Wiederspruch Tfp Vertrag 43

5 days ago
In meinem TfP Vertrag steht das bei Wiederrufen des Tfp Vertrags die Kosten eines Shootings in Höhe von 120€ fällig werden.


Sobald die Rechnung der Fotografin kommt, einfach eine Gegenrechnung schreiben. Das Model hatte ja auch Kosten. Und für die Gegenrechnung braucht es auch keinen Anwalt. Die Kosten des Models würde ich höher ansetzen. Das Doppelte, oder Dreifache. Dann aufrechnen...

,,Liebe Fotografin, meine Kosten als Model betragen 360 Euro, gerne ziehe ich ihre Kosten von 120 Euro ab. Bitte löschen Sie nun umgehend die Bilder. Den offenen Betrag von 240 Euro überweisen Sie bitte bis zum...''

Also im Vertrag, nicht von den ''Widerruf und Kosten eines Shootings'' schreiben, sondern besser: ,,falls das Model die Löschung der Bilder wünscht, bekomme ich 120 Euro für das Löschen''. Damit ist klar, nicht für die Arbeit, sondern für die Löschung, hätte die Fotografin gerne 120 Euro. (Fürs Erste!) Und so umgeht man auch den jur. Begriff des ,,Widerrufs''. Denn sollte gar kein Widerruf vorliegen, dann kann man daraus auch keine Forderungen ableiten.
Ich konnte die Fotos einsehen, Wassershooting, Vorname war genannt.
Wahrscheinlich haben Fotografin und Model sich geeinigt, es ist letztendlich auch egal.
Ich finde es grundsätzlich nicht gut, wenn ein Konflikt persönlich erkennbar ausgetragen wird. Ist gerade, auch wenn man mit Kunden zu tun hat, wirklich zu vermeiden.

Ich denke, der Thread hat gut beleuchtet, wie die Forderung "dass bei Wiederrufen des Tfp Vertrags die Kosten eines Shootings in Höhe von 120€ fällig werden" besser formuliert werden könnte oder ob man das auch gleich ganz weglassen sollte.
5 days ago
Chris W. Braunschweiger
Ich fand übrigens schon Deinen Beitrag #30 gut und besonders den wiederholten Gedanken, dass man das mit den 120 EUR gleich ganz weglassen könnte. Man kann ja immer einvernehmlich einen Vertrag durch einen neuen ersetzen.

Was die Fotos betrifft: Ich nehme an, dass die TO die Fotos bereitgestellt hatte, damit wir uns eine Meinung über die Fotos (gut oder schlecht) hätten bilden können. Die Fotos hätten ja wirklich - objektiv - schlecht sein können bzw. relativ schlechter als die Fotos der Fotografensedcard. Juristisch hätte das zwar vermutlich nichts geändert - moralisch schon.

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