Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugendpornographie" 99

07.11.2008
Original von VD Foto+Design
[quote]Original von TM-PhotoDesign
scheinjugendliche sollte mal genau definiert werden.
wann ist jemand 18 und wann jpnger aussehend? kleine brüste?


...und was ist dann eigentlich mit all den Mädels, die dank Vollrasur ("Brathähnchenlook") so tun, als stünden sie erst noch vor dem Ausbruch der Pupertät? :-)

Sind ab jetzt Aktfotos mit intimrasierten Models rechtlich bedenklich?[/quote]
Rein logisch müsste es genau umgekehrt sein... [IMG]


Volljährige junge Damen sind intimrasiert (und Herren manchmal auch), während Minderjährige, also 14-17jährige, sich ja gerade dadurch auszeichnen, daß ihnen die Intimbehaarung gerade erst gewachsen ist. Wodurch sie sich dann also "nach unten" von den Kindern unterscheiden, und "nach oben" von den Erwachsenen...

Ob allerdings Staatsanwälte, Richter oder Jugendschützer intellektuell in der Lage sein würden, dieser meiner messerscharfen Argumentation zu folgen, möchte ich nicht prognostizieren.
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07.11.2008
Original von verleihnix
[quote]Original von TM-PhotoDesign
menschen unter 18 pornografisch zu fotografieren war schon immer verboten.
das gesetz ist eine erweiterung.


sogar noch viel weniger war bislang erlaubt.

unter 18 "unnatürlich geschlechtsbezogene aufnahmen" zu machen,
gilt schon lange als strafbewehrt.[/quote]
Durch welches Gesetz?
07.11.2008
Da bislang nur so aus der Luft gegriffene Beispiele aufgezählt wurden wie eine die 18 ist und wie 12 ausschaut möchte ich hier mal ein Real-Beispiel präsentieren! Vielleicht geht dann auch dem Dümmsten ein Licht auf was da für eine Lawine daher gerollt kommt!!!!!

Ich habe als Model eine 23jährige Studentin und die schaut aus wie unter 18. Das ist für Sie nun schön oder auch nicht schön, aber egal. Fotografieren ließ Sie sich maximal oben ohne, meisten hatte sie die Klamotten sogar ganz an!
Ich wurde nun von der Straqfverfolgungsbehörde aufgefordert von ihr keine Bilder mehr zu veröffentlichen, sowie eine Strafe zu zahlen. Begründung war diese sogenannte Scheinminderjährigkeit. Angeprangert wurde sogar das Sie breitbeinig zur Kamera saß - angezogen wohlgemerkt! Die Staatsanwaltschaft war der Meinung das wenn Sie so jung ausschaut, dieselbe Strafe anzuwenden sei, die bis jetzt bei Minderjährigen für die sogenannte "unnatürliche geschlechtsbetonte Haltung" galt. Mein Hinweis beim Amtsgericht, das ich generell darauf Hinweise das die Dame 18 ist wurde so gekontert, das es ja allgemein bekannt ist das die Angabe "über 18" in den meisten Fällen ein Fake ist und deshalb bedeutungslos sei. Selbst ein Model von mir die schon 28 ! Jahre alt war wurde angegriffen. In Zukunft am besten nur noch über 40jährige fotografieren meinte mein Anwalt.
Es ist aber in diesem Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, das ich zwischenzeitlich auch vor der obersten Verwaltungsgericht verloren habe. Jetzt geht es gerade nach Karlsruhe! Eventuell weiter an der europäischen Gerichtshof.
Klar sein sollte den vielen Fotografen das dies in Zukunft nun eine Straftat sein wird und das die Entscheidungen irgendwelche Richter treffen die wohl nach Tages oder Volkslaune entscheiden. Das da nicht schon längst ein Protest aus den Medien erfolgt ist!?
Jetzt, aber wirklich erst jetzt, ist die Pornoindustrie aufgeschreckt auf und hat Verfassungsbeschwerde eingereicht. Bin mal gespannt wieviel hunderte von Fotografen die nächsten Jahre vor einem Richter stehen werden und man muß den vielen Intenetmedien die schon vor Jahren Deutschland fluchtartig verlassen haben nicht generell was böses nachsagen, denn was hier abgeht ist unvorstellbar und haarsträubend. Die meisten haben die Auswirkungen nur noch nicht begriffen!
Ich schätze da werden auch noch viele Models arbeitslos!
07.11.2008
Original von Nasty World Media
Bei Fotos die Jugendliche in einer unnatürlich geschlechtsbetonten Haltung zeigen handelt es sich nicht um eine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit.

Das kommt mal wieder davon, wenn Leute weder Gesetze noch Kommentare dazu richtig lesen bzw. verstehen können...

Der Anwalt in dem verlinkten Beitrag bezieht sich auf den "Jugendmedienschutz-Staatsvertrag".

Dort steht das in der Tat so drin.

Aber...

Wofür gilt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag? Richtig: für elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien.

Also: für's Fernsehen, für's Radio, und für's Internet.

Wer dort Darstellungen von Jugendlichen in einer "unnatürlich geschlechtsbetonten Haltung" zeigt, kollidiert mit dem elektronischen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und könnte mit von der zuständigen Landesmedienanstalt* mit einem Bußgeld belegt werden.

Nicht dagegen gilt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag für die Herstellung von Fotos oder Filmen usw., und auch nicht für die Veröffentlichung in Print-Medien.

Und auch nicht für die Veröffentlichung auf Internet-Seiten, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben - die Landesmedienanstalten sind nämlich nur für die elektronischen Medien zuständig, die ihren Sitz in dem jeweiligen Bundesland haben. (Bzw. bei privaten Fernsehsendern ist für jeden bundesweit ausgestrahlten Sender eine LMA zuständig, nämlich die, die die Lizenz erteilt hat.)

Weil: da haben die Landesmedienanstalten nix, aber auch gooor nix zu sagen...
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Es ist schon hilfreich, sich gelegentlich mal daran zu erinnern, daß außerhalb des Internets auch noch eine Welt existiert...

Was die Herstellung solcher Darstellungen betrifft, ist mithin der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag völlig irrelevant.

_________________________________
* Ich war schon immer davon überzeugt, daß es nicht zufällig "Rundfunkanstalt", "öffentlich-rechtliche Anstalt" oder "Landesmedienanstalt" heißt...

Darin steckt vielmehr eine verborgene Botschaft, die uns etwas über den Geisteszustand und die Mentalität der Beteiligten signalisieren will...
07.11.2008
Original von fashioncats
Ich wurde nun von der Straqfverfolgungsbehörde aufgefordert von ihr keine Bilder mehr zu veröffentlichen, sowie eine Strafe zu zahlen. Begründung war diese sogenannte Scheinminderjährigkeit.

Sei mir nicht böse, wenn ich Dir das nicht glaube...;-))))))))

Erstens gilt der neue §184c StGB mal gerade seit dem 5.November, also seit zwei (2!) Tagen...

So schnell ist bei dieser Materie keine deutsche Staatsanwaltschaft.

Zweitens wird Dich eine Strafverfolgungsbehörde, also eine Staatsanwaltschaft, niemals auffordern, keine Bilder mehr zu veröffentlichen.

Die Staatsanwaltschaft wird, wenn sie der Ansicht ist, da würde gegen ein Gesetz verstoßen, ein Ermittlungsverfahren einleiten. Dich dann zur Vernehmung vorladen, eventuell auch eine Hausdurchsuchung vornehmen, vielleicht Beweismittel beschlagnahmen...

Angeprangert wurde sogar das Sie breitbeinig zur Kamera saß - angezogen wohlgemerkt! Die Staatsanwaltschaft war der Meinung das wenn Sie so jung ausschaut, dieselbe Strafe anzuwenden sei, die bis jetzt bei Minderjährigen für die sogenannte "unnatürliche geschlechtsbetonte Haltung" galt.

Was denn jetzt?????

Die "Scheinjugendlichkeit" des nagelneuen §184c StGB - der übrigens nicht rückwirkend gilt, sondern erst für Taten, die nach dem 5.11. begangen werden?

Oder die "unnatürlich geschlechtsbezogene Haltung" des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages?

Es ist aber in diesem Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, das ich zwischenzeitlich auch vor der obersten Verwaltungsgericht verloren habe.

Du hast es in der kurzen Zeit bis zum Bundesverwaltungsgericht geschafft????

Wow!!!

Sowas dauert normalerweise drei bis vier Jahre...[IMG]



Ist es eigentlich sehr zynisch, wenn ich laut darüber nachdenke, ob nicht vielleicht ein Gesetz gegen "Scheinvolljährigkeit" dringender nötig wäre als eines gegen "scheinminderjährige Pornomodels"...?

[Edit: "Scheinselbständigkeit" durch "Scheinjugendlichkeit" ersetzt...]
Original von TomRohwer
[quote]Original von verleihnix
[quote]Original von TM-PhotoDesign
menschen unter 18 pornografisch zu fotografieren war schon immer verboten.
das gesetz ist eine erweiterung.


sogar noch viel weniger war bislang erlaubt.

unter 18 "unnatürlich geschlechtsbezogene aufnahmen" zu machen,
gilt schon lange als strafbewehrt.[/quote]
Durch welches Gesetz?[/quote]

weniger durch ein gesetz, als vielmehr durch ein urteil.
siehe oben.
07.11.2008
Original von Nasty World Media


Eine Straftat begeht man nämlich nur, wenn man gegen einen Paragrafen des Strafgesetzbuchs verstösst und nicht gegen eine Verordnung.


leider so nicht zutreffend. Es gibt auch außerhalb des Strafgesetzbuches unzählige Strafparagraphen in diversen anderen Gesetzen ! Alles was mit Geldstrafe (nicht Geldbuße!) oder Freiheitsstrafe bedroht ist, ist ein Straftatbestand.
08.11.2008
@Tom in Richtung Fashioncats wollte ich auch Zweifel anmelden schon weil Strafverfolgung und Ordnungswidrigkeitsverfahren munter durcheinander würfeln. Aber der lebt ja lt. seiner SC in Augsburg und das ist Bayern. Da bin ich mir nicht mehr so sicher, ob da deutsches Recht zur Anwendung kommt also verkneife ich mir das lieber LOL

Aber wenn es denn existiert und das muss es ja, wenn es vor dem Verwaltungsgericht war, würde mich da das Aktenzeichen interessieren. Das würde ich mir gern selbst anschauen. Und das ist jetzt ehrlich gemeint - gern auch per PM.
08.11.2008
Da ist das traurige in diesem Forum und deshalb schreibe ich so selten: Dinge werden verdreht und dann ins lächerliche (lohl) gezogen!
Ich habe ja nicht behauptet das ich nach diesem neuen Gesetz gerade einer Straftat bezichtigt werde, sondern bei mir geht es momentan "noch" um eine Ordnungswidrigkeit. Das heißt das den Behörden das Thema schon seit Jahren ein Dorn im Auge war und das ganze seit 1. Novemver nun gesetzlich verschärft wurde und einen offiziellen Rahmen bekam! Was nicht heißt das der Ärger unbedingt exakt zum 1. Novemver los gehen mußte. Den Ärger haben einige schon seit vielen Monaten.
Nachdem ich bei Dir ungläubiges Staunen und Zweifel feststelle, gibt es dazu eine ganz einfache Lösung. Einen der bekanntesten Medienanwälte für Fotografen und Modesl ist der Rechtsanwalt Dr. Kötz. Google - Kötz! Dr. Kötz ist mein Anwalt und Dr. Kötz kann hinreichend Auskunft geben- auch über die Zukunft, denn die ist schwarz!
Schönes Wochenende
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
08.11.2008
"sondern bei mir geht es momentan "noch" um eine Ordnungswidrigkeit"


so hatte ich das auich verstanden.
08.11.2008
Sorry @fashioncats, aber Du wirfst hier soviel durcheinander, dass ein Lächeln schon gestattet sein sollte ... Du schreibst von Strafverfolgungsbehörden, die sich auffordern zukünftige Veröffentlichungen zu unterlassen. Strafverfolgungsbehörden arbeiten erstens nur, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt und zweitens nur und ausschließlich, wenn strafbare Handlungen bereits stattgefunden zumindest aber begonnen haben.
Selbst Verwaltungsbehörden werden in einem Ordnungswidrigkeitenfall immer nur aktiv, wenn die Handlung bereits stattgefunden hat.
Unterlassungserklärungen wie Du sie hier geschildert hast, sind eine völlig andere Spielwiese. Nicht minder fehl am Platz ist der Staatsanwalt in einem Verwaltungsrechtssachverhalt. Alles andere wäre mir sehr neu und deshalb um so interessanter. Ich kann mich ja auch irren oder dazulernen.

Aber es geht in diesem Thread um Rechtsfragen und da ist Korrektheit in allen Begriffen unabdingbar.

Der Verweis auf Deinen Rechtsanwalt ist sehr freundlich, nur würde der mächtig Ärger bekommen, wenn der mir Auskunft über Deinen Vorgang gewährt. Wenn das Verfahren jedoch bei einem Gericht bereits verhandelt wurde, dann gibt es ein Aktenzeichen, nach dem (in den meisten Fällen) gesucht werden kann. Gerichtliche Verfahren sind i.a.R. in Deutschland öffentlich und so werden auch die Urteile veröffentlicht (teilweise anonymisiert aber vom Sachverhalt nachvollziehbar). Insofern könntest Du also hier sogar zur Versachlichung der Diskussion beitragen.
08.11.2008
Diesen interessanten Artikel sollten wir uns alle mal durchlesen!

Er zeigt nämlich genau das auf, was die definitive Problematik sein wird.


LG hendrik
08.11.2008
Burgas für alle ? Sind wir wirklich schon so weit ...

Da merke ich mal wieder den Vorteil des Alters - es erspart mir hoffentlich, dass ich das noch erleben muss ;o(



Bei der Gelegenheit: Wisst Ihr eigentlich, wer diese Lebensfremden wählt, die diese Gesetze verabschieden?
[gone] Nasty World Media
21.12.2008
Sowie es aussieht wurden sämtliche Verfassungsbeschwerden gegen den §184c als unzulässig verworfen.

Trotzdem hat das Verfassungsgericht etwas Licht ins Dunkel der Scheinminderjährigkeit geworfen:

Zur Feststellung einer Scheinminderjährigkeit genügt es demnach nicht, das ein objektiver Betrachter an der Volljährigkeit zweifelt sondern er müsse eindeutig zu dem Schluss kommen, das die Person minderjährig sei.

Das Bundesverfassungsgricht sieht ein ernsthaftes Risiko einer Strafverfolgung erst dann gegeben, wenn die betroffene Person (fast) noch kindlich wirke.


Gruß
Nasty
21.12.2008
Original von verleihnix
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von verleihnix
[quote]Original von TM-PhotoDesign
menschen unter 18 pornografisch zu fotografieren war schon immer verboten.
das gesetz ist eine erweiterung.


sogar noch viel weniger war bislang erlaubt.

unter 18 "unnatürlich geschlechtsbezogene aufnahmen" zu machen,
gilt schon lange als strafbewehrt.[/quote]
Durch welches Gesetz?[/quote]

weniger durch ein gesetz, als vielmehr durch ein urteil.
siehe oben.[/quote]
Und welches? Aktenzeichen?
21.12.2008
Original von Nasty World Media
Sowie es aussieht wurden sämtliche Verfassungsbeschwerden gegen den §184c als unzulässig verworfen.

Trotzdem hat das Verfassungsgericht etwas Licht ins Dunkel der Scheinminderjährigkeit geworfen:

Zur Feststellung einer Scheinminderjährigkeit genügt es demnach nicht, das ein objektiver Betrachter an der Volljährigkeit zweifelt sondern er müsse eindeutig zu dem Schluss kommen, das die Person minderjährig sei.

Das Bundesverfassungsgricht sieht ein ernsthaftes Risiko einer Strafverfolgung erst dann gegeben, wenn die betroffene Person (fast) noch kindlich wirke.

Aktenzeichen?
21.12.2008
Original von TomRohwer

Aktenzeichen?


2 BvR 2369/08 und 2 BvR 2380/08

hat daniel kötz *hier (klick)* geschrieben...
#98
[gone] Nasty World Media
21.12.2008
@Henning Zachow:

Danke für den Link hab den Threat noch nicht entdeckt.


@Tom:

Meine Quelle war der Newsletter des BEH (Erotik Fachverband), den ich gerade bekommen habe.


Gruß
Nasty

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