Wiederspruch Tfp Vertrag 47
1 month ago
Ich konnte die Fotos einsehen, Wassershooting, Vorname war genannt.
Wahrscheinlich haben Fotografin und Model sich geeinigt, es ist letztendlich auch egal.
Ich finde es grundsätzlich nicht gut, wenn ein Konflikt persönlich erkennbar ausgetragen wird. Ist gerade, auch wenn man mit Kunden zu tun hat, wirklich zu vermeiden.
Ich denke, der Thread hat gut beleuchtet, wie die Forderung "dass bei Wiederrufen des Tfp Vertrags die Kosten eines Shootings in Höhe von 120€ fällig werden" besser formuliert werden könnte oder ob man das auch gleich ganz weglassen sollte.
Wahrscheinlich haben Fotografin und Model sich geeinigt, es ist letztendlich auch egal.
Ich finde es grundsätzlich nicht gut, wenn ein Konflikt persönlich erkennbar ausgetragen wird. Ist gerade, auch wenn man mit Kunden zu tun hat, wirklich zu vermeiden.
Ich denke, der Thread hat gut beleuchtet, wie die Forderung "dass bei Wiederrufen des Tfp Vertrags die Kosten eines Shootings in Höhe von 120€ fällig werden" besser formuliert werden könnte oder ob man das auch gleich ganz weglassen sollte.
#42Report
1 month ago
Chris W. Braunschweiger
Ich fand übrigens schon Deinen Beitrag #30 gut und besonders den wiederholten Gedanken, dass man das mit den 120 EUR gleich ganz weglassen könnte. Man kann ja immer einvernehmlich einen Vertrag durch einen neuen ersetzen.
Was die Fotos betrifft: Ich nehme an, dass die TO die Fotos bereitgestellt hatte, damit wir uns eine Meinung über die Fotos (gut oder schlecht) hätten bilden können. Die Fotos hätten ja wirklich - objektiv - schlecht sein können bzw. relativ schlechter als die Fotos der Fotografensedcard. Juristisch hätte das zwar vermutlich nichts geändert - moralisch schon.
Ich fand übrigens schon Deinen Beitrag #30 gut und besonders den wiederholten Gedanken, dass man das mit den 120 EUR gleich ganz weglassen könnte. Man kann ja immer einvernehmlich einen Vertrag durch einen neuen ersetzen.
Was die Fotos betrifft: Ich nehme an, dass die TO die Fotos bereitgestellt hatte, damit wir uns eine Meinung über die Fotos (gut oder schlecht) hätten bilden können. Die Fotos hätten ja wirklich - objektiv - schlecht sein können bzw. relativ schlechter als die Fotos der Fotografensedcard. Juristisch hätte das zwar vermutlich nichts geändert - moralisch schon.
#43Report
1 month ago
#14
@Prisma Photography:
Das Widerufen der Nutzungsrechte geht nur bei driftigem Grund.
Tom Rohwer schreibt, stilsicher...
Ob man nun ,,triftiger Grund'' oder ,,wichtiger Grund'' sagt, ist in diesem Falle vollkommmen belanglos, da ein Widerruf sich gerade dadurch auszeichnet, dass
er OHNE Grund ausgesprochen werden kann.
Und ''auf der sicheren Seite''?? Der Widerruf ist die Ausnahme vom jur. Grundsatz pacta sunt servanda.
Tom Rohwer Das ist jetzt nicht von mir erfunden. Das steht nicht nur in den Lehrbüchern, das steht in den einschlägigen Kommentaren und ist Teil gängiger Rechtsprechung.
Lesen schadet also nicht. Sollte man vielleicht mal machen, bevor man andere korrigiert.
@Prisma Photography:
Das Widerufen der Nutzungsrechte geht nur bei driftigem Grund.
Tom Rohwer schreibt, stilsicher...
Korrekt wäre aber eh die Formulierung wichtiger Grund.
Du bist auf der sicheren Seite, hast einen unterschriebenen TFP Vertrag.
Ob man nun ,,triftiger Grund'' oder ,,wichtiger Grund'' sagt, ist in diesem Falle vollkommmen belanglos, da ein Widerruf sich gerade dadurch auszeichnet, dass
er OHNE Grund ausgesprochen werden kann.
Und ''auf der sicheren Seite''?? Der Widerruf ist die Ausnahme vom jur. Grundsatz pacta sunt servanda.
Tom Rohwer Das ist jetzt nicht von mir erfunden. Das steht nicht nur in den Lehrbüchern, das steht in den einschlägigen Kommentaren und ist Teil gängiger Rechtsprechung.
Lesen schadet also nicht. Sollte man vielleicht mal machen, bevor man andere korrigiert.
#44Report
1 month ago
Lesen schadet gewiss nicht und zusätzlich sollte man auch immer den gesunden Menschenverstand einschalten. Letzterer sollte jedem sagen, dass Verträge völlig sinnfrei wären, wenn man sie beliebig widerrufen könnte. Damit will ich gar nicht behaupten, dass man nichts widerrufen könnte - aber dass es zwangsläufig Probleme gibt, wenn ein Widerruf erfolgt, nachdem der andere Vertragspartner seine Leistung erbracht hat. Diese Probleme lassen sich lösen - beispielsweise mit Schadensersatz (um jetzt einmal einen ganz neues Wort zu benutzen). Wie auch immer: Ein Profimodell, was für eine Werbekampagne gebucht wurde und sich dann auf den Plakaten nicht gut findet, kann vermutlich erreichen, dass die Plakate wieder abgehängt werden - wenn es einen hohen Geldbetrag auf den Tisch legt, der dem Auftraggeber ermöglicht, die Aktion mit einem anderen Modell zu wiederholen.
Um jetzt auch einmal "Streit zu säen": Tom hat in früheren Diskussionen von einem "Dauerschuldverhältnis" geschwa... äh geschrieben - und meinte damit das "unwiderrufliche" Nutzungsrecht. Streitet doch darüber noch einmal. :-)
Um jetzt auch einmal "Streit zu säen": Tom hat in früheren Diskussionen von einem "Dauerschuldverhältnis" geschwa... äh geschrieben - und meinte damit das "unwiderrufliche" Nutzungsrecht. Streitet doch darüber noch einmal. :-)
#45Report
1 month ago
eckisfotos
Tut mir Leid Ecki, bei ,,gesunden Menschenverstand'' bin ich raus.
Auf dieser Ebene, werde ich keine Diskussion mehr führen. Weil es nun mal bestimmte und bestimmbare Rechtsbegriffe gibt. Die muss man drauf haben. Genauso ist es mit den Schemata. Die werden stur auswendig gelernt. Oder wenigstens gelesen. Das ist die Grundlage für eine seriöse jur. Diskussion. Wenn man sich das nicht mal durchlesen will? Abbruch!
Ansonsten diskutiert man auf der Grundlage ,,gesunden Menschenverstand''. Das kannst man gerne machen.
Mit ,,gesunden Menschenverstand'' kommt man mit allen Themen zu brauchbaren Ergebnisse.... glaub ich.
Ich lese gerade ,,Tom''.
- bei einem Widerruf nach Gründen suchen
- Besitz und Eigentum verwechseln
- die Strafbarkeit einer fahrlässigen Sachbeschädigung prüfen
- Nutzungrechte mit Grundrechten verwechseln
- Hat er nicht hier auch von ,,Wandelung'' gesprochen? Die gibts seid 2002 gar nicht mehr.(!!!)
Nein. Ich will mich da nicht streiten. Alles gut.
Tut mir Leid Ecki, bei ,,gesunden Menschenverstand'' bin ich raus.
Auf dieser Ebene, werde ich keine Diskussion mehr führen. Weil es nun mal bestimmte und bestimmbare Rechtsbegriffe gibt. Die muss man drauf haben. Genauso ist es mit den Schemata. Die werden stur auswendig gelernt. Oder wenigstens gelesen. Das ist die Grundlage für eine seriöse jur. Diskussion. Wenn man sich das nicht mal durchlesen will? Abbruch!
Ansonsten diskutiert man auf der Grundlage ,,gesunden Menschenverstand''. Das kannst man gerne machen.
Mit ,,gesunden Menschenverstand'' kommt man mit allen Themen zu brauchbaren Ergebnisse.... glaub ich.
Ich lese gerade ,,Tom''.
- bei einem Widerruf nach Gründen suchen
- Besitz und Eigentum verwechseln
- die Strafbarkeit einer fahrlässigen Sachbeschädigung prüfen
- Nutzungrechte mit Grundrechten verwechseln
- Hat er nicht hier auch von ,,Wandelung'' gesprochen? Die gibts seid 2002 gar nicht mehr.(!!!)
Nein. Ich will mich da nicht streiten. Alles gut.
#46Report
1 month ago
Marcus Sawyer schrieb
Hat nicht gerade dieser Fall von MagicMary gezeigt, dass gesunder Menschenverstand völlig ausgereicht hätte ?
Quidquid agis, prudenter agas !
Tut mir Leid Ecki, bei ,,gesunden Menschenverstand'' bin ich raus.
Hat nicht gerade dieser Fall von MagicMary gezeigt, dass gesunder Menschenverstand völlig ausgereicht hätte ?
Quidquid agis, prudenter agas !
#47Report
Topic has been closed
Sobald die Rechnung der Fotografin kommt, einfach eine Gegenrechnung schreiben. Das Model hatte ja auch Kosten. Und für die Gegenrechnung braucht es auch keinen Anwalt. Die Kosten des Models würde ich höher ansetzen. Das Doppelte, oder Dreifache. Dann aufrechnen...
,,Liebe Fotografin, meine Kosten als Model betragen 360 Euro, gerne ziehe ich ihre Kosten von 120 Euro ab. Bitte löschen Sie nun umgehend die Bilder. Den offenen Betrag von 240 Euro überweisen Sie bitte bis zum...''
Also im Vertrag, nicht von den ''Widerruf und Kosten eines Shootings'' schreiben, sondern besser: ,,falls das Model die Löschung der Bilder wünscht, bekomme ich 120 Euro für das Löschen''. Damit ist klar, nicht für die Arbeit, sondern für die Löschung, hätte die Fotografin gerne 120 Euro. (Fürs Erste!) Und so umgeht man auch den jur. Begriff des ,,Widerrufs''. Denn sollte gar kein Widerruf vorliegen, dann kann man daraus auch keine Forderungen ableiten.