Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugendpornographie" 99

[gone] VisualPursuit
05.11.2008
Tjaaa.... ich hatte meinen ersten Sex mit 14.

Unterstellen wir mal ich hätte in gegenseitigem Einverständnis Bilder
gemacht - ich wäre mit einem Bein im Knast weil ich meine Sexualität
ausgelebt habe.

In diesem Land bestimmen viel zu viele Leute für andere was denen
gut tut. Ich muss also nur einen Richter finden der verkorkst genug
ist sich was schweinisches zu denken und werde für seine Gedankenwelt
verknackt.

Tolle Wurst.

Gucken wir doch mal alle Prozessakten von Vergewaltigern durch und
vergleichen wir die Gesichter unserer Bundestagsabgeordneten mit den
Gesichtern der verurteilten Täter. Ich bin mir sicher man kann Ähnlichkeiten
finden. Am Besten, wir werfen diese Scheinvergewaltiger gleich in den Kerker.
05.11.2008
@nasty
WO steht das?
Ich finde nichts dazu.
Ich bin gespannt, das endlcih mal lesen zu können.
Ich meine nicht die journalistischen Spekulationen.
LG
AdPro


Original von Nasty World Media
Da sind wird uns wohl in der Tat alle einig - aber, dass auch Pornos mit über 18-jährige die jünger aussehen verboten werden sollen macht in meinen Augen keinen Sinn.

Gruß
Nasty
[gone] Nasty World Media
05.11.2008
@VisualPursuit:

Du wärst nicht im Knast.

1. Geht es nicht um erotische Bilder sondern um Pornografie nach § 184.

2. Sind Jugendliche als Täter ausgenommen solange die Aufnahmen einvernehmlich waren.

§ 184 c (4):
".... Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf solche jugendpornographische Schriften, die sie im Alter von unter 18 Jahren mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben."


Gruß
Nasty
[gone] Nasty World Media
05.11.2008
@Ad Profundam:

Finde jetzt im Netz gerade keine "verlässliche" Quelle. Aber mir persönlich reicht auch das Gespräch mit einem Fachanwalt zu dem Thema auf der Venus.

Und wenn eine Firma wie Hustler Europa eine Verfassungsbeschwerde gegen den neuen § 184 einreicht, dann kann man schon davon ausgehen, dass sich das Thema "Scheinjugendliche" nicht erledigt hat.


Gruß
Nasty
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
05.11.2008
scheinjugendliche sollte mal genau definiert werden.
muss dann eine 18k pornodarstellein eine graue perücke tragen?

wann ist jemand 18 und wann jpnger aussehend? kleine brüste?

es ist klar, dass jugendliche geschützt werden sollen, da sind wir uns alle einig.

aber das so ein gummigesetz nun eher dazu ausgelegt wird 18-25j darsteller,, fotografen, medieunternehmen, firmen, online shops usw mit abmahnungen und klagen zu überhäufen , wird wohl eher das resultat sein.
05.11.2008
Original von Nasty World Media
...Aber die Formulierung "wirklichkeitsnahes Geschehen" bezieht sich leider eindeutig auf Scheinminderjährige und sogar auf entsprechende Mangas, Comivs usw.

Dies geht aus entsprechenden Kommentaren und Begründungen zum Gesetz ganz klar hervor.
...


Hierzu mal bitte entsprechende Quellen angeben. Ich würde den Gesetzestext nämlich auch in die o.g. Richtung verstehen und nicht in Richtung "scheinbares Alter" ...
05.11.2008
Zur VENUS kursierte nur die VORLAGE!! Dort stand explizit Scheinminderjährigkeit drin, wie es auch von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde.
Jetzt ist das Gesetz durch und hat den Passus nicht drin, wie es in der Vorlage diskutiert wurde.
Daher wüsste ich liebend gerne mal, wer diese Interpretation auf Grund des aktuellen Gesetzes und NICHT der Vorlage ins Spiel gebracht hat.

LG
AdPro
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
05.11.2008
siehe link seite 1
heise.de

aja 30 zeichen
05.11.2008
DAS ist ein journalistischer und kein kommentierender Zusatz.


Original von TM-PhotoDesign
siehe link seite 1
heise.de

aja 30 zeichen
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
05.11.2008
ich vertraue der journalistischen arbeit von heise.de

warten wir mal ab, wenn sich die jura blogs mit diesem gesetz auseinandersetzen.

schön wäre es natürlich, wenn diese scheinminderj wirklich gestrichen worden wäre.
nichts schlimmeres als rechtsunsicherheit.
[gone] Nasty World Media
05.11.2008
@Ad Profundam (new gallery/pics):

Zitat: "Zur VENUS kursierte nur die VORLAGE!! Dort stand explizit Scheinminderjährigkeit drin, wie es auch von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde."

Weiss nicht was Du für eine Vorlage auf der Venus gesehen hast?

Aber der jetztige Gesetzestext ist in dieser Form schon seid mindestens dem 2. Juli 2008 bekannt - hab noch entsprechende Unterlagen hier und den Text so auch bei surfen schon im Juli 2008 im Netz gefunden.


Und wenn Fachanwälte der Meinung sind das der Terminus "wirklichkeitsnahes Geschehen" auch Scheinminderjährige erfasst, dann wird wohl etwas daran sein - auch, wenn andere und ich selbst es anders interpretiert hätten. ;)


Gruß
Nasty
05.11.2008
letztlich zählt was im Gesetz steht ... ABER vor allem ist entscheidend, wie es der jeweilige Richter sieht. Alles andere ist Kaffeesatzlesen.

Ansonsten bleibe ich dabei, dass ich in Rechtsfragen keinem Journalisten traue. Die vertreten auch immer nur eine Meinung ...
Schlimm ist es allerdings, dass Gesetze seit langer Zeit nicht mehr eindeutig verfasst werden und so auch der bravste Bürger immer in der Gefahr lebt, sie zu brechen. Aber davon leben halt Scharen von Anwälten sehr einträglich. Die Rechtslobby wird sich also hüten, an diesem Zustand etwas zu ändern.
Ach Männer, last einfach die Finger weg von kleinen Mädels und ihr habt auch keine Probleme. ;-)

Ich sehe im Gesetz wirklich kein Problem, denn bis ein Bild nach Porno aussieht, muß man wirklich eine durchgedrehte Phantasie haben. Wenn ich mir so manche Bilder in der MK ansehe, so bekommen nur die "Tittenknipser" Probleme. Wer bisher anspruchsvolle Fotos gemacht hat, wird weiterhin so weiter arbeiten können.
[gone] Nasty World Media
05.11.2008
@Alice vom See:

Praktische Auswirkungen dürfte es in der Tat in der MK zwar eher selten geben.

Aber Du vergisst, dass es neben Tittenknipser und anspruchsvollen Fotografen noch den einen oder anderen Adult-Produzenten in der MK gibt, der durch dieses Gesetz immer in der Gefahr schwebt sich strafbar zu machen.

Denn auch wenn in der Praxis sich das Augenmerk der Staatsanwälte mit Sicherheit vornehmlich auf Teeny-Filme richten wird, kann es theoretisch jeden erwischen der mit Models unter 30 dreht.


Gruß
Nasty
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
05.11.2008
nicht nur produzenten, auch online shops und andere plattformen, die nun bei einer doofen auslegeung eine abmahnung bekommen können.
schliesse mich da Micaschi an:
"Schlimm ist es allerdings, dass Gesetze seit langer Zeit nicht mehr eindeutig verfasst werden und so auch der bravste Bürger immer in der Gefahr lebt, sie zu brechen. Aber davon leben halt Scharen von Anwälten sehr einträglich. Die Rechtslobby wird sich also hüten, an diesem Zustand etwas zu ändern."
06.11.2008
...und in diesem Zusammenhang ist es nicht verwunderlich, dass nicht nur mir immer häufiger passieren wird, dass Polizei zur Überprüfung meiner persönlichen Daten erscheint, weil ich ein Outdoorshooting mit einem scheinbar jungen (völlig bekleideten) Mädchen mache und "beherzte, engagierte, mündige Bürger" dem Einhalt gebieten möchten.

Zwar stellt sich immer sehr schnell hinaus, dass es keinerlei rechtliche Handhabe dagegen gibt, aber trotzdem stört das immer recht arg und das Mädchen wird immer den bitteren Beigeschmack im Hinterkopf behalten, dass es etwas getan hat, was zwar kein "richtiges" Verbechen, aber doch zumindest unseriös und verwerflich ist.

...zum Kotzen. Sorry....

Als ob die Bilder, die sich eben genau diese "beherzten, engagierten, mündigen Bürger" wahrscheinlich zu hause aus dem Netz saugen vor Ihren Augen in deutschland mit Fashion Models gemacht werden.

Grrrrrrrrrrrrrrr.

Vorsicht und Aufpassen ist gut. Idiotische Hysterie ist Freiheitsberaubung und trägt zur Traumatisierung von Menschen (vor allem auch von Jugendlichen bei)
[gone] Nasty World Media
06.11.2008
@Ad Profundam & Micaschi:

Was der Passus "ein wirklichkeitsnahes Geschehen" bedeutet sieht man doch bei Kinderpornografie.


Zitat: "Pornografischen Schriften sind dabei Darstellungen in Bild, Ton (Musik) und Schrift gleichgesetzt, unabhängig davon, ob sie ein tatsächliches oder nur ein wirklichkeitsnahes Geschehen (sogenannte virtuelle Kinderpornografie) wiedergeben"

@Quelle: http://www.kidsschutz.de/index.php?option=com_content&task=view&id=33&Itemid=36


Gruß
Nasty
06.11.2008
Was mir gerade noch am Rande einfiel dazu:
Es ist also rechtlich völlig ok, wenn Spielehersteller Killerspiele herstellen und weltweit vertreiben, worin dann fiktive Lebewesen, aber auch Menschen (volljährige aber auch Kinder) massenweise getötet und in die Luft gesprengt werden. (Ist ja sogar bei Herr der Ringe so.)

Sobald aber ein Programmierer in einer Hintergrundszene zeigt, wie ein Junge seiner Freundin einen Kuss gibt oder sogar sanft streichelt, müsste das Spiel nicht nur indiziert werden, sondern der Programmierer würde mit mindestens 3 Monaten Haft rechnen müssen.

Konkret und krass: In einem Zeichentrickfilm einem 13 jährigen Mädchen den Kopf abschneiden ist ok, aber der jungen Ehefrau (17J.) vom eigenen Mann sanft die Brust streicheln ist Porbno und wird bestraft.

Wie krank sollen wir gemacht werden ?

Soll der Gesetzgeber dann konsequenterweise gleich die Parola ausgeben:
Make war, not love !
(?)

Durch Nikotin von Zigarettenrauch erkrankende Menschen verhindern wir doch auch nicht durch die Vernichtung aller Papiervorräte, oder sollten wir das tun ?
06.11.2008
naja ich denke das sind keine kritiken der fotografie an sich,sondern es gibt immer wieder perv.... schweine die dann appetit bekommen auf kleine mädels.

man sieht es doch in thai....da ist sowas sehr gefragt ..sex mit schulkindern..usw.

rechte zum schutz müssen schon sein, gerade bei jugentlichen unter 18 jahre.



aber die dunkel ziffer ist sowieso noch zu hoch ...
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
06.11.2008
da sind wir uns alle einig
nur hat es der gesetzgeber wieder mal versäumt eindeutige gesetze zu verfassen.
so ist mal wieder mach unternehmer und proiduzent nah an einer abmahnung durch anwälte.

anstatt rechtssicherheit schafft man eher unsicherheit

siehe auch impressumspflicht, hackerparagraph, urhebergesetz, usw.

die letzten jahre wurden sehr viele gesetze durch das bundesverfassungsgericht gekippt, weil sie zu schwammig und undeutlich formuliert waren.

nutzniesser waren fast immer die abmahnanwälte

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