Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugendpornographie" 99

06.11.2008
Original von S. Eckhardt
[quote]Original von TM-PhotoDesign
menschen unter 18 pornografisch zu fotografieren war schon immer verboten.
das gesetz ist eine erweiterung.


Nicht das ich dergleichen vorhätte, dennoch muss ich dazu anmerken, dass ein gut bekannter Rechtsanwalt in einem andern Forum einem minderjährigen Mädchen die Auskunft gegeben hat, dass ihr ab 14 mit dem Einverständnis der Eltern alle (!) Aufnahmebereiche offen stehen würden.[/quote]
hat er auch dazu Auskunft erteilt, was den Eltern bevorsteht, wenn sie ihr ausdrückliches Einverständnis für pornografische Aufnahmen geben? LOL
Wobei so ganz Unrecht hat der Anwalt auch nicht - aber was für die minderjährige Darstellerin straffrei bleiben kann, muss das nicht auch für die anderen Beteiligten inkl. Fotograf ;o) Auch das ist Recht!
[gone] Nasty World Media
07.11.2008
@Micaschi:

Zitat: "Bei aller Abhängigkeit vom jeweiligen Richter zählen nur Gesetze und Gerichtsentscheidungen. Alles andere ist gut gemeint aber sehr unverbindlich!"

Gesetze müssen aber in den meisten Fällen ausgelegt werden und man muss wissen, wie bestimmte Begriffe wie "realitätsnahes Geschehen" rechtlich von der Mehrheit der Rechtsexperten gedeutet werden.


Einfach blind zu sagen der Begriff "Scheinminderjährige" kommt in dem Gesetz ja so nicht vor und es kommt eh auf die Entscheidung des jeweiligen Richters an ist mehr als gefährlich.

Es gibt zwar im Augenblick noch keine Entscheidungen bezüglich Jugendpornografie und noch weiss keiner ob Fälle von Scheinjugendlichen überhaupt richtig verfolgt werden oder ob der Großteil der Richter Scheinjugendliche unter dem Begriff "realitätsnahes Geschehen" sieht.


Aber wenn man sich die Auslegung des Begriff "realitätsnahes Geschehen" im Kinderpornobereich anschaut und überdies Fachanwälte die große Gefahr sehen, dass es auch Filme mit Scheinminderjährige treffen wird, dann sollte man die Sache schon ernst nehmen.



Gruß
Nasty
07.11.2008
Original von Nasty World Media
...
Gesetze müssen aber in den meisten Fällen ausgelegt werden und man muss wissen, wie bestimmte Begriffe wie "realitätsnahes Geschehen" rechtlich von der Mehrheit der Rechtsexperten gedeutet werden.
...


das problem ist, dass sich zu neuen gesetzen immer erst eine "gefestigte", später "ständige rechtsprechung" bilden muss. gekniffen ist derjenige, der von einem ahnungslosen richter nach einem nigelnagelneuen gesetz verurteilt wird, aber nicht das geld für den gang durch die instanzen hat...
07.11.2008
Original von TM-PhotoDesign
menschen unter 18 pornografisch zu fotografieren war schon immer verboten..

Nein. Eigentlich nicht.

Bisher generell verboten war nur "Kinderpornographie", oder genauer "pornographische Darstellungen, die den Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand haben".

Mit einer 17jährigen hätten man ohne weiteres einen "Softporno" machen können, die "Pornographie-Paragraphen" des StGB hätten dazu nichts hergegeben, denn "Kind" endet mit 14.

Ein "Porno mit 17jähriger" wäre sicherlich auf dem Index der BPS gelandet, wegen "Jugendgefährdung", aber das macht ihn ja nicht verboten oder strafbar, sondern bewirkt nur Vertriebs- und Werbebeschränkungen.

Gegen die Herstellung von "Porno mit 17jährigen" hätte man allerhöchstens noch mit Jugendschutzgesetz vorgehen können, weil man Minderjährige nicht für Tätigkeiten beschäftigen darf, die ihre "sittliche Entwicklung" gefährden könnten...

Ich habe auch überhaupt kein Problem damit, wenn der Gesetzgeber sagt: "Es ist generell verboten und strafbar, pornographische Darstellungen herzustellen, zu verbreiten usw., die Minderjährige zeigen. Punkt."

Dann dokumentiert man als Fotograf, Künstler, Produzent sauber, daß die Darsteller schon volljährig waren, und alles ist in Ordnung, keine Probleme.

Wenn es aber plötzlich strafbar wird, pornographische Darstellungen herzustellen und zu verbreiten (das Herstellen ist nämlich auch schon strafbar!), wenn ein volljähriger Darsteller hinterher von einem Staatsanwalt bzw. Richter für minderjährig aussehend gehalten wird...

Dann wird die Sache absurd, und die Rechtssicherheit ist vorbei.

Woher soll ich denn bitteschön wissen, ob drei Jahre nach Anfertigung eines Fotos eine Amtsrichterin in Hintertupfingen kommt und sagt "Also ich finde, diese Darstellerin sieht aber so aus, als könnte sie auch erst 17 sein..."

Wie bitte will man denn irgendwie sinnvoll definieren, ob jemand "volljährig" oder "minderjährig" aussieht????

Und wenn ich einen Roman schreibe, in dem eine 16jährige mit einem 17jährigen Sex hat, und ein Richter sagt "Der Roman ist aber pornographisch", dann sitze ich plötzlich im Knast. Weil auch das ja eine "wirklichkeitsnahe Beschreibung" von Jugendlichen ist, und wenn die Art der Beschreibung als "pornographisch" eingestuft wird, dann ist das strafbar...

Die rechtliche Definition von "pornographisch" ist sowieso schon Gummi allererster Güte...

Aber wenn jetzt noch eine völlig unklare Definition von "sieht aus wie minderjährig" dazu kommt, dann wird es völlig unhandhabbar.

Der neue §184c StGB wird übrigens auch "Bravo" & Co in böse Schwierigkeiten bringen, denn deren Darstellungen wurden ja auch teilweise schon als "pornographisch" eingestuft... Und in "Bravo" und Co kommen nun mal jede Menge Minderjährige vor. Ist die Zielgruppe...

Schauen wir mal, was die anscheinend ja bereits eingereichte Verfassungsbeschwerde von "Hustler Deutschland" bringt. Ich wäre nicht wirklich überrascht, wenn sich das Bundesverfassungsgericht gar nicht weiter mit dem "Porno-Aspekt" dabei befasst, sondern den Passus mit dem "Anschein" wegen "Unbestimmtheit" kippt.
07.11.2008
Original von TM-PhotoDesign
scheinjugendliche sollte mal genau definiert werden.
wann ist jemand 18 und wann jpnger aussehend? kleine brüste?


...und was ist dann eigentlich mit all den Mädels, die dank Vollrasur ("Brathähnchenlook") so tun, als stünden sie erst noch vor dem Ausbruch der Pupertät? :-)

Sind ab jetzt Aktfotos mit intimrasierten Models rechtlich bedenklich?

MfG,VD
07.11.2008
Original von Micaschi
[quote]Original von S. Eckhardt
[quote]Original von TM-PhotoDesign
menschen unter 18 pornografisch zu fotografieren war schon immer verboten.
das gesetz ist eine erweiterung.


Nicht das ich dergleichen vorhätte, dennoch muss ich dazu anmerken, dass ein gut bekannter Rechtsanwalt in einem andern Forum einem minderjährigen Mädchen die Auskunft gegeben hat, dass ihr ab 14 mit dem Einverständnis der Eltern alle (!) Aufnahmebereiche offen stehen würden.[/quote]
hat er auch dazu Auskunft erteilt, was den Eltern bevorsteht, wenn sie ihr ausdrückliches Einverständnis für pornografische Aufnahmen geben? LOL
Wobei so ganz Unrecht hat der Anwalt auch nicht - aber was für die minderjährige Darstellerin straffrei bleiben kann, muss das nicht auch für die anderen Beteiligten inkl. Fotograf ;o) Auch das ist Recht![/quote]

Das hat er tatsächlich nicht, jedoch handelt es sich wohl um einen gewissenhaften Anwalt, der u.a. auch in der Model-Kartei für den Jugendschutz zuständig ist. Daher hätte er wohl darüber geschrieben, wenn es notwendig gewesen wäre.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass das Einverständnis der Eltern gar nicht notwendig war, wenn die Bilder beispielsweise ausschließlich für das Modell bestimmt waren, d.h. der Fotograf beauftragt wurde.
Da das aber nun wohl verboten ist (wenn die entsprechendne Beiträge so stimmen), braucht man darüber wohl nicht länger diskutieren.

Ich entnehme aber der Formulierung, dass Pornografie mit Minderjährigen (nun) verboten ist, ganz eindeutig, dass AKT erlaubt ist. Und ich verstehe gar nicht, warum in der MK so viele herumlaufen, die Akt und Pornografie gleichsetzen.
07.11.2008
Original von Nasty World Media
@Micaschi:

...
Aber wenn man sich die Auslegung des Begriff "realitätsnahes Geschehen" im Kinderpornobereich anschaut und überdies Fachanwälte die große Gefahr sehen, dass es auch Filme mit Scheinminderjährige treffen wird, dann sollte man die Sache schon ernst nehmen.

da kannst Du aber Gift drauf nehmen, dass ich das sehr ernst nehme ... ich bin mir aber auch bewusst, dass ich im Zweifelsfall vor Gericht immer von sehr individueller Rechtsauslegung abhängig bin. Nicht alles was Recht ist, wird auch als recht empfunden ;o)

Und um mal aufs Thema zurückzukommen - ich bin nie ein Freund davon gewesen, Minderjährige vor die Kamera zu stellen. Nicht weil ich keine keine jungen Mädels sehen mag - aber der Preis ist mir schon immer zu heiß gewesen LOL
07.11.2008
Original von S. Eckhardt
... Und ich verstehe gar nicht, warum in der MK so viele herumlaufen, die Akt und Pornografie gleichsetzen.


wenn selbst Rechtsgelehrte den Unterschied nicht eindeutig definieren wollen/können/dürfen ... wie soll das denn erst Kleinfritzchen. Verfolge mal nur die Diskussion in der Presse zur aktuellen Ausstellung im Düsseldorfer Kunstpalast ... dann weißt Du, was ich meine.
Original von TM-PhotoDesign
menschen unter 18 pornografisch zu fotografieren war schon immer verboten.
das gesetz ist eine erweiterung.


sogar noch viel weniger war bislang erlaubt.

unter 18 "unnatürlich geschlechtsbezogene aufnahmen" zu machen,
gilt schon lange als strafbewehrt.

aber die debatte hatten wir schon drei mal durch, als die meisten models
hier ihren geburtstag noch beim topfschlagen im garten gefeiert haben.
[gone] Nasty World Media
07.11.2008
@verleihnix:

Mist - ich wusste gar nicht, dass die meisten Models hier in der MK unter 10 Jahren alt sind.


Gruß
Nasty
am wert der wortbeiträge gemessen,
gehen offenbar heute noch 17-jährige topfschlagen.
[gone] Nasty World Media
07.11.2008
Bei Fotos die Jugendliche in einer unnatürlich geschlechtsbetonten Haltung zeigen handelt es sich nicht um eine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit.

Siehe Frage eines Fotografen in einem Rechtsforum:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=45661&ccheck=1


Wobei mir der Typ Freude macht - Zitat:
"Mit einem OK eines Erziehungsberechtigten lichte ich das Model zuerst freizügig Akt ab. Dieses zum auflockern. Die Fotos werden danach sofort dem Model zur Vernichtung übergeben das diese nicht weiter existieren."

Freizügiger Akt? Zum auflockern? Fotos werden sofort vernichtet?
Wers glaubt.


Gruß
Nasty
frag-einen-anwalt ist in der regel so rechtssicher,
als würde der angeklagte der richterin das urteil ins büchlein diktieren.

hör auf, mich mit deinem pillepalle-googlehalbwissen zu nerven.

danke.
07.11.2008
Original von Nasty World Media
...

Wobei mir der Typ Freude macht - Zitat:
"Mit einem OK eines Erziehungsberechtigten lichte ich das Model zuerst freizügig Akt ab. Dieses zum auflockern. Die Fotos werden danach sofort dem Model zur Vernichtung übergeben das diese nicht weiter existieren."


das muss ich mir merken, aufbocken zum Auflockern. Muss ich mal probieren. Gleich mal einen Job ausschreiben geh ... LOL
07.11.2008
Original von Nasty World Media
Bei Fotos die Jugendliche in einer unnatürlich geschlechtsbetonten Haltung zeigen handelt es sich nicht um eine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit.
...


stimmt, mit geldbuße bis zu einer höhe von 500.000 euro bewehrt. mach da mal bei deinem üblichen tagessatz eine ersatzfreiheitsstrafe draus ^^
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
07.11.2008
abgesehen davon kann jeder die bilder wiederherstellen mit diversen daten rettungs programmen.
gelöscht heisst nicht weg.
der lässt bestimmt später ein tool drüber laufen.

und wegen erziehungsberechtigtem:
ich dachte man braucht immer das okay von beiden?
[gone] Nasty World Media
07.11.2008
@verleihnix:

Nun dann nenn mir mal den Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch wo das mit der unnatürlich geschlechtsbetonten Haltung vorkommt.

Eine Straftat begeht man nämlich nur, wenn man gegen einen Paragrafen des Strafgesetzbuchs verstösst und nicht gegen eine Verordnung.


Gruß
Nasty
07.11.2008
Original von Micaschi
[quote]Original von S. Eckhardt
... Und ich verstehe gar nicht, warum in der MK so viele herumlaufen, die Akt und Pornografie gleichsetzen.


wenn selbst Rechtsgelehrte den Unterschied nicht eindeutig definieren wollen/können/dürfen ... wie soll das denn erst Kleinfritzchen. Verfolge mal nur die Diskussion in der Presse zur aktuellen Ausstellung im Düsseldorfer Kunstpalast ... dann weißt Du, was ich meine.[/quote]

Aber trotzdem gibt es massenweise Aktfotos von denen man ausreichend eindeutig behaupten kann, dass es sich nicht um Pornografie handelt. Ich hab mich mal wieder für Dich nicht präzise ausgedrückt - also nochmal :-)

Mir geht es um die Leute, die GRUNDSÄTZLICH Akt und Pornografie gleichsetzen, d.h. fast jedes Aktfoto für pornografisch halten. Dass es einen fließenden Übergang gibt und dass sehr viele pornografische Darstellungen gleichzeitig auch Akt beinhalten, wird von mir nicht bestritten.
Original von Nasty World Media
@verleihnix:

Nun dann nenn mir mal den Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch wo das mit der unnatürlich geschlechtsbetonten Haltung vorkommt.

Eine Straftat begeht man nämlich nur, wenn man gegen einen Paragrafen des Strafgesetzbuchs verstösst und nicht gegen eine Verordnung.


Gruß
Nasty


gut.

mir ist es egal, ob du im zuge deiner vorlieben wegen einer straftat einsitzen willst.
oder wegen einer ordnungswidrigkeit.

die übrigens bei vorsatz mit bis zu 500.000 EUR geahndet wird. ;)
[gone] Nasty World Media
07.11.2008
@verleihnix:

Da ich keine Vorliebe im Bezug auf das Nackt-Fotografieren von Minderjährigen habe besteht in der Beziehung keine Gefahr.

Also bitte keine Unterstellung von wegen Vorlieben.


Gruß
Nasty

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