Fotos an Pay-Models verschenken ? 83

2 months ago
Es gibt auch Modelle, die nicht nur eine hohe Gage haben wollen, sondern auch noch an irgendwelchen Umsätzen beteiligt werden wollen. Wenn die dann noch alle Bilder haben wollen um damit Umsätze bei "only fans" zu generieren (wo natürlich nicht mit dem Fotografen geteilt wird), dann muss sich jeder Fotograf über die eigenen Schmerzgrenzen klar sein/werden.

Umgekehrt ist auch kein Modell verpflichtet, TFP mit einem Fotografen zu shooten, der aus einem dreistündigen Shooting nur 3 Bilder an das Modell übergibt.
2 months ago
Das verlinken auf MK ist eine akzeptable Form.
Aber trotzdem sind die Fotos oft auf anderen Portalen und nützen nur dem Model .. und der Fotograf zahlte auch noch dafür. Das ist ziemlich schräg. Ich mache das nicht. Und falls doch, dann nur mit Wasserzeichen und limitierter Formatgrösse (HD).
2 months ago
Tom Rohwer #14

"Ich wundere mich schon lange über gar nichts mehr. (Und das liegt weder an Donald Trump noch an Bärbel Bas - das fing schon lange vorher an...)"

Das geht wohl vielen so...
2 months ago
wenn das Model eine gute Reichweite auf den Sozialen Kanälen hat warum nicht ... gibt keine bessere Werbung.

Da ist bei manchen "sozialen Kanälen" Zweifel berechtigt... ;-)
Aber grundsätzlich ist es völlig richtig: das regeln erwachsene Menschen untereinander, so wie sie es regeln wollen.
@Bates:
Paymodels haben dann gerne mal ihre 'Manager', die den Account führen - das Models selbst hat seine Sedcard meist nie gesehen.

Ich arbeite ja gern mit professionellen Modelagenturen zusammen (aber da geht's dann auch um professionelle Auftraggeber), das hat aber nichts mit der MK o.ä. zu tun - und... ein "Model-Manager" (mir liegt da immer das Wort "Zuhälter" auf der Zunge) ist sowieso ein k.o.-Kriterium.
2 months ago
Es ist mir ein Fall aus der Schweiz bekannt, wo ich selbst auch wohne, bei dem ein Model sich Beispielfotos aus einer längeren Zusammenarbeit mit einem Fotografen erstritt. Im Sinne einer Arbeitsbestätigung - -zeugnis. Ich weiss welchen Anwalt es betraf, ist inzwischen in Pension, aber nicht einmal mehr welches Model. Es gibt immer für alles auch eine juristische Ausnahmeregelung.
Wenn ich ein Bild gebe, gebe ich es im Sinne eines Trinkgeldes. Oder einer Anerkennung. Heikler wird es, wenn Models in geschlossenen pay Foren Bilder zeigen, deren Nutzung im Vertrag eigentlich untersagt wäre. Aber klagen? Macht auch nicht glücklich. Also bitte ich darum, es nicht zu tun - oder einen Vertrag entsprechend zu vereinbaren. Das pay wäre dann von den Kunden des Models an das Model. Nicht vom Fotografen. Und schon können wir bestens streiten: Ist das nun TfP, pay oder was dann.?
Lasst es doch sein und geniesst die Stunden hinter oder ggf vor der Kamera.
2 months ago
Es ist mir ein Fall aus der Schweiz bekannt

Das würde in Deutschland nicht funktionieren, sofern es nicht vorher ausdrücklich vertraglich vereinbart worden ist.
2 months ago
Das würde in Deutschland nicht funktionieren, sofern es nicht vorher ausdrücklich vertraglich vereinbart worden ist.


Diese romantische und naive Vorstellung. Zwei Menschen unterschreiben etwas - und plötzlich soll das verbindlich sein.... :)) Als hätte die Menschheit nicht ganze Berufszweige erschaffen, deren Existenz genau darauf basiert, Verträge wieder auseinanderzunehmen.

Ich kann nicht für die Jurisprudenz der Schweiz sprechen. Aber die sind ja auch nicht blöde. Wäre ein Vertrag wirklich absolut eindeutig und ,,un-anfechtbar'', wäre ein erheblicher Teil des Rechtssystems sowohl in der Schweiz, als auch in Deutschland oder Österreich komplett arbeitslos.
2 months ago
Auch wenn Du es für romantisch und naiv hältst: in der Regel funktioniert es tatäschlich so. Was Dir jeder (echte) Anwalt bestätigen wird.

Von dem berühmten Schweizer Fall habe ich auch schon mehrmals gelesen - das stammt übrigens aus der selben Quelle. Ein Aktenzeichen dazu wäre sehr interessant. Wird's aber wohl nicht geben... ;-)

Aber auch der Huckleberry darf gerne ein deutsches Aktenzeichen anbringen, von einem Fall, in dem ein deutsches Gericht so entschieden hat.

Wir harren gespannt...
2 months ago
Natürlich kann man jeden Vertrag anfechten!

Aber in mehr als 90% der Fälle wird es keinen Erfolg haben.

Wenn in Einzelfällen anders entschieden wird, als es im Vertrag steht, dann hatte entweder der Richter einen schlechten Tag oder derjenige, der den Vertrag aufgesetzt hat, ist ein Dussel. Letzteres ist dabei sehr wahrscheinlich. Was ich schon an Vertragsentwürfen oder Musterverträgen gesehen hab - auch solche, die von Anwälten entworfen wurden ...

Es ist wie immer der unzulässige Umkehrschluss: Nur weil ein paar wenige Menschen keinen anständigen Vertrag schreiben können, heißt das nicht, dass es keiner kann. Vielleicht war es auch einer jener Fälle, wo der Fotograf meinte, dass er keinen schriftlichen Vertrag braucht.
Tja was soll man sagen...
Ich Händel es auch so: TfP gibt Fotos; Pay gibt es keine Fotos.

Aber das die Zahlen, der Modelle die Tfp anbieten seit min. einer Dekade rückläufig sind lag ja zum Teil auch daran, das eben die Zahl derer Fotografen immer höher wurde, auch bei Pay Bilder rauszugeben.
Von daher kann man den Modellen nicht mal Böse sein. Sie nutzen eben geschickt dieses sich selbst zerstörende System gut aus!!
Das die Fotografen dann von den Modellen nicht verlinkt werden; tja ;-)
2 months ago
Tom Rohwer
Von dem berühmten Schweizer Fall habe ich auch schon mehrmals gelesen - das stammt übrigens aus der selben Quelle. Ein Aktenzeichen dazu wäre sehr interessant. Wird's aber wohl nicht geben... ;-)...Aber auch der Huckleberry darf gerne ein deutsches Aktenzeichen anbringen, von einem Fall, in dem ein deutsches Gericht so entschieden hat.
Wenn Du diesen berühmten Schweizer Fall schon mehrmals gelesen hast, dann kannst du das Az. nicht übersehen haben... Das Az. steht entweder über oder unter dem Beitrag.
Je nach dem welche FACH-Zeitschrift du gelesen hast. ;)
2 months ago
@Marcus Sawyer:
Wenn Du diesen berühmten Schweizer Fall schon mehrmals gelesen hast, dann kannst du das Az. nicht übersehen haben... Das Az. steht entweder über oder unter dem Beitrag.
Je nach dem welche FACH-Zeitschrift du gelesen hast. ;)

Den Umstand, daß Du hier jetzt kein Az anführst, werte ich mal als Dein Eingeständnis, daß Du kein Az dazu kennst.

Quod erat demonstrandum... *LOL*
Tom Rohwer

Zudem habe ich im Laufe meines Berufslebens bereits ganz viele jur. Fachbeiträge gelesen, in denen das AZ auch mitten im Text angegeben wird und mitunter sogar auf mehrere AZ innerhalb eines Beitrages eingegangen wird.

Aber das möchte MS sicherlich auch nicht hören. :-)))
2 months ago
Ich mache wenige Kooperationen aber in dem Fall bekommt jeder Beteiligte die besten Ergebnisse der Zusammenkunft. Das können mal mehr, mal weniger und manchmal auch gar keine Aufnahmen sein.
2 months ago
Tom Rohwer
Den Umstand, daß Du hier jetzt kein Az anführst, werte ich mal als Dein Eingeständnis, daß Du kein Az dazu kennst.

Du kannst werten, wie Du willst. Auf deinem Niveau erübrigt sich jede Diskussion. Ich kann nicht so tun, als hätte ich kein Wissen, nur um mit Dir auf einem Level diskutieren zu können. Geh zum Weber, der robbt sich ,,juristisch'' gerade an dich ran. Auch wenn er nicht mal in der Lage ist richtig abzukürzen.


Naja, Weber kann halt viel besser Fäkaliensprache...
Aber das möchte MS sicherlich auch nicht hören.
... genauso wie jeder andere.
fotoscout24

Das verlinken auf MK ist eine akzeptable Form.
Aber trotzdem sind die Fotos oft auf anderen Portalen und nützen nur dem Model .. und der Fotograf zahlte auch noch dafür. Das ist ziemlich schräg. Ich mache das nicht. Und falls doch, dann nur mit Wasserzeichen und limitierter Formatgrösse (HD).


Grundsätzlich kann die fotografierte Person auch nicht wirklich nachvollziehen, wo die Fotos aus einem Treffen alles landen, von daher fände ich das nicht schräg.

Ich selber habe zwischen 2012 und 2013 eine Reihe an bezahlten Fototreffen gemacht, da ging es für mich um den Bereich Akt, ich habe damals Fotos immer auch weitergegeben, einfach weil für mich die Bezahlung dafür erfolgte, mit einer erfahrenen Person vor der Kamera in Ruhe ausprobieren zu können. Wenn dann noch ein Foto von mir benutzt wurde, habe ich mich gefreut.

Wozu bezahlst du denn ein Model?
"Auch wenn er nicht mal in der Lage ist richtig abzukürzen."

"AZ" ist lt. Duden zulässig.

https://www.duden.de/rechtschreibung/AZ_Aktenzeichen


Eine falsche Abkürzung hätte aber eh nichts daran geändert, dass AZ eben auch mitten in Beiträgen auftauchen und eben nicht nur darüber oder darunter.



Klugscheißen wollen und dann direkt zweimal hintereinander versagt. Und dann wird noch zur üblichen Ablenkung die Nebelkerze mit der Fäkalsprache gezündet. Ein echter MS halt. :-)))
2 months ago
Du hast jetzt tatsächlich im Duden nachgeschlagen? Patrick, wie fanatisch möchtest Du sein!? Patrick: JAAA!

Eigentlich geht die Verarsche anders. ''Bitte legen Sie neue Aktenzeichen an. AZ für aktive Verfahren, Az. für archevierte Verfahren.''

Ernsthaft: Egal wo das Aktenzeichen steht, ob oben oder unten. Es wird immer ,,Az.'' abgekürzt, ,,AZ'' gibts hier nicht! Und mittig schon mal gar nicht! Welche Ausgabe vom Duden hast Du?
"Du hast jetzt tatsächlich im Duden nachgeschlagen?"

Natürlich schlage ich im Duden nach, wenn es um ein simples Rechtschreibproblem geht. Der Duden gilt nämlich als anerkannte Quelle, wogegen MS eben keine anerkannte Quelle ist. Renommierter Verlag auf der einen Seite, anonyme Nullnummer in einem Internetforum auf der anderen Seite.



"Patrick, wie fanatisch möchtest Du sein!?"

Es ist doch nicht fanatisch dir eine allgemein anerkannte Quelle zu nennen. Du verlangst doch selbst gerne mal nach Quellen. Hier hast du eine.
Fanatisch bist du dagegen zu nennen, weil du dich keiner der dir aufgezeigten Verfehlungen bzw. Fehlern annimmst, sondern dir alles irgendwie zurechtbiegst, damit du - zumindest in deiner eigenen Wahrnehmung - unbefleckt bleibst. In diesem Fall widersprichst du einfach dem Duden. Ein anderes Mal wolltest du mir erklären, warum meine vielfach höheren Besucherzahlen eigentlich gar nicht höher sind als deine, die nur ein Bruchteil davon betragen. Der mathematische Beweis wäre zwar absolut simpel (...zugegeben, für dich vermutlich nicht...), aber du biegst dir einfach eine Erklärung hin, auch wenn sie angesichts des geltenden Systems absoluter Blödsinn ist. Grandios. *lol*



"Und mittig schon mal gar nicht!"

Du kennst tatsächlich keinerlei Texte, die mehrere AZ innerhalb(!) des Fließtextes beinhalten? WOW!!!



"[...]archevierte[...]

Das ist übrigens keine(!) vom Duden zugelassene Schreibweise im Unterschied zu der Abkürzung AZ. ;-) Somit gibt es noch einen Extrazähler auf dein Konto für misslungene Klugscheißerei. Du räumst heute Abend richtig ab. *thumbs up*



Hochachtungsvoll
Der Fäkal-Prinz
2 months ago
Patrick Michael Weber

Du bezeichnest dich selbst als ,,Fäkalien-Prinz!''(!!!)
Einverstanden! Zutreffende & ehrliche Beschreibung! :)

Und du bist so verbissen und fixiert, dass du dir ernsthaft Gedanken über die Schreibweise von Abkürzungen machst!! Wer guckt dafür schon im Duden nach?

Du räumst heute Abend richtig ab...
Ja, also kreativ bin ich! :)

Ach ja, ... Az. und AZ habe ich mir komplett ausgedacht. :))) Und ehrlich gesagt, ich weiß noch nicht mal um welchen Fall es überhaupt geht!? Eigentlich wollte ich Heute Abend Spaß mit unserem Gratis-Mk User Off-Topic-Tom haben, aber wenn Du dich so sehr aufdrängst? Ich bin flexibel! :))

Sei nicht so verbissen! Das Forum ist Unterhaltung! Und heute Abend hast Du wie immer geliefert! Es macht immer Spaß mit Dir! Bis zum nächsten Mal! :))

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