Eisenbahnschienenshootings - Warum ? 93
[gone] User_6962
18.09.2010
Ich würde mal differenzieren, wie schon gesagt, nicht alle Schienen (Gleise) sind gefährlich und nicht alle gehören der Deutschen Bahn mit einem Notfallmanager und nicht auf allen Gleisen fahren noch Züge oder Rangierabteilungen.
#82Report
18.09.2010
worin soll man unterscheiden ,den besitzer?ob in den meisten fällen die db netz ag oder evtl auch ein privater?
das ist alles nebensächlich ,denn egal wer der besitzer ist es gelten die bestimmungen des eba - eisenbahn bundesamt und kontrollbehörde die sich unter anderem auf der ebo - eisenbahn bau und betriebs ordnung bezieht - weisungsbefugt ist unter anderem das bahnpersonal - das eba - bundespolizei !
für alle die weiter ihre googel kenntnisse preisgeben wollen hier mal ein link
E B A
das ist alles nebensächlich ,denn egal wer der besitzer ist es gelten die bestimmungen des eba - eisenbahn bundesamt und kontrollbehörde die sich unter anderem auf der ebo - eisenbahn bau und betriebs ordnung bezieht - weisungsbefugt ist unter anderem das bahnpersonal - das eba - bundespolizei !
für alle die weiter ihre googel kenntnisse preisgeben wollen hier mal ein link
E B A
#83Report
18.09.2010
Ein Problem stellt wohl das Haftungsrecht dar.
Auch bei stillgelegten Strecken kann man sich verletzen (stolpern, mit Kopf auf Schiene aufschlagen, wenn man sich ungeschickt anstellt...). Die Bahn ist dann immer noch Besitzer des Geländes und möchte nicht für solche Dinge haftbar gemacht werden. Selbst wenn die Schienen durchtrennt oder überwuchert sind kann es noch offizielles, wenn auch inaktives Bahngelände sein, obwohl dort technisch nichts mehr fahren kann.
Ausnahme ist, wenn die Strecke entwidmet wurde. In diesem Fall gehört sie der DB Netz nicht mehr sondern z.B. einer Stadt oder einem Landkreis.
In diesem Fall würde es drauf ankommen, was die neuen Eigentümer davon halten.
Natürlich ist es der DB zu teuer aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht alle alten Gleisanlagen einzuzäunen oder Verbotsschilder aufzustellen...
Auch bei stillgelegten Strecken kann man sich verletzen (stolpern, mit Kopf auf Schiene aufschlagen, wenn man sich ungeschickt anstellt...). Die Bahn ist dann immer noch Besitzer des Geländes und möchte nicht für solche Dinge haftbar gemacht werden. Selbst wenn die Schienen durchtrennt oder überwuchert sind kann es noch offizielles, wenn auch inaktives Bahngelände sein, obwohl dort technisch nichts mehr fahren kann.
Ausnahme ist, wenn die Strecke entwidmet wurde. In diesem Fall gehört sie der DB Netz nicht mehr sondern z.B. einer Stadt oder einem Landkreis.
In diesem Fall würde es drauf ankommen, was die neuen Eigentümer davon halten.
Natürlich ist es der DB zu teuer aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht alle alten Gleisanlagen einzuzäunen oder Verbotsschilder aufzustellen...
#84Report
[gone] User_6962
18.09.2010
Schaut euch mal das hier an, vielleicht versucht ihr ja mal hier ein paar nette Schienenfotos, aber Vorsicht vor der Bundespolizei und den Lokführern!!
http://draisinen.de/
http://draisinen.de/
#85Report
18.09.2010
Du willst einfach nicht den unterschied verstehen,ja es gibt auch strecken di durch draisienen befahren werden,die komplett in der hand von städten oder freizeit vereinen liegen.
das bedeutet aber nicht das es für sonstige , wenig befahrene , anschlüße , stillgelegte aber noch im managment der evu liegen - gilt !
das bedeutet aber nicht das es für sonstige , wenig befahrene , anschlüße , stillgelegte aber noch im managment der evu liegen - gilt !
#86Report
[gone] User_6962
18.09.2010
Mir geht es ausschließlich darum, daß es nicht in jedem Fall gefährlich ist an und auf Schienen zu shooten, wie Du behauptest, sondern das es auch Ausnahmen gibt. Vielleicht sollte ein interessierter Fotograf lieber dorthin gehen, als beim heimischen Schienenweg vor der Haustür ein hohes Risiko einzugehen.
#87Report
18.09.2010
Original von Kelly ->.Veni vidi vici...neues auf der Bea Seite
ja in der tat !
die angehörigen haften dafür!!!
Glaubt bitte nicht den Blödsinn, den Kelly hier verbreitet.
Hinterbliebene "haften" grundsätzlich nicht für einen Verstorbenen. Sie sind lediglich dafür zuständig, die Beerdigung zu bezahlen, wenn sie dafür finanziell in der Lage sind, wobei sich diese Pflicht auf Kinder und Eltern des Hinterbliebenen beschränkt, schon die Geschwister können dafür nicht herangezogen werden. (So wie Eltern für den Unterhalt der Kinder und Kinder für den Unterhalt der Eltern herangezogen werden können, nicht aber Geschwister, auch nicht Großeltern oder Enkel, und schon gar nicht weiter entfernte Verwandte.)
Verbindlichkeiten eines Verstorbenen können gegen dessen Erbe vollstreckt werden. Ist das Erbe überschuldet, können die Erben es ausschlagen, dann müssen sie nicht für den verbleibenden Rest der Verbindlichkeiten aufkommen.
Ich finde es unverantwortlich, was hier für ein Kokolores verbreitet wird, und muß das mal kurz zurechtrücken.
#88Report
18.09.2010
eigentlich war das thema erledigt .
ja das erbe kann man auschlagen, doch wer weiß schon bei der annahme was noch auf einen zukommt?
regressforderungen dauern,bis die ermittlungen der bundespolizei und staatsanwaltschaft abgeschlossen sind vergehen unmengen an zeit.
wenn all das mal abgeschlossen ist , wurde ein eventuelles erbe längst angenommen bzw abgelehnt.
es ist nunmal tatsache das die bahn für sowas regressforderungen stellt,glaubst du etwa wirklich die übernehmen alle kosten?nein!das wird in rechnung gestellt.
so nun ist es ausgelutscht !!!
weiter zum thema . was da heißt Betreten der Gleise verboten !!
ja das erbe kann man auschlagen, doch wer weiß schon bei der annahme was noch auf einen zukommt?
regressforderungen dauern,bis die ermittlungen der bundespolizei und staatsanwaltschaft abgeschlossen sind vergehen unmengen an zeit.
wenn all das mal abgeschlossen ist , wurde ein eventuelles erbe längst angenommen bzw abgelehnt.
es ist nunmal tatsache das die bahn für sowas regressforderungen stellt,glaubst du etwa wirklich die übernehmen alle kosten?nein!das wird in rechnung gestellt.
so nun ist es ausgelutscht !!!
weiter zum thema . was da heißt Betreten der Gleise verboten !!
#89Report
18.09.2010
dieses forum war zum zweck warum shoots auf den gleisen sein müssen !? Es bleibt die aussage das betreten der gleise ist und bleibt verboten,abgesehen davon ist es sehr gefährlich !
alles andere ausser beiträge zu warum gleisshoots gehört hier nicht mehr hin !!!
alles andere ausser beiträge zu warum gleisshoots gehört hier nicht mehr hin !!!
#90Report
[gone] User_6449
18.09.2010
Original von Micha19 -- Camer(a)flimmern
Eisenbahnschienenshootings - Warum ?
Warum nicht?
Viele Grüße
Peter
#91Report
29.09.2010
Original von Peter Herhold
[quote]Original von Micha19 -- Camer(a)flimmern
Eisenbahnschienenshootings - Warum ?
Warum nicht?
Viele Grüße
Peter[/quote]
DARUM!
*OT on*
darf ich hier bilder verlinken?
*OT off*
lg Thomas
#92Report
29.09.2010
Original von Micha19 -- Camer(a)flimmern
Hi!
Mir fällt auf: Auf fast schon jeder 4ten Modelsedcard findet man eine
Aufnahmen auf Eisenbahnschienen.
Man sieht stehende Models, Kniehende, Liegende und auch sich allen
sonstwelchen Posen verwindende Models, aber: Warum, warum nur?
Meist passt nicht mal das Styling dazu, geschweige der Rest
der Bildaussage, Outfit etc. ... .
Was treibt die Kollegen also zu diesen Locations?
- Wollten die mal Lokomotivführer werden.
- Hat man Denen die "Märklin-Eisenbahn" als Kind verweigert.
- Was sonst?
Michael R.
Berglemminge sind kleine Nagetiere, die 12 – 15 Zentimeter groß werden, mit einem gedrungenen, walzenförmigen Körper, kleinen Ohren und einem kurzen Stummelschwanz. Sie erinnern so ein bisschen an langfellige Meerschweinchen. Sie haben ein schwarz, rotbraunes Fell auf der Oberseite, unten sind sie gelblich braun gefärbt. Ihr Fell und ihr Körper sind optimal an ihre Lebensbedingungen, die Kälte der skandinavischen Gebirgshochlagen , den Gebirgszügen Südnorwegens, Mittelschwedens oder auch im nördlichen Finnland, angepasst.
Im Sommer bauen sich die Tiere ausgedehnte Gangsysteme. Dort bringen sie ihre Nester unter und legen Vorräte für den Winter an. Sie ernähren sich hauptsächlich von Gräsern, Flechten und Moosen. Im kurzen Sommer auch von Beeren, Pilzen, Kräutern und Schösslingen. Berglemminge machen keinen Winterschlaf, verbringen aber die meiste Zeit der Wintermonate unter der Schneedecke, in ihren verschachtelten Gangsystemen.
Lemminge haben eine Tragzeit von 20 bis 21 Tage. Pro Wurf kommen bis zu 13 Jungen zur Welt, im Durchschnitt sind es sechs. Pro Jahr wird ein Weibchen drei Mal trächtig. So vermehren sich die Berglemminge gerade dann schnell, wenn der Winter mild, das Frühjahr zeitig und der Herbst spät, dafür das Nahrungsangebot reichhaltig ist. Dies kann zu einer Bevölkerungsexplosion führen. Unglaublich viele Lemminge werden dann geboren. Etwa alle drei bis vier Jahre kommt so etwas in einer Lemmingkolonie vor.
Werden in einem Jahr viel zu viele Lemminge geboren, spricht man von einem Lemmingjahr. Dann freuen sich natürlich auch die zahlreichen Raubvögel, deren bevorzugte Beute die Lemminge sind – und auch ihre Zahl nimmt zu. Nach solch einem Lemmingjahr reguliert sich die Natur im Normalfall selbst – mehr Lemminge benötigen mehr Nahrung – das Angebot wird knapp. Mehr Lemminge bedeuten aber auch mehr Beute für Raubvögel, Füchse oder Wölfe. So nimmt die Zahl der Lemminge im Normalfall ein Jahr später wieder ab.
#93Report
Topic has been closed
und ja es kommen ua lohnforderungen etc auf die angehörigen zu!
aber nun wieder zum eigentlichen thema :
Es ist weiterhin verboten Gleise zu betreten , überqueren etc...hierbei muß man mit forderungen rechnen , jedes kleine kind weiß das man die gleise meiden muß.
oder turnt ihr auch schon auf autobahnen rum ?