Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugendpornographie" 99
04.11.2008
Original von TM-PhotoDesign
als gummiparagraph ist aber dieser absatz zu sehen
[quote]Als "wirklichkeitsnahes Geschehen" ist dabei die Darstellung eines Geschehens zu verstehen, das sich dem durchschnittlichen Betrachter dem äußeren Erscheinungsbild nach als ein tatsächliches darstellt. Darunter können also auch Darstellungen mit sogenannten "Scheinminderjährigen" fallen, also von Darstellern, die dem Alter nach volljährig sind, hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes aber als minderjährig eingestuft werden könnten.
[/quote]
Dieses Zitat stammt nicht aus dem Gesetz sondern aus dem journalistischen Beitrag, mithin ist es kein Paragraph sondern eine Meinung !
Dennoch danke für den Hinweis auf die Ergänzung der rechtlichen Regelungen.
#2Report
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
04.11.2008
im paragraf steht was von scheinminderjährigen, also wird es auslegungssache sein und dadurch ist wieder eine neue rechtsunsicherheit durch ein neues gesetz geschaffen worden.
"Scheinminderjährigen" fallen, also von Darstellern, die dem Alter nach volljährig sind, hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes aber als minderjährig eingestuft werden könnten.
das heisst, dass du theoretisch keine fotos mehr im lolita sexy look mit minirock und nichts drunter machen darfst, auch wenn das model 18 oder 19 ist aber auf dem bild wie 13-17 aussieht oder aussehen soll.
und das entscheidet dann der richter was er davon hält.
oder wenn ein model kleine brüste hat und kindlioch aussieht, kann das schon strafbar sein, früher war es so, dass man nur den nachweis bringen musste, dass das model 18 war zum shoot zeitpunkt.
das reicht nun nicht mehr.
viel spass für alle akt models die 18 sind aber jünger wirken.
alles wieder sehr schwammig.
"Scheinminderjährigen" fallen, also von Darstellern, die dem Alter nach volljährig sind, hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes aber als minderjährig eingestuft werden könnten.
das heisst, dass du theoretisch keine fotos mehr im lolita sexy look mit minirock und nichts drunter machen darfst, auch wenn das model 18 oder 19 ist aber auf dem bild wie 13-17 aussieht oder aussehen soll.
und das entscheidet dann der richter was er davon hält.
oder wenn ein model kleine brüste hat und kindlioch aussieht, kann das schon strafbar sein, früher war es so, dass man nur den nachweis bringen musste, dass das model 18 war zum shoot zeitpunkt.
das reicht nun nicht mehr.
viel spass für alle akt models die 18 sind aber jünger wirken.
alles wieder sehr schwammig.
#3Report
04.11.2008
Das ist doch aber schon seit einigen Jahren aktuell.. ich hab das glaub vor 2 Jahren schon mal gelesen. Oder hab ich was verpasst?
Ich meine zu glauben im zusammenhang mit Geschlechtsbetonte unnatürliche Haltung usw...
Ich meine zu glauben im zusammenhang mit Geschlechtsbetonte unnatürliche Haltung usw...
#4Report
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
04.11.2008
das was du meinst wa glaub ich wenn ein teenie mit seiner teenie freundin sex hat oder von ihr fotos macht, dass er sich strafbar macht.
ist glaub ich das gleiche gesetz
ist glaub ich das gleiche gesetz
#5Report
04.11.2008
Original von TM-PhotoDesign
im paragraf steht was von scheinminderjährigen, ....
Also ich finde den Begriff "Scheinminderjährige" nicht, sorry - aber in Rechtsfragen bitte immer sehr konkret bleiben !
#6Report
[gone] VisualPursuit
04.11.2008
Wer erinnert sich noch an den 8-jährigen der in den USA als Triebtäter in
Handschellen in den Knast kam weil er seiner Schwester beim Pinkeln
geholfen hatte?
Klasse, unsere Regierung macht jeden Schwachsinn nach.
De facto bedeutet das für unsere Jugend dass sie besser keine Fotos
von ihrem Sexleben machen weil sie sonst mit einem Bein im Knast stehen.
DAS traumatisiert dann ganz sicher.
Was die Kinder selbst nicht belastet - unsere Regierung schafft es spielend
sie zu traumatisieren.
Ich bringe morgen eine Petition ein die MbBs und MbLs das Sexleben verbietet
um niemanden zu traumatisieren......
Handschellen in den Knast kam weil er seiner Schwester beim Pinkeln
geholfen hatte?
Klasse, unsere Regierung macht jeden Schwachsinn nach.
De facto bedeutet das für unsere Jugend dass sie besser keine Fotos
von ihrem Sexleben machen weil sie sonst mit einem Bein im Knast stehen.
DAS traumatisiert dann ganz sicher.
Was die Kinder selbst nicht belastet - unsere Regierung schafft es spielend
sie zu traumatisieren.
Ich bringe morgen eine Petition ein die MbBs und MbLs das Sexleben verbietet
um niemanden zu traumatisieren......
#7Report
04.11.2008
Ich greif mal einen Satz heraus:
Einer von uns liegt völlig falsch.
Also für mich gibt es einen gewaltigen Unterschied zwischen AKT und PORNO und das Posieren im Schulmädchenlook ist für mich nur in ganz seltenen Fällen eine sexuelle Handlung.
Original von TM-PhotoDesign
viel spass für alle akt models die 18 sind aber jünger wirken.
alles wieder sehr schwammig.
Einer von uns liegt völlig falsch.
Also für mich gibt es einen gewaltigen Unterschied zwischen AKT und PORNO und das Posieren im Schulmädchenlook ist für mich nur in ganz seltenen Fällen eine sexuelle Handlung.
#8Report
04.11.2008
Da steht was von pornographische Schriften oder sexuelle Handlungen...
Damit sind bestmmt nicht die Abbildungen gemeint, die ein 18jähriges Modell in künstlerischer Akt-Pose zeigen.
Damit sind bestmmt nicht die Abbildungen gemeint, die ein 18jähriges Modell in künstlerischer Akt-Pose zeigen.
#10Report
[gone] Nasty World Media
04.11.2008
Bei dem § 184 c geht es um Jugendpornografie.
Strafbar ist bei Pornos mit Scheinminderjährigen übrigens nicht der Besitz und die Herstellung sondern nur die Verbreitung.
Gruß
Nasty
Strafbar ist bei Pornos mit Scheinminderjährigen übrigens nicht der Besitz und die Herstellung sondern nur die Verbreitung.
Gruß
Nasty
#11Report
[gone] Nasty World Media
04.11.2008
Während es in dem Artikel 1 des § 184 c nur um Pornografie mit echten Jugendlichen geht (Herstellung, Verbreitung und Vertrieb ist strafbar) bezieht sich Artikel 2 auch auf ein wirklichkeitsnahes Geschehen = Scheinminderjährigkeit (nur die Verbreitung ist strafbar).
Gruß
Nasty
Gruß
Nasty
#12Report
04.11.2008
Großer Gott...
:))) Wer soll da noch durchblicken?
Scheinminderjährige, Scheinporno, Scheinhandlungen... *ggg*
Da hätte meine Lieblingsdarstellerin in Deutschland aber arge Probleme, denn sie sieht auch mit 30 noch "minderjährig" aus, wenn man bösartig denken will...
Oje! Scheinheilige Gesetze sag ich...
:))) Wer soll da noch durchblicken?
Scheinminderjährige, Scheinporno, Scheinhandlungen... *ggg*
Da hätte meine Lieblingsdarstellerin in Deutschland aber arge Probleme, denn sie sieht auch mit 30 noch "minderjährig" aus, wenn man bösartig denken will...
Oje! Scheinheilige Gesetze sag ich...
#13Report
[gone] Nasty World Media
04.11.2008
Interessant finde ich auch die Frage nach der Verträglichkeit des neuen Gesetzes mit der Berufsfreiheit. Man stelle sich nur eine erwachsene aber jugendlich wirkende Pornodarstellerin vor die wegen dieses Gesetzes an der Ausübung Ihres Berufes gehindert wird. ;)
Denke aber auch Probleme wird es für die Labels hauptsächlich im Bereich Teeny-Filme geben, wo die Darstellerin extra auf jugendlich gestylt werden.
Gruß
Nasty
Denke aber auch Probleme wird es für die Labels hauptsächlich im Bereich Teeny-Filme geben, wo die Darstellerin extra auf jugendlich gestylt werden.
Gruß
Nasty
#14Report
04.11.2008
Ich wüßte ja mal liebend gerne, wie Du aus wirklichkeitsnah eine Scheinminderjährigkeit ableitest.
Wirklichkeitsnah ist normalerweise, daß keine Penetration durchgeführt wurde, sie aber so dargestellt wird, als ob sie erfolgt ist. Und das hat nun rein gar nichts mit Scheinminderjährigkeit zu tun.
Wirklichkeitsnah ist normalerweise, daß keine Penetration durchgeführt wurde, sie aber so dargestellt wird, als ob sie erfolgt ist. Und das hat nun rein gar nichts mit Scheinminderjährigkeit zu tun.
Original von Nasty World Media
Während es in dem Artikel 1 des § 184 c nur um Pornografie mit echten Jugendlichen geht (Herstellung, Verbreitung und Vertrieb ist strafbar) bezieht sich Artikel 2 auch auf ein wirklichkeitsnahes Geschehen = Scheinminderjährigkeit (nur die Verbreitung ist strafbar).
Gruß
Nasty
#15Report
[gone] Nasty World Media
05.11.2008
@Ad Profundam:
Das dachte ich beim lesen des Gesetzesentwurfs auch als ich dort nach einem Anhaltspunkt für Scheinminderjährigkeit gesucht habe.
Aber die Formulierung "wirklichkeitsnahes Geschehen" bezieht sich leider eindeutig auf Scheinminderjährige und sogar auf entsprechende Mangas, Comivs usw.
Dies geht aus entsprechenden Kommentaren und Begründungen zum Gesetz ganz klar hervor.
Nicht umsonst haben schon vor Wochen erste Labels ihre Teeny-Reihen aus dem Programm genommen.
Gruß
Nasty
Das dachte ich beim lesen des Gesetzesentwurfs auch als ich dort nach einem Anhaltspunkt für Scheinminderjährigkeit gesucht habe.
Aber die Formulierung "wirklichkeitsnahes Geschehen" bezieht sich leider eindeutig auf Scheinminderjährige und sogar auf entsprechende Mangas, Comivs usw.
Dies geht aus entsprechenden Kommentaren und Begründungen zum Gesetz ganz klar hervor.
Nicht umsonst haben schon vor Wochen erste Labels ihre Teeny-Reihen aus dem Programm genommen.
Gruß
Nasty
#16Report
05.11.2008
Feine Doppelmoral - Germany wieder pur.
Mit 16 offiziell heiraten dürfen, aber was dann passiert - pfui.....
Sind dann nicht schon Bilder der Hochzeit verboten ?
Immerhin geht es bei der Eheschließung eindeutig um eine Paarbildung, also Paarung.
So kann selbst reiner Liebe ein schmutziges Tuch übergeworfen werden !
Die Entwicklung und Weiterentwicklung solcher Gesetze führt eindeutig zu Heuchelei.
Warum nur ?
Wollen unsere Politiker einfach nicht so alleine sein ?
Edit: Wie schon angeführt - kommen dann viele Filme nachträglich aif den Index ?
Mit 16 offiziell heiraten dürfen, aber was dann passiert - pfui.....
Sind dann nicht schon Bilder der Hochzeit verboten ?
Immerhin geht es bei der Eheschließung eindeutig um eine Paarbildung, also Paarung.
So kann selbst reiner Liebe ein schmutziges Tuch übergeworfen werden !
Die Entwicklung und Weiterentwicklung solcher Gesetze führt eindeutig zu Heuchelei.
Warum nur ?
Wollen unsere Politiker einfach nicht so alleine sein ?
Edit: Wie schon angeführt - kommen dann viele Filme nachträglich aif den Index ?
#17Report
05.11.2008
Original von Nasty World Media
@Ad Profundam:
Das dachte ich beim lesen des Gesetzesentwurfs auch als ich dort nach einem Anhaltspunkt für Scheinminderjährigkeit gesucht habe.
Aber die Formulierung "wirklichkeitsnahes Geschehen" bezieht sich leider eindeutig auf Scheinminderjährige und sogar auf entsprechende Mangas, Comivs usw.
Dies geht aus entsprechenden Kommentaren und Begründungen zum Gesetz ganz klar hervor.
Nicht umsonst haben schon vor Wochen erste Labels ihre Teeny-Reihen aus dem Programm genommen.
Gruß
Nasty
Dieser § ist eine 1:1 Kopie des Gesetzes gegen Kinderpornographie.
Im europäischen Gesetzesentwurf war von Scheinminderjährigkeit die Rede und auch in den ersten Vorlagen zur Umsetzung auf nationales Recht.
Das ist alles nicht mehr im Gesetz zu finden.
Selbst die BGH-Urteiel zu Kinderpornographie beinhalten das nicht.
Allerdings sollte man einfach mal unterscheiden zwischen AKT und Pornographie.
Hier sind doch die Allerwenigsten in dem Metier tätig.
Also stellt sich die Frage, warum wir uns darüber einen Kopf machen sollten.
Wer Pornographie mit Kindern und Jugendlichen herstellt und verbreitet, oder auch im Besitz hat, der gehört verknackt.
Und ich glaube, da sind wir uns alle einig, oder?
LG
AdPro
#18Report
05.11.2008
Original von Ad Profundam (new gallery/pics)
Wer Pornographie mit Kindern und Jugendlichen herstellt und verbreitet, oder auch im Besitz hat, der gehört verknackt.
Und ich glaube, da sind wir uns alle einig, oder?
LG
AdPro
Ich kann nur für mich sprechen und nicht für alle - daher:
AdPro - in obigem Punkt bin ich mit Dir einig.
EDIT: Für mich ist allerdings auch die meiste Pornografie grundsätzlich abtörnend.
Also auch die von Volljährigen.
#19Report
[gone] Nasty World Media
05.11.2008
@Ad Profundam:
Zitat: "Wer Pornographie mit Kindern und Jugendlichen herstellt und verbreitet, oder auch im Besitz hat, der gehört verknackt."
Da sind wird uns wohl in der Tat alle einig - aber, dass auch Pornos mit über 18-jährige die jünger aussehen verboten werden sollen macht in meinen Augen keinen Sinn.
Gruß
Nasty
Zitat: "Wer Pornographie mit Kindern und Jugendlichen herstellt und verbreitet, oder auch im Besitz hat, der gehört verknackt."
Da sind wird uns wohl in der Tat alle einig - aber, dass auch Pornos mit über 18-jährige die jünger aussehen verboten werden sollen macht in meinen Augen keinen Sinn.
Gruß
Nasty
#20Report
Topic has been closed
Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt am morgigen Mittwoch eine Neufassung des Dreizehnten Abschnitts des Strafgesetzbuches (StGB) in Kraft, der sich mit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung befasst. Wichtigste Neuerung ist dabei die Aufnahme von sogenannten jugendpornographischen Schriften in das Strafgesetzbuch, die ein "tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen" wiedergeben und künftig eigenständig im Rahmen des § 184c StGB normiert werden (PDF-Datei).
Anzeige
Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, "wer pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie [...] zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen".
kompletter artikel
als gummiparagraph ist aber dieser absatz zu sehen
das wird echt dann ein glücksspiel für manch medienunternehmer oder fotografen vor gericht, wenn der richter eine 18j als unter 18 aussehend einstuft...
das ist wohl das ende für die Lolita Look fotos, teen sex seiten, Bravo, alle Manga filme und auch die blaue lagune, american pie und und und.
Echt hammer, wie wird scheinminderjährig defniert? kleine brüste und lolli im mund?
was ist der unterschied zwischen 17j aussehend und 18j aussehende?
der gedanke hinter dem gesetz ist richtig, nur ist das gesetz mal wieder super schlecht formuliert und umgesetzt worden.
das gleiche gummiparagrafen problem hat man schon beim urheberrecht mit gewerblicher nutzung in tauschbörsen
(gewerbliche nutzung wurde nie definiert und jedes gericht sieht das anders, für die einen ist 1 runtergeladenes lied schon gewerblich für andere erst ab 100)