Wie lange auf Geld warten nach Rechnung? 60
[gone] fotograf-ruhrgebiet
20.08.2008
Genau das sag ich dann mal am Freitag meinem Friseur. Bin gespannt wie der mich anguckt.
Es kommt immer darauf an, wer der Kunde ist. Wenn dich beispielsweise ein namhafter Fenrsehsender bucht, wirst du wohl kaum deren Kreditwürdigkeit in Frage stellen - also Rechnung mit Zahlungsziel gem. Vertrag oder Vereinbarung. Wenn aber ein Hobbyfotograf, den du nicht kennst, deine Leistung bucht, warum sollst du ihm dann blind vertrauen, nach dem Motto: "Der wird schon zahlen!" und dein Geld Wochen später bekommen? Warum? Das ist der beste Weg zu einem hohen Verwaltungsaufwand und ggfs. Forderungsverlust.
Es kommt immer darauf an, wer der Kunde ist. Wenn dich beispielsweise ein namhafter Fenrsehsender bucht, wirst du wohl kaum deren Kreditwürdigkeit in Frage stellen - also Rechnung mit Zahlungsziel gem. Vertrag oder Vereinbarung. Wenn aber ein Hobbyfotograf, den du nicht kennst, deine Leistung bucht, warum sollst du ihm dann blind vertrauen, nach dem Motto: "Der wird schon zahlen!" und dein Geld Wochen später bekommen? Warum? Das ist der beste Weg zu einem hohen Verwaltungsaufwand und ggfs. Forderungsverlust.
Original von Patrick Michael Weber[/quote]
Trotzdem solltest du bedenken, daß es im heutigen Geschäftsleben (B2B) absolut unüblich ist, seine Lieferungen und Leistungen per Barzahlung abzuwickeln. Da werden einige potentielle Kunden schon sehr merkwürdig gucken, wenn du denen deine Zahlungsmodalitäten präsentierst.
[quote]Original von Lola van Day
LOl die ausreden sind geil :D
aber das argument mit dem friseur is super.
ich geh auch nciht in den aldu und sag schicken se mir ne rechnung :)
#42Report
20.08.2008
Dienstleistungen sind sofort fällig !!!!!!!
#43Report
20.08.2008
Abgesehen davon, daß mir mein Friseur (kein Nobelcoiffeur!) nach Lust und Laune Sammelrechnungen schickt, was natürlich eine absolute Ausnahme in dem Bereich darstellt, habe ich extra B2B geschrieben, was die landläufig bekannte Abkürzung für "business-to-business" darstellt.
Original von Lichtbildner Peter N. | http://www.fotoansicht.de
Genau das sag ich dann mal am Freitag meinem Friseur. Bin gespannt wie der mich anguckt.
#44Report
[gone] fotograf-ruhrgebiet
20.08.2008
Und eine Visagistin ist keine Dienstleisterin?
Ist mir schon klar was b2b heißt. Eine derartige Messe hab ich grad vor meiner Haustür. Ich hab einen " b2b-Kunden", bei dem ich 100% Vorkasse verlange. Warum? Weil sich herumgesprochen hat, dass es diesem Kunden finanziell schlecht geht. Der Kunde versteht mein Anliegen sogar und hat sich mit einer 100% Vorauszahlung einverstanden erklärt.
Original von Peter Nickel
Dienstleistungen sind sofort fällig !!!!!!!
Ist mir schon klar was b2b heißt. Eine derartige Messe hab ich grad vor meiner Haustür. Ich hab einen " b2b-Kunden", bei dem ich 100% Vorkasse verlange. Warum? Weil sich herumgesprochen hat, dass es diesem Kunden finanziell schlecht geht. Der Kunde versteht mein Anliegen sogar und hat sich mit einer 100% Vorauszahlung einverstanden erklärt.
Original von Patrick Michael Weber[/quote]
Abgesehen davon, daß mir mein Friseur (kein Nobelcoiffeur!) nach Lust und Laune Sammelrechnungen schickt, was natürlich eine absolute Ausnahme in dem Bereich darstellt, habe ich extra B2B geschrieben, was die landläufig bekannte Abkürzung für "business-to-business" darstellt.
[quote]Original von Lichtbildner Peter N. | http://www.fotoansicht.de
Genau das sag ich dann mal am Freitag meinem Friseur. Bin gespannt wie der mich anguckt.
#45Report
20.08.2008
Original von trash-pixel.de
....... aber ich habe noch die Worte des Richters im Ohr:
Ziat " Wir sind hier nicht in Amerika wo man den Leuten wie kleinen Kindern sagen muss was sie dürfen und was nicht, Sie sind ein mündiger Staatsbürger, der wohl im Stande sein wird auf dem Kalender bis 10 zu zählen und die Sonntage dabei auslassen darf " Zitat Ende......
..
Der Ausspruch dieses Richters gefällt mir! Nur schade, dass man sich in Deutschland das Gericht nicht auswählen kann, so wie in USA.
#46Report
20.08.2008
Dann geht der werte Herr Richter aber grob fahrlässig davon aus, daß jeder "mündige Staatsbürger" zwischen Kalendertagen und Werktagen unterscheiden kann. Süß! :-)
Original von trash-pixel.de
...aber ich habe noch die Worte des Richters im Ohr:
Ziat " Wir sind hier nicht in Amerika wo man den Leuten wie kleinen Kindern sagen muss was sie dürfen und was nicht, Sie sind ein mündiger Staatsbürger, der wohl im Stande sein wird auf dem Kalender bis 10 zu zählen und die Sonntage dabei auslassen darf " Zitat Ende
#47Report
20.08.2008
@ trash pixel
da kann ich dir nur empfehlen, diese Forderung von einem Anwalt überwachen zu lassen. Ich hatte vor länerer Zeit einen ähnlichen Fall. Das waren ursprünglich ca 1100 DM. Nach etwa 5 jahren hat die Frau aufgegeben und mit Zinsen und Gebühren etc wurden es dann etwa 2500 DM die ich dann in Form von Ratenzahlungen doch noch bekam.
Allerdings ist jetzt die Lage nach dem neuen Insolvenzrecht etwas anders, da muss man vorher genau prüfen / prüfen lassen ob Aussicht auf Erfolg besteht, sonst wirft man das "gute Geld" dem "Schlechten" hinterher.
da kann ich dir nur empfehlen, diese Forderung von einem Anwalt überwachen zu lassen. Ich hatte vor länerer Zeit einen ähnlichen Fall. Das waren ursprünglich ca 1100 DM. Nach etwa 5 jahren hat die Frau aufgegeben und mit Zinsen und Gebühren etc wurden es dann etwa 2500 DM die ich dann in Form von Ratenzahlungen doch noch bekam.
Allerdings ist jetzt die Lage nach dem neuen Insolvenzrecht etwas anders, da muss man vorher genau prüfen / prüfen lassen ob Aussicht auf Erfolg besteht, sonst wirft man das "gute Geld" dem "Schlechten" hinterher.
#48Report
20.08.2008
Nun zur Post gehe ich nicht.
Als Hobbyknipser zahle ich Visa und wenn, dann auch den Models gegen Quittung
das Geld. Wie beim Haarschneider ich das auch mache. Lasse mich quälen
und dann geht Cash über die Theke.
Wenn Rechnungen. In meinem Betriebchen geht gar nichts chash.
Ich führe nicht mal eine Bürokasse. Gibt zuviel Arbeit.
Und einmal pro MOnat bezahle ich alle Rechnungen. Wenn jemand also am
20 seine Rechnung mir zugestellt hat, kriegt er bis Monatsende das Geld auf das Konto.
Kommt die Rechnung am 30 des Monats dann sind 30 Tage zu warten.
Eine Rechnung zu verarbeiten inklusive allen Kontrollen, Gebühren, Spesen, Buchhaltungskosten etc.
kostet nach Berechnung ungefähr CHF 35, was ungefähr 21 Euro sind.
Fasse ich das zusammen, kann ich etwas weniges davon einsparen.
So einfach ist das.
Heiner
Als Hobbyknipser zahle ich Visa und wenn, dann auch den Models gegen Quittung
das Geld. Wie beim Haarschneider ich das auch mache. Lasse mich quälen
und dann geht Cash über die Theke.
Wenn Rechnungen. In meinem Betriebchen geht gar nichts chash.
Ich führe nicht mal eine Bürokasse. Gibt zuviel Arbeit.
Und einmal pro MOnat bezahle ich alle Rechnungen. Wenn jemand also am
20 seine Rechnung mir zugestellt hat, kriegt er bis Monatsende das Geld auf das Konto.
Kommt die Rechnung am 30 des Monats dann sind 30 Tage zu warten.
Eine Rechnung zu verarbeiten inklusive allen Kontrollen, Gebühren, Spesen, Buchhaltungskosten etc.
kostet nach Berechnung ungefähr CHF 35, was ungefähr 21 Euro sind.
Fasse ich das zusammen, kann ich etwas weniges davon einsparen.
So einfach ist das.
Heiner
#49Report
21.08.2008
nope, drei Tage sind es.
Original von M.K.Munich
also soviel ich weiß kann sich eine bank mit der überweisung bis zu 5 werktage zeit lassen...wenn du auf deiner rechnung zum beispiel vermerkst "zahlbar innerhalb von 7 tagen nach erhalt der rechnung" hast du damit ein klares zahlungsziel gesetzt und kannst nach ablauf dieser zeit auch mal höflich anklopfen...
....keine ahnung wie deine rechnungen ausformuliert sind.
gruß
marcus k.
#50Report
21.08.2008
Da ich hauptberuflich als Steuerfuzzi mein Geld verdiene kann ich dir versichern, daß dem aber nicht so ist. Besagte "mündige Staatsbürger" wissen teilweise noch nicht einmal, bei welcher Krankenkasse sie versichert sind.
Original von trash-pixel.de
@ Patrik .... soll man ja wohl wissen was ein Kalendertag und was ein Wertag ist ...oder? Kalendertage sind die Tage im Kalender mit Sonn- und Feiertagen und Werktage sind die Tage im Kanlender allg. Mo-Sa, ausgenommen Sonn- und Feiertage ... ist doch ganz einfach oder?
#51Report
21.08.2008
Dann gäbe es aber viele Blöden-Exporte. :-)
Allgemein wäre ich sowieso dafür, daß jeder, der sich selbständig machen möchte, einen Eignungstest absolvieren muß. Denn wenn ich mir die ganzen Existenzgründungspleitegeier anschaue frage ich mich ernsthaft, ob die nicht besser mit einem ganz einfach gestrickten Hilfsarbeiterjob bedient wären.
Andererseits sehe ich allein schon im normalen Tagesgeschäft, wieviele unfähige Berufskollegen es scheinbar gibt. Es kommt ein neuer Mandant, man wirft einen Blick in den Jahresabschluß, den der alte Steuefuzzi angefertigt hat und stellt erstmal "amüsiert" fest, daß wir ein dickes Kassenminus(!) haben - und das auch noch im fertigen Jahresabschluß! Solche unfähigen Leutchen sollte man schnellstens bei der Steuerberaterkammer melden.
Allgemein wäre ich sowieso dafür, daß jeder, der sich selbständig machen möchte, einen Eignungstest absolvieren muß. Denn wenn ich mir die ganzen Existenzgründungspleitegeier anschaue frage ich mich ernsthaft, ob die nicht besser mit einem ganz einfach gestrickten Hilfsarbeiterjob bedient wären.
Andererseits sehe ich allein schon im normalen Tagesgeschäft, wieviele unfähige Berufskollegen es scheinbar gibt. Es kommt ein neuer Mandant, man wirft einen Blick in den Jahresabschluß, den der alte Steuefuzzi angefertigt hat und stellt erstmal "amüsiert" fest, daß wir ein dickes Kassenminus(!) haben - und das auch noch im fertigen Jahresabschluß! Solche unfähigen Leutchen sollte man schnellstens bei der Steuerberaterkammer melden.
Original von trash-pixel.de
Dann sind sie auch nicht mündig ... sondern einfach nur doof und gehören nach Amiland exportiert wo sie dann Klagen können ... lol!
#52Report
21.08.2008
Genauso siehts aus.
Original von Beautypics Photography -> Das Original:-)
nur bares ist wahres .... sag ich immer :-)
#53Report
[gone] Malo PHOTO_ART
21.08.2008
Mag hier jetzt nicht alle Antworten lesen .... bei mir ist BARZAHLUNG Angesagt , ich Bezahle die VISA IMMER BAR , sodass nachher keine Fragen Auftauchen , und das solltest du ev. auch machen , und wenn noch eine zusätzlich kommt , MUSS das klar Abgemacht sein , oder auch gleich BAR , vor dem Schminken Bezahlt werden . Egal ob er das Geld bekommt oder nicht ....
MALO
MALO
#54Report
21.08.2008
Ja, genau solche Leutchen machen mich wahnsinnig. Eine kaufmännische Eignungsprüfung wäre das mindeste, meiner Meinung nach. Immerhin gibt es von verschiedenen Stellen entsprechende freiwillige Lehrgänge.
Sechsstelliger Verbindlichkeitsbereich? Klasse! Ein klarer Fall für den TV-Schuldnerberater in dessen Sendung dann stolz gezeigt wird, wie man als unfähiger Schnorrer andere Leute ganz legal um deren Geld bringen kann.
Sechsstelliger Verbindlichkeitsbereich? Klasse! Ein klarer Fall für den TV-Schuldnerberater in dessen Sendung dann stolz gezeigt wird, wie man als unfähiger Schnorrer andere Leute ganz legal um deren Geld bringen kann.
Original von trash-pixel.de
Gab's das nicht mal vor Ewigkeiten? ich wäre auch dafür, wir haben einen in der Vewandschaft, der setzt 2-3 Projekte in den Sand pro Jahr ... die Ideen die er hat sind nicht mal schlecht, nur hat er vom kaufmännischen her absolut null Plan.
Beispiel: Schuhgeschäfft ausschließlich für Übergrößen geniale Idee, war auch Bedarf da .. nur ... schlechte Lage des Ladens, zu hohe Preise (ömmelige Kalkulation für die eigene Tasche), zu hohe Abnahmemengen bei den Herstellern (miese Konditionen) und das in einer Stadt mit der nachweißlich höchsten Schuhgeschäftsdichte in Deutschland ... Unsere Fu.zone besteht fast nur aus Schuhgeschäften ...
Darf aber munter immer wieder Anmelden beim Amt ... trotz Verbindlichkeiten im 6stelligen Bereich ...!!
#55Report
#56
[gone] justmakeup
21.08.2008
seit 2000 ist das "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" in Kraft getreten. Demnach ist ein Schuldner 30 Tage nach Rechnungszugang in Verzug. Es beadarf nicht einmal mehr einer Mahnung wie es früher der Fall gewesen ist man könnte also Theoretisch direkt einen Mahnbescheid beantragen.
Schreibt man demnach keine Frist auf die Rechnung kann sich der Rechnungsempfänger 30 Tage Zeit lassen mit der Bezahlung
link hier:
http://www.stade.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/handels_und_wettbewerbsrecht/Zahlungen.jsp
Schreibt man demnach keine Frist auf die Rechnung kann sich der Rechnungsempfänger 30 Tage Zeit lassen mit der Bezahlung
link hier:
http://www.stade.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/handels_und_wettbewerbsrecht/Zahlungen.jsp
#57Report
23.08.2008
Du musst kein genaues Datum nennen.
Ich mache das jedoch seit 10 Jahren so. Da ich als Freiberufler oft für die ganz Großen der Autoindustire tätig bin habe ich mir das von Anfang als Standard festgelegt.
Grund: z.B. 14 Tage ... gerechnet ab Rechnungsdatum, ab Eingangsstempel?
14 Tage; Werk-, Arbeits- oder Kalendertage?
Auch wenn das im HGB geregrlt ist, es fürht nur zu unnötigen Diskussionen und Intrerpretationsfreiräumen (siehe dein aktueller Fall).
Daher steht auf meinen rechnungen immer im Klartext: "Bitte überwesien sie den Rechnungsbetrag bis zum xy.Monat 200X ohne Abzug auf mein Konto ........ bei der XYZ Bank (BLZ 123445567)"
Das funktioniert prima und wenn der Kunde nach Erhalt der Rechnung dem Zahlungstermin nicht widerspricht gilt dieser als akzeptiert.
Mit dieser Vorgehensweise konnte ich auch schon mal einen dr richtig großen dazu bewegen mir innerhalb von 24 Stunden ein V-Scheck auszustellen.
Gruß
Andreas
Ich mache das jedoch seit 10 Jahren so. Da ich als Freiberufler oft für die ganz Großen der Autoindustire tätig bin habe ich mir das von Anfang als Standard festgelegt.
Grund: z.B. 14 Tage ... gerechnet ab Rechnungsdatum, ab Eingangsstempel?
14 Tage; Werk-, Arbeits- oder Kalendertage?
Auch wenn das im HGB geregrlt ist, es fürht nur zu unnötigen Diskussionen und Intrerpretationsfreiräumen (siehe dein aktueller Fall).
Daher steht auf meinen rechnungen immer im Klartext: "Bitte überwesien sie den Rechnungsbetrag bis zum xy.Monat 200X ohne Abzug auf mein Konto ........ bei der XYZ Bank (BLZ 123445567)"
Das funktioniert prima und wenn der Kunde nach Erhalt der Rechnung dem Zahlungstermin nicht widerspricht gilt dieser als akzeptiert.
Mit dieser Vorgehensweise konnte ich auch schon mal einen dr richtig großen dazu bewegen mir innerhalb von 24 Stunden ein V-Scheck auszustellen.
Gruß
Andreas
Original von nacho
also da hier jeder von 1 bzw. 2 Wochen oder 14 Tagen als Zahlungsziel schreibt habe ich doch noch eine Frage
Kann es sein dass man ein genaues Datum nennen muss, also zB 30.08. anstatt 10 Tage?
#58Report
23.08.2008
Original von Lola van Day
Ich würde gerne mal wissen wie lange es für euch akzeptabel ist nach einem Termin wo man eine Rechnung gestellt hat auf das Geld zu warten.
So lange, wie als Zahlungsziel drauf steht. 4 Wochen ist im Geschäftsverkehr nicht unüblich. Danach kann man dann je nach Kunde und Laune noch eine Woche warten oder auch nicht, bis man eine freundliche Zahlungserinnerung rausschickt.
Immerhin habe ich eine abgemachte Leistung eingehalten, da erwarte ich eigentlich unverzügliche Entlohnung)
Dann muß man das genau so vereinbaren.
Ich schrieb ihm mit der Bitte es doch heute oder morgen zu erledigen da ich eigentlich nicht der Bittsteller bin!
Die Antwort hat mich umgehauen!
"Ich habe dir am Sonntag gesagt, wenn das Casino überweißt, überweise
ich auch die Rechnung.
Zahlungsziel im kaufmännischen Bereich sind 30 Tage nach Rechnungsstellung.
Ich komme dir entgegen und überweise das Geld sobald das Casino überwiesen
hat."
Das ist ja nicht ganz falsch, und auch durchaus nachvollziehbar. Wenn man selber auf das Geld für seine Leistung wartet, dann würde man in Vorleistung gehen, wenn man andere schon vorher bezahlt.
Kann man natürlich machen, Fotografen machen es mit Modelhonoraren üblicherweise auch so. Aber wenn man das schon so abgesprochen hat, dann ist es doch ok.
Gut hat er mir nicht gesagt, sonst hätte ich das ja anders geklärt. Es ist mir relativ egal ob seine Kunden zahlen oder nicht, damit habe ich nichts zu tun und meine Leistung wurde überdurchschnittlich bereits erfüllt.
Ja und nein. Ihr scheint da unterschiedliche Aufassungen zu haben, was vereinbart wurde. Stark vereinfacht gesagt beginnt bei Fehlen eines Zahlungsziels auf der Rechnung der Zahlungsverzug nach 30 Tagen. Zu sagen "Ich zahle, wenn mein Kunde gezahlt hat" wird also letztlich formal rechtlich nicht funktionieren, wenn der Kunde sich seinerseits 90 Tage Zeit lässt.
Klar - auf Geld zu warten ist immer irgendwie lästig. Vor allem, wenn man knapp genäht kalkuliert. Für einen Selbständigen ist es deshalb auch mit das wichtigste überhaupt, sich so schnell wie möglich ein "Cash-Flow-Polster" zuzulegen, daß es einem ermöglicht, die üblichen Zahlungsfristen ohne Probleme auszusitzen.
Zudem sind wir nicht im kaufmännischen Bereich und ich bin bei ihm auch nicht fest angestellt....
Selbstverständlich seid Ihr im "kaufmännischen Bereich" - wo denn sonst? Models sind Gewerbetreibende, Visas... keine Ahnung, aber jedenfalls selbständig freiberuflich tätig, und da gelten kaufmännische Regeln.
Die gelten übrigens immer - außer es handelt sich um Arbeitsverträge... Aber angestellt bist Du ja nicht bei ihm, wie Du selber sagst.
Was denkt ihr denn?
Wann sollte das Geld spätestens nach einer rechnugstellung auf dem Konto sein?
Mit Ablauf der Zahlungsfrist...
Als langjähriger Freiberufler in der Medienbranche bin ich da übrigens recht schmerzfrei. Zeitungs- und Zeitschriftenverlage zahlen ihre Honorare üblicherweise monatlich, und zwar ungefähr in der Mitte des Folgemonats. Das bedeutet, daß man schon mal 6 Wochen auf sein Geld wartet. Bei Bildagenturen dauert es naturgemäß noch länger, die rechnen nämlich auf dieser Basis mit ihren Kunden ab, haben also etwa Ende Mai das Geld für April, und Mitte/Ende Juni ist es dann frühestens beim Fotografen. Es sei denn, sie rechnen quartalsweise ab, dann dauert es noch länger.
Und wie lange es dauert, bis der Honoraranteil des Fotografen bei selbigem angekommen ist, wenn seine deutsche Agentur über zwei Partneragenturen ein Bild an eine US-Zeitschrift verkauft hat... glaub mir - das willst Du gar nicht wirklich wissen... ;-]]]]]
Spesen (Reisespesen z.B.) dagegen müssen zeitnah gezahlt werden. Denn es ist legitim, daß man einen Kunden genau wie einen Arbeitgeber etwa einen Monat lang "kreditiert" (das Gehalt für April bekommst Du ja in Wahrheit auch erst im Mai, auch wenn es abrechnungstechnisch anders genannt wird). Aber es gibt keinen Grund, anderen Leuten die Betriebskosten vorzustrecken...
#59Report
23.08.2008
Original von trash-pixel.de
Dann sind sie auch nicht mündig ... sondern einfach nur doof und gehören nach Amiland exportiert wo sie dann Klagen können ... lol!
Der deutsche Normalbürger würde sich wundern, wieviele Dinge ein US-Amerikaner selber eigenverantwortlich regeln muß, die ihm in Deutschland der Staat oder der Arbeitgeber abnimmt...
In den USA bist Du teilweise selber dafür zuständig, Deine Steuern und Krankenversicherungsbeiträge abzuführen, das macht nicht wie in Deutschland automatisch der Arbeitgeber.
#60Report
Topic has been closed
Genau so ist es richtig. Der Fotograf ist seit Rechnungseingang überfällig.