Wie lange auf Geld warten nach Rechnung? 60

20.08.2008
Hallo meine Lieben!

Ich würde gerne mal wissen wie lange es für euch akzeptabel ist nach einem Termin wo man eine Rechnung gestellt hat auf das Geld zu warten.

Habe zurzeit das Problem dass ich am Sonntag 5 Mädels geschminkt habe...
(2 waren abgemacht, ich wollte einräumen nach den abgemachten 2 und dann meinte der Fotograf jetzt schmink doch noch die anderen 3, die freuen sich und dann grinst er noch doof!
Habs halt gemacht weil ich dachte gibt dann auch mehr Geld...von wegen!)

Ich schrieb ihm dann eine ganz normale Rechnung und hab heute auf mein Konto geschaut (ICh erwarte schon dass man es am nächsten oder übernächsten Tag zur Bank schafft...Immerhin habe ich eine abgemachte Leistung eingehalten, da erwarte ich eigentlich unverzügliche Entlohnung) und mein Geld war immer noch nciht da!

Ich schrieb ihm mit der Bitte es doch heute oder morgen zu erledigen da ich eigentlich nicht der Bittsteller bin!

Die Antwort hat mich umgehauen!

"Ich habe dir am Sonntag gesagt, wenn das Casino überweißt, überweise
ich auch die Rechnung.

Zahlungsziel im kaufmännischen Bereich sind 30 Tage nach Rechnungsstellung.
Ich komme dir entgegen und überweise das Geld sobald das Casino überwiesen
hat."

Gut hat er mir nicht gesagt, sonst hätte ich das ja anders geklärt. Es ist mir relativ egal ob seine Kunden zahlen oder nicht, damit habe ich nichts zu tun und meine Leistung wurde überdurchschnittlich bereits erfüllt.

Zudem sind wir nicht im kaufmännischen Bereich und ich bin bei ihm auch nicht fest angestellt....

Was denkt ihr denn?
Wann sollte das Geld spätestens nach einer rechnugstellung auf dem Konto sein?
Bitte um rege Disskussion :)

LG, Lola
20.08.2008
hast du in deinen Rechnungen kein zahlungsziel?

"Zahlbar sofort ohne Abzug" oder Binnen 7 Tagen?
20.08.2008
soweit ich weiß hängt es u.a. davon ab was Du in Deine Rechnung schreibst.

Setzt Du im Zahlungsziel ein Datum, zB. Zahlungsziel bis 20.08., so muss es am 20.08. da sein.

Schreibst Du: Zahungsziel in 2 Wochen, kann er sich, wie Dein Auftraggeber auch gesagt hat, bis zu 30 Tage Zeit lassen.

Hab ich letztens zumindest mal gelesen als eine meiner Rechnungen mal wieder überfällig war
20.08.2008
Hallo Lola

eigentlich ist es ganz einfach:

1. Rechnung stellen MIT Zahlungsziel, also beispielsweise 14 Tagen

2. Wenn nach 14 Tagen nicht gezahlt, dann eine Zahlungserinnerung mit Frist, Bsp. 1 Woche

3. Wenn dann nicht: 1. Mahnung mit Frist, 1 Woche

4. Wenn dann nicht: 2. Mahnung mit Frist, 1 Woche

5. Wenn dann immer noch nicht -> Mahnbescheid

Alles natürlich schriftlich, aber der Mahnung sollte es als Einschreiben mit Rückschein
sein.

Gruß

Frank
20.08.2008
also soviel ich weiß kann sich eine bank mit der überweisung bis zu 5 werktage zeit lassen...wenn du auf deiner rechnung zum beispiel vermerkst "zahlbar innerhalb von 7 tagen nach erhalt der rechnung" hast du damit ein klares zahlungsziel gesetzt und kannst nach ablauf dieser zeit auch mal höflich anklopfen...

....keine ahnung wie deine rechnungen ausformuliert sind.

gruß
marcus k.
20.08.2008
*lach*

Zahlungsziel ist das, was auf der Rechnung steht ... steht da nichts, dann sind es die genannten 30 Tage, wenn mich mein Wissen nicht gerade im Stich lässt ...

Ich persönlich versuche immer meine Rechnungen so schnell wie möglich zu bezahlen, das würde ich ja auch wollen. Allerdings kann da immer mal was zwischen kommen, aber dann kann man miteinander reden.

Zieh für Dich die Konsequenz, mit wem Du arbeitest und schreibe zukünftig ein Zahlungsziel in Deien Rechnung.

Viele Grüße
Tobias
[gone] Beautypics Photography
20.08.2008
nur bares ist wahres .... sag ich immer :-)
[gone] I love Wischi-Waschi:::BYE BYE BYE
20.08.2008
Stimmt, theoretisch musst du in deiner Rechnung oder in deinen AGB's (wenn denn vorhanden) ein Zahlungsziel angeben, sonst tritt das allgemeine Handelsrecht in KRaft und das besagt 30 Tage (habe ich dunkel im Hinterkopf - BWL-Studium ist lange her). Von daher sind dir die Hände gebunden, er verhält sich regelkonform.

Liebe Grüße, Lori
aus eigener erfahrung kann ich sagen:
je groesser die firma, umso laenger wartet man auf's geld. da koennen schon mal 3 monate
in's land ziehen.

hier geht es aber nicht um eine firma und eine groessere schon gar nicht.
generell ist das auf deiner rechnung angegebene zahlungsziel einzuhalten.
darueberhinaus koennen meines wissens saeumniszuschlaege erhoben werden.

versuch's noch mal im guten - und fuer die zukunft:
keine weitere zusammenarbeit mehr...
20.08.2008
feste gesetzliche regelungen gibt es meines wissens nicht.... ich habe *zahlbar ohne abzüge innerhalb von 2 wochen nach rechnungsdatum* drin stehen.... manche kunden zahlen innerhalb von 2 tagen... andere erst nach wochen oder monaten, bzw. mahnung/erinnerung... alles schon passiert... mit manchen habe ich aber auch spezielle vereinbarungen, so ähnlich, wie das dein kunde gerne hätte..... je nach kunde und art der zusammenarbeit akzeptiert man das unter umständen auch....

lg
mark
[gone] I love Wischi-Waschi:::BYE BYE BYE
20.08.2008
Doch, im HGB stehen ziemlich weit vorn allgemeine Regeln zur Rechnung im Allgemeinen und zum Zahlungsziel im Besonderen...
20.08.2008
also da hier jeder von 1 bzw. 2 Wochen oder 14 Tagen als Zahlungsziel schreibt habe ich doch noch eine Frage

Kann es sein dass man ein genaues Datum nennen muss, also zB 30.08. anstatt 10 Tage?
20.08.2008
Sorry,
Original von M.K.Munich
also soviel ich weiß kann sich eine bank mit der überweisung bis zu 5 werktage zeit lassen
aber das ist Schwachsinn ...

Ist eine Überweisung vom Konto abgebucht, dann muss sie auch entsprechend weitergeleitet werden. Allerdings kann es sein, dass die Banklaufzeit ein bis zwei Tage in Anspruch nimmt, das hängt davon ab, wo wer sein Konto hat.

Beispiel:

Commerzbank Düsseldorf zu Commerzbank Irgendwo am gleichen Tag
Commerzbank Düsseldorf zu Sparkasse Düsseldorf spätestens am nächsten Tag
Commerzbank Düsseldorf zu Privatbank XY auch mal zwei oder mehr Tage ...

Netzintern sollte eine Zahlung am gleichen Tag verbucht werden, sofern sie bis zum Mittag eingeht, da hat aber jede bank ihre eigenen Fristen. Alles was am Nachmittag eingeht, wird normalerweise erst am Folgetag bearbeitet.

Fragen? Ich hoffe nicht ... Ausbildung ist zu lange her ;-)
20.08.2008
nach 30 Tagen übers Zahlungsziel hinaus ist man automatisch in VERZUG.

Zahlbar ist sofort, wenn nicht anders formuliert, soweit ich weiß

Original von BravundArtig (Wismar/Berlin/Rostock)
Stimmt, theoretisch musst du in deiner Rechnung oder in deinen AGB's (wenn denn vorhanden) ein Zahlungsziel angeben, sonst tritt das allgemeine Handelsrecht in KRaft und das besagt 30 Tage (habe ich dunkel im Hinterkopf - BWL-Studium ist lange her). Von daher sind dir die Hände gebunden, er verhält sich regelkonform.

Liebe Grüße, Lori
20.08.2008
Warum?
Original von nacho
Kann es sein dass man ein genaues Datum nennen muss, also zB 30.08. anstatt 10 Tage?
Rechnungsdatum plut Zahlungsfrist ist das Zahlungzeil ...

Rechnungsdatum 15.08.2008 und 14 Tage Zahlungsfrist heisst dann 29.08.2008 muss das Geld da sein ;-)
[gone] LONE STAR ::::::::SUCHT ::::::: MUSE MIT MUSSE::::
20.08.2008
Original von < Fresh Photodesign | 32689 Kalletal >
aus eigener erfahrung kann ich sagen:
je groesser die firma, umso laenger wartet man auf's geld. da koennen schon mal 3 monate
in's land ziehen.




da ist viel Wahres dran

und bei Behörden dauert es z.T. noch länger
20.08.2008
Original von Tobias Voss
Warum?[quote]Original von nacho
Kann es sein dass man ein genaues Datum nennen muss, also zB 30.08. anstatt 10 Tage?
Rechnungsdatum plut Zahlungsfrist ist das Zahlungzeil ...

Rechnungsdatum 15.08.2008 und 14 Tage Zahlungsfrist heisst dann 29.08.2008 muss das Geld da sein ;-)[/quote]

ich kann mich dunkel erinnern mal gelesen zu haben dass genau das angeblich nicht mehr ausreicht. Wenn "nur" 14 Tage hingeschrieben wird, wird die Rechnung trotzdem erst ab dem 30. Tag überfällig. Klingt komisch, weiß ich auch, aber ich wollte dennoch mal wissen ob das so stimmt. Vielleicht finde ich es auch wieder, war irgendwo auf den Seiten der IHK
20.08.2008
Original von Tobias Voss
*lach*

Zahlungsziel ist das, was auf der Rechnung steht ... steht da nichts, dann sind es die genannten 30 Tage, wenn mich mein Wissen nicht gerade im Stich lässt ...

Ich persönlich versuche immer meine Rechnungen so schnell wie möglich zu bezahlen, das würde ich ja auch wollen. Allerdings kann da immer mal was zwischen kommen, aber dann kann man miteinander reden.

Zieh für Dich die Konsequenz, mit wem Du arbeitest und schreibe zukünftig ein Zahlungsziel in Deien Rechnung.

Viele Grüße
Tobias


wie bereits geschrieben:
Welches Zahlugsziel steht auf Deiner Rechnung?
wurde für die, die zusätzlcih geschminkt wurden überhaupt vor Arbeitsaufnahme ein zusätzliches Honorar vereinbart?
Ohne Zahlungsziel wird deine Rechnung NIE fällig! Ohne fällige Rechnung kannst du nicht mal erfolgreich Mahnen oder vollstrecken lassen.
Ohne vorherige Honorarvereinbarung hast du keinen Anspruch auf das zusätzliche Honorar.
Genügt deine Rechnung den steuerlichen Anforderungen (d.h steht dein Name und deine komplette Anschrift und deine Steuernummer oder UStID-Nummer drauf)?
Wenn nein hast du auch schlechte Karten an dein Geld zu kommen.
20.08.2008
nee, in Verzug ist man automatisch 30 Tage nach zahlungsziel.

Man kann aber auch jemanden in verzug setzen! Entweder über die Klausel in der Rechnung, dass der Kunde nach Überschreiten des Zahlungszieles automatisch in Verzug ist oder indem man ihn per Schreiben in Verzug setzt.
20.08.2008
Original von nacho
also da hier jeder von 1 bzw. 2 Wochen oder 14 Tagen als Zahlungsziel schreibt habe ich doch noch eine Frage

Kann es sein dass man ein genaues Datum nennen muss, also zB 30.08. anstatt 10 Tage?


@ Naacho:

das empfielt sich dann kann keine Diskussion aufkommen ob du Kalendertage oder Werktage meinst.

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