Ab wann Meldepflichtig 37

29.01.2009
wenn die Frage kommt was könnte passieren, sollte man auch auf alles hinweisen was er oder sie davon machen ist ja selbst überlassen.
[gone] Nasty World Media
29.01.2009
Zitat: "Es gibt ja immer noch den Geldwertvorteil."

Darauf hab ich ja gewartet. Aber von Geldwertevorteil spricht man immer nur in Verbindung mit einer beruflichen oder freiberuflichen Tätigkeit.


Beispiele:

- Arbeitnehmer bekommt Dienstwagen gestellt, den er auch Privat nutzen kann.

- Model bekommt als Bezahlung für ein Shooting Kleidung oder Webpage gemacht.



Davon abgesehen gibt es erstens im Hobby keinen Geldwertevorteil und zweitens wäre ein TFP-Shooting eh eine Null-Rechnung.

Die Leistung des Fotografens wäre theoretisch eine Einnahme. Die Leistung des Models theoretisch eine Ausgabe, die sich gleichbewertet aufheben würden.

Aber wie gesagt wir sind hier eh im Hobby-Bereich - da gibt es keine steuerlich relevanten Einnahmen und Ausgaben und damit auch keinen Geldwertevorteil.


Gruß
Nasty
29.01.2009
Original von RaphaelC (Fotos im nächsten German Horror Magazin)
Hallo,

wenn man als Fotograf ein Gewerbe anmeldet, so muss man sich bei der Handwerkskammer, Finanzamt und Gewerbeamt melden.

Jein.

"Fotograf" ist ein unklarer Begriff.

Wer handwerklich als Fotograf tätig wird, muß ein Handwerksgewerbe anmelden (Gewerbebehörde) und Mitglied der Handwerkskammer werden. (Nachweise über Ausbildung sind nicht erforderlich.) Die Gewerbebehörde informiert das Finanzamt über die Gewerbeanmeldung. (Kann man natürlich aber auch selber machen.)

Wer gewerblich als Fotograf tätig wird, ohne dies handwerklich zu machen, muß wie oben ein Gewerbe anmelden, kann sich aber die Handwerkskammer schenken. Er wird dann Zwangsmitglied in der Industrie- und Handelskammer. (Wie alle Gewerbetreibenden, die keine Handwerker sind.)

Wie ist das eigentlich, wenn man zwar als Fotograf tätig ist aber nur TFP-Shootings macht. Muss man sich da ebenfalls bei der Handwerkskammer als Fotograf anmelden?

Auf einem Formular stand zum Beispiel drauf, das man nach Abmeldung eines Gewerbes, nicht mehr als Fotograf tätig sein darf, weil es sonst strafbar wäre. Bedeutet das, das man auch keine TFP-Shootings mehr machen darf?

Das bezieht sich alles immer nur auf gewerbliche Tätigkeiten, die die Absicht haben, Geld zu verdienen.

Du kannst ja auch z.B. völlig unabhängig von Gewerbe und Handwerk als freiberuflicher Fotograf (Fotodesigner, Bildkjournalist, Künstler) tätig sein, daß interessiert dann die HWK und IHK überhaupt nicht. (Aber das Finanzamt, wenn Du damit Geld verdienst.)

Wenn Du gar kein Geld damit verdienst, interessiert es keine Behörde oder Institution.
29.01.2009
Original von Nasty World Media
Zitat: "Es gibt ja immer noch den Geldwertvorteil."

Darauf hab ich ja gewartet. Aber von Geldwertevorteil spricht man immer nur in Verbindung mit einer beruflichen oder freiberuflichen Tätigkeit.

"Geldwerter Vorteil" gibt es nur im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Bei Freiberuflern gibt's das nicht, bei Gewerbetreibenden untereinander auch nicht.
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
29.01.2009
Original von RaphaelC (Fotos im nächsten German Horror Magazin)
Ich fotografiere ja ausschließlich mit Vertrag. Also wenn in dem Vertrag steht, das es sich um ein TFP-Shooting handelt und Dieser von mir und vom Modell unterschrieben ist, müsste das als Beweis ausreichen, oder?

nein, das reicht als Nachweis nicht,
das heisst ja nur, dass du das Model mit Bildern bezahlst, aber noch lange nicht, dass DU mit diesen Bildern keine positiven Einkünfte erzielst!

Was allerdings reichen könnte ist, dass du sein Gewerbe ja abmeldest, weil du keine Gewinne gemacht hast, da wäre es sogar schlecht, es weiter laufen zu lassen, denn dann würde das Finanzamt sich irgendwann mal bei dir melden und dir "Liebhaberei" vorwerfen, was ja heisst, dass man etwas nur macht weil man es gerne macht, keine wirklichen Gewinne erzielt aber sich die Verluste vom Finanzamt zurückholen will, sprich, sich sein Hobby mit Steuergeldern finanziert.
Wenn bei dir eben keine Gewinne aufgetreten sind und das Gewerbe daher unrentabel war dann könnte DAS warscheinlich schon ausreichen, um das FInanzamt davon zu überzeigen, dass du es nur noch als Hobby betreibst,
ABER VORSICHT: Wenn du SCHON Gewinne gemacht hast, diese aber sehr gering waren und du es nur deswegen aufgibst, weil du davon eben nicht leben kannst oder weil sich der AUfwand nicht rentiert, DANN könnten sich die Behörden durchaus noch dafür interessieren, wenn sie vermuten, dass du es "schwarz" weiter betreibst um dich vor den Steuern zu drücken und es auf diese weise wieder rentabel für dich zu machen....
aber dazu müssten sie erst einmal auf die Idee kommen und woher sollten sie das wissen... immerhin wirbst du ja nicht öffentlich dafür und auch wenn sich mal jemand "testhalber" bei dir melden sollte um zu überprüfen ob du noch bezahlte Aufträge annimmst ist es doch ganz einfach: ablehnen!
[gone] RaphaelC (www.RaphaelC.de)
29.01.2009
Erst einmal vielen Dank für Eure Beiträge zu meiner Fragestellung.

Also bei mir war es so, das ich in den Monaten in denen ich gewerblich fotografiert habe nur 2 Shootings á 50 Euro hatte. Mehr ging einfach nicht, da Alle meine Fotos gut finden aber niemand Geld bezahlen will. Geiz ist halt geil. -_-

Da ich das Ganze nebenberuflich gemacht habe und hauptberuflich "arbeitssuchend" bin +lach+ waren mir am Ende die Kosten für die Versicherung 200 Euro im Jahr und die Beiträge für die Handwerkskammer einfach zu teuer. Ich hätte mehr Ausgaben als Einnahmen und darum bin ich zu dem traurigem Schluss gekommen, mein Gewerbe aufzugeben, bevor ich mich verschulde und es wirklich nur noch als Hobby weiter zu machen. Also auf TFP-Basis.

Ich habe auch kein Studio das ich betreibe. Meine Fotoshootings werden Alle Outdoor gemacht. Wenn ich mal in ein Studio möchte, dann miete ich es mir für 1-3 Stunden.

So ist die Lage bei mir und ich denke ich habe nun sehr viele Tipps und Anregungen erhalten und brauche mich wegen meinem Hobby nicht so große Sorgen zu machen. Da ich kein Geld nehme, können sie mir ruhig versuchen eine Falle zu stellen.

Noch eine Frage:
Wie ist es eigentlich, wenn ich für ein Shooting Requisiten kaufe und vom Modell dafür ein wenig Geld verlange. Also das ich am Ende meine Unkosten decke?
[gone] Nasty World Media
29.01.2009
@TomRohwer:

Was ist mit dem Fall, dass ein Fotograf für seine Arbeit nicht mit Geld sondern mit Sach- oder Dienstleistungen bezahlt wird?

Glaube nicht, dass da das Finanzamt auf seinen Anteil verzichtet - auch, wenn man es in dem Zusammenhang vielleicht nicht Geldwertevorteil sondern anders nennt.


Fruß
Nasty




Original von TomRohwer
[quote]Original von Nasty World Media
Zitat: "Es gibt ja immer noch den Geldwertvorteil."

Darauf hab ich ja gewartet. Aber von Geldwertevorteil spricht man immer nur in Verbindung mit einer beruflichen oder freiberuflichen Tätigkeit.

"Geldwerter Vorteil" gibt es nur im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Bei Freiberuflern gibt's das nicht, bei Gewerbetreibenden untereinander auch nicht.[/quote]
29.01.2009
Original von Wilhelm Buck, Fotoatelier

Sobald Du stationär ein Fotostudio oder Atelier als Fotograf betreibst geht es nicht ohne die Handwerkskammer usw.

Ob TFP oder gegen Geld, Du übst ein Handwerk in einem Fotostudio aus.


Nööö, er übt sein Hobby in seinem Hobbyraum aus... die meisten Hobbyräume sind irgendwie stationär...

:)))
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
29.01.2009
Original von Nasty World Media
Was ist mit dem Fall, dass ein Fotograf für seine Arbeit nicht mit Geld sondern mit Sach- oder Dienstleistungen bezahlt wird?

Die Frage die mir da grad durch den Kopf schwirrt:
was verstehst du dabei unter "Dienstleistungen"... ;-)
Es sind nicht nur Zoll / Finanzamt, IHK / Handwerkskammer und Gemeinde die Geld haben wollen, sondern auch die Berufsgenossenschaft für Druck und Papierverarbeitung sowie die Künstler Sozialkasse die Ansprüche erheben.
Also bei reinen Hobbyaufnahmen im TFP-Bereich kann man nur froh sein, hier keine Abgaben leisten zu müssen, sollte jedoch irgendwo der erhärtende Verdacht aufkommen, dass nach Abmeldung des Gewerbes Schwarzarbeit betrieben wird, ist es neben Steuerhinterziehung und einem Verstoß gegen die Gewerbeordnung auch Betrug nach dem Bundessozialgesetz.
Daher Modelverträge gut abheften!

Gruß Udo
29.01.2009
Schön wäres wenn jeder Hobbyknipser ein Gewerbe anmelden könne...

Dann könnte ich meine nächste Kamera von der Steuer absetzten. Dann würde ich noch eine Aufhebung der Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinstbetriebe beantragen...dann bekomme ich auch die doofen 19% wieder.

Ich hatte mal in einem anderen Zweig ein Gewerbe angemeldet, das sehr stark reglementiert ist. Von daher war ein Gewerbeanmeldung unumgänglich. Da ich eingentlich damit paar Mark verdienen wollte war die Anmeldung auch zulässig. Allerdings habe ich am Ende nur Geld zurück bekommen (Mehrwertsteuer, zu versteuern hatte ich sonst eh nichts), weil die ganze Sache nicht ganz rund gelaufen ist.


Gewerbe liegt eine nachhaltige Gewinnerziehlungsabsicht zugrunde...also keine Angst, wenn man mal 10 Euro für nen McMenu nach dem Shooting in die Hand gedrückt bekommt.
[gone] Nasty World Media
29.01.2009
Nochmal zur Klarstellung bezüglich der Künstlersozialversicherung:

Wenn man eine selbstständige Tätigkeit ausübt, die von der KSK als künstlerisch anerkannt wird und dabei keines der vielen Ausschlusskriterien erfüllt, dann kann man die Leistungen der KSK nutzen - man KANN muss aber nicht.

Der Vorteil der KSK ist die einkommensgrechte Einstufung und die Übernahme des Arbeitgeber-Anteils an den Krankenkasse- und Rentenversicherungsbeiträgen. Der KSK zahlt man als Künstler nichts - es sei den man beauftragt seinerseits selbst Künstler.


Finanziert wird die KSK von Auftraggebern die Künstler auf Rechnung beschäftigen. Diese Auftraggeber müssen auf ihre Gagen an Künstler zusätzlich ca. 4 bis 5% an die KSK zahlen - dabei ist egal ob der jeweilige Künstler selbst in der KSK ist oder nicht.


Gruß
Nasty
29.01.2009
Original von Nasty World Media
@TomRohwer:

Was ist mit dem Fall, dass ein Fotograf für seine Arbeit nicht mit Geld sondern mit Sach- oder Dienstleistungen bezahlt wird?

Keine Ahnung. Jedenfalls hat es nichts mit "Geldwertem Vorteil" zu tun, den gibt es wie gesagt nur zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Hat mir mal ein Steuerberater erklärt.
29.01.2009
Original von fotomietstudio-koeln
Es sind nicht nur Zoll / Finanzamt, IHK / Handwerkskammer und Gemeinde die Geld haben wollen, sondern auch die Berufsgenossenschaft für Druck und Papierverarbeitung sowie die Künstler Sozialkasse die Ansprüche erheben.
Also bei reinen Hobbyaufnahmen im TFP-Bereich kann man nur froh sein, hier keine Abgaben leisten zu müssen, sollte jedoch irgendwo der erhärtende Verdacht aufkommen, dass nach Abmeldung des Gewerbes Schwarzarbeit betrieben wird, ist es neben Steuerhinterziehung und einem Verstoß gegen die Gewerbeordnung auch Betrug nach dem Bundessozialgesetz.

Moment, moment, gemach, gemach...

Das Finanzamt will Steuern - sofern denn überhaupt netto was verdient wird. Wenn nicht - zwar Papierkram, aber keine Steuern.

Die IHK will ggf. Geld, aber das wird in dem Fall "Fotograf" im Zweifel eher die HWK sein. Beiträge halten sich bei Kleinunternehmern mit geringem Umsatz in Grenzen, u.U. ist's sogar für die erste Zeit beitragsfrei.

Die BG will immer Geld, sobald Geld verdient wird - aber die leistet auch dafür. Jeglichen Unfall, der in irgendeinem Zusammenhang mit der fotografischen Tätigkeit steht, wird dann über die BG abgerechnet - und deren Leistungen sind erheblich besser als die der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Künstlersozialkasse will nur Geld, wenn a) die fotografische Arbeit den Hauptteil der Einkünfte ausmacht und b) die Einkünfte überhaupt eine gewisse Höhe überschreiten. Wer einen festangestellten Job hat, hat in 99,9999 Prozent aller Fälle mit der KSK gar nichts zu tun.

Daher Modelverträge gut abheften!

Die sind höchstens für die Steuer relevant, wenn die Models Honorar bekommen, ansonsten haben die hier keine Bedeutung.
29.01.2009
Original von Nasty World Media
Nochmal zur Klarstellung bezüglich der Künstlersozialversicherung:

Wenn man eine selbstständige Tätigkeit ausübt, die von der KSK als künstlerisch anerkannt wird und dabei keines der vielen Ausschlusskriterien erfüllt, dann kann man die Leistungen der KSK nutzen - man KANN muss aber nicht.

Wenn man bestimmte Kriterien erfüllt, MUSS man. Wenn man sie nicht erfüllt, KANN man NICHT.

So herum wird ein Schuh draus. Die Mitgliedschaft in der KSK ist nicht freiwillig, es ist eine Pflichtversicherung.

Wer möchte, aber die Kriterien nicht erfüllt, kann nicht Mitglied werden. Wer die Kriterien erfüllt und nicht will, muß trotzdem Mitglied werden.

Die KSK ist ein Zweig der gesetzlichen Sozial- und Krankenversicherung...

Der Vorteil der KSK ist die einkommensgerechte Einstufung und die Übernahme des Arbeitgeber-Anteils an den Krankenkasse- und Rentenversicherungsbeiträgen. Der KSK zahlt man als Künstler nichts - es sei den man beauftragt seinerseits selbst Künstler.

Richtig.

Finanziert wird die KSK von Auftraggebern die Künstler auf Rechnung beschäftigen. Diese Auftraggeber müssen auf ihre Gagen an Künstler zusätzlich ca. 4 bis 5% an die KSK zahlen - dabei ist egal ob der jeweilige Künstler selbst in der KSK ist oder nicht.

Richtig. (Mit gewissen Ausnahmen; den selbständigen Musiklehrer erwähnte ich schon.)
[gone] Nasty World Media
29.01.2009
@TomRohwer:

Warum sollte die KSK Leute zwingen Geld von Ihnen zu nehmen - das wäre ja so als ob man einen Arbeitslosen zwingen würde ALG I oder ALG 2 zu beantragen.

Die einzigste Pflicht besteht darin, dass jemand sobald er in der KSK ist gesetzlich Krankenversicherungspflichtig und gesetzlich Rentenversicherungspflichtig wird - ob der in die KSK eintritt ist aber seine Entscheidung.

Wenn er eintritt zahlt er nur seinen Anteil an die gesetzliche Krankenkasse seiner Wahl und an die gesetzliche Rentenversicherung - an die KSK selbst zahlt er Nichts.


Kritisch kann es bei Mischeinnahmen aus künstlerischen und nicht künstlerischen Tätigkeiten werden. Hier kann man wenn es blöd läuft (über 325 € / Monat an Einnahmen aus künstlerischen Tätigkeiten, aber weniger als 50% an den Gesammteinnahmen) aus der Pflichtigkeit in der gesetzlichen Krankenkasse rausfliegen, während man in der gesetzlichen Rentenversicherung aber weiterhin pflichtig ist.


Gruß
Nasty
[gone] Nasty World Media
29.01.2009
@TomRohwer:

Gut möglich dass es bei Selbstständigen und Firmen nicht "Geldwerte Vorteil" sondern anders heißt.


Aber stell Dir mal einen Fotografen vor, der anstaat 5.000,- € für einen Auftrag eine neue Nikon D3 bekommt.

Auch wenn es langfristig bilanztechnisch auf das selbe hinaus läuft, würde er mit der Kamera als Bezahlung den Vorteil haben diese im ersten Jahr gleich voll abgeschrieben zu haben.

Das wird das Finanzamt mit Sicherheit nicht zu lassen und den Wert der Kamera als Einnahme werten - quasi ein Geldwerte Vorteil bei Selbstständigen und Firmen.


Gruß
Nasty

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