Im Ausland bestellen. Brauche Hilfe! 43
16.02.2009
Original von carcranking
[quote]Original von trisha
Hallo ihr Lieben,
ich möchte mit anderen Models zusammen in einem Onlineshop in den USA bestellen und habe aber noch keine Erfahrungen damit. Wegen Zoll usw. weiß ich Bescheid, da habe ich mich erkundigt. Aber man kann nur mit Kreditkarte bezahlen und ich habe zwar eine, aber habe gehört, dass das ziemlich unsicher sein soll und wollte euch dazu nochmal befragen, was ihr für Erfahrungen gemacht habt.
Die anderen Models und ich freuen uns schon so auf die Klamotten und würden wirklich gern bestellen, aber unser Geld natürlich auch nicht verlieren ;-)
LG Trisha
mit welchen Geldverwaltern arbeitet denn dieser Onlineshop?
LG Klaus[/quote]
Kein Ahnung.
#42Report
16.02.2009
nun, es wurde einfach nachbelastet, es lag kein beleg vor, das instutut hat die summe belastet und mich auf meine reklamation hin freundlich belehrt, für welche fälle sie sich zuständig fühlen. und der geschilderte fall war definitiv nicht dabei.
im wesentlichen haften sie für missbrauch und betrug.
alles andere ist nur auf zivilrechtlichem wege mit dem vertragsnehmer zu klären.
sicherlich hast du recht. falls die mir den betrag nicht erstattet hätten, hätte ich in einem klageweg gute karten gehabt, da sie ja keinen beleg hatten.
aber schon irgendwelche behauptungen (irgendwas war defekt im zimmer ...) und irgendwelche zeugen ... das hätte die sache dann schon wieder unsicher gemacht.
was ich aber nur sagen will: wenn ich im ausland bestelle, dann habe ich doch keine lust auf einen rechtsstreit mit einem ausländischen anwalt vor einem fernen gericht, wo ich selbst nicht mal erscheinen kann.
deshalb finde ich den hinweis wichtig: firma immer auf vertrauenswürdigkeit prüfen.
(referenzen?, wie lange schon am markt?)
Und letztlich, wenn Du einer Kartenbelastung widersprichst, muss das kartenausgebende Institut dieser Reklamation nachgehen.[/quote]
im wesentlichen haften sie für missbrauch und betrug.
alles andere ist nur auf zivilrechtlichem wege mit dem vertragsnehmer zu klären.
sicherlich hast du recht. falls die mir den betrag nicht erstattet hätten, hätte ich in einem klageweg gute karten gehabt, da sie ja keinen beleg hatten.
aber schon irgendwelche behauptungen (irgendwas war defekt im zimmer ...) und irgendwelche zeugen ... das hätte die sache dann schon wieder unsicher gemacht.
was ich aber nur sagen will: wenn ich im ausland bestelle, dann habe ich doch keine lust auf einen rechtsstreit mit einem ausländischen anwalt vor einem fernen gericht, wo ich selbst nicht mal erscheinen kann.
deshalb finde ich den hinweis wichtig: firma immer auf vertrauenswürdigkeit prüfen.
(referenzen?, wie lange schon am markt?)
Original von Tobias Vossich weiß ja nicht, wer Dir das erzählt hat, aber wenn eine Abbuchung nacherstellt werden muss (Ticket bei Mietwagen, Nachschicken von vergessenen Dingen) dann kann das Unternehmen immer einen Auftrag oder eine Begründung nachweisen.
Ähm ...[quote]Original von Thomas Fröhlich, Berlin
dass es für die abbuchung keinen beleg gab, interessierte das kreditkartenunternehmen nicht. es ist durchaus nicht unüblich, dass auch ohne beleg etwas in rechnung gestellt wird
Und letztlich, wenn Du einer Kartenbelastung widersprichst, muss das kartenausgebende Institut dieser Reklamation nachgehen.[/quote]
#43Report
Topic has been closed
Und letztlich, wenn Du einer Kartenbelastung widersprichst, muss das kartenausgebende Institut dieser Reklamation nachgehen.