Modelagentur im Namen des Models 154
1 week ago
Tom Rohwer
Zu dem Satz sind zwingend die Ausführungen in #117 relevant, da steht dann ergänzend:
Ansonsten wird da gar kein Nagel getroffen, es wäre in der Pauschalität des ersten Zitats kontrafaktischer Unfug.
Zu dem Satz sind zwingend die Ausführungen in #117 relevant, da steht dann ergänzend:
Ich meine damit etwas anderes. Wenn ein Model zum Shooting eine Begleitperson mitnehmen möchte und es sich dabei um den Lebenspartner des Models handelt, dann ist es oft so, dass gar nicht das Model den Typ dabei haben möchte, sondern er dabei sein will.
Ansonsten wird da gar kein Nagel getroffen, es wäre in der Pauschalität des ersten Zitats kontrafaktischer Unfug.
#122Report
1 week ago
Mich erstaunt die beharrliche Unfähigkeit, die Gedankengänge anderer wenigstens zu verstehen und ebenso die Unfähigkeit, seine eigenen Gedankengänge so darzustellen, dass sie halbwegs Bezug zum Thema haben.
Mir erschießt sich beispielsweise nur nebulös, warum hier Begleitpersonen eine Rolle spielen. Repräsentiert eine Begleitperson eine Agentur?
Mir erschießt sich beispielsweise nur nebulös, warum hier Begleitpersonen eine Rolle spielen. Repräsentiert eine Begleitperson eine Agentur?
#123Report
1 week ago
eckisfotos
In Beitrag 117 hatte ich Folgendes geschrieben:
Ich hatte mal eine PAY-Anfrage. Auf meine Frage, ob eine Begleitperson dabei sein wird, bekam ich zur Antwort, dass der Manager und Fahrer des Models dabei sein wird. Heute gehe ich davon aus, dass ich da gar nicht mit dem Model kommuniziert habe, sondern mit dem Manager. Damit wären wir wieder beim eigentlichen Thema des Threads.
In Beitrag 117 hatte ich Folgendes geschrieben:
Ich hatte mal eine PAY-Anfrage. Auf meine Frage, ob eine Begleitperson dabei sein wird, bekam ich zur Antwort, dass der Manager und Fahrer des Models dabei sein wird. Heute gehe ich davon aus, dass ich da gar nicht mit dem Model kommuniziert habe, sondern mit dem Manager. Damit wären wir wieder beim eigentlichen Thema des Threads.
#124Report
1 week ago
@Marcus Sawyer:
Die behaarliche Unfähigkeit zu erkennen, wann ein Vertrag zustande gekommen ist, erstaunt mich immer wieder aufs Neue.
Die erstaunt mich auch immer wieder. Bei einem Payshooting entsteht immer ein Vertrag - entweder ausdrücklich schriftlich oder mündlich, oder eben konkludent (durch stillschweigende Übereinkunft).
Ein Vertrag ist eine übereinstimmende zweiseitige Willenserklärung - die ist hier automatisch gegeben, da der sich beide Seiten einig sind "Du modelst für mich, dafür bekommst Du ein Honorar von mir".
Irgend ein Shooting schon mal gar nicht, weil Pay-, TfP- und Mischverträge unterschiedliche Hauptleistungspflichten haben.
Wie die konkreten Vertragsbedingungen im jeweiligen Einzelfall sind, ist eine völlig andere Baustelle. Das ändert aber nichts daran, daß ein Vertrag entsteht.
Auch ein Profi Model lässt sich aus Spaß und Vergnügen mal fotografieren, einfach so.
Das ist nur für die Frage, ob ein Vertrag zustande kommt, völlig unerheblich. Es geht um ein Pay-Shooting. Da entsteht immer ein Vertrag. Ob "aus Spaß" oder "Geldnot" spielt keine Rolle...
Sie hat einfach Bock sich von dir fotografieren zu lassen.... Nur ein Narr würde jetzt auf die Idee kommen, dieses vertraglich festhalten zu wollen.
Lesen und verstehen wäre natürlich hilfreich, ist aber bekanntlich nicht jedem gegeben... ;-)
#126Report
1 week ago
@transparenzvariationen:
Zu dem Satz sind zwingend die Ausführungen in #117 relevant, da steht dann ergänzend:
Ich meine damit etwas anderes. Wenn ein Model zum Shooting eine Begleitperson mitnehmen möchte und es sich dabei um den Lebenspartner des Models handelt, dann ist es oft so, dass gar nicht das Model den Typ dabei haben möchte, sondern er dabei sein will.
Ansonsten wird da gar kein Nagel getroffen, es wäre in der Pauschalität des ersten Zitats kontrafaktischer Unfug.
Ich bezog mich auf die Aussage in Posting #115, nicht #117, und die finde ich uneingeschränkt richtig - sie trifft den Nagel auf den Kopf. Da ist auch nichts weiter zwingend relevant, jedenfalls nicht für meine Zustimmung.
Es wäre schon schön, wenn Du es mir überlässt, welcher Äußerung genau ich zustimme, und welcher nicht. Es steht Dir ja selbstverständlich frei, die Äußerung, der ich zustimme, als unsinnig oder falsch oder was auch immer anzusehen.
Ich muss das allerdings nicht genauso sehen, ich sehe es nun mal so, wie ich es sehe...
#127Report
1 week ago
@Norbert Hess:
Tom Rohwer
"Wenn das Model das Modeln ernst meint, wird es sich den Job nicht durch eine Begleitperson vermasseln lassen, da bin ich ziemlich sicher. Wenn das Angebot attraktiv genug ist, wird die Begleitperson plötzlich keine Rolle mehr spielen... " (usw.)
Mir wird hier viel zu viel von Ausnahmefällen palavert. Begleitpersonen spielen doch in erster Linie bei "Models" eine Rolle, die sich nebenbei einige Euro dazu verdienen möchten
Nein, das findet man auch bei so manchen Models, die jedenfalls erklären, das zum Erwerb des Lebensunterhaltes zu machen - und es gibt ja nicht nur die MK, sowas findet sich auf anderen "Model-Portalen" genauso.
Professionell ausgerichtete Models wissen genau, wie sich ihr Arbeitsbereich zusammen setzt. Sowohl was die Aufgaben am Sed, als auch die finanzielle Seite mit all ihren Nebenfaktoren anbelangt.
Die Hoffnung stirbt zuletzt. ;-)
Spannend wird es aber in der Tat, wenn ein "Semi-professionelles" Model mit solchen Konditionen mit einem wie beschrieben attraktiven Job-Angebot konfrontiert wird.
Das kann dann der Punkt sein, wo ein Nachdenken einsetzt, und das Model erkennt, daß die "obligatorische Begleitperson" schnell zur Milchmädchenrechnung wird. Das kann ja übrigens schon ganz schnell passieren, wenn es um einen Shooting-Termin geht. Fotograf und Model haben Zeit, Begleitperson muss aber arbeiten oder hat andere Verpflichtungen just genau zu dieser Zeit... Verzichtet das Model dann auf den Job? Eher nicht.
Ich hatte mal eine Ausschreibung hier und parallel anderswo, über Jahre wohlgemerkt, da bewarben sich hunderte von Models, auch (Freizeit)"Models" darunter, da kam keine einzige auf die Idee irgend eine Begleitperson mitzubringen, oder das eventuell sogar vorauszusetzen.
Es ist ja zum Glück für alle Beteiligten auch die große Ausnahme. Eben schon allein aus dem Grund, daß es praktisch oft genug nicht funktioniert.
Ein auch hier nicht völlig unbekanntes Model, welches wohlgemerkt Welt weit aktiv ist, unterbreitete mir vor Jahren sogar mal den Vorschlag an einem ganz bestimmten Ort gemeinsam eine Produktion anzugehen. Jeder würde die Kosten für Flüge, Unterkunft und Verpflegung dabei selbst tragen. Einzige Voraussetzung: ihr Ehemann sollte dabei sein. Einziger Grund dafür: der hohe Freizeitwert.
Andere Baustelle. Ich würde so ein Angebot allerding ablehnen. Grund: hoher Ablenkungsfaktor. Eine Vermischung von Fotoshootings und Freizeitaktivitäten kann man machen, aber dann ist klar, daß das Fotoshooting ziemlich weit hinten auf der Prioritätenliste steht.
#128Report
1 week ago
Bei einem Payshooting entsteht immer ein Vertrag - entweder ausdrücklich schriftlich oder mündlich, oder eben konkludent (durch stillschweigende Übereinkunft).
Ah, aufeinmal wird ein Shooting zum Pay-Shooting. Was nicht passt wird halt passend gemacht! :DD
Überleg mal selbst: Das ,,Pay-Shooting'' selbst wird als Vertrag sui generis bezeichnet!! Du schreibst also nichts weiter als ein Pay-Vertrag ist ein Vertag. Aber, du kannst doch nicht für eine Def. den zu def. Begriff selbst bringen?!?
Ein Vertrag ist eine übereinstimmende zweiseitige Willenserklärung - die ist hier automatisch gegeben, da der sich beide Seiten einig sind Du modelst für mich, dafür bekommst Du ein Honorar von mir.
Das ist deine Masche Tom, wenn der Sachverhalt nicht passt, dann wird er halt passend gemacht. (siehe oben) Aber deine Def. ist unvollständig. Wenn das stimmen würde, dann wären übereinstimmende zweiseitige Willenserklärungen immer Verträge. Merkst du das selbst, dass das Blödsinn ist, was du da schreibst? Angenommen der Fotograf einigt sich mit dem Model auf Sex (übereinstimmende zweiseitige Willenserklärungen), glaubst du tatsächlich, glaubst du wirklich, dass die beiden einen Vertrag wollen?? Da ist auch kein Vertrag automatisch entstanden.
Du modelst für mich, dafür bekommst Du ein Honorar von mir.
Und nun sag mal bitte, wie das konkludent ablaufen soll? Man muss doch erstmal die Voraussetzungen für Konkludenz schaffen? Wie soll das gehen, wenn der Fotograf einem Irrtum unterlegen ist, weil er denkt er würde vor dem Shooting mit dem Model schreiben?
Du modelst für mich, dafür bekommst Du ein Honorar von mir.
Da fehlt doch was, du hast doch soeben noch von einer ZWEI-seitigen Willenserklärung gesprochen.
So wie du es schreibst ist es eher ein Angebot.
Und genauso so wie du es schreibst, reicht es gerade nicht. Weder mündlich noch schriftlich.
Aber angenommen es wäre so, dann gibt der Fotograf dem Model nach einem vier-stündigen Shooting ein 5 Euro Schein. (ja, der Tom Rohwer hat gesagt, dies reicht für einen gültigen Vertrag!). Oder andersrum, der Fotograf zahlt 150 Euro und macht 3 Fotos und das Model sagt dann. ,,Danke, das wars und tschüss! - Vertrag erfüllt!''
Nee, ,,Du modelst für mich, dafür bekommst Du ein Honorar von mir'' das reicht eben nicht für einen Vertrag, auch nicht schriftlich.
Es fehlen bei diesem Satz die ,,Essentialia negotii''.
,,Ein juristischer Fachbegriff für den notwendigen Mindestinhalt, den ein Vertrag eines bestimmten Typus haben muss und über den die Vertragsparteien sich einig sein müssen, damit dieser Vertrag überhaupt zustande kommt.'' (Wiki)
GsD machen das die meisten Fotografen von sich aus. Bei Tom gehe ich aus, dass er seid Jahren keine Shootings mehr hatte. Aufgrund seines übertriebenen Geltungsbewusstseins hätte er davon sicher was geschrieben. Also er ist kein Fotograf mehr, Jurist ist er aber auch nicht. (Siehe ALLE seine jur. Ausführungen. Mittlerweile hege ich den Verdacht, das macht der Tom extra, bei einem guten Glas Rotwein und seinem Liebchen im Arm!) :)
Naja, es gibt viele Schemata und Videos für ,,Vertrag entstanden''. Ich möchte jetzt auch nicht weiter nach unten treten...
#129Report
Ich glaube, Tom hatte §§ 145ff BGB im Sinn und hätte nach meinem Rechtsverständnis nicht so ganz Unrecht...
Aber verlassen wir nicht allmählich gänzlich das eigentliche Thema?
Aber verlassen wir nicht allmählich gänzlich das eigentliche Thema?
#130Report
1 week ago
Wir verlassen ständig die Thema, das ist normal. Auch das man fragt, ob das eigentliche Thema bereits verlassen worden ist! Das ist das Forum! Is so!:DD
,,Nicht ganz Unrecht'' - eine wunderbare Floskel. Auch gerne genommen: ,,Da war schon viel Schönes dabei!'' :DD
§§ 145 ff. Und dann noch ff. ? Ui, da bin ich raus! Und ich möchte Toms Ausführungen dazu auch gar nicht mehr lesen. Das wäre zu spuky, alles gut!
,,Nicht ganz Unrecht'' - eine wunderbare Floskel. Auch gerne genommen: ,,Da war schon viel Schönes dabei!'' :DD
§§ 145 ff. Und dann noch ff. ? Ui, da bin ich raus! Und ich möchte Toms Ausführungen dazu auch gar nicht mehr lesen. Das wäre zu spuky, alles gut!
#131Report
1 week ago
- Payshooting und Gage : Dazu steht im KUG, daß die Einwilligung zur Veröffentlichung im Zweifel als erteilt gilt, wenn das Model Geld erhielt. Die Geldzahlung ersetzt dann den Einwilligungsnachweis. Bei tfp müßte dieser Einwilligungsnachweis dann erbracht werden, z.B. durch einen schriftlichen Vertragstext, in dem der Vereinbarungsinhalt präzisiert ist - z.B. wenn 20 Portraits, 20 Fashionfotos und eben auch 20 freizügige Aktaufnahmen publiziert werden sollen.
Zur Höhe der Gage : Bei 5 € statt 150 € ist offensichtlich, daß ein Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht. Verglichen mit einer "Schrottimmobilie", die für 1 € verkauft wird, aber der Vertragsinhalt dann die Sanierungsverpflichtung regelt, deren Aufwand dann bei 15.000.000 € liegt. So wiederum vergleichbar mit einem "ich bringe dich groß raus"-Shooting, bei dem die Gegenleistung darin besteht, das Model bekannt und berühmt zu machen und das Karriereversprechen als Markenbotschafterin dann erst im nächsten Schritt die $ 300.000.- Gage in Aussicht stellt.
- Dritte Person als Begleiter, Manager, SC-Verwalter, wie von @ eckisfotos angesprochen :
Der Kernsatz dazu wäre tatsächlich
Die Beantwortung der Frage, ob, warum und inwieweit das Model ihren Vertrauten (das Wort wähle ich jetzt absichtlich so) dabeihaben will, ist schwierig oder/und jedenfalls vielfältig - so wie ich zu meiner Schilderung ein Dom-Sub-Verhältnis vermutete.
Eher beantwortbar ist die Frage, wie sich dieser Dritte auf das Shooting auswirkt, denn da gibt es positive oder negative Aspekte, sprich agiert dieser Dritte nützlich oder störend, was Planung und Verlauf des Shootings angeht. Aus meiner Erfahrung war dieser Dritte nämlich zu 80% nützlich und zu 18% eben neutral, also nicht störend. Zu den restlichen 2% muß ich vorweg sagen, daß der Störer/Dritte gar nicht anwesend war, sondern das Model telefonisch unter Druck setzen bzw. negativ beeinflussen wollte. Einmal wegen einer Kollision unterschiedlicher Vertragstexte, indem dieser Dritte dem Model einen anderen als den vereinbarten Vertragstext mitgab - was also für ein Agentur/Management-Verhalten spräche. Dabei ging es primär um die Abgrenzung von klassischem und freizügigem Akt, wobei das Model ganz offensichtlich gerne auch Freizügigkeit zeigte.
Der andere Fall basierte letztlich auf einem Fehlverhalten des Models, indem sie sich zu einer Minderleistung oder Schlechtleistung entschloß - sie gab dann letztlich zu, nur für ihren Lieblingsfotografen so gut zu posieren, wie es eben auf ihrer SC zu sehen war. Daß da dann auch eine Visa mithalf, halte ich nun sogar für wahrscheinlich. Seither für mich übrigens ein Grund, die "Markierungen" zu nutzen, denn dann sieht man, was wirklich zu erwarten ist.
Letztlich geht es um bessere oder schlechtere Fotos, um die optimale oder aber gestörte Umsetzung dessen, was zum Shootingverlauf geplant war. Ob ein "nein" schon im Vorfeld, ggfs. basierend auf einem "vielleicht" im Aufnahmebereich erfolgt, weil der Dritte, sei er nun Manager oder "LAG", direkt beim Model interveniert, bleibt eh ungewiß, wenn eine Shootinganfrage abgelehnt wird oder keine Antwort kommt.
Aber vielleicht setzen manche deshalb darauf, mit dem Model zu telefonieren, um "sie" an der Leitung zu haben ..
Zur Höhe der Gage : Bei 5 € statt 150 € ist offensichtlich, daß ein Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht. Verglichen mit einer "Schrottimmobilie", die für 1 € verkauft wird, aber der Vertragsinhalt dann die Sanierungsverpflichtung regelt, deren Aufwand dann bei 15.000.000 € liegt. So wiederum vergleichbar mit einem "ich bringe dich groß raus"-Shooting, bei dem die Gegenleistung darin besteht, das Model bekannt und berühmt zu machen und das Karriereversprechen als Markenbotschafterin dann erst im nächsten Schritt die $ 300.000.- Gage in Aussicht stellt.
- Dritte Person als Begleiter, Manager, SC-Verwalter, wie von @ eckisfotos angesprochen :
Mir erschießt sich beispielsweise nur nebulös, warum hier Begleitpersonen eine Rolle spielen. Repräsentiert eine Begleitperson eine Agentur?
Der Kernsatz dazu wäre tatsächlich
Wenn ein Model zum Shooting eine Begleitperson mitnehmen möchte und es sich dabei um den Lebenspartner des Models handelt, dann ist es oft so, dass gar nicht das Model den Typ dabei haben möchte, sondern er dabei sein will.
Die Beantwortung der Frage, ob, warum und inwieweit das Model ihren Vertrauten (das Wort wähle ich jetzt absichtlich so) dabeihaben will, ist schwierig oder/und jedenfalls vielfältig - so wie ich zu meiner Schilderung ein Dom-Sub-Verhältnis vermutete.
Eher beantwortbar ist die Frage, wie sich dieser Dritte auf das Shooting auswirkt, denn da gibt es positive oder negative Aspekte, sprich agiert dieser Dritte nützlich oder störend, was Planung und Verlauf des Shootings angeht. Aus meiner Erfahrung war dieser Dritte nämlich zu 80% nützlich und zu 18% eben neutral, also nicht störend. Zu den restlichen 2% muß ich vorweg sagen, daß der Störer/Dritte gar nicht anwesend war, sondern das Model telefonisch unter Druck setzen bzw. negativ beeinflussen wollte. Einmal wegen einer Kollision unterschiedlicher Vertragstexte, indem dieser Dritte dem Model einen anderen als den vereinbarten Vertragstext mitgab - was also für ein Agentur/Management-Verhalten spräche. Dabei ging es primär um die Abgrenzung von klassischem und freizügigem Akt, wobei das Model ganz offensichtlich gerne auch Freizügigkeit zeigte.
Der andere Fall basierte letztlich auf einem Fehlverhalten des Models, indem sie sich zu einer Minderleistung oder Schlechtleistung entschloß - sie gab dann letztlich zu, nur für ihren Lieblingsfotografen so gut zu posieren, wie es eben auf ihrer SC zu sehen war. Daß da dann auch eine Visa mithalf, halte ich nun sogar für wahrscheinlich. Seither für mich übrigens ein Grund, die "Markierungen" zu nutzen, denn dann sieht man, was wirklich zu erwarten ist.
Letztlich geht es um bessere oder schlechtere Fotos, um die optimale oder aber gestörte Umsetzung dessen, was zum Shootingverlauf geplant war. Ob ein "nein" schon im Vorfeld, ggfs. basierend auf einem "vielleicht" im Aufnahmebereich erfolgt, weil der Dritte, sei er nun Manager oder "LAG", direkt beim Model interveniert, bleibt eh ungewiß, wenn eine Shootinganfrage abgelehnt wird oder keine Antwort kommt.
Aber vielleicht setzen manche deshalb darauf, mit dem Model zu telefonieren, um "sie" an der Leitung zu haben ..
#132Report
1 week ago
Warum wird immer wieder ein Unterschied zwischen Pay-Shooting und TFP-Shooting heraufbeschworen, den es gar nicht gibt? Ich meine natürlich nicht den Unterschied, dass bei Pay mit Geld bezahlt wird. Der ist selbstverständlich vorhanden. Bezahlt wird allerdings ein TFP-Modell auch, nämlich mit Bildern. Aber natürlich werden alle Formen eines Shootings vollständig (oder unvollständig) abgesprochen - und auch dann, wenn eine Absprache seitens einer Agentur erfolgt (um wenigstens einmal ganz kurz das eigentliche Thema zu erwähnen), dann werden sich Fotograf und Modell ja nicht zufällig treffen, sondern das Modell wird zu einem Shooting erscheinen - mit dem Wissen, dass es um ein Shooting geht. Natürlich ist es klüger - und so deutet Tom es ja auch an - wenn der Vertrag in schriftlicher Form fixiert wird. Wer das nicht tut, der ist ohnehin ein Narr. Und keine halbwegs ernstzunehmende Agentur wird von der Schriftform abraten. Somit KÖNNTE man jetzt die sinnlose Vertragsdiskussion eigentlich verlassen ...
#133Report
1 week ago
"Wer das nicht tut, der ist ohnehin ein Narr."
Ich finde es eher närrisch, sich auf potenzielle Streitereien einzulassen und dabei auf ein vorhandenes Stück Papier zu pochen, während man dafür Zeit vergeudet, die u.U. deutlich wertvoller ist als die Streitsache selbst. Beim Poker setze ich auch keine 1.000 EUR, um eventuell einen Pott von lediglich 100 EUR gewinnen zu können. ;-)
Ich habe im Laufe meiner aktiven Zeit hier übrigens genau 7 (sieben!) Fotos von 3 (drei!) verschiedenen Modellen offline genommen, weil die Models im Nachhinein aus verschiedenen Gründen darum gebeten hatten. Statt sich auf vorhandenes Vertragswerk zu berufen und sie online zu lassen, bin ich einfach den Bitten nachgekommen. Hat gar nicht wehgetan, mein Ego ist immer noch vorhanden und mit zwei der drei Models bin ich auch heute noch befreundet.
Da bin ich doch gerne ein Narr. :-)))
Ich finde es eher närrisch, sich auf potenzielle Streitereien einzulassen und dabei auf ein vorhandenes Stück Papier zu pochen, während man dafür Zeit vergeudet, die u.U. deutlich wertvoller ist als die Streitsache selbst. Beim Poker setze ich auch keine 1.000 EUR, um eventuell einen Pott von lediglich 100 EUR gewinnen zu können. ;-)
Ich habe im Laufe meiner aktiven Zeit hier übrigens genau 7 (sieben!) Fotos von 3 (drei!) verschiedenen Modellen offline genommen, weil die Models im Nachhinein aus verschiedenen Gründen darum gebeten hatten. Statt sich auf vorhandenes Vertragswerk zu berufen und sie online zu lassen, bin ich einfach den Bitten nachgekommen. Hat gar nicht wehgetan, mein Ego ist immer noch vorhanden und mit zwei der drei Models bin ich auch heute noch befreundet.
Da bin ich doch gerne ein Narr. :-)))
#134Report
1 week ago
Tom Rohwer
#128
Du wirbelst da wirklich mal wieder meine Aussagen wild durcheinander. Aber lassen wir das.
Geh mal davon aus, dass ich über Jahrzehnte gemachte Erfahrungen sehr wohl Personen bezüglich deren Verhaltens einzuschätzen vermag. Nur noch kurz zum von dir erwähnten "hohen Ablenkungsfaktor". Wenn ich mich schon mal überhaupt mit so einem Angebot grundsätzlich befasse, kenne ich meine Gegenüber (Plural, also Model, Partner, Manager oder wen auch immer) bestens. Du solltest dich vielleicht auch schon mal mit der Aussage "Ausnahmen bestätigen die Regel" auseinander setzen, oder etwa nicht?
Ganz zum Schluss und damit klinke ich mich aus diesem Wirrwarr dann auch besser wieder aus: Empfehlenswert ist bei allen Verabredungen zu einem Shooting, egal ob reine Amateure, oder Profis, gleichgültig mit wenig oder viel Erfahrung, sowohl vor als auch hinter der Kamera, sich mit seiner(m) Gegenüber vorher eingehend beschäftigt zu haben. Unterstützend können dabei Bildmaterial sein, oder Aussagen von Dritten helfen, wo auch immer diese erfolgt sein mögen. Bei mir ging dem jedenfalls stets eine vorherige erfolgreiche Zusammenarbeit voraus.
#128
Du wirbelst da wirklich mal wieder meine Aussagen wild durcheinander. Aber lassen wir das.
Geh mal davon aus, dass ich über Jahrzehnte gemachte Erfahrungen sehr wohl Personen bezüglich deren Verhaltens einzuschätzen vermag. Nur noch kurz zum von dir erwähnten "hohen Ablenkungsfaktor". Wenn ich mich schon mal überhaupt mit so einem Angebot grundsätzlich befasse, kenne ich meine Gegenüber (Plural, also Model, Partner, Manager oder wen auch immer) bestens. Du solltest dich vielleicht auch schon mal mit der Aussage "Ausnahmen bestätigen die Regel" auseinander setzen, oder etwa nicht?
Ganz zum Schluss und damit klinke ich mich aus diesem Wirrwarr dann auch besser wieder aus: Empfehlenswert ist bei allen Verabredungen zu einem Shooting, egal ob reine Amateure, oder Profis, gleichgültig mit wenig oder viel Erfahrung, sowohl vor als auch hinter der Kamera, sich mit seiner(m) Gegenüber vorher eingehend beschäftigt zu haben. Unterstützend können dabei Bildmaterial sein, oder Aussagen von Dritten helfen, wo auch immer diese erfolgt sein mögen. Bei mir ging dem jedenfalls stets eine vorherige erfolgreiche Zusammenarbeit voraus.
#135Report
1 week ago
@Pixelworks Photography:
Ich glaube, Tom hatte §§ 145ff BGB im Sinn und hätte nach meinem Rechtsverständnis nicht so ganz Unrecht...
Nebst vielem anderen kommt auch das zu tragen. Vor allem aber ist der Umstand relevant, daß Verträge auch konkludent entstehen können.
Willenserklärung – Rechtsgeschäft - Vertrag
• Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die auf das Herbeiführen einer Rechtsfolgen gerichtet ist.
• Rechtsgeschäft sind eine oder mehrere Willenserklärungen, gerichtet auf einen rechtlichen Erfolg, der nach der
Rechtsordnung eintritt, weil er gewollt ist.
• Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das durch zwei (oder mehr) übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt.
Prof. Dr. Thomas Rüfner, Einführung in das Zivilrecht I, Universität Trier
Und selbstverständlich ist die Vereinbarung für ein bezahltes Fotoshooting immer, ohne Ausnahme, ein Vertrag.
Es besteht die Übereinstimmung, daß A gegen Honorar für B modelt, und daß B dem A Honorar zahlt dafür, daß B für A modelt.
Mehr übereinstimmende Willenserklärungen von zwei Vertragsparteien sind nicht denkbar...
#136Report
1 week ago
eckisfotos:
Warum wird immer wieder ein Unterschied zwischen Pay-Shooting und TFP-Shooting heraufbeschworen, den es gar nicht gibt?
(...) natürlich werden alle Formen eines Shootings vollständig (oder unvollständig) abgesprochen - und auch dann, wenn eine Absprache seitens einer Agentur erfolgt (um wenigstens einmal ganz kurz das eigentliche Thema zu erwähnen)
Dann gibt die Agentur im Namen des Models vertragliche Erklärungen ab. Das ist selbstverständlich möglich und sowas findet im Alltag andauernd sozusagen an jeder Straßenecke statt.
Das kann in so einem Fall, wenn's total blöde kommt, zu Stress führen, wenn das Model nicht einverstanden ist mit den Abmachungen, die die Agentur in seinem Namen trifft. Oder die Agentur dafür in Regress genommen wird, daß das Model die von der Agentur in seinem Namen getroffenen Vereinbarungen nicht erfüllt.
Ich könnte jetzt zynisch werden und anmerken, daß Profimodels glücklicherweise gehorsam genug sind, in aller Regel das zu tun, was die Profiagentur vom Model zu tun verlangt.
Was indessen "Sedcardverwalter" und selbsternannte "Modelagenten" betrifft... Über deren Innenverhältnis möchte ich eigentlich gar nicht tiefer nachdenken...
dann werden sich Fotograf und Modell ja nicht zufällig treffen, sondern das Modell wird zu einem Shooting erscheinen - mit dem Wissen, dass es um ein Shooting geht. Natürlich ist es klüger - und so deutet Tom es ja auch an - wenn der Vertrag in schriftlicher Form fixiert wird. Wer das nicht tut, der ist ohnehin ein Narr.
Jau.
Und keine halbwegs ernstzunehmende Agentur wird von der Schriftform abraten.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß überhaupt eine Agentur das tun würde... Ein "Sedcardverwalter"... okay...
Es gibt auch Leute, die lassen ihre Auffahrt von jemandem neu asphaltieren, der morgens an der Haustür klingelt und sagt: "Wir ham da noch etwas Asphalt über - wollense nicht mal Ihre Auffahrt neu machen lassen? Ist auch biiillich-biiilich und heute abend fertig...!" Es gibt auch Leute, die zahlen in bar an ihnen völlig unbekannte Personen an der Haustür 50.000 Euro für eine Kaution, die eine Enkeltochter, die sie gar nicht haben, gaaanz dringend als Kaution wegen einem Autounfall mit Todesfolge benötigt...
Da kann man dann irgendwann nix mehr machen... ;-/
#137Report
1 week ago
@SEE:
- Payshooting und Gage : Dazu steht im KUG, daß die Einwilligung zur Veröffentlichung im Zweifel als erteilt gilt, wenn das Model Geld erhielt.
Jein. Tatsächlich steht da: »Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.«
Das KunstUrhG ist vom 09.01.1907 (Datum des Inkrafttretens)...
Damals hat man generell im Zivil- und Arbeitsrecht unter »Entlohnung« nicht nur Geld, sondern auch »Naturalien« verstanden. Das heißt nicht, daß es heute noch so verstanden werden könnte, aber allein bei diesem Begriff sehe ich ein weites Feld für Rechtsstreitigkeiten.
Die Geldzahlung ersetzt dann den Einwilligungsnachweis.
Aber auch nur in Grenzen, da es sich beim »Recht am eigenen Bild« immerhin um ein Persönlichkeitsrecht handelt, auf das hier dann teilweise verzichtet wird...
Und wenn Verträge auszulegen sind, weil sie zu unklar formuliert wurden, dann geht es immer sofort um die Frage »Was wollten die Vertragsparteien denn wohl vereinbaren?«
Auch, daß die gemachten Aktfotos als Symbolbilder in einem Sexkontaktanzeigenmagazin verwendet werden dürfen? Auch, daß ein Foto als Illustration für einen Text dienen darf, so daß für den unvoreingenommenen Betrachter der Eindruck entstehen kann, daß eine Person im Text mit der abgebildeten Person identisch ist? Auch für die Wahlkampfwerbung für Parteien? Und wenn ja: für welche Parteien?
Es gibt Verwendungszwecke für Fotos, bei denen dürfte spätestens vor Gericht nicht mal ein Standard-Modelrelease als tragsfähige Rechtsgrundlage ausreichen. Aber es gibt eine sehr gute Faustregel: je expliziter die Verwendung sein soll, desto expliziter sollte man das im Modelrelease vereinbaren.
(Und jetzt können wir über die Definition von »explizit« diskutieren... *LOL* Ich verwende den Begriff hier übrigens in seiner ursprünglichen Bedeutung, er hat hier also nichts mit »Sex« zu tun.)
#138Report
1 week ago
@ Tom Rohwer
Wenn da ein Payshooting mit Akt und vielleicht auch "explizit" vereinbart wurde und somit über 50 €/h oder sagen wir mal 250 € für ein dreistündiges Shooting gezahlt werden, dann sind 250 € sicherlich eine adäquate Entlohnung und erst recht 400 €. Bei 400 € sollte wohl auch klar sein, daß auch "schonungslos" alles zur Veröffentlichung kommen kann bzw. ein etwaiger unerwünschter Kontext immerhin angesprochen sein müßte.
Stünden da etwa "parteipolitische Nutzung" oder "politische Nutzung" oder "wissenschaftliche Nutzung", dann wäre eben bei manchen NGOs fraglich, ob und welche Kontexte da angesprochen wären.
Vor ein paar Jahren gab es dieses Aktfotourteil, bei dem das Model - und maßgeblicher - Exfreundin die Vernichtung ihrer Aktbilder erwirkte.
Wenn da ein Payshooting mit Akt und vielleicht auch "explizit" vereinbart wurde und somit über 50 €/h oder sagen wir mal 250 € für ein dreistündiges Shooting gezahlt werden, dann sind 250 € sicherlich eine adäquate Entlohnung und erst recht 400 €. Bei 400 € sollte wohl auch klar sein, daß auch "schonungslos" alles zur Veröffentlichung kommen kann bzw. ein etwaiger unerwünschter Kontext immerhin angesprochen sein müßte.
Stünden da etwa "parteipolitische Nutzung" oder "politische Nutzung" oder "wissenschaftliche Nutzung", dann wäre eben bei manchen NGOs fraglich, ob und welche Kontexte da angesprochen wären.
Vor ein paar Jahren gab es dieses Aktfotourteil, bei dem das Model - und maßgeblicher - Exfreundin die Vernichtung ihrer Aktbilder erwirkte.
#139Report
1 week ago
Patrick Michael Weber
Eigentlich kann ich Dir aus irgendeinem ähnlichen Thread einen gefühlt 100-mal geschriebenen Text hier hineinkopieren, weil Du das mit Deinem Unfug ja ebenso machst.
Aber ein anderer neuer Thread gibt mir eine völlig unerwartete Steilvorlage:
Da findet doch tatsächlich ein Shooting in einem Rapsfeld statt. Da kommt dann nicht der Besitzer vorbei und sagt höflich, dass die Shootingpartner doch bitte aus dem Feld herausgehen möchten, sondern er sorgt für ein saftiges Bussgeld.
Genau damit muss man - natürlich übertragend - auch bei Modellen rechnen. Die müssen nicht freundlich darum bitten, dass die Fotos aus dem Netz genommen werden sollen. Wenn Du keine vertragliche Vereinbarung nachweisen kannst, dann können die den Fotografen auch einfach verklagen, WEIL die Fotos überhaupt veröffentlicht wurden.
Eigentlich kann ich Dir aus irgendeinem ähnlichen Thread einen gefühlt 100-mal geschriebenen Text hier hineinkopieren, weil Du das mit Deinem Unfug ja ebenso machst.
Aber ein anderer neuer Thread gibt mir eine völlig unerwartete Steilvorlage:
Da findet doch tatsächlich ein Shooting in einem Rapsfeld statt. Da kommt dann nicht der Besitzer vorbei und sagt höflich, dass die Shootingpartner doch bitte aus dem Feld herausgehen möchten, sondern er sorgt für ein saftiges Bussgeld.
Genau damit muss man - natürlich übertragend - auch bei Modellen rechnen. Die müssen nicht freundlich darum bitten, dass die Fotos aus dem Netz genommen werden sollen. Wenn Du keine vertragliche Vereinbarung nachweisen kannst, dann können die den Fotografen auch einfach verklagen, WEIL die Fotos überhaupt veröffentlicht wurden.
#140Report
Topic has been closed
Irgend ein Shooting schon mal gar nicht, weil Pay-, TfP- und Mischverträge unterschiedliche Hauptleistungspflichten haben. Dazu bgründet die bloße Einigung auf ein gemeinsames Shooting niemals ,,automatisch'' einen Vertrag. Die Einigung muss auch darin bestehen sich rechtlich binden zu wollen.
Auch ein Profi Model lässt sich aus Spaß und Vergnügen mal fotografieren, einfach so. Sie will kein Geld, und bei kompletter Talentlosigkeit des Fotografen, will Sie auch keine Bilder. Sie hat einfach Bock sich von dir fotografieren zu lassen.... Nur ein Narr würde jetzt auf die Idee kommen, dieses vertraglich festhalten zu wollen.