Fotorechte abkaufen 145
29.12.2008
du solltest du dich darüber informieren, welche "Rechtlichen Perspektiven" da auf dich zukommen können.
Da jedes Model ein "Recht" am eigenen Bild hat, kann es auch nach einem ModelRelease auf einen "Sinneswandel" kommen, und dir gerichtlich alles pics Sperren.
Dabei ist es nicht relevant, ob es unwiderruflich etc. war.
Besipeielsweise gab es eine Urteil der Kammer 25 Landgericht Hamburg, die dahingehend entschieden haben, daß ein Model, welches sich mal nackt hat ablichten lassen, einige Jahre später einen Leitenden einer großen Firma ehelichte und somit keine pics mehr von sich irgendwo sehen wollte. Es kam zum sogenannten "Sinneswandel" und alles Fotos wurden gesperrt. Dabei war es nicht relevant, was das Model jemals dafür an Honorar bekommen hat, denn auch der Fotograf hat in der Zeit damit seine Werbung und Umsätze erzielt.
Also.... informiere dich gut, denn wenn das Model einen Unterlassung und einstweilige Verfügung gegen dich erwirkt, wirds richtig teuer.
Da jedes Model ein "Recht" am eigenen Bild hat, kann es auch nach einem ModelRelease auf einen "Sinneswandel" kommen, und dir gerichtlich alles pics Sperren.
Dabei ist es nicht relevant, ob es unwiderruflich etc. war.
Besipeielsweise gab es eine Urteil der Kammer 25 Landgericht Hamburg, die dahingehend entschieden haben, daß ein Model, welches sich mal nackt hat ablichten lassen, einige Jahre später einen Leitenden einer großen Firma ehelichte und somit keine pics mehr von sich irgendwo sehen wollte. Es kam zum sogenannten "Sinneswandel" und alles Fotos wurden gesperrt. Dabei war es nicht relevant, was das Model jemals dafür an Honorar bekommen hat, denn auch der Fotograf hat in der Zeit damit seine Werbung und Umsätze erzielt.
Also.... informiere dich gut, denn wenn das Model einen Unterlassung und einstweilige Verfügung gegen dich erwirkt, wirds richtig teuer.
#22Report
29.12.2008
Es ist mehr als unwahrscheinlich das Modelle mit sowas durchkommen. Die meisten Urteile gehen in die entgegengesetzte Richtung..
Original von Peter Sylent
du solltest du dich darüber informieren, welche "Rechtlichen Perspektiven" da auf dich zukommen können.
Da jedes Model ein "Recht" am eigenen Bild hat, kann es auch nach einem ModelRelease auf einen "Sinneswandel" kommen, und dir gerichtlich alles pics Sperren.
#23Report
29.12.2008
Hast du mal das Aktenzeichen von dem Urteil? Das würde mich interessieren wie das begründet wurde. Denn selbst Cora Schumacher ist mit der Begründung des Sinneswandels nicht durchgekommen.
Original von Peter Sylent
du solltest du dich darüber informieren, welche "Rechtlichen Perspektiven" da auf dich zukommen können.
Da jedes Model ein "Recht" am eigenen Bild hat, kann es auch nach einem ModelRelease auf einen "Sinneswandel" kommen, und dir gerichtlich alles pics Sperren.
Dabei ist es nicht relevant, ob es unwiderruflich etc. war.
Besipeielsweise gab es eine Urteil der Kammer 25 Landgericht Hamburg, die dahingehend entschieden haben, daß ein Model, welches sich mal nackt hat ablichten lassen, einige Jahre später einen Leitenden einer großen Firma ehelichte und somit keine pics mehr von sich irgendwo sehen wollte. Es kam zum sogenannten "Sinneswandel" und alles Fotos wurden gesperrt. Dabei war es nicht relevant, was das Model jemals dafür an Honorar bekommen hat, denn auch der Fotograf hat in der Zeit damit seine Werbung und Umsätze erzielt.
Also.... informiere dich gut, denn wenn das Model einen Unterlassung und einstweilige Verfügung gegen dich erwirkt, wirds richtig teuer.
#24Report
[gone] User_81538
29.12.2008
Wie calvato.
100,- pro Shooting + VISA-kosten.
Bei dem einem Model mit 1 Shooting werdet Ihr euch bestimmt einigen.
Bei dem Model mit 4 Shootings = ups 400Euro wird es Stress geben :-)
@Peter Sylent
"...Da jedes Model ein "Recht" am eigenen Bild hat, kann es auch nach einem ModelRelease auf einen "Sinneswandel" kommen, und dir gerichtlich alles pics Sperren...."
- Ich finde es hochgradig Unseriös Model Hoffnung zu machen das per Gericht
zu Lösen. Das schafft von 1000 Modells nur eine und wenn Fotograf Stur bleibt
und in die nächste Instanz geht wird spätesten da das Urteil zu Gunsten des
Fotografen ausfallen.
lg. Mike
100,- pro Shooting + VISA-kosten.
Bei dem einem Model mit 1 Shooting werdet Ihr euch bestimmt einigen.
Bei dem Model mit 4 Shootings = ups 400Euro wird es Stress geben :-)
@Peter Sylent
"...Da jedes Model ein "Recht" am eigenen Bild hat, kann es auch nach einem ModelRelease auf einen "Sinneswandel" kommen, und dir gerichtlich alles pics Sperren...."
- Ich finde es hochgradig Unseriös Model Hoffnung zu machen das per Gericht
zu Lösen. Das schafft von 1000 Modells nur eine und wenn Fotograf Stur bleibt
und in die nächste Instanz geht wird spätesten da das Urteil zu Gunsten des
Fotografen ausfallen.
lg. Mike
Original von calvato
hei jeh!
....ich würd das so machen: lass dir nen hinnu pro shooting geben, und gut is......
du bist kein professioneller fotograf, kannst also auch keine professionellen preise nehmen. ich persönlich sehe jedes shooting unter dem dazu-lern-aspekt, deshalb zählt dieses quit-pro-quo-gedöns nicht allzuviel, finde ich......
im sinne der stressfreien regelung kan man einfach auch mal großzügig sein.... ;-)
#25Report
29.12.2008
sorry, momentan kein Aktenzeichen, aber leicht in der Geschaeftsstelle LG HH zu erfragen , bei Cora Schumacher handelt es sich um eine "Person der Zeitgeschichte" und oder " relative Person der Zeitgeschichte" und ist nicht vergelichbar mit No-Name. und auch die Promis müssen sich dies in der Neuzeit nicht mehr gefallen lassen. übrigens sitzt bei dir in Düsseldorf ein Spitzenmedienanwalt RA Seiler, solltest du mal kontakten, der wird dich aufklären, bevor du Tausende von Euros für so einen Rechtsstreit als Fotograf in den Sand setzt.
Original von pre-plan[/quote]
Hast du mal das Aktenzeichen von dem Urteil? Das würde mich interessieren wie das begründet wurde. Denn selbst Cora Schumacher ist mit der Begründung des Sinneswandels nicht durchgekommen.
[quote]Original von Peter Sylent
du solltest du dich darüber informieren, welche "Rechtlichen Perspektiven" da auf dich zukommen können.
Da jedes Model ein "Recht" am eigenen Bild hat, kann es auch nach einem ModelRelease auf einen "Sinneswandel" kommen, und dir gerichtlich alles pics Sperren.
Dabei ist es nicht relevant, ob es unwiderruflich etc. war.
Besipeielsweise gab es eine Urteil der Kammer 25 Landgericht Hamburg, die dahingehend entschieden haben, daß ein Model, welches sich mal nackt hat ablichten lassen, einige Jahre später einen Leitenden einer großen Firma ehelichte und somit keine pics mehr von sich irgendwo sehen wollte. Es kam zum sogenannten "Sinneswandel" und alles Fotos wurden gesperrt. Dabei war es nicht relevant, was das Model jemals dafür an Honorar bekommen hat, denn auch der Fotograf hat in der Zeit damit seine Werbung und Umsätze erzielt.
Also.... informiere dich gut, denn wenn das Model einen Unterlassung und einstweilige Verfügung gegen dich erwirkt, wirds richtig teuer.
#26Report
29.12.2008
das ist nicht unseriös sondern an der Tagesordnung. Die Models sind doch kein "Freiwild", dafür haben wir das "Recht am eigenen Bild" im BGB und die Unversehrtheit der "Persönlichkeitsrechte" Da muessen sich dann auch die Fotografen fügen.
Original von jaraga[/quote]
Wie calvato.
100,- pro Shooting + VISA-kosten.
Bei dem einem Model mit 1 Shooting werdet Ihr euch bestimmt einigen.
Bei dem Model mit 4 Shootings = ups 400Euro wird es Stress geben :-)
@Peter Sylent
"...Da jedes Model ein "Recht" am eigenen Bild hat, kann es auch nach einem ModelRelease auf einen "Sinneswandel" kommen, und dir gerichtlich alles pics Sperren...."
- Ich finde es hochgradig Unseriös Model Hoffnung zu machen das per Gericht
zu Lösen. Das schafft von 1000 Modells nur eine und wenn Fotograf Stur bleibt
und in die nächste Instanz geht wird spätesten da das Urteil zu Gunsten des
Fotografen ausfallen.
lg. Mike
[quote]Original von calvato
hei jeh!
....ich würd das so machen: lass dir nen hinnu pro shooting geben, und gut is......
du bist kein professioneller fotograf, kannst also auch keine professionellen preise nehmen. ich persönlich sehe jedes shooting unter dem dazu-lern-aspekt, deshalb zählt dieses quit-pro-quo-gedöns nicht allzuviel, finde ich......
im sinne der stressfreien regelung kan man einfach auch mal großzügig sein.... ;-)
#27Report
29.12.2008
Das ist der falsche Ansatz Peter, den bei Aktfotos greift das Persönlichkeitsrecht das hat nichts mit Personen der Zeitgeschichte zu tun. Es ging um eine Veröffentlichungserklärung die sie widerrufen wollte. Mir ist bisher nur EIN Fall bekannt das ein Model soeinen Prozess gewonnen hat.
Original von Peter Sylent[/quote][/quote]
sorry, momentan kein Aktenzeichen, aber leicht in der Geschaeftsstelle LG HH zu erfragen , bei Cora Schumacher handelt es sich um eine "Person der Zeitgeschichte" und oder " relative Person der Zeitgeschichte" und ist nicht vergelichbar mit No-Name. und auch die Promis müssen sich dies in der Neuzeit nicht mehr gefallen lassen.
[quote]Original von pre-plan
Hast du mal das Aktenzeichen von dem Urteil? Das würde mich interessieren wie das begründet wurde. Denn selbst Cora Schumacher ist mit der Begründung des Sinneswandels nicht durchgekommen.
[quote]Original von Peter Sylent
du solltest du dich darüber informieren, welche "Rechtlichen Perspektiven" da auf dich zukommen können.
Da jedes Model ein "Recht" am eigenen Bild hat, kann es auch nach einem ModelRelease auf einen "Sinneswandel" kommen, und dir gerichtlich alles pics Sperren.
Dabei ist es nicht relevant, ob es unwiderruflich etc. war.
Besipeielsweise gab es eine Urteil der Kammer 25 Landgericht Hamburg, die dahingehend entschieden haben, daß ein Model, welches sich mal nackt hat ablichten lassen, einige Jahre später einen Leitenden einer großen Firma ehelichte und somit keine pics mehr von sich irgendwo sehen wollte. Es kam zum sogenannten "Sinneswandel" und alles Fotos wurden gesperrt. Dabei war es nicht relevant, was das Model jemals dafür an Honorar bekommen hat, denn auch der Fotograf hat in der Zeit damit seine Werbung und Umsätze erzielt.
Also.... informiere dich gut, denn wenn das Model einen Unterlassung und einstweilige Verfügung gegen dich erwirkt, wirds richtig teuer.
#28Report
29.12.2008
Das ist Richtig aber genau das Recht hat sie ja abgetreten im Vertrag also kann sie sich nicht später auf genau das Recht wieder berufen.
[quote]Original von Peter Sylent
das ist nicht unseriös sondern an der Tagesordnung. Die Models sind doch kein "Freiwild", dafür haben wir das "Recht am eigenen Bild" im BGB und die Unversehrtheit der "Persönlichkeitsrechte" Da muessen sich dann auch die Fotografen fügen.
[quote]Original von Peter Sylent
das ist nicht unseriös sondern an der Tagesordnung. Die Models sind doch kein "Freiwild", dafür haben wir das "Recht am eigenen Bild" im BGB und die Unversehrtheit der "Persönlichkeitsrechte" Da muessen sich dann auch die Fotografen fügen.
#29Report
29.12.2008
Ja, es ist falsch Modellen hier falsche Hoffnungen zu machen. Soweit ich die Fälle und Berichterstattung verfolgt habe gehen 99% der Urteile gegen das Modell und für den Vertrag des Fotografen aus. Es ist nunmal ein geltender Vertrag und ein geltender Vertrag kann nur eher sehr selten einseitig aufgekündigt werden. Eine Heirat gehört wohl eher nicht dazu. Ich kenne eher nur Fälle wo ein Modell z.B. Nonne geworden ist. Das ist ein triftiger Grund, alles andere eher nicht..
#30Report
29.12.2008
na dann....... lass dich doch mal bei dir in Berlin von RA Christian SCHERTZ darüber aufklären... ich habe in meiner beruflichen Laufbahn eine Vielzahl dieser Auseinandersetzungen begleitet, bzw. über den Journalistenverband aktuell erfahren, kann halt nur davor warnen, denn so eine Auseinadersetzung liegt locker bei einigen tausend Euro. Unterlassung liegt bei knapp 1.500,- einstweilige Verfügung nochmals, und so gehts witer, und ein mittelloses Model bekommt sogar Prozeßkostenbeihilfe. wünsch Euch weiterhin viel Spaß
Original von pre-plan[/quote][/quote][/quote]
Das ist der falsche Ansatz Peter, den bei Aktfotos greift das Persönlichkeitsrecht das hat nichts mit Personen der Zeitgeschichte zu tun. Es ging um eine Veröffentlichungserklärung die sie widerrufen wollte. Mir ist bisher nur EIN Fall bekannt das ein Model soeinen Prozess gewonnen hat.
[quote]Original von Peter Sylent
sorry, momentan kein Aktenzeichen, aber leicht in der Geschaeftsstelle LG HH zu erfragen , bei Cora Schumacher handelt es sich um eine "Person der Zeitgeschichte" und oder " relative Person der Zeitgeschichte" und ist nicht vergelichbar mit No-Name. und auch die Promis müssen sich dies in der Neuzeit nicht mehr gefallen lassen.
[quote]Original von pre-plan
Hast du mal das Aktenzeichen von dem Urteil? Das würde mich interessieren wie das begründet wurde. Denn selbst Cora Schumacher ist mit der Begründung des Sinneswandels nicht durchgekommen.
[quote]Original von Peter Sylent
du solltest du dich darüber informieren, welche "Rechtlichen Perspektiven" da auf dich zukommen können.
Da jedes Model ein "Recht" am eigenen Bild hat, kann es auch nach einem ModelRelease auf einen "Sinneswandel" kommen, und dir gerichtlich alles pics Sperren.
Dabei ist es nicht relevant, ob es unwiderruflich etc. war.
Besipeielsweise gab es eine Urteil der Kammer 25 Landgericht Hamburg, die dahingehend entschieden haben, daß ein Model, welches sich mal nackt hat ablichten lassen, einige Jahre später einen Leitenden einer großen Firma ehelichte und somit keine pics mehr von sich irgendwo sehen wollte. Es kam zum sogenannten "Sinneswandel" und alles Fotos wurden gesperrt. Dabei war es nicht relevant, was das Model jemals dafür an Honorar bekommen hat, denn auch der Fotograf hat in der Zeit damit seine Werbung und Umsätze erzielt.
Also.... informiere dich gut, denn wenn das Model einen Unterlassung und einstweilige Verfügung gegen dich erwirkt, wirds richtig teuer.
#31Report
29.12.2008
..... dann lasst Euch mal den Begriff" Sinneswandel" bei der Übertragung der Nutzungsrechte von einem Medienanwalt erläutern.
Original von ScharfGestellt (bietet TFP Shootings bis 25.01.)
Ja, es ist falsch Modellen hier falsche Hoffnungen zu machen. Soweit ich die Fälle und Berichterstattung verfolgt habe gehen 99% der Urteile gegen das Modell und für den Vertrag des Fotografen aus. Es ist nunmal ein geltender Vertrag und ein geltender Vertrag kann nur eher sehr selten einseitig aufgekündigt werden. Eine Heirat gehört wohl eher nicht dazu. Ich kenne eher nur Fälle wo ein Modell z.B. Nonne geworden ist. Das ist ein triftiger Grund, alles andere eher nicht..
#32Report
29.12.2008
Wir reden hier nicht von Nutzungs- sondern von Veröffentlichungsrechten das sind schon mal 2 Paar Schuhe. Nutzungsrechte kann nur der Urheber vergeben und nie das Model.
Original von Peter Sylent[/quote]
..... dann lasst Euch mal den Begriff" Sinneswandel" bei der Übertragung der Nutzungsrechte von einem Medienanwalt erläutern.
[quote]Original von ScharfGestellt (bietet TFP Shootings bis 25.01.)
Ja, es ist falsch Modellen hier falsche Hoffnungen zu machen. Soweit ich die Fälle und Berichterstattung verfolgt habe gehen 99% der Urteile gegen das Modell und für den Vertrag des Fotografen aus. Es ist nunmal ein geltender Vertrag und ein geltender Vertrag kann nur eher sehr selten einseitig aufgekündigt werden. Eine Heirat gehört wohl eher nicht dazu. Ich kenne eher nur Fälle wo ein Modell z.B. Nonne geworden ist. Das ist ein triftiger Grund, alles andere eher nicht..
#33Report
29.12.2008
also ich habe mal nach gesehen... du findest einiges hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pers%C3%B6nlichkeitsrechte
allerdings auch hier :
§ 22 KUG bestimmt:
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“ [11]
§ 23 KUG zählt Ausnahmen auf:
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
§ 24 KUG betrifft die Zulässigkeit von Fahndungsfotos.
siehe UrhG:
den Schutz von Bildnissen betrifft (Recht am eigenen Bild), genauer: §§ 22, 23, 24, 33, 37, 38, 42, 43, 44, 48 und 50 KunstUrhG.
http://de.wikipedia.org/wiki/Pers%C3%B6nlichkeitsrechte
allerdings auch hier :
§ 22 KUG bestimmt:
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“ [11]
§ 23 KUG zählt Ausnahmen auf:
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
§ 24 KUG betrifft die Zulässigkeit von Fahndungsfotos.
siehe UrhG:
den Schutz von Bildnissen betrifft (Recht am eigenen Bild), genauer: §§ 22, 23, 24, 33, 37, 38, 42, 43, 44, 48 und 50 KunstUrhG.
Original von Peter Sylent[/quote][/quote]
das ist nicht unseriös sondern an der Tagesordnung. Die Models sind doch kein "Freiwild", dafür haben wir das "Recht am eigenen Bild" im BGB und die Unversehrtheit der "Persönlichkeitsrechte" Da muessen sich dann auch die Fotografen fügen.
[quote]Original von jaraga
Wie calvato.
100,- pro Shooting + VISA-kosten.
Bei dem einem Model mit 1 Shooting werdet Ihr euch bestimmt einigen.
Bei dem Model mit 4 Shootings = ups 400Euro wird es Stress geben :-)
@Peter Sylent
"...Da jedes Model ein "Recht" am eigenen Bild hat, kann es auch nach einem ModelRelease auf einen "Sinneswandel" kommen, und dir gerichtlich alles pics Sperren...."
- Ich finde es hochgradig Unseriös Model Hoffnung zu machen das per Gericht
zu Lösen. Das schafft von 1000 Modells nur eine und wenn Fotograf Stur bleibt
und in die nächste Instanz geht wird spätesten da das Urteil zu Gunsten des
Fotografen ausfallen.
lg. Mike
[quote]Original von calvato
hei jeh!
....ich würd das so machen: lass dir nen hinnu pro shooting geben, und gut is......
du bist kein professioneller fotograf, kannst also auch keine professionellen preise nehmen. ich persönlich sehe jedes shooting unter dem dazu-lern-aspekt, deshalb zählt dieses quit-pro-quo-gedöns nicht allzuviel, finde ich......
im sinne der stressfreien regelung kan man einfach auch mal großzügig sein.... ;-)
#34Report
29.12.2008
...lach...natürlich leiten sich die Veröffentlichungsrechte von den Nutzungsrechten ab, die beide Seite inne halten. aber lass es gut sein jetzt, bin seit mehr als 25 J. als Berufsfotograf im Journalismus für Printmedien etc. unterwegs und auch du erzaehlst hier nicht wirklich was neues, Tip, lasst Euch anwaltlich beraten, damit ihr nicht Arm dabei werdet. Auf diesem Wege nen "Guten Rutsch" ins Neue
Original von pre-plan[/quote][/quote]
Wir reden hier nicht von Nutzungs- sondern von Veröffentlichungsrechten das sind schon mal 2 Paar Schuhe. Nutzungsrechte kann nur der Urheber vergeben und nie das Model.
[quote]Original von Peter Sylent
..... dann lasst Euch mal den Begriff" Sinneswandel" bei der Übertragung der Nutzungsrechte von einem Medienanwalt erläutern.
[quote]Original von ScharfGestellt (bietet TFP Shootings bis 25.01.)
Ja, es ist falsch Modellen hier falsche Hoffnungen zu machen. Soweit ich die Fälle und Berichterstattung verfolgt habe gehen 99% der Urteile gegen das Modell und für den Vertrag des Fotografen aus. Es ist nunmal ein geltender Vertrag und ein geltender Vertrag kann nur eher sehr selten einseitig aufgekündigt werden. Eine Heirat gehört wohl eher nicht dazu. Ich kenne eher nur Fälle wo ein Modell z.B. Nonne geworden ist. Das ist ein triftiger Grund, alles andere eher nicht..
#35Report
[gone] www.trash-pixel.de
29.12.2008
Original von Hellfire / Modellsharing in Portugal!!Ich gehe mal davon aus, dass Er ja ein Vertrag hatte mit den Modellen ... von daher hatt er ja die Genehmigung. Und wenn Die Dame nun die Genehmigung zurückziehen möchte, dann hat er Anspruch auf eine Nachvergütung ... egal ob er Hobby- oder Profiknippser ist und auch egal nach was für einer Preisliste, die MFM wird immer von Gerichten zu rate gezogen, egal was für ein Status der Pixer nun hat. Wenn die Dame nun nicht mehr möchte, dann hätte sie ja von Anfang an zum Pixer um die Ecke gehn können, der dann aber mal richtig Kohle verlangt hätte von der Dame ...
also ich habe mal nach gesehen... du findest einiges hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pers%C3%B6nlichkeitsrechte
allerdings auch hier :
§ 22 KUG bestimmt:
(...)
#36Report
29.12.2008
was hab ich da nur wieder losgetreten? hihi
das artet in Grundsatzdiskussionen aus. Ich wollt doch nur wissen wie ich verfahren sollte damit beide Seiten fair aus der Sache herausgehen.
Na klar gibt es einen Vertrag und es gab sehr sehr viele Stunden Arbeit mit den Bildern und dafür, dass ich sie nur 2 Monate nutzen konnte finde ich schon, dass auch etwas vergütet werden muss!
das artet in Grundsatzdiskussionen aus. Ich wollt doch nur wissen wie ich verfahren sollte damit beide Seiten fair aus der Sache herausgehen.
Na klar gibt es einen Vertrag und es gab sehr sehr viele Stunden Arbeit mit den Bildern und dafür, dass ich sie nur 2 Monate nutzen konnte finde ich schon, dass auch etwas vergütet werden muss!
#37Report
[gone] Frank Schippers
29.12.2008
Original von Flow Ryan * NEUE BILDER! GUTEN RUTSCH ALLERSEITS!
(...) Ich wollt doch nur wissen wie ich verfahren sollte damit beide Seiten fair aus der Sache herausgehen. (...)
Wenn dir sooooo viel an "Fairness" liegt, dann komm' du doch deinerseits erstmal deinen Verpflichtungen aus dem gegen dich ergangenen Gerichtsurteil vom 06.03.2007 wegen unerlaubter und fortgesetzter Nutzung einiger meiner Bilder nach... Wie wär' das? Wär DAS nicht mal fair???
#38Report
29.12.2008
eben,von daher soll er sich mit den Mädels, an einen tisch setzen und einen pauschal preis aushandeln...
den Link Liste der MFM habe ich ja schon gepostet...
wenn er danach handelt ist es mehr als fair...denn § 22 sagt das wenn sie ein Entgeld bekommen haben,(was ja auch in Bildern bestehen kann) dann haben sie ihre Rechte verloren....
den Link Liste der MFM habe ich ja schon gepostet...
wenn er danach handelt ist es mehr als fair...denn § 22 sagt das wenn sie ein Entgeld bekommen haben,(was ja auch in Bildern bestehen kann) dann haben sie ihre Rechte verloren....
Original von trash-pixel.de .. New Pic's in XXLIch gehe mal davon aus, dass Er ja ein Vertrag hatte mit den Modellen ... von daher hatt er ja die Genehmigung. Und wenn Die Dame nun die Genehmigung zurückziehen möchte, dann hat er Anspruch auf eine Nachvergütung ... egal ob er Hobby- oder Profiknippser ist und auch egal nach was für einer Preisliste, die MFM wird immer von Gerichten zu rate gezogen, egal was für ein Status der Pixer nun hat. Wenn die Dame nun nicht mehr möchte, dann hätte sie ja von Anfang an zum Pixer um die Ecke gehn können, der dann aber mal richtig Kohle verlangt hätte von der Dame ...[/quote]
[quote]Original von Hellfire / Modellsharing in Portugal!!
also ich habe mal nach gesehen... du findest einiges hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pers%C3%B6nlichkeitsrechte
allerdings auch hier :
§ 22 KUG bestimmt:
(...)
#39Report
29.12.2008
Das Nutzungsrecht liegt ausschließlich beim Urheber. Aber du hast recht es geht nichts über eine anwaltliche Beratung.
[quote]Original von Peter Sylent
...lach...natürlich leiten sich die Veröffentlichungsrechte von den Nutzungsrechten ab, die beide Seite inne halten. aber lass es gut sein jetzt, bin seit mehr als 25 J. als Berufsfotograf im Journalismus für Printmedien etc. unterwegs und auch du erzaehlst hier nicht wirklich was neues, Tip, lasst Euch anwaltlich beraten, damit ihr nicht Arm dabei werdet. Auf diesem Wege nen "Guten Rutsch" ins Neue
[quote]Original von Peter Sylent
...lach...natürlich leiten sich die Veröffentlichungsrechte von den Nutzungsrechten ab, die beide Seite inne halten. aber lass es gut sein jetzt, bin seit mehr als 25 J. als Berufsfotograf im Journalismus für Printmedien etc. unterwegs und auch du erzaehlst hier nicht wirklich was neues, Tip, lasst Euch anwaltlich beraten, damit ihr nicht Arm dabei werdet. Auf diesem Wege nen "Guten Rutsch" ins Neue
#40Report
Topic has been closed
....ich würd das so machen: lass dir nen hunni pro shooting geben, und gut is......
du bist kein professioneller fotograf, kannst also auch keine professionellen preise nehmen. ich persönlich sehe jedes shooting unter dem dazu-lern-aspekt, deshalb zählt dieses quit-pro-quo-gedöns nicht allzuviel, finde ich......
im sinne der stressfreien regelung kann man einfach auch mal großzügig sein.... ;-)