shooting gezahlt werden, dann sind 250 € sicherlich eine adäquate Entlohnung und erst recht 400 €.

Es geht nicht um die Honorarhöhe, sondern darum, was wohl als vereinbart angesehen werden kann.

Bei 400 € sollte wohl auch klar sein, daß auch "schonungslos" alles zur Veröffentlichung kommen kann

Das dürfte sich vor Gericht als äußerst dünnes Eis herausstellen...
Es gibt keine Faustregel "So-und-so-viel Euro erlauben so-und-so-explizite Nutzung". Es gibt "normale Nutzungen", von denen ein Model bei einem Pay-Shooting davon ausgehen muss, daß die vorgenommen werden können.
Wer nackt für Geld modelt, muss damit rechnen, daß Aktfotos in einem "normalen", "nicht herabwürdigenden Zusammenhang" veröffentlicht werden könnten. Was darunter fällt, wird im Streitfall das angerufene Gericht entscheiden.
Vor ein paar Jahren gab es dieses Aktfotourteil, bei dem das Model - und maßgeblicher - Exfreundin die Vernichtung ihrer Aktbilder erwirkte.

Um auch nur ansatzweise einschätzen zu können, was da denn los war und auf welcher Rechtsgrundlage, müsstest Du diese Geschichte schon deutlich konkreter erzählen... ;-)
#141Report
3 months ago
#141

Es geht nicht um die Honorarhöhe, sondern darum, was wohl als vereinbart angesehen werden kann.

Nein. Zuerst schaut sich das Gericht die Honorarhöhe an. Erst wenn die fehlt, was wohl als vereinbart angesehen werden könnte. Deine Aussage ist nicht nur auf dieser Ebene falsch, er steht auch im Widerspruch was du in anderen Beiträgen geschrieben hast.


Das dürfte sich vor Gericht als äußerst dünnes Eis herausstellen...

Sei mal konkret. Und nicht so geheimnisvoll. Was hast du da für Anspruchsgrundlagen im Sinn?

{quote] Es gibt normale Nutzungen, von denen ein Model bei einem Pay-Shooting davon ausgehen muss, daß die vorgenommen werden können.[/quote]
Das stimmt nicht. Das Model muss von nichts ausgehen. Ganz einfach darum weil ,,Das Pay-Shooting'' gesetzlich nicht geregelt ist und Vertragsfreiheit herrscht.

Wer nackt für Geld modelt, muss damit rechnen, daß Aktfotos in einem normalen, nicht herabwürdigenden Zusammenhang veröffentlicht werden könnten.

Das ist schlicht und einfach falsch. Wer nackt modelt muss ,,nur'' damit rechnen, dass man nackt fotografiert wird.
Die Veröffentlichung ist eine weitere Handlung. Aber angenommen deine Aussage würde stimmen, dann wäre es vollkommen egal, ob das Model den Veröffentlichungen zustimmt, sie genehmigt oder damit einverstanden ist.

Außerdem veröffentlichen viele Fotografen ihre Nacktbilder aus verschiedenen Gründen eher nicht.

Um auch nur ansatzweise einschätzen zu können, was da denn los war und auf welcher Rechtsgrundlage, müsstest Du diese Geschichte schon deutlich konkreter erzählen... ;-)

Ähm, Du hast das Ganze jetzt geschrieben, ohne eine einzige Rechtsgrundlage im Sinn zu haben? Kann ich nicht nachvollziehen, aber ist deine Sache...
#142Report
3 months ago
Da habe ich etwas losgetreten, wie ich in Beitrag 110 Folgendes geschrieben hatte:

Wer ein Model für ein bezahltes Shooting bucht und keinen Vertrag mit dem Model abschließt, der die Nutzungsrechte an den Fotos regelt, dem ist nicht mehr zu helfen.


Gemeint war meinerseits natürlich, dass ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wird.

Es gibt Ausnahmefälle, in denen man auf einen schriftlichen Vertrag verzichten kann. Bei einem Shooting in Spanien mit einem venezolanischen Model, das ausschließlich Spanisch spricht, kann ich nicht verlangen, dass das Model einen Vertrag in deutscher oder englischer Sprache unterschreibt. Die Alternative wäre gewesen, das Shooting gar nicht durchzuführen. Es war ein TFP-Shooting, ich habe da kein Geld investiert. Ich habe das Shooting aus Spaß an der Sache gemacht. Desweiteren war ich ohnehin vor Ort. Das Schlimmste, was passieren könnte, wäre dass mir das Model eines Tages mitteilt, dass ich die Bilder nicht mehr verwenden darf. Das wäre für mich kein Weltuntergang.


Wenn da ein Payshooting mit Akt und vielleicht auch "explizit" vereinbart wurde und somit über 50 €/h oder sagen wir mal 250 € für ein dreistündiges Shooting gezahlt werden, dann sind 250 € sicherlich eine adäquate Entlohnung und erst recht 400 €. Bei 400 € sollte wohl auch klar sein, daß auch "schonungslos" alles zur Veröffentlichung kommen kann bzw. ein etwaiger unerwünschter Kontext immerhin angesprochen sein müßte.


Einem Model für ein Shooting 400 € zahlen und keinen schriftlichen Vertrag abschließen, in dem die Nutzungsrechte klar geregelt sind, ist einfach nur dumm.

Ich schlage vor, diese Diskussion bezüglich Vertrag jetzt zu beenden.
#143Report
eckisfotos

Einfach mal überlegen, warum sie freundlich gebeten haben und nicht lieber einen juristischen Bluthund auf mich gehetzt haben.

Und selbstverständlich rechne ich damit. Aber im Lebensalltag lernt man, dass sich Menchen, die nett und fair zueinander sind, sich eher selten unnötig ans Bein pissen. Du kennst sicherlich den Ausspruch "Reden hilft."

Und warum ist das Rapsfeld-Ding eigentlich eine Steilvorlage? Völlig anderer Fall, weil da eine dritte Person, die nicht in die Shootingplanung involviert war, die man nicht kennt, plötzlich auftauchte, angepisst war und für den Ärger gesorgt hat. Meine Models habe ich im Vorfeld immer kennengelernt.

Und klaro kann ich durch meinen Verzicht auf Schreibkram schneller Ärger bekommen. Aber erstmal muss man es soweit kommen lassen. Da von meinen Bildern nichts äbhängt, kann ich die problemlos offline nehmen, wenn das jemand möchte. Einfach freundlich fragen und fertig. Aus heiterem Himmel bin ich zumindest noch nicht "verklagt" worden. Reden hilft!

Für "Unfug" läuft bei mir alles ziemlich glatt. Und das schon über einen sehr langen Zeitraum. Im beruflichen Umfeld übrigens genau so. Nicht schlecht! :-)
#144Report
@ Tom Rohwer
@ Marcus Sawyer
@ Manfred #
Im Streitfall mögt Ihr Recht haben, aber es wird sicherlich einen Unterschied machen, ob das Model ein Taschengeld bzw. Fahrtkostenersatz von 20 € oder eine Gage von 400 € bekam. Denn letzterenfalls wird das Gericht in Tarifen von über 100 €/h eine doch reichliche Entlohnung erblicken und die Zustimmung zur Nutzung der Bilder somit bejahen.

Hier die BGH-Entscheidung zum Verlust der Bildnutzung infolge gescheiterter Sexbeziehung :

https://www.ratgeberrecht.eu/aktuell/bgh-intime-aufnahmen-des-partners-muessen-nach-ende-der-beziehung-geloescht-werden/
#145Report
2 months ago
#136

...und selbstverständlich ist die Vereinbarung für ein bezahltes Fotoshooting immer, ohne Ausnahme, ein Vertrag....


In der Jurisprudenz solte man mit den Begriffen ,,selbstverständlich'', ,,immer'' und ,,ohne Ausnahme'' sparsam umgehen. Weil es nun mal nicht Gott gegeben bzw. Naturgesetz ist. Besser ,,grds.'' oder ,,kommt drauf an'' verwenden, so lässt man sich stets ein Hintertürchen offen, und es kommt nicht so arrogant rüber.

Wenn das Honorar für das Model/den Fotografen dermaßen gering ist. Dann wird das ,,bezahlte Fotoshooting'' zu einem Gefälligkeitsverhältnis. (z.B. 10 Euro für 3 Studen Nude). Oder wenn die Parteien vereinbaren, dass es sich bei dem ,,bezahlten Fotoshooting'' sich ausdrücklich nicht um einen Vertrag handelt, dann ist es eben kein Vertrag. Und unter bestimmten Voraussetzungen kann ein ,,bezahltes Fotoshooting'' auch sittenwidrig sein. Indem man z.B. die Notlage von Ukrainerinnen ausnutzt. Dann ist der Vertrag von Anfang an nichtig. Es gibt sicher noch mehr Beispiele. Daher kann man nicht von ,,selbstverständlich'', ,,ohne Ausnahme'' und ,,immer'' sprechen.
#146Report
2 months ago
Zitat Patrick Michael Weber:
"Für "Unfug" läuft bei mir alles ziemlich glatt. Und das schon über einen sehr langen Zeitraum. Im beruflichen Umfeld übrigens genau so. Nicht schlecht! :-)"

Dass es bei Dir "glatt" läuft bedeutet demnach, dass Deine langjährige Shootingpause beendet ist? Als ich noch Deine Sedcard sehen konnte, stand da, dass Du keine Shooting mehr machst - über Jahre.

Ich weise nur noch einmal darauf hin, dass es für jemanden, der keine Shootings macht, "ein Leichtes" ist, zu einem Verzicht auf schriftliche Verträge zu raten.
#147Report
eckisfotos

"Ich weise nur noch einmal darauf hin, dass es für jemanden, der keine Shootings macht, "ein Leichtes" ist, zu einem Verzicht auf schriftliche Verträge zu raten."

Der Zustand des glatt laufens ist ein immer noch andauernder Vorgang, der sich nicht nur auf meine mittlerweile beendeten Shootings bezieht, weswegen ich ergänzend mein berufliches Umfeld erwähnte.



"Ich weise nur noch einmal darauf hin, dass es für jemanden, der keine Shootings macht, "ein Leichtes" ist, zu einem Verzicht auf schriftliche Verträge zu raten."

Ich habe genau diesen Standpunkt schon zu meiner aktiven Zeit Shootingzeit vertreten.

Zudem rate ich nicht zu einem generellen Verzicht, sondern mache diesen Standpunkt von bestimmten Prämissen abhängig. Ich rate höchstens zur Einhaltung besagter Prämissen. Ganz grob gesagt: "Wer ficken will, muss freundlich sein. Das gleiche gilt für die Fotografie." ;-)
#148Report
2 months ago
@Patrick Michael Weber:

Selbstverständlich kann man auf den "Papierkram" verzichten, wenn man bereit ist, auf mündlichen Zuruf auf die Nutzung seiner Fotos zu verzichten.
Muß jeder für sich entscheiden, ob er dazu bereit ist. Ich bin's nicht, schon gar nicht, wenn ich ein Honorar fürs Modeln bezahlt habe.

Daß man "auf Zuruf" einknickt, schützt einen aber nicht vollständig davor, daß jemand ohne vorherigen Zuruf gleich die Anwaltskeule herausholt. Es gibt keine generelle Pflicht, vor Erwirkung einer einstweiligen Verfügung erstmal eine Unterlassung zu fordern. Weder eine "private Unterlassungsforderung" noch eine strafbewehrte anwaltliche. Man kann ggf. durchaus auch gleich mit der Keule zuschlagen.

Fehlt dem Keulenschlag dann aber eine tragfähige Rechtsgrundlage, ist ein klarer, sauber formulierter schriftlicher Vertrag unter Umständen buchstäblich schlagartig sehr viel Geld wert.
#149Report
Tom Rohwer

Mir persönlich sind diese Risiken natürlich bekannt und ich habe für mich die Erfahrung gemacht, dass meine diesbezügliche Denk- und Handlungsweise hervorragend funktioniert. Allgemein dazu raten würde ich aber nicht.

Man kann es auch einfach als präventive Sicherheit sehen, auf die ich verzichte. Haben ist besser als brauchen. Klaro. :-)

Ich dagegen priorisiere andere präventive Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere bei den vergangenen Shootings. Beispielsweise die Aneignung von "erweiterten Erste-Hilfe-Maßnahmen", zum Beispiel für den konkreten Fall, dass man irgendwo im Nirgendwo an einem Lost Place arbeitet und ein Unfall passiert. Dazu setzt man sich mit medizinischem Fachpersonal (in meinem Fall ebenfalls Fotografen) zusammen und bespricht alle Eventualitäten. Oder man befasst sich vernünftig mit dem Thema Bondage und den einhergehenden Risiken. In dem Kontext hat mal ein Fotograf den Vogel abgeschossen, der in einer Gesprächsrunde über schnelle Entseilung ganz stolz sein schön spitzes Messer mit beidseitiger Klinge hervorholte. "Da kann nichts passieren. Habe ich immer dabei." Ja...super. Model mit Krampfanfall in der Suspension. Traumhafte Vorstellung, damit dann ins Gefecht zu gehen.

Dementsprechend sah auch immer meine Fotoausrüstung aus: Ein kleiner Teil direkt im Fotokoffer und der erweiterte Teil im Auto. Im Zusammenspiel mit meiner Rettungssanitäterausbildung, die ich in jungen Jahren mal gemacht hatte, keine ganz schlechte Sache.
#150Report
Tom Rohwer

"Muß jeder für sich entscheiden, ob er dazu bereit ist. Ich bin's nicht, schon gar nicht, wenn ich ein Honorar fürs Modeln bezahlt habe."

Zuruf gab es nicht, sondern freundliche Bitten und genau diesen Bitten bin ich einfach nachgekommen. Genau so nett, freundlich und unkompliziert wie mir vorher die Models ermöglicht hatten, mit ihnen zu shooten. Warum hätte ich mich ausgerechnet denjenigen gegenüber querstellen sollen, die mir mein Hobby überhaupt erst ermöglichen?
#151Report
2 months ago
Wie jetzt? Da hat jemand doch noch geschrieben, dass Konkludenz vollkommen reicht!?


,,Einstweilige Verfügung!'', ..strafbewehrte...'' Sonst noch was!? Und ,,Keulenschlag'' !?
Für mich ist Keulenschlag, wenn das Model mit ihren Brüdern und Cousins auftaucht, und den Fotografen ,,bittet'' die Bilder wieder zu löschen. Was willste da mit einem schriftlichen Vertrag? Die lachen dich doch aus!

Grundgütiger, Tom! Jetzt ist auch mal gut...
#152Report
2 months ago
Oh, erst läuft alles glatt und alles ist lieb und freundlich...

... und dann kommen doch die Brüder und Cousins und "bitten" um Löschen der Fotos.

Ja, ne, is klar - doch kein ganz so glückliches Händchen bei der Auswahl von Modellen??
#153Report
2 months ago
Es ging um den Begriff ,,Keulenschlag'', der im Rahmen der Jurisprudenz vollkommen unangebracht ist. Aber auch i.S.v. ,,nicht glauben können, was geschieht'' ist der Begriff deplaziert.

Sorry, das hätte ich erwähnen müssen.
#154Report

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