Fotos an Pay-Models verschenken ? 74

Oh, eine Antwort mit gaaanz vielen Ausrufe- und Fragezeichen wartet da auf mich. Dann ist der Text ja bestimmt besonders gehaltvoll und aussagekräftig. :-)



Erst schreibst du das:
"Und du bist so verbissen und fixiert, dass du dir ernsthaft Gedanken über die Schreibweise von Abkürzungen machst!!"

Zu Erinnerung: Du warst es, der sich über die Schreibweise der von mir benutzten Abkürzung beschwert hat, dir also Gedanken darüber gemacht hast. Dein Initialkommentar hierzu in #35: "Auch wenn er nicht mal in der Lage ist richtig abzukürzen."



Und dann schreibst du das:
"Ach ja, ... Az. und AZ habe ich mir komplett ausgedacht."

Ausgedacht! Damit sagst du, dir noch mehr Gedanken über das Thema gemacht zu haben. Also das, was du mir soeben noch als "verbissen und fixiert" vorgeworfen hast.

Im Übrigen sind solche Aussagen (...übrigens nicht das erste Mal bei dir zu finden...) immer wieder lustig: "Herr Lehrer, sie können mir den Fehler nicht anstreichen. Den habe ich mir ausgedacht und mit Absicht gemacht!" Ja...wirklich ein ganz starkes Argument. :-)))



"Wer guckt dafür schon im Duden nach?"

Ich! Ich schaue dort beispielsweise nach, wenn ich mir in der Schreibweise eines Wortes unsicher bin. Ich schaue dort aber auch nach, wenn sich mein Gegenüber in der Schreibweise eines Wortes unsicher ist.
1 week ago
Patrick Michael Weber
Oh, der Fä....- Prinz will Nachschlag? Figuren wie Du wissen einfach nicht wann sie aufhören sollen? Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?

Sag deinem verletzten Ego, dass es sich eine Auszeit nehmen solll. Auch deine Selbstüberschätzung und deine Scheelsucht müssen sich mal erholen.
Ein verletztes Ego habe ich also. Soso! Da hast du es mir ja jetzt richtig gegeben. :-)

Aber bleiben wir mal dem Thema treu. Nur ein bisschen ausführlicher. Es ist dein(!) Verstand, der hier am laufenden Band mit einer emotionalen Schutzfunktion namens - Vorsicht Fachbegriff - Amygdala-Hijack (Korrekt geschrieben?) auf Kritik, Fehler und Unzulänglichkeiten reagiert, die man dir unter die Nase reibt. Angegriffen fühlt sich dein Verstand aber auch noch von Kommentaren, die unter den Fotos anderer(!) Benutzer hier erscheinen. Wer weiß, vielleicht fühlt er sich auch von der Farbe meiner Unterhose angegriffen. :-D
Dabei blockiert die Amygdala den präfrontalen Kortex, so dass dein rationales Denken und Handeln auf der Strecke bleiben, was dann deine regelmäßig wirrschen Beiträge mit ihrer stetigen Aggressivität sehr gut erklären würde. Zudem ist zu beachten, dass es sich hierbei lediglich um Online-Inhalte handelt, vor denen sich dein Verstand zu schützen versucht und nicht etwa ein brüllender Löwe, der dich Auge in Auge bedroht. Ich meine da eine leichte Überempfindlichkeit zu erkennen.



Sebstüberschätzung? Und nochmal hast du es mir richtig gegeben. :-)

Auch hier bleiben wir dabei. Ja, eindeutig bei dir(!) zu beobachten. Du hälst dich zwar für unnahbar und unbesiegbar, holst dir hier verbal aber laufend eine blutige Nase - und das nicht nur von mir. Keine Ahnung, ob deine Selbstwahrnehmung das nicht wahrnehmen kann. Zumindest lernst du nicht daraus, denn dein Verhalten hat sich nicht geändert, seit du damals eben wegen deines asozialen Verhaltens von der Moderation zusammengestaucht worden bist.



"Figuren wie Du wissen einfach nicht wann sie aufhören sollen..."

Es stellt sich mir vor allem die Frage, warum(!) ich aufhören sollte. Ich habe weder Respekt vor dem, was du hier als Charakter präsentierst, sondern finde deine Darbietung eher komplett lächerlich und ich habe zudem auch keine Angst vor einer anonymen Nullnummer in einem Forum. Und so rein kommunikativ betrachtet bietest du jetzt auch keine Leistungen, die mich vor Ehrfurcht verstummen lassen würden. Da kommen drei für mich nicht unwichtige Faktoren zusammen. Also, warum soll ich aufhören? Etwa aus Nächstenliebe, damit du dich besser fühlst und wieder ruhig schlafen kannst. Nö!



"Oh, der Fä....- Prinz will Nachschlag?"

Du kannst deine eigene Wortschöpfung ruhig ausschreiben. Oder schützt dich dein Angstzentrum jetzt auch schon vor deinem eigenen Geschreibsel? Irgendwie scheint es dich für eine äußerst schützenswerte Gestalt zu halten. Ein zartes Seelchen halt. *lol*

Wo bleibt übrigens der Nachschlag? Ich erkenne nur hilflosen Schmonzes.
1 week ago
@Patrick Michael Weber:
@Tom Rohwer

Zudem habe ich im Laufe meines Berufslebens bereits ganz viele jur. Fachbeiträge gelesen, in denen das AZ auch mitten im Text angegeben wird und mitunter sogar auf mehrere AZ innerhalb eines Beitrages eingegangen wird.

Aber das möchte MS sicherlich auch nicht hören. :-)))

Das ist doch auch völlig unerheblich.

Marcus Sawyer bezieht sich auf ein Gerichtsurteil. Von dem er meint, ich müsse das kennen, sonst wäre ich... was auch immer.
Also schlussfolgere ich mal: Marcus Sawyer kennt dieses Aktenzeichen. Denn er bezieht sich ja auf ein Gerichtsurteil.

Nun frage ich ihn nach dem Aktenzeichen, weil ich selbiges nicht kenne, und auch nicht das dazugehörige Urteil. Von dem ich nur weiß, daß es seit Jahren immer mal wieder nebulös von einem MK-User erwähnt wird. Der auch kein Aktenzeichen dazu nennt.

Nun würde ich ja gerne dazu lernen, aber dazu bräuchte ich das Aktenzeichen. Um nach dem Urteil suchen und es im Volltext lesen zu können. Da es mindestens einen User hier gibt, der mit dem Wissen über dieses Urteil aufzutrumpfen versucht, fragte ich nun also diesen User nach dem Aktenzeichen.

Das erscheint mir irgendwie ziemlich logisch. Oder?

Aber da kommt nix. Da kommt absolut nix. Und deshalb schlussfolgere ich, daß Marcus Sawyer das Aktenzeichen also auch nicht kennt, und entsprechend auch nicht das Urteil, jedenfalls nicht im Volltext. Denn sonst würde er ja mittlerweile mal triumphierend das Aktenzeichen hier gepostet haben...

Ob dabei das Aktenzeichen nun Az oder AZ oder Akt-Z. oder A-Zeich. abgekürzt wird, ist mir ehrlich gesagt vollkommen wurscht und wumpe. Die gängige Abkürzung ist meiner Einschätzung nach "Az", aber auch "AZ" habe ich schon gelesen. Ist ziemlich egal, und übrigens kenne ich auch etliche Fundstellen, die überhaupt kein "Az" enthalten, weil der Autor offensichtlich davon ausgeht, daß seine Leser bei "OLG Bamberg, 12.01.1983 - 2 WF 232/82" ohne jede weitere mentale Betreuung sofort erkennen, daß es sich um ein Urteil des OLG Bamburg mit dem Aktenzeichen 2 WF 232/82 mit dem Datum 12.01.1983 handelt...

Was sollte es auch sonst sein? Die Kombination für den Safe im Büro des OLG-Präsidenten?
Tom Rohwer

Ich weiß sowieso nicht, warum MS meint, dass du den Volltext kennen müsstest. So wie du es hier formuliert hast, würde ich eher darauf tippen, dass du von diesem Fall eher in Form einer "Urban Legend" gehört hast. Da würde es dann auch nicht verwundern, dass kein AZ genannt wurde.
1 week ago
Tss-Tss-Tss ... Kindergarten in Reinsform !!!
Lasst mich nachdenken; es geht um die Frage des Verschenkens von Bildern an Paymodels? Und dann folgen ellenlange Abschweifungen und die Diskussion um ein Urteil, welches kein AZ, jedoch ein Az. besitzt, welches aber niemand benennen kann und die Abschweifung schweift und schweift immer weiter...

Dann schweife auch ich mal: MS kennt anscheinend wirklich nicht das in den Ring geworfene Urteil in Gänze und auch nicht das Aktenzeichen. Aber in ablenkender Manier er stellt die These auf, bei AZ handele es sich um eine falsche Schreibweise. Wird er jedoch auf eigene - ich nenne es mal Schreibvarianten („archevierte“) hingewiesen, mutiert die Diskussion darüber in seinen Augen in Verbissenheit. Übrigens nennt duden.de/rechtschreibung/Aktenzeichen primär „AZ“ als Abkürzung für Aktenzeichen, wie es auch im Verwaltungsalltag (auch in Rechtsabteilungen) üblicherweise verwendet wird.

Ach ja, vergessen wir den Duden. Zum Thema fand ich noch den Gedanken interessant, dass die verschenkten Bilder möglicherweise auf Payseiten der Models (wie OnlyFans, Patreon u.ä.*) verwendet werden und damit weitere Einnahmen generieren. Soweit das unabgesprochen passiert, wäre das natürlich ein Unding. Aber ohne sich überall kostenpflichtig anzumelden, lässt es sich schwerlich überprüfen.

*MS: habe ich u.ä. richtig abgekürzt?
1 week ago
Tom Rohwer
Ich werde mich nur ,,kurz'' rechtlich äußern. Ein Aktenzeichen sagt dir grundsätzlich welches Gericht, bzw. welche Behörde zuständig ist, und die dazu laufende Nummer. Man kann aus der Nr. die Verfahrensart erkennen und manchmal auch das Jahr der Einreichung. Was in der Praxis ganz wichtig ist, welche Abteilung den Fall behandelt. Manche kennt man aus der Studienzeit, manche sind einem sympathisch. All das kann ein Aktenzeichen normalerweise verraten. Muss aber nicht.

Warum ist es dir so wichtig das Aktenzeichen zu kennen? Das macht keinen Sinn, weil dir das Az./AZ nichts über den Klagegegenstand oder Streitwert sagt. In Streitsachen sagt sie dir nichts über die Tbm oder die Schuldfrage. Und auch nichts über die Aussichten auf Erfolg, oder die Beweislage.

Ein Aktenzeichen bedeutet lediglich, dass zu genau diesem Sachverhalt ein registrierten Vorgang gibt. Sonst nichts.

Dass Du auf das genaue Aktenzeichen pochst? Warum? Und warum fragst Du hier im Forum?
Wenn es dir so wichtig ist, warum suchst Du es dir nicht selbst??


Ehrlich gesagt, ich weiß gar nicht worum es geht? Um welchen Sachverhalt geht es? Wenn Du tatsächlich interessiert wärst, dann würdest Du versuchen diesen Fall selbst zu lösen.
Wenn Du glaubst, dass du soviel Wissen hast, melde dich bei einem Repetitorium an. Und löse Fälle. Dann wirst du schnell sehen, ob du fit bist oder nicht.
1 week ago
Marcus Sawyer bezieht sich auf ein Gerichtsurteil. Von dem er meint, ich müsse das kennen, sonst wäre ich... was auch immer.

Wo habe ich das gesagt? Wo habe ich mich auf ein konkretes Gerichtsurteil bezogen?
Das mache ich nur - und schon gar nicht hier - wenn ich eine Entscheidung zitiere.

Und liefer den Sachverhalt gleich mit...
1 week ago
@Patrick Michael Weber:
Ich weiß sowieso nicht, warum MS meint, dass du den Volltext kennen müsstest. So wie du es hier formuliert hast, würde ich eher darauf tippen, dass du von diesem Fall eher in Form einer "Urban Legend" gehört hast. Da würde es dann auch nicht verwundern, dass kein AZ genannt wurde.

Das ist auch ganz stark meine Vermutung. Es ist ja auch - wenn ich richtig erinnere - ausschließlich ein schweizerischer User, der verschiedentlich auf dieses angebliche Urteil hingewiesen hat. Ohne dabei jemals ein (dann logischerweise schweizerisches) Aktenzeichen zu nennen oder auch nur wörtlich aus einer Urteilsbegründung zu zitieren.
1 week ago
@Pixelworx:
Lasst mich nachdenken; es geht um die Frage des Verschenkens von Bildern an Paymodels? Und dann folgen ellenlange Abschweifungen und die Diskussion um ein Urteil, welches kein AZ, jedoch ein Az. besitzt, welches aber niemand benennen kann und die Abschweifung schweift und schweift immer weiter...

Nun ja - diese "Abschweifung" kam über Statements zustande, daß ein Paymodel einen Rechtsanspruch auf Fotos vom Shooting habe, bzw. haben könne. Woraufhin ich darauf hinweis, daß ich das nach deutscher Rechtslage für ausgeschlossen halte, und dann ein Hinweis auf ein (in der Vergangenheit schon mehrmals nebulös erwähntes) schweizerisches Gerichtsurteil kam, das einen solchen Anspruch tatsächlich zuerkannt habe.

Und dann habe ich nur ganz unschuldig nach einem Aktenzeichen für das Urteil gefragt, weil mich ein solches Urteil generell durchaus interessieren würde - selbst wenn es ein schweizerisches Urteil beruhend auf schweizerischen Gesetzen ist, denn auch das ist ja grundsätzlich durchaus interessant.

Dann schweife auch ich mal: MS kennt anscheinend wirklich nicht das in den Ring geworfene Urteil in Gänze und auch nicht das Aktenzeichen.

So schaut's aus.
Aber in ablenkender Manier er stellt die These auf, bei AZ handele es sich um eine falsche Schreibweise. Wird er jedoch auf eigene - ich nenne es mal Schreibvarianten („archevierte“) hingewiesen, mutiert die Diskussion darüber in seinen Augen in Verbissenheit. Übrigens nennt duden.de/rechtschreibung/Aktenzeichen primär „AZ“ als Abkürzung für Aktenzeichen, wie es auch im Verwaltungsalltag (auch in Rechtsabteilungen) üblicherweise verwendet wird.

Das sind dann die üblichen Nebelkerzen...

Ach ja, vergessen wir den Duden. Zum Thema fand ich noch den Gedanken interessant, dass die verschenkten Bilder möglicherweise auf Payseiten der Models (wie OnlyFans, Patreon u.ä.*) verwendet werden und damit weitere Einnahmen generieren. Soweit das unabgesprochen passiert, wäre das natürlich ein Unding.

Es wäre vor allem ganz klar rechtswidrig, wenn der Urheber (Fotograf) dem Model dafür nicht das erforderliche Nutzungsrecht eingeräumt hat.

Aber ohne sich überall kostenpflichtig anzumelden, lässt es sich schwerlich überprüfen.

Das ist richtig, und auch ein sehr guter Grund, als Fotograf seine Fotos nicht einfach in alle Welt zu streuen.
1 week ago
Dein Übliches sich wichtig machen, ist bei dir Routine, da ist das Thema egal...


Aber wie sieht es hiermit aus... Du schreibst:

#48
''Marcus Sawyer bezieht sich auf ein Gerichtsurteil. Von dem er meint, ich müsse das kennen, sonst wäre ich... was auch immer.''
Darauf ich: ''Wo habe ich das gesagt? Wo habe ich mich auf ein konkretes Gerichtsurteil bezogen??''

Ich frage dich also nochmal: Wo steht das?
Wenn Du schon was unterstellst, dann solltest Du auch schon die Eier in der Hose haben...


Also nochmal, wenn du schon diese Aussagen machst, wo steht das?
1 week ago
#51
...Es wäre vor allem ganz klar rechtswidrig, wenn der Urheber (Fotograf) dem Model dafür nicht das erforderliche Nutzungsrecht eingeräumt hat./quote]

,,ganz klar rechtswidrig???'' - Bei dieser Aussage, wäre ich auch vorsichtig. ,,Ganz klar'' ist kaum etwas.
Und Tom hat auch noch nie etwas von einer nachträglichen Zustimmung gehört?!


[quote]Das ist richtig, und auch ein sehr guter Grund, als Fotograf seine Fotos nicht einfach in alle Welt zu streuen.

Da muss man sich bei Dir ja keine Sorgen machen, dass das jemals passiert! :)
1 week ago
#51
...Es wäre vor allem ganz klar rechtswidrig, wenn der Urheber (Fotograf) dem Model dafür nicht das erforderliche Nutzungsrecht eingeräumt hat.
,,ganz klar rechtswidrig???'' Bei dieser Aussage, wäre ich auch vorsichtig. ,,Ganz klar'' ist kaum etwas. Und Tom hat auch noch nie etwas von einer nachträglichen Zustimmung gehört?!



Das ist richtig, und auch ein sehr guter Grund, als Fotograf seine Fotos nicht einfach in alle Welt zu streuen.
Da muss man sich bei Dir ja keine Sorgen machen, dass das jemals passiert! :)
1 week ago
Da hier nun schon seit 6 Stunden keine weiteren schrägen Argumente ausgetauscht wurden, so ist es doch an der Zeit für mich, einige Steilvorlagen aufzunehmen. :-)

Zitat: "Das ist richtig, und auch ein sehr guter Grund, als Fotograf seine Fotos nicht einfach in alle Welt zu streuen."
...

Es wäre ja schön, wenn man den Missbrauch von Fotos dadurch verhindern könnte, wenn man dem Modell die Fotos nicht gibt. Wie soll das funktionieren? Verhindert eine solche Maßnahme, dass Fotos von der eigenen Sedcard und aus der eigenen Ausstellung in der fc "gestohlen" werden?

Und nun wissen wir auch, warum es hier jemanden gibt, der die ganze Welt ignoriert. Er verhindert, dass seine Werke angesehen und womöglich kopiert werden. Solche Tricks müssen einfach einmal offen ausgesprochen werden, sonst versteht das ja kein Mensch.
1 week ago
@eckisfotos:
Zitat: "Das ist richtig, und auch ein sehr guter Grund, als Fotograf seine Fotos nicht einfach in alle Welt zu streuen."
...

Es wäre ja schön, wenn man den Missbrauch von Fotos dadurch verhindern könnte, wenn man dem Modell die Fotos nicht gibt.

Man kann einen solchen Mißbrauch nur selten vollständig verhindern, aber man kann die Hürden höher machen.

Wie soll das funktionieren? Verhindert eine solche Maßnahme, dass Fotos von der eigenen Sedcard und aus der eigenen Ausstellung in der fc "gestohlen" werden?

Nein, aber ein Model wird in aller Regel eher Fotos ohne Einwilligung des Fotografen veröffentlichen, wenn es die Fotos vom Fotografen direkt erhalten hat - frei nach dem Motto "Na, wenn ich die Fotos vom Fotografen bekommen habe, dann darf ich das ja wohl!"
Fotos von einer Internet-Seite zu kopieren und dann unerlaubt zu veröffentlichen ist eine deutlich höhere psychologische Hürde.

Grundsätzlich richtig ist aber eben auch: je weniger man seine Fotos auf Seiten wie Model-Kartei oder FC oder Instagram etc. herumstreut, desto weniger Möglichkeiten gibt es, daß jemand sie "klaut".
1 week ago
@Marcus Sawyer:

...Es wäre vor allem ganz klar rechtswidrig, wenn der Urheber (Fotograf) dem Model dafür nicht das erforderliche Nutzungsrecht eingeräumt hat.

,,ganz klar rechtswidrig???'' Bei dieser Aussage, wäre ich auch vorsichtig. ,,Ganz klar'' ist kaum etwas. Und Tom hat auch noch nie etwas von einer nachträglichen Zustimmung gehört?!

Jetzt ist beim Sawyer auch noch das Textverständnisvermögen defekt... au weia...

Mit einer "nachträglichen Zustimmung" hat das nix zu tun - wenn es eine nachträgliche Zustimmung gibt, gibt es ja eine Zustimmung... Irgendwie logisch, oder?
1 week ago
Tom Rohwer
Interessante Taktik von Dir, einfach so zu tun, als wäre mein Beitrag ernst zu nehmen.

Aber gut, machen wir es ernst: Ich habe von einem Modell ein Portrait gemacht, welches später auf nicht weniger als 7 fb-accounts als Profilbild für die jeweilige Person auftauchte.
1 week ago
@eckisfotos:
Ich habe von einem Modell ein Portrait gemacht, welches später auf nicht weniger als 7 fb-accounts als Profilbild für die jeweilige Person auftauchte.

Und Du hast das nicht bei Facebook gemeldet? Oder ein "Copyright Infringement Complaint" gemacht?
Facebook kann man als Mitstörer übrigens auch in Deutschland verklagen. Macht jeder Anwalt, der Prozessgegner ist zweifelsfrei solvent, man kann ddie Konventionalstrafe erfolgreich eintreiben.
3 days ago
Ich habe immer einen Original Ordner und einen Web Ordner . Und in den Web Ordner kommen verkleinerte Version (1600max) mit Wasserzeichen. An meine originale kommt keine(r) dran ;)

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