Fotorechte abkaufen 145

29.12.2008
Original von r23
[quote]Original von Fotofuxx
[quote]Original von r23
hüst. ist es nicht eine selbstverständlichkeit, dass man die fotos löscht?
zumindest wäre dies für mich kein thema.... und geld würde ich erst recht nicht erpressen wollen ..


Das Wort "erpressen" hängt mir doch gerade ziemlich quer im Hals.

[/quote]

bitte - wenn man mit 100 euro (erster vorschlag) nicht einverstanden ist - geht dies für mich in diese richtung...[/quote]

Ich hatte in einem Jahr ca. 110 Shootings. Mit Vorberaitung und Bearbeitung ca. 2
Tage Aufwand pro Shooting - also ein Vollzeitjob wenn man so will.

Wenn jetzt alle Modelle aus ihrem Vertrag rauswollen, dann nehme ich also 11.000,- Euro
und gut ist es ? Klar, kann ja einfach noch einmal ein Jahr unbezahlten Urlaub nehmen ...
Ok... jeder so wie er möchte.....*gg* ihr könnt euch jetzt noch ein wenig unterhalten... ich werde noch ein paar bilder machen...*gf


Original von Fotofuxx
[quote]Original von Hellfire / Modellsharing in Portugal!!
habt ihr schon gemerkt, dass der Starter schon lange weg ist?
zu der bewertung der arbeitszeit.. sind 20-25 recht günstig....mein Klempner berechnet mir rund 50€ die std.für einen Gesellen...mein Schlosserrei nimmt mir 55€ die std ab.. und meine Autowerkstatt liegr auch so in dieser Höhe...


Wenn Du genau liest, ich sprach von der Bewertung der eigenenn Freizeit.
Das hat mit dem Preisen, die ein Handwerker nimmt in zweierlei Hinsicht nichts zu
tun. Zum einen ist es eine andere Person und zum anderen Arbeitszeit und nicht
Freizeit.

Ich hatte bis vor kurzem ein Sabbatical - einen einjährigen unbezahlten Urlaub - genommen.
Freizeit im Überfluß - entsprechend war der Wert einer einzelnen Stunde für mich nicht
so hoch und auch ein ausgefallenes Shooting hat mich nicht sehr aufgeregt.

Jetzt arbeite ich wieder Vollzeit und bewerte die knappe Freizeit entsprechend höher.

Bewerten muß das jeder selbst.[/quote]
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
29.12.2008
ich glaube dass wir alle hier nicht unbedingt pauschal einen Preis nennen können, wir wissen ja nicht wie hoch genau dein Aufwand und vor allem auch deine Aufwendungen, sprich: Ausgaben dafür gewesen sind... Bei mir z.B. fallen bei so ziemlich jedem Shooting das ich mache allein schoon für Styling, Requisiten, Locations, Fahrtkosten, Verpflegung usw. usw. MINDESTENS 100,- bis 150,- Euro an und das eben auch nur, wenn kein größerer Posten dabei ist, also es müsste pro Shooting auch MINDESTENS mal allein alle Auslagen bezahlt werden, dazu kommen dann eben noch die "Entschädigung" dafür, dass du die Bilder, die du ja zuallererst einmal auch angefertigt hast, dass du sie für dich nutzen kannst nun nicht mehr nutzen darfst (wenn die Models dir dafür eben die Rechte "abkaufen"), das wäre dann im Zweifel der Betrag den die Mpdels hätten bezahlen müssen wenn sie von vornherein dich beauftragt und bezahlt hätten und dabei keinerlei Nutzungsrecht für dich vereinbart worden wäre. Da wirst du ganz alleine wissen müssen was du da normalerweise verlangen würdest, dabei ist aber nicht zu vergessen, dass jedes Shooting einzeln zählt, also wenn das eine Model 4 Shootings à 4 Stunden hatte dann wären das also 4 mal jeweils ein halber Tagessatz (oder aber wenn du nach "Stundenlohn" arbeiten willst eben 4 x diese 4 Stunden PLUS jeweils Vorbereitungszeit, in der Regel also nochmal jeweils mindestens eine Stunde)
je nach fotografischem Level könnte man dabei also für das erste Model z.B. sagen 300,- Euro für einen halben Tagessatz PLUS Auslagen 100,- Euro wären gesamt 400,- Euro und für das zweite Model 4x den halben Tagessatz das wären also 1200,- plus 4x die Auslagen, insgesamt dann also 1600,- (liegt natürlich ein wenig unterhalb "professioneller" Preise ist aber denke ich einigermassen angemessen)
Je nachdem wieviel Zeit zu letztlich wirklich darauf verwendet hast eben nach oben oder unten korrigiert, ebenfalls die REALEN Ausgaben berücksichtigen und zu guter Letzt noch hast du ja erwähnt dass die Bilder bearbeitet waren, hier also nochmal entsprechend die verwendete Zeit mit einbeziehen und draufschlagen...
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
29.12.2008
Original von Jürgen Vieten
Wärst du Profi kämen die Modelle nicht unter je 1000 Euro weg.

wäre er ein echter Profi käme das eine Model nicht unter 1500,- weg, das andere nicht unter 6000...!
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
29.12.2008
Original von Peter Sylent
..... dann lasst Euch mal den Begriff" Sinneswandel" bei der Übertragung der Nutzungsrechte von einem Medienanwalt erläutern.


[quote]Original von ScharfGestellt (bietet TFP Shootings bis 25.01.)
Ja, es ist falsch Modellen hier falsche Hoffnungen zu machen. Soweit ich die Fälle und Berichterstattung verfolgt habe gehen 99% der Urteile gegen das Modell und für den Vertrag des Fotografen aus. Es ist nunmal ein geltender Vertrag und ein geltender Vertrag kann nur eher sehr selten einseitig aufgekündigt werden. Eine Heirat gehört wohl eher nicht dazu. Ich kenne eher nur Fälle wo ein Modell z.B. Nonne geworden ist. Das ist ein triftiger Grund, alles andere eher nicht..
[/quote]
schon mal was von "Vertrag" gehört? Ein erwachener, mündiger Mensch unterschreibt sowas im Wissen, damit eine rechtlich bindende Vereinbarung getroffen zu haben! Und diese ist auch dann noch gültig wenn jemand irgendwann später einmal auf die Idee kommt dass ihm die Vereinbarung nun doch nicht mehr gefällt! Wäre ja noch schöner wenn jeder Vertrag einfach mal so gekündigt werden könnte mit der Begründung "ich hab es mir jetzt einfach mal anders überlegt"... Sowas geht nun mal nicht, egal welchen Inhalt der Vertrag hat, wenn er rechtlich betrachtet gültig ist, und das ist er IMMER solange er keine Sitten- oder Gesetzeswidrige Inhalte hat! Ansonsten könnte ja jeder Arbeitgeber einfach mal mit der Begründung "ich hab´s mir grad mal anders überlegt" jeden Arbeitsvertrag mit seinen Angestellten kündigen... oder ich könnte das Auto, das ich mit vor 6 Jahren bei meinem Händler gekauft habe zurückbringen und sagen, "wissen se was, ich hab´s mir jetzt anders überlegt, ich kündige den Kaufvertrag und will mein Geld wieder haben"...
Dass das Schwachsinn ist wirst du ja wohl hoffentlich selbst einsehen, ein Vertrag ist gültig und damit Punkt! Nur in ganz ganz ganz ganz ganz ganz ganz ganz (...) wenigen Ausnahmefällen können Verträge nachträglich einseitig beendet werden, und sogar in diesen Fällen muss allermeistens eine entsprechende Klausel in den Vertrag mit aufgenommen sein (so à la "der Vertrag kann einseitig gekündigt werden, wenn...") und auch dann muss man erst einmal TRIFTIGE Gründe vorweisen können damit dies im Zweifel auch vor Gericht bestand hat! "Ich hab´s mir anders überlegt" ist mit Sicherheit KEIN triftiger Grund!
29.12.2008
Original von Alex | Photodesign (Freche Weihnachten!!!)
schon mal was von "Vertrag" gehört? Ein erwachener, mündiger Mensch unterschreibt sowas im Wissen, damit eine rechtlich bindende Vereinbarung getroffen zu haben! Und diese ist auch dann noch gültig wenn jemand irgendwann später einmal auf die Idee kommt dass ihm die Vereinbarung nun doch nicht mehr gefällt! Wäre ja noch schöner wenn jeder Vertrag einfach mal so gekündigt werden könnte mit der Begründung "ich hab es mir jetzt einfach mal anders überlegt"... Sowas geht nun mal nicht, egal welchen Inhalt der Vertrag hat, wenn er rechtlich betrachtet gültig ist, und das ist er IMMER solange er keine Sitten- oder Gesetzeswidrige Inhalte hat!


Im Prinzip hast Du recht - Verträge müssen eingehalten werden und nur
Dauerschuldverhältnisse können einseitig gekündigt werden.

Für die Persönlichkeitsrechte gibt es allerdings die Möglichkeit, eine enimal gegebene
Einwilligung zu widerrufen, wenn es sich um einen grundlegenden Überzeugungswandel
handelt
.

Für Urheber ist das in §42 UrhG explizit geregelt. (Wer es nicht glaubt, einfach nachlesen ...)

Für ein Modell wird das von der Rechtssprechung im Analogieschluß genau so gehandhabt,
auch ohne eine explizite Rechtsgrundlage.

Die Anforderungen an einen Überzeugunswandel sind aber recht hoch und es genügt
nicht etwa ein "ich habe es mir anders überlegt". Eine Rolle spielt die vergangene Zeit
seit entstehen der Fotos (je länger es her ist umso glaubwürdiger ist ein Wandel) und
natürlich das aktuelle Verhalten. Wenn ein Modell zum Beispiel weiter für Teilakt zur
Verfügung steht, dann wird es schlechte Karten haben wegen einem Überzeugungs-
wandel gegen Aktfotos vorzugehen.



Das liefert aber nur die Rechtsgrundlage. Unabhängig davon ist immer der
entstandene Vertrauensschaden zu ersetzen.
[gone] Thomas1975
29.12.2008
Original von Fotofuxx

Die Anforderungen an einen Überzeugunswandel sind aber recht hoch und es genügt
nicht etwa ein "ich habe es mir anders überlegt". Eine Rolle spielt die vergangene Zeit
seit entstehen der Fotos (je länger es her ist umso glaubwürdiger ist ein Wandel)


UND GENAU DA liegt doch der Haken !

Wenn ich mich Recht erinnere, hat der Threadstarter irgend etwas geschrieben, dass die letzten Shootings mit diesen Models gerade einmal 2 Monate her sind!

Ich an seiner Stelle würde da mal richtig in die Vollen gehn mit dem Preis!

Wenn nach jedem zweiten TFP nach 2 Monaten die Modelle ankommen und sagen "ich habs mir anders überlegt" kommt man sich aber irgendwie doch auch ziemlich bescheuert vor. Für was Bitte macht man dann noch Verträge?
Gott sei Dank fotografiere ich keinen Akt... *gg
29.12.2008
Komisch nur,
Original von Frank Schippers
[quote]Original von Flow Ryan * NEUE BILDER! GUTEN RUTSCH ALLERSEITS!
(...) Ich wollt doch nur wissen wie ich verfahren sollte damit beide Seiten fair aus der Sache herausgehen. (...)


Wenn dir sooooo viel an "Fairness" liegt, dann komm' du doch deinerseits erstmal deinen Verpflichtungen aus dem gegen dich ergangenen Gerichtsurteil vom 06.03.2007 wegen unerlaubter und fortgesetzter Nutzung einiger meiner Bilder nach... Wie wär' das? Wär DAS nicht mal fair???[/quote]dass er darauf gar nicht eingegangen ist ...
29.12.2008
Original von Tobias Voss
Komisch nur,[quote]Original von Frank Schippers
[quote]Original von Flow Ryan * NEUE BILDER! GUTEN RUTSCH ALLERSEITS!
(...) Ich wollt doch nur wissen wie ich verfahren sollte damit beide Seiten fair aus der Sache herausgehen. (...)


Wenn dir sooooo viel an "Fairness" liegt, dann komm' du doch deinerseits erstmal deinen Verpflichtungen aus dem gegen dich ergangenen Gerichtsurteil vom 06.03.2007 wegen unerlaubter und fortgesetzter Nutzung einiger meiner Bilder nach... Wie wär' das? Wär DAS nicht mal fair???[/quote]dass er darauf gar nicht eingegangen ist ...[/quote]

Ja, komisch, auch nicht schön wenn es stimmt, aber mit dem Thema hat es nichts zu tun.
29.12.2008
In diesem Falle leider doch ...
Original von Fotofuxx
Ja, komisch, auch nicht schön wenn es stimmt, aber mit dem Thema hat es nichts zu tun.
einerseits Fairness dem Model gegenüber anbieten wollen, andererseits anderen Fotografen die mittlerweile gerichtlich zugesicherten Rechte nicht zuzustehen ...

Ich denke schon, dass das zumindest in das Gesamtbild der Frage und des Fotografen passt.
29.12.2008
Original von Tobias Voss
In diesem Falle leider doch ...


Deine Meinung - ich habe eine andere.

Das Verhalten des Fotografen in einem anderen Fall hat nichts damit zu tun
ob und in welcher Höhe die Modelle zu entschädigen sind.

Abgesehen davon wird sich die zweite Story nicht innerhalb dieses Threads
klären lassen - ich habe aber kein Problem damit wenn Frank einen seperaten
Thread dafür aufmacht.
[gone] Nasty World Media
29.12.2008
@pre-plan:

Zitat: "Das Nutzungsrecht liegt ausschließlich beim Urheber."

Nö - Nutzungrechte (wie zum Beispiel die Veröffentlichung im Internet) können natürlich übertragen werden.


PS: Nutzungsrechte kann übrigens jeder übertragen der diese inne hat, wenn es ihm nicht untersagt wurde.


Gruß
Nasty
29.12.2008
Das ist richtig, es ging aber darum das ein Model auch Nutzungsrechte hat und das ist falsch. Das der Urheber das Nutzungsrecht weiter gibt/verkauft ist genau das womit er Geld verdient ;-)


Original von Nasty World Media
@pre-plan:

Zitat: "Das Nutzungsrecht liegt ausschließlich beim Urheber."

Nö - Nutzungrechte (wie zum Beispiel die Veröffentlichung im Internet)können natürlich übertragen werden.


PS: Nutzungsrechte kann übrigens jeder übertragen der diese inne hat, wenn es ihm nicht untersagt wurde.


Gruß
Nasty
[gone] DELICATE *in London*
29.12.2008
Hmmm, ich habe mir das meiste hier jetzt mal durchgelesen.

Ich kann nur immer wieder sagen (und das scheinen einige hier oft zu vergessen):
Wir sind alle Menschen. Wir machen manchmal Fehler und Lebensumstände ändern sich.

Es kann doch durchaus sein dass ein Model mit 20 oder 22 einen festen Job hat, alles ist super, Freund ist einverstanden mit den Bildern, und dann kann sie ihren Job nicht mehr ausüben und macht was anderes (Kindergärtnerin, Lehrerin, irgendwas im öffentlichen Dienst) das vorher nicht abzusehen war. Sowas passiert einfach, und manchmal kann man es eben nicht 100% wissen was jobmäßig oder privat in 10 Jahren so los ist.

Ich muss beiden Seiten hier einfach meinen Respekt aussprechen für die Menschlichkeit und Vernunft mit der ihr das zu regeln versucht.

Die Models sind sich ihrem Fehler bewusst und wollen die Arbeit des Fotografen bezahlen und der Fotograf ist ebenfalls einer der eher lockeren und netten Sorte und möchte den Mädels keinen reinwürgen sondern einen fairen Preis machen weil er ja selbst auch keine halbe Million investiert hat.
Finde ich persönlich einfach nur klasse, es geht auch ohne Anwalt, Gericht und Hetzkampagnen.

Die Namen der Models hier zu veröffentlichen würde nichts zur Sache tun, und warum sollte man sie auf Ignore stellen???
Sie versuchen in ihrer Situation so fair wie möglich zu sein, warum kann man das nicht mal loben und muss es immer gleich runter machen?


Liebe Grüße

Nadine
[gone] Nasty World Media
29.12.2008
@pre-plan:

Auch ein Model hat bei TFP-Shootings in der Regel Nutzungsrechte vom Fotografen übertragen bekommen - sonst dürfte sie die Fotos auch nicht für ihren MK-Account verwenden.

Wie weit die Rechteübertragung an das Model geht ist alleinig Vertragssache.

Wenn zum Beispiel vereinbart wurde, dass beide Parteien (Model und Fotograf) gleiche Nutzungsrechte an den Bildern erhalten, dann kann das Model ihrerseits auch Nutzungsrechte an Dritte einräumen. Man spricht dann von einer Rechtekette.

Das Einzigste was sie nicht kann ist ein ausschließliches Nutzungsrecht an den Bildern einräumen - kann der Fotograf in dem Fall aber genauso wenig, da die einräumende Partei hierzu selbst exklusive Nutzungsrechte bräuchte.


Gruß
Nasty
29.12.2008
Nasty, es ging darum wenn keine Verträge gemacht werden und nicht darum was man alles vereinbaren kann.


Original von Nasty World Media
@pre-plan:

Auch ein Model hat bei TFP-Shootings in der Regel Nutzungsrechte vom Fotografen übertragen bekommen - sonst dürfte sie die Fotos auch nicht für ihren MK-Account verwenden.

Wie weit die Rechteübertragung an das Model geht ist alleinig Vertragssache.

Wenn zum Beispiel vereinbart wurde, dass beide Parteien (Model und Fotograf) gleiche Nutzungsrechte an den Bildern erhalten, dann kann das Model ihrerseits auch Nutzungsrechte an Dritte einräumen. Man spricht dann von einer Rechtekette.

Das Einzigste was sie nicht kann ist ein ausschließliches Nutzungsrecht an den Bildern einräumen - kann der Fotograf in dem Fall aber genauso wenig, da die einräumende Partei hierzu selbst exklusive Nutzungsrechte bräuchte.


Gruß
Nasty
so weit ich weiß, unterliegst du da einem Irrtum,der einzigste der ein Nutzungsrecht einräumen kann,ist der Urheber....auch wenn dieser, dem Modell ein Nutzungsrecht einräumt, dass ihr erlaubt bilder zu privaten zwecken oder hier auszustellen, so darf sie diese bilder NICHT an Dritte (siehe Agenturen) weitergeben... den das wäre ien Vertrag zu Lasten Dritter (Urheber) und den sieht das Gesetz in Deutschland nicht vor.

Beispiel: Ich kaufe ein Auto, meine Freundin fährt es und du sollst es bezahlen..*gf*


Original von Nasty World Media
@pre-plan:

Auch ein Model hat bei TFP-Shootings in der Regel Nutzungsrechte vom Fotografen übertragen bekommen - sonst dürfte sie die Fotos auch nicht für ihren MK-Account verwenden.

Wie weit die Rechteübertragung an das Model geht ist alleinig Vertragssache.

Wenn zum Beispiel vereinbart wurde, dass beide Parteien (Model und Fotograf) gleiche Nutzungsrechte an den Bildern erhalten, dann kann das Model ihrerseits auch Nutzungsrechte an Dritte einräumen. Man spricht dann von einer Rechtekette.

Das Einzigste was sie nicht kann ist ein ausschließliches Nutzungsrecht an den Bildern einräumen - kann der Fotograf in dem Fall aber genauso wenig, da die einräumende Partei hierzu selbst exklusive Nutzungsrechte bräuchte.


Gruß
Nasty
29.12.2008
Original von Hellfire / Modellsharing in Portugal!!
so weit ich weiß, unterliegst du da einem Irrtum,der einzigste der ein Nutzungsrecht einräumen kann,ist der Urheber....auch wenn dieser, dem Modell ein Nutzungsrecht einräumt, dass ihr erlaubt bilder zu privaten zwecken oder hier auszustellen, so darf sie diese bilder NICHT an Dritte (siehe Agenturen) weitergeben... den das wäre ien Vertrag zu Lasten Dritter (Urheber) und den sieht das Gesetz in Deutschland nicht vor.


Das ist nicht korrekt.

Du kannst durchaus dem Modell auch das Recht einräumen, die Nutzungsrechte an
Dritte weiterzugeben.

Das hat nichts mit einem Vertrag zu lasten Dritter zu tun, da der Belastete ja der Urheber
ist und somit Vertragspartner und nicht Dritter. Der Dritte hingegen ist nicht belastet
sonden bekommt ein Recht eingeräumt.
[gone] Nasty World Media
29.12.2008
@DELICATE:

Kann Dir da nur zustimmen - gerade bei Hobby-Bildern (nicht wertend gemeint) ist der "Schaden" doch begrenzt. Und wenn dann noch das Model nicht fordert sondern nett fragt und sogar eine Entschädigung anbietet sollte man sich wirklich einigen können.

Hab auch schon auf den Wunsch von Models hin Bilder von meiner Sedcard gelöscht, weil sie deswegen hier von engstirnigen Moralaposteln per PN beschimpft und beleidigt wurden.

Gemusst hätte ich das auch nicht - aber warum sollte ich mich anstellen?


Gruß
Nasty
[gone] Nasty World Media
29.12.2008
@Hellfire / Modellsharing:

Da unterliege ich keinem Irrtum da solche Rechteketten im Lizenzbereich absolut normal sind.

Beispiel:
Erwerbe ich von Dir das Recht Deine Bilder außerhalb Deutschlands zu vermarkten, dann kann ich jederzeit Sublizenzen für andere Länder (außer natürlich Deutschland) an Dritte vergeben.


@pre-plan:

Zitat: "Nasty, es ging darum wenn keine Verträge gemacht werden und nicht darum was man alles vereinbaren kann"

Denk daran, dass auch der Fotograf ohne Vertrag mit dem Model keine Nutzungsrechte ausüben kann.


Gruß
Nasty

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