Wie lange auf Geld warten nach Rechnung? 60

Das ist korrekt. Siehe hierzu:

§284 BGB
II. Ist für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Schuldner ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht zu der bestimmten Zeit leistet.

"Nach dem Kalender bestimmt" entspricht einer konkreten Datumsangabe, nach deren Überschreiten der Schuldner automatisch in Verzug gesetzt wird.



Original von nacho
ich kann mich dunkel erinnern mal gelesen zu haben dass genau das angeblich nicht mehr ausreicht. Wenn "nur" 14 Tage hingeschrieben wird, wird die Rechnung trotzdem erst ab dem 30. Tag überfällig. Klingt komisch, weiß ich auch, aber ich wollte dennoch mal wissen ob das so stimmt. Vielleicht finde ich es auch wieder, war irgendwo auf den Seiten der IHK
[gone] LeHomme
20.08.2008
mal so als industriefachwirt und werksleiter eines mittelständischen unternehmens... bevor ihr noch weiter mit kanonen auf spatzen feuert: es gibt keine regelung die 30 tage besagt. so viel mal dazu...

grundsätzlich: es ist sinnvoll zahlungsziele vorzugeben - vor dem vertragsschluß nicht danach.

das hgb kann man sich an dieser stelle auch mal schenken, da es sich hier um privatunternehmer handelt. es sei denn einer von euch firmiert als kapitalgesellschaft (gmbh, kg, ...) oder ist beim amtsgericht im handelsregister eingetragener kaufmann (kürzel im namen e.k.). ergo: hier greift das bgb (wie es übrigens auch für gbr's und ohg's angewandt wird).

und dieses bgb sagt ziemlich eindeutig: du bringst eine leistung, dann zahl auch unmittelbar dafür. mit anderen worten: er befindet sich schon im zahlungsverzug.

by the way: mahnungen zu schicken ist heute nicht mehr nötig, sondern sind mehr oder weniger wohlwollende gesten des unternehmens. ein mahnbescheid erfordert heute lediglich die feststellung des verzugs.

hoffe ich konnte helfen...
20.08.2008
Original von Lehomme (M & F)
........ ergo: hier greift das bgb (wie es übrigens auch für gbr's und ohg's angewandt wird).

und dieses bgb sagt ziemlich eindeutig: du bringst eine leistung, dann zahl auch unmittelbar dafür. mit anderen worten: er befindet sich schon im zahlungsverzug.

by the way: mahnungen zu schicken ist heute nicht mehr nötig, sondern sind mehr oder weniger wohlwollende gesten des unternehmens. ein mahnbescheid erfordert heute lediglich die feststellung des verzugs.

hoffe ich konnte helfen...


Ganz so einfach ist es nicht: Ich muss vorher die Vergütung und das Zahlungsziel vereinbaren und bei Barkasse einen ordentlichen Beleg ausstellen.
Hier wurde allem Anschein nach Rechnungsstellung vereinbart aber kein Zahlungsziel festgelegt.
Bei uns steht dann auf der Rechnung: Zahlbar bei Erhalt der Rechnung! Das wurde offensichtlich hier auch versäumt.
Kenne einige Urteile, wo die Angabe nach zb. 14 Tagen nicht reichte, sondern konkret ein Datum zb. 31.8.2008 angegeben sein muß.

Lt. Gericht ist es dem Rechnungsempfänger ja nicht zuzumuten den Zahlungstermin selbst zu berechnen. *lol*

So geschehen bei einem meiner Kunden. Mußte daraufhin die Zahlungszielberechnung und die Angabe auf der Rechnung bei allen Programmen ändern. Seither grundsätzlich auch bei allen anderen Projekten ein Muß.

Gruß
Harrystefanw
20.08.2008
Die Antwort hat mich umgehauen!

"Ich habe dir am Sonntag gesagt, wenn das Casino überweißt, überweise
ich auch die Rechnung.

Zahlungsziel im kaufmännischen Bereich sind 30 Tage nach Rechnungsstellung.
Ich komme dir entgegen und überweise das Geld sobald das Casino überwiesen
hat."

Gut hat er mir nicht gesagt, sonst hätte ich das ja anders geklärt. Es ist mir relativ egal ob seine Kunden zahlen oder nicht, damit habe ich nichts zu tun und meine Leistung wurde überdurchschnittlich bereits erfüllt.


-------------------------------


Mit dem würde ich kein zweites Mal arbeiten.
Du warst Kulant und hast zwei Models mehr geschminkt und ihm fällt nichts anderes ein als dir so eine patzige Antwort zu schicken.
Wie schon vorredner gesagt haben, es sollte eine Klausel mit genauer Zahlungsaufforderung im Vertrag stehen.
Wenn es bei dir nicht so war, kann er sich auf die 30 Tage beziehen, denn auf mündliche Absprachen oder Annehmungen kann man gesetzlich nicht zurückgreifen.
Sieh es positiv, du hast zumindest gelernt, wie dreist Menschen sein können, um sich nur in irgendeinerweise einen Vorteil zu verschaffen...
20.08.2008
ich habe sogar 3 (!) models mehr geschminkt als vereinbart!!!!
soweit ich weiß krieg ich dafür auch kein extra geld, jedenfalls habe ich ihn vorsichtig drauf angesprochen..

Finde das wirklich dreist udn werde mit der Person nicht mehr zusammenarbeiten.

Und ja ich hab keine Fristen oder ähnliches auf meinen Rechnungen stehen, bis jetzt hat immer jder anstandslos innerhalb von 3-5 Werktagen gezahlt.
Wobei ich ab jetzt eh immer nur noch bar mache.




Original von CallMeTilo
Die Antwort hat mich umgehauen!

"Ich habe dir am Sonntag gesagt, wenn das Casino überweißt, überweise
ich auch die Rechnung.

Zahlungsziel im kaufmännischen Bereich sind 30 Tage nach Rechnungsstellung.
Ich komme dir entgegen und überweise das Geld sobald das Casino überwiesen
hat."

Gut hat er mir nicht gesagt, sonst hätte ich das ja anders geklärt. Es ist mir relativ egal ob seine Kunden zahlen oder nicht, damit habe ich nichts zu tun und meine Leistung wurde überdurchschnittlich bereits erfüllt.


-------------------------------


Mit dem würde ich kein zweites Mal arbeiten.
Du warst Kulant und hast zwei Models mehr geschminkt und ihm fällt nichts anderes ein als dir so eine patzige Antwort zu schicken.
Wie schon vorredner gesagt haben, es sollte eine Klausel mit genauer Zahlungsaufforderung im Vertrag stehen.
Wenn es bei dir nicht so war, kann er sich auf die 30 Tage beziehen, denn auf mündliche Absprachen oder Annehmungen kann man gesetzlich nicht zurückgreifen.
Sieh es positiv, du hast zumindest gelernt, wie dreist Menschen sein können, um sich nur in irgendeinerweise einen Vorteil zu verschaffen...
Wenn ich das richtig verstehe, ist kein Zahlungsziel vereinbart und es gibt auch keinen schriftlichen Vertrag.
Meine Empfehlung bei aller juristischer Spitzfindigkeit:
allein schon wegen der Beweislast und der Länge zur Durchsetzung von Ansprüchen, der Tatsache, dass juristische Schritte auch erstmal Geld kosten und selbst nach einem Urteil zu Deinen Gunsten das Geld noch nicht auf dem Konto ist:

einfach hoffen, dass das Geld innerhalb der 30 Tage kommt und in Zukunft besser absichern.

Ich selbst als Fotograf verlange in der Regel Vorkasse. Nach Zahlung verhalte ich mich in jeder Hinsicht kulant und kundenfreundlich. Das spricht sich herum, so dass die Vorkasse in aller Regel kein Problem darstellt. Irgendwann hat man einen Kundenstamm und dann weiß man ohnehin, was man von wem zu erwarten hat.
20.08.2008
Jaaa aus Fehlern lernt man, werde jetzt wenns geht nur noch bar machen oder wenn es sich um höhere Beträge handelt eben 50% Vorkasse oder so.
Und Zahlung innerhalb von 5 Werktagen ! Sollte zu erledigen sein.

Soll Leute geben die Online Banking nutzen....;)

Bei mri is Geld bei ner Fremdbank immer am Folgetag auf dem anderen Konto gutgeschrieben!
Nix mit "Zahlung innerhalb von 5 Werktagen"! Ganz konkret angeben "Zahlung fällig bis zum tt.mm.jjjj." Damit bist du dann auf der sicheren Seite.


Original von Lola van Day
Und Zahlung innerhalb von 5 Werktagen ! Sollte zu erledigen sein.
20.08.2008
ja das meinte ich ;)
also mit datum dann in zukunft *merk*


Original von Patrick Michael Weber
Nix mit "Zahlung innerhalb von 5 Werktagen"! Ganz konkret angeben "Zahlung fällig bis zum tt.mm.jjjj." Damit bist du dann auf der sicheren Seite.


[quote]Original von Lola van Day
Und Zahlung innerhalb von 5 Werktagen ! Sollte zu erledigen sein.
[/quote]
Genau so und nicht anders! Allerdings schützt das trotzdem nicht vor dem Zahlungsunwillen mancher Kunden. ;-)

Abgesehen davon hätte dein werter Geschäftspartner eh schon miese Karten, weil er mit der Aussage, daß er erst dann deine Rechnung zahlt, wenn das Casino gezahlt hat, bereits einen vorsätzlichen Zahlungsrückhalt angekündigt hat. Aber das nur nebenbei. :-)


Original von Lola van Day
ja das meinte ich ;)
also mit datum dann in zukunft *merk*
[gone] fotograf-ruhrgebiet
20.08.2008
Meine Tipps:
- Bei Neukunden grundsätzlich Barzahlung. Mein Friseur schickt mir ja auch nicht eine Rechnung zu.
- Eventuell vor der Leistung 50% Anzahlung verlangen, Rest sofort in bar nach der Leistung
- Sollte der Kunde aus irgendwelchen Gründen nach der Leistung nicht sofort zahlen können, bitte einen Lieferschein schreiben in dem die Leistung konkret aufgeführt ist: Beispiel:
5 Fotomodelle zum vereinbarten Preis von x Euro geschminkt und Kunden mit Datum unterschreiben lassen.

Ich weiß wovon ich rede ;-) Es gibt Kunden, die behaupten dei Leistung nicht bekommen zu haben.

Und hier die beliebsten Ausreden:
- oh, soviel Geld hab ich jetzt gar nicht dabei, können Sie mir eine Rechnung schicken?
- ich hab keine Rechnung bekommen
- die Rechnung ist falsch fimiert
- können Sie die Rechnung bitte wie folgt umschreiben, dann zahle ich sofort
- komisch, das Geld hab ich doch schon vor einer woche überwiesen
- ich gehe heute wowieso zur Bank, dann werde ich überweisen (von wegen;-)
- ich wollte gestern zur Bank, aber meine Mutter kam ins Krankenhaus - ich weiß nicht wo mir der Kopf steht, aber ich zahle ich muss nur gucken wann ich zur Bank komm
- ich wollte Sie sowieso in den nächsten Tagen für ein neues Projekt buchen, dann kann ich doch gleich alles zusammen zahlen
-also mal ganz ehrlich, ihre Leistung war voll daneben, dafür soll ich noch Geld bezahlen, naja, einigen wir uns auf die Hälfte?
-Wäre ich bloß zu Mitbewerbern gegangen. Wie ich jetzt erfahren habe, hätte ich die Leistung schon für 20 Euro bekommen. Jetzt fühle ich mich von Ihnen über die Leisten gezogen!
20.08.2008
LOl die ausreden sind geil :D

aber das argument mit dem friseur is super.
ich geh auch nciht in den aldu und sag schicken se mir ne rechnung :)


Original von Lichtbildner Peter N. | http://www.fotoansicht.de
Meine Tipps:
- Bei Neukunden grundsätzlich Barzahlung. Mein Friseur schickt mir ja auch nicht eine Rechnung zu.
- Eventuell vor der Leistung 50% Anzahlung verlangen, Rest sofort in bar nach der Leistung
- Sollte der Kunde aus irgendwelchen Gründen nach der Leistung nicht sofort zahlen können, bitte einen Lieferschein schreiben in dem die Leistung konkret aufgeführt ist: Beispiel:
5 Fotomodelle zum vereinbarten Preis von x Euro geschminkt und Kunden mit Datum unterschreiben lassen.

Ich weiß wovon ich rede ;-) Es gibt Kunden, die behaupten dei Leistung nicht bekommen zu haben.

Und hier die beliebsten Ausreden:
- oh, soviel Geld hab ich jetzt gar nicht dabei, können Sie mir eine Rechnung schicken?
- ich hab keine Rechnung bekommen
- die Rechnung ist falsch fimiert
- können Sie die Rechnung bitte wie folgt umschreiben, dann zahle ich sofort
- komisch, das Geld hab ich doch schon vor einer woche überwiesen
- ich gehe heute wowieso zur Bank, dann werde ich überweisen (von wegen;-)
- ich wollte gestern zur Bank, aber meine Mutter kam ins Krankenhaus - ich weiß nicht wo mir der Kopf steht, aber ich zahle ich muss nur gucken wann ich zur Bank komm
- ich wollte Sie sowieso in den nächsten Tagen für ein neues Projekt buchen, dann kann ich doch gleich alles zusammen zahlen
-also mal ganz ehrlich, ihre Leistung war voll daneben, dafür soll ich noch Geld bezahlen, naja, einigen wir uns auf die Hälfte?
-Wäre ich bloß zu Mitbewerbern gegangen. Wie ich jetzt erfahren habe, hätte ich die Leistung schon für 20 Euro bekommen. Jetzt fühle ich mich von Ihnen über die Leisten gezogen!
Trotzdem solltest du bedenken, daß es im heutigen Geschäftsleben (B2B) absolut unüblich ist, seine Lieferungen und Leistungen per Barzahlung abzuwickeln. Da werden einige potentielle Kunden schon sehr merkwürdig gucken, wenn du denen deine Zahlungsmodalitäten präsentierst.


Original von Lola van Day
LOl die ausreden sind geil :D

aber das argument mit dem friseur is super.
ich geh auch nciht in den aldu und sag schicken se mir ne rechnung :)
20.08.2008
ich habe sogar 3 (!) models mehr geschminkt als vereinbart!!!!
soweit ich weiß krieg ich dafür auch kein extra geld, jedenfalls habe ich ihn vorsichtig drauf angesprochen..

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Tue dir selbst einen gefallen und lass jeden einzelnen Arbeitsschritt von ihm bezahlen.
Du hast fünf Models geschminkt, dann soll er auch für fünf Models bezahlen.
Die ganzen Utensilien und deine Zeit die du investiert hast für die Extraarbeit sollte man erst recht ent/belohnen.

Sehr professionell deinerseits.
20.08.2008
und wichtig:
immer alles vorher vereinbaren und regeln - mit Nachtarocken faälldt du auf die Schnauze
Und immer schön die Form wahren - sosnt gibts auch mal ein böses erwachen.
20.08.2008
Mir würde es gar nicht so sehr um die rechtliche Seite gehen, eher darum, was ausgemacht war.

- mit den 3 zusätzlich geschminkten Models, auf das Geld würde ich "verzichten". Man kann im nachinein nochmal in einer humorvollen Art und Weise nach nem Bonus fragen. Aber wenn du dafür Geld erwartest, dann hättest du schon beim Shooting den Mund aufmachen müssen und die Konditionen für das "Extraschminken" nennen müssen. Im nachinein sagen "ich bin aber davon ausgegangen" ist meist recht ungünstig.

- mit deiner "normalen" Rechnung: Habt ihr mündlich irgendwas vereinbart? Wenn er sagt "Ich kann es dir erst nächsten Monat überweisen", dann ist das okay, wenn man es weiß. Wenn er dir schon vorher sagt "Ich kann es dir erst in 6 Monaten bezahlen", dann ist das auch okay, wenn ihr das abgesprochen habt.

Wenn ihr gar nix ausgemacht habt und er sagt "Schreib mir ne Rechnung", dann solltest du nicht innerhalb weniger Tage mit dem Geld rechnen. Das hättest du dann ausmachen können. So geht der Fotograf wahrscheinlich von 30 Tagen aus und bekommt am Monatsanfang wahrscheinlich Geld und wird es dir dann (hoffentlich) überweisen. Wenn es so läuft, dann würde ich es okay finden.

Wie gesagt, wenn du innerhalb von 2-3 Tagen mit dem Geld gerechnet hast, dann muss man das auch an/absprechen.

Ansonsten drück ich dir die Daumen, dass es alles gut hinhaut und du dein Geld bald bekommst. =)

lg
christian
20.08.2008
Zum Zahlungsziel:

"sofort" oder "innerhalb von drei Tagen" sind meines Wissens nicht haltbar, da sie nicht realisierbar sind - wenn die Rechnung heute im Briefkasten ist und die Überweisung morgen bei der Bank, dann wäre das schon nicht mehr sofort.

Soweit ich mich erinnere ist bei den Gerichten bisher von 7 oder 10 Werktagen als realisierbare Größenordnung ausgegangen worden.

Dazu kommt dann noch die Postlaufzeit - hier greift die Zustellvermutung: ein normaler Brief gilt in Sachen Fristberechnung drei Tage nach Aufgabe als zugestellt.

Gruß Robert
20.08.2008
Habt ihr nicht vorher einen -schriftlichen - Vertrag abgeschlossen?
Dann einfach an den Text halten!

Bei mündlichem Vertrag: Verlässliche und glaubhafte Zeugen? Und in Zukunft nur schriftlich.

Wenn der Vertrag nicht eindeutig ist: Pech gehabt.

lg Andreas

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