Wiederspruch Tfp Vertrag 43

1 week ago
Hallo

Ich brauche mal Hilfe

Kurz zum Verständnis, ich bin selbständige Fotografin (Kleingewerbe)

Ich vergebe ab und zu TfP. So auch vor kurzem am See mit einer jungen volljährigen Dame

In meinem TfP Vertrag steht das bei Wiederrufen des Tfp Vertrags die Kosten eines Shootings in Höhe von 120€ fällig werden.

Ich habe meine Arbeit getan, Bilder gepostet

Und nun meint die junge Frau sie könne mich einfach zwingen die Bilder zu löschen.

Sie gefällt sich auf den Bildern nicht.

Sie ist nicht nackt, das mal klar gestellt.

Ich hatte diesen Fall ehrlich gesagt noch nicht. Einmal hat eine schwangere entschieden, daß sie die Bilder doch privat halten möchte und hat mir ohne
wenn und aber das Shooting bezahlt

Die junge Frau hält das aber nicht für nötig.

Habt ihr einen Rat?
#2
1 week ago
Habt ihr einen Rat?

Ich verstehe das Konzept noch nicht ganz...

Du "vergibst" TfP-Shootings? Was bedeutet das?
Welche Regelung hinsichtlich von Nutzungs- und Veröffentlichungsrechten ("Model Release") enthält der Vertrag?
Ich verstehe das so:
Du hast einen TfP Vertrag gemacht, mit beiderseitigen uneingeschränkten Nutzungsrechten.
Nun ist deine Vertragspartnerin mit der von dir erbrachten Leistung nicht zufrieden und entzieht dir deine Nutzungsrechte.
In diesem Fall erwartest du eine Entschädigung von 120 Euro, denn du wandelst das Shooting deinerseits in ein Payshooting (du wirst bezahlt) um.

Da bin ich mal gespannt, was die Rechtsexperten zu so einer Vertragsgestaltung sagen.
1 week ago
Da bin ich mal gespannt, was die Rechtsexperten zu so einer Vertragsgestaltung sagen.


Drücken wir es mal so aus, es gibt durchaus ziemlich bekannte und sogar teure Photographen, die sowas in ihren TFP-Verträgen haben und auch schon erfolgreich durchziehen mußten. Es kommt natürlich auf den Einzelfall usw. an, aber generell ist es noch nicht einmal unüblich und wie man sieht auch empfehlenswert.
1 week ago
Ich lebe halt tatsächlich davon, habe über 30 Minuten im See gestanden, die Bilder gesichtet und bearbeitet. Ich möchte tatsächlich die Bilder nutzen. Oder sie eben bezahlt bekommen.
1 week ago
https://www.facebook.com/share/p/19tR286FhC/

Ihre Aussage ist das ihr die Bilder nicht gefallen
Jeder der länger als 5 Monate shootet kennt das Konzept, bzw den Versuch der Absicherung das dahinter steckt.
Unabhängig von Formulierungsspitzen ;-)

Hat jeder mal erlebt das ein TFP "umsonst" war. Ich habe mir angewöhnt (wobei ich kaum noch TFP mache ) explizit darauf hinzuweisen, was der Absatz bedeutet und das er genau dafür da ist, das es nach dem versenden der Bilder heißt, die Bilder bitte nicht veröffentlichen.

Realistisch betrachtet: Lohnt sich der Aufwand? sind die Bilder wirklich so das Du darüber streiten willst? Du kannst das Mädel was einschüchtern, sagen dass Du es deinem Anwalt übergeben hast, vielleicht kriegt sie Schiss und zahlt, ansonsten würde ich es als Noshow verbuchen. Die Frage wäre sonst, wie weit willst Du gehen, hast Du überhaupt ne gültige Rechtsschutz die das abdeckt etc etc etc ..lohnt mMn alles nicht
Ich sehe die Problematik so:

Wenn du TfP als Fotografin mit einem nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO-konformen Vertrag machst, sind die Hürden eines Widerrufs der Nutzungsrechte noch immer sehr hoch.
Einfach zusagen, mir gefallen die Fotos nicht, ist da viel zu wenig.
Da du die Fotos ja weiterhin zeigst, hast du den Widerspruch ja auch nicht anerkannt - oder ?

Mit deiner Forderung entschädigt zu werden, würdest du aber selber einräumen, dass das Model ein Recht hätte, die Nutzung zu verweigern - warum solltest du das tun ?
1 week ago
Ich würde Ihr die Rechnung über 120 Euro schicken mit dem Hinweis
Das die Bilder gelöscht werden wenn das Geld bei Dir eintrifft.

LG toni
#11
Das Widerufen der Nutzungsrechte geht nur bei driftigem Grund.
Da das ganz normale Bilder sind und "ich gefalle mir nicht" kein driftiger Grund ist, kann sie nicht einfach im Nachhinein Nutzungsrechte einschränken.
Du bist auf der sicheren Seite, hast einen unterschriebenen TFP Vertrag.
Sie will etwas von dir, du musst keinen Finger rühren.
Sie kann ja mal versuchen das Löschen der Bilder einzuklagen...

Deine 120 Euro Entschädigung sind in Ordnung, wenn sie die anstandslos bezahlt, nimm die Bilder raus, falls nicht, bleiben die Bilder halt online und fertig.
Ich würde jetzt definitiv NICHT hingehen und die Bilder rausnehmen und DANN auf Bezahlung warten.
Dein Model ist in der Bringschuld, du hast deinen Teil des Vertrages erfüllt...
1 week ago
Chris W. Braunschweiger
Ich verstehe das so: (...)

Sinnvoller wäre es allerdings, wenn die TE sich genauer dazu äußert, welche Regelungen hinsichtlich der Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte ("Model Release") der Vertrag enthält...

Denn alles andere ist nicht mehr als Spekulatius.
1 week ago
@Prisma Photography:
Das Widerufen der Nutzungsrechte geht nur bei driftigem Grund.

Triftigem Grund. Korrekt wäre aber eh die Formulierung "wichtiger Grund".
Du bist auf der sicheren Seite, hast einen unterschriebenen TFP Vertrag.

Wenn der Vertrag denn keine unwirksamen Klauseln enthält...

Im beschriebenen Fall ist die Fotografin Unternehmer im Sinne von §14 BGB. Ob das Model auch Unternehmer ist (wäre es jedenfalls, wenn es für Geld modelt), oder Verbraucher im Sinne von §13 BGB, kann man aus dem EP nicht entnehmen. Wäre das Model rechtlich Verbraucher, würden im Vertragsverhältnis zum Unternehmer die üblichen Verbraucherschutzrechte greifen. Die Klausel für Schadensersatz könnte dann unwirksam sein - aber dazu müsste man die genauen Vertragsbedingungen kennen, und dann könnte man versuchen, die rechtlich zu bewerten. Wobei man das am besten einem Rechtsanwalt überlässt.
Sie will etwas von dir, du musst keinen Finger rühren.
Sie kann ja mal versuchen das Löschen der Bilder einzuklagen...

Und das vielleicht sogar mit Erfolg... Aber auch dafür gilt: siehe oben.

Deine 120 Euro Entschädigung sind in Ordnung

Sagt wer genau?

Dein Model ist in der Bringschuld, du hast deinen Teil des Vertrages erfüllt...

Das ist eine, freundlich ausgedrückt, ziemlich kühne Behauptung, wenn man den Vertrag überhaupt nicht kennt...
Ich hatte vor Jahren mal etwas ähnliches:
Pärchen auf Tfp fotografiert. Stundenlange Arbeit, dann die Bilder entwickelt und die Bilder die sich das Pärchen aussuchte noch für großdruck optimiert. Ich hatte schnell einige Fotos in meinen Portfolios hochgeladen.
Dann Termin mit dem Pärchen: Übergabe der Bilder auf CD, (wollten die so).
ZWEI Tage später: Email von Ihr: Ich solle alle Bilder löschen und auch die RAW-Daten vernichten!
Grund: Sie hätten sich getrennt!

Ich verwies auf einen Passus in meinem TfP-Vertrag, der das Pärchen verpflichtet mit 100€ / Std Aufwandsentschädigung zu erstatten.

Nie wieder etwas von den beiden gehört!!!
1 week ago
Lohnt sich der Aufwand?

Bis dato lese ich viele Spekulationen über die Vertragsausgestaltung. Diesen Spekulationen möchte ich mich nicht anschließen.

Sehen wir die praktische Seite: Aus meiner Sicht ist die einzig sinnvolle Lösung eine gütliche Einigung.

Der nächste Schritt wäre die Eskalation oder Resignation:
a) Eskalation: Entweder Bilder gegen den Willen der Person nutzen, oder hierauf verzichten und die 120 Euro in Rechnung stellen. Dann wartet man auf die Reaktion. In beiden Fällen braucht man gute Nerven und Vertrauen, dass der geschlossene Vertrag rechtssicher aufgesetzt ist.
b) Resignation: Man schreibt den Vorgang ab.

Wenn ich keine Einigung (ohne Anwalt) erziele, bleibt eben nur der Rechtsweg. Hierbei bist Du zunächst der passive Teil. Die Aktion müsste von der anderen Seite ausgehen. Denn die abgebildete Person müsste gegen die Veröffentlichung und/oder fehlende Löschung vorgehen. Deinerseits würde dann die Reaktion mit der anwaltlichen Beratung in der Sache beginnen. Allein für die Erstberatung werden von Medienanwälten mittlerweile Honorare bis zu üblicherweise 250 Euro aufgerufen; sprich dem doppelten Satz der 120 Euro, die als "Gegenwert" für das Shooting angesetzt werden.

Sollte der Anwalt dann auch noch tätig werden, setzt er Schriftstücke auf, betreut den Fall, reicht gegebenenfalls Klage ein. Die Kostenspirale beginnt sich zu drehen. Der Ausgang eines möglichen Verfahrens ist offen.

Es gibt aber noch ein weiteres Szenario, welches naheliegend ist: Reaktionen auf Dein wohlmöglich berechtigtes Verhalten über Instagram, Tiktok, Facebook, usw. Aus "ich gefalle mir auf den Bildern nicht" wird sehr schnell: "die Fotografin beherrscht ihr Handwerk nicht und zeigt mich unvorteilhaft".

Ist es das letztendlich wert?
1 week ago
Ich würde das als lehrhafte Erfahrung verbuchen und die Bilder umgehend löschen. Hast du das Model gefragt, warum ihr die Bilder nicht gefallen? Je nach Art der Antwort kann sich das Shooting am Ende weit mehr für dich bezahlt machen als 120 €.
MagicMary

Da bin ich voll bei Bernd Pesch: "Lohnt sich der Aufwand?"

Ich gehe solche Problematiken naturgemäß rein wirtschaftlich an: Was kostet es mich im Vorfeld eine Streiterei zu vermeiden, wenn mich im Vergleich dazu die Austragung der Streiterei ein Vielfaches kosten würde? Da wäre es für mich in solchen Fällen eine ganz einfache Rechnung, mich nicht zu streiten.

Du schreibst, dass du von diesem fotografischen Kleingewerbe lebst. Ergo sollte der Verzicht auf die 120 EUR nicht die Welt bedeuten. Und wenn du jetzt anfängst, diesem Geld hinterherzujagen, wirst du noch weiteres Geld - direkt und indirekt - in die Sache investieren müssen. Das ist wie beim Poker: Man riskiert keine 1000 EUR, nur um evtl. einen Pott von 100 EUR gewinnen zu können.

An deiner Stelle würde ich lediglich eine Rechnung schicken. Ist schnell erledigt und kostet somit keine wertvolle (Arbeits-)Zeit. Diese Rechnung wird dann im Idealfall einfach bezahlt oder eben nicht. Weitere Schritte würde ich mir an deiner Stelle - wortwörtlich - sparen.
1 week ago
Patrick Michael Weber
An deiner Stelle würde ich lediglich eine Rechnung schicken. Ist schnell erledigt und kostet somit keine wertvolle (Arbeits-)Zeit. Diese Rechnung wird dann im Idealfall einfach bezahlt oder eben nicht.


Und was ist, wenn das Model mit eben dieser Rechnung zum Anwalt rennt, und dieser der Fotografin dann eine Gegen-Rechnung in doppelter Höhe mit Fristsetzung schickt? Und der Fotografin dazu eine Abmahnung ins Haus flattert?

Wie würdest du dann mit solchen Problematiken naturgemäß vorgehen? Also, rein wirtschaftlich natürlich!
1 week ago
MagicMary

Zitat von Dir:
"... In meinem TfP Vertrag steht das bei Wiederrufen des Tfp Vertrags die Kosten eines Shootings in Höhe von 120€ fällig werden. ..."

Damit ist die Sachlage doch klar, keine weitere Diskission nötig.

Rechnung schicken, mit dem Vermerk "Löschung der Bilder nach Geldeingang"

So einfach geht das ;-))))))))
.

Topic has been closed