Ab wann Meldepflichtig 37

[gone] RaphaelC (www.RaphaelC.de)
29.01.2009
Hallo,

wenn man als Fotograf ein Gewerbe anmeldet, so muss man sich bei der Handwerkskammer, Finanzamt und Gewerbeamt melden.

Wie ist das eigentlich, wenn man zwar als Fotograf tätig ist aber nur TFP-Shootings macht. Muss man sich da ebenfalls bei der Handwerkskammer als Fotograf anmelden?

Auf einem Formular stand zum Beispiel drauf, das man nach Abmeldung eines Gewerbes, nicht mehr als Fotograf tätig sein darf, weil es sonst strafbar wäre. Bedeutet das, das man auch keine TFP-Shootings mehr machen darf? Oo

Danke für Eure Antworten.

Gruß

Raphael
Hallo Raphael,

verstehe ich das jetzt richtig, du möchtest "nur" TFP-shootings fotografieren?

Dann musst du dich nirgendwo anmelden. Ohne eine Gewinnabsicht bleibt das ganze ja nur ein Hobby, und so besteht kein Grund für dich ein Gewerbe anzumelden.

VG Dirk
wenn du nur tfp machst würde ich das nicht als Job sondern als Hobby betrachten und Hobbys musst du niergends anmelden ;)

Wenn du nur ganz wenig und das durch künstlerische Tätigkeit verdienst hab ich mir sagen lassen reicht die Anmeldung beim Finanzamt als Kleinunternehmer.
Erfordert natürlich eine diesbezügliche Steuererklärung jedes Jahr.
29.01.2009
???

Meinst du das so:

- Du hast ein Gewerbe als Fotograf angemeldet
- Du meldest das Gewerbe ab
- Du fotografierst nach der Abmeldung nur noch TfP

Das könnte in der Tat Ärger geben.
29.01.2009
@RolfG: Wieso sollte das Ärger geben. Das Gewerbe ist abgemeldet und es wird "nur" noch als Hobby fotografiert. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass ggf. die Handwerkskammer mal einen Testanruf macht und einen Auftrag vortäuscht. Hier muss man dann ablehnen, - sonst könnte es böse werden.

LG
Fotoknecht
[gone] RaphaelC (www.RaphaelC.de)
29.01.2009
@ RolfG.

Ja genau so meine ich es.
Ich habe mein Gewerbe abgemeldet, weil es nicht Gewinnbringend war.
Ich will es wieder als Hobby machen und auch kein Geld dafür verlangen.

Einfach nur aus Spaß am fotografieren und bearbeiten.
29.01.2009
Original von Der Fotoknecht
@RolfG: Wieso sollte das Ärger geben. Das Gewerbe ist abgemeldet und es wird "nur" noch als Hobby fotografiert. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass ggf. die Handwerkskammer mal einen Testanruf macht und einen Auftrag vortäuscht. Hier muss man dann ablehnen, - sonst könnte es böse werden.

LG
Fotoknecht


Das ist der Punkt!
Wenn du weiterhin Fotos herstellst, liegt der Verdacht nahe, dass du "schwarz" arbeitest. Wenn du diesen Verdacht glaubhaft ausräumen kannst, ist alles in Butter. Wenn nicht, dampft die Kacke.

In dieser Situation sind viele, die eine Selbständigkeit vor Erreichen des Ruhestandsalters aufgeben. Da sollte man ein wenig vorsichtig sein, denn die Leute von Zoll und Finanzamt sind ja nicht blöd...
[gone] RaphaelC (www.RaphaelC.de)
29.01.2009
Ich fotografiere ja ausschließlich mit Vertrag. Also wenn in dem Vertrag steht, das es sich um ein TFP-Shooting handelt und Dieser von mir und vom Modell unterschrieben ist, müsste das als Beweis ausreichen, oder?
29.01.2009
Ich würde dir dringend empfehlen, dich in dieser Sache rechtlich beraten zu lassen.

Wer braucht schon Ärger mit Behörden?
[gone] Nasty World Media
29.01.2009
Nur tfp-Shootings sind sicher kein Problem, wenn dies der Wahrheit entspricht.

Wer sollte ihm auch verbieten als Hobby zu fotografieren - auch wenn er in diesem Bereich mal gewerblich tätig war?

Natürlich muss man mit rechnen, dass sich das Finanzamt die ganze Situation etwas genauer anschaut.

Besonders dürfte das Finanzamt ein Auge darauf haben wie der Ex-Fotograf seinen Lebensunterhalt in Zukunft bestreitet. Bei einer Volltags-Festanstellung dürfte es weniger "Nachfragen" geben als bei Harz4 Bezug oder keinerlei steuerlichen Einkünften.


Gruß
Nasty
[gone] Gert Trumpold
29.01.2009
Also ich habe mich vor einigen Jahren vom Finanzamt beraten lassen. Ich habe eine Festanstellung. Von einer Zeitschrift habe ich 30 Euro erhalten. Im gleichen Jahr hatte ich eine neue Kamera und ein teures Objektiv gekauft.
Vom Finanzamt kam die Aussage solange die Einnahmen deutlich unter den Ausgaben liegen wird es kein Problem geben. Sonst müsssen sie mir das Gewerbe nach zwei Jahren als Scheingewerbe wieder untersagen.

Zusatz: Festanstellung in einem ganz anderen Bereich.
29.01.2009
@Raphael

so wie ich es gehört habe, darfst Du dich nicht als Fotograf nennen, es ist ein geschützter Name und da könnte die Handwerkskammer Probleme machen.

LG
Karl-Heinz
[gone] Thomas1975
29.01.2009
uiiiii.......jetzt wirds allmählich richtig lustig... ;-)

*lesezeichen
29.01.2009
Original von Kalle50
@Raphael

so wie ich es gehört habe, darfst Du dich nicht als Fotograf nennen, es ist ein geschützter Name und da könnte die Handwerkskammer Probleme machen.

LG
Karl-Heinz


das war einmal...

*lesezeichen*
29.01.2009
Original von Henning Zachow *zwei Neue*
[quote]Original von Kalle50
@Raphael

so wie ich es gehört habe, darfst Du dich nicht als Fotograf nennen, es ist ein geschützter Name und da könnte die Handwerkskammer Probleme machen.

LG
Karl-Heinz


das war einmal...

*lesezeichen*[/quote]

Dieses gilt aber doch noch oder?

Die Berufsbezeichnung Fotograf ist in Deutschland nach wie vor geschützt. Gemäß § 18 Abs. 2 gehört Fotograf nach dem Dritten Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003 zu den zulassungsfreien Handwerken, d. h. in der Regel ohne Meisterbrief, eine Eintragung in die Handwerksrolle ist trotzdem notwendig. Der staatlich anerkannte Ausbildungsberuf ist nach wie vor, wie die Berufsbezeichnungen Fototechnischer Assistent, Fotolaborant und Fotoingenieur, gesetzlich geschützt. Der Titel staatl. geprüfter Techniker und die akademischen Grade "Diplom...", Bachelor oder Master können nur nach einem absolviertem Fachschul- bzw. (Fach)Hochschulstudium geführt werden.

LG
Karl-Heinz
29.01.2009
ich nenne mich doch hier auch fotograf, ohne es als angemeldete gewerbliche tätigkeit auszuüben. solange du etwas nicht als berufsbezeichnung führst sondern hobbymäßig betreibst, kratz das doch niemanden, wie man sich nennt. ein freund von mir fummelt gern, er nennt sich hobbygynäkologe und hat sogar visitenkarten, wo das drauf steht :)
29.01.2009
Hääääh?


Original von Gert Trumpold
Also ich habe mich vor einigen Jahren vom Finanzamt beraten lassen. Ich habe eine Festanstellung. Von einer Zeitschrift habe ich 30 Euro erhalten. Im gleichen Jahr hatte ich eine neue Kamera und ein teures Objektiv gekauft.
Vom Finanzamt kam die Aussage solange die Einnahmen deutlich unter den Ausgaben liegen wird es kein Problem geben. Sonst müsssen sie mir das Gewerbe nach zwei Jahren als Scheingewerbe wieder untersagen.

Zusatz: Festanstellung in einem ganz anderen Bereich.
29.01.2009
aber kommt die Handwerkskammer dahinter das du Geld für Aufnahmen nimmst, dann schießen sie aber.
[gone] Nasty World Media
29.01.2009
Er will doch auch KEIN Geld nehmen.


Gruß
Nasty
Auch TFP-Shootings könnten das Finanzamt interessieren !!

Es gibt ja immer noch den Geldwertvorteil.

Sobald Du stationär ein Fotostudio oder Atelier als Fotograf betreibst geht es nicht ohne die Handwerkskammer usw.

Ob TFP oder gegen Geld, Du übst ein Handwerk in einem Fotostudio aus.

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