Wozu denn noch Verträge schliessen? 65
26.05.2009
Ich schließe Verträge ab für die Rechtssicherheit für Model und mich. Und ich halte mich an die Verträge.
Wenn es mal zu Verzögerungen in der Bildauslieferung kommt, wird das Model in Kenntniss gesetzt und auch ein Zeitfenster bekanntgegeben, bis wann ich spätestens geliefert habe.
Wenn es mal zu Verzögerungen in der Bildauslieferung kommt, wird das Model in Kenntniss gesetzt und auch ein Zeitfenster bekanntgegeben, bis wann ich spätestens geliefert habe.
#22Report
26.05.2009
Das is ja nun auch mal wieder Kindergarten, oder?
und wenn du schon links zu verträgen postest, dann solltest du die auch lesen!
Neben dem autoren (RA Stack) steht dort auch:
In unveränderter Form frei nutzbar
du rufst mit deiner aussage
Ggf. kann man sich den Text auch noch auf seine Bedürfnisse abändern.....
ja geradezu zu urheberrechtsverletzung auf.
kann ja wohl nicht dein ernst sein, oder?
mal ein bisschen nachdenken bitte![/quote]
Original von phototraum® [Akt-Workshop am 07.06.09]
[quote]Original von TOP-NEW-FACES-PHOTOgraphy > Lothar Jürs
Selbstschutz.... Genau so ist es!
Und für diesen Zweck gibt es hier auf der Hilfeseite 3 wunderbare Vertragsmuster.
Ggf. kann man sich den Text auch noch auf seine Bedürfnisse abändern.....
Ich verstehe nicht, dass trotzdem soviel schief läuft bei einigen und hinterher lesen wir dann im Forum *Ich brauche Hilfe*.
Hier gehts zu den Verträgen .
lg, Lothar
und wenn du schon links zu verträgen postest, dann solltest du die auch lesen!
Neben dem autoren (RA Stack) steht dort auch:
In unveränderter Form frei nutzbar
du rufst mit deiner aussage
Ggf. kann man sich den Text auch noch auf seine Bedürfnisse abändern.....
ja geradezu zu urheberrechtsverletzung auf.
kann ja wohl nicht dein ernst sein, oder?
mal ein bisschen nachdenken bitte![/quote]
#23Report
26.05.2009
Original von TWENTYFOURSEVEN-MEDIA
Das is ja nun auch mal wieder Kindergarten, oder?
das erklär mir mal biite
#24Report
26.05.2009
Original von phototraum® [Akt-Workshop am 07.06.09]
[quote]Original von TOP-NEW-FACES-PHOTOgraphy > Lothar Jürs
Selbstschutz.... Genau so ist es!
Und für diesen Zweck gibt es hier auf der Hilfeseite 3 wunderbare Vertragsmuster.
Ggf. kann man sich den Text auch noch auf seine Bedürfnisse abändern.....
Ich verstehe nicht, dass trotzdem soviel schief läuft bei einigen und hinterher lesen wir dann im Forum *Ich brauche Hilfe*.
Hier gehts zu den Verträgen .
lg, Lothar
und wenn du schon links zu verträgen postest, dann solltest du die auch lesen!
Neben dem autoren (RA Stack) steht dort auch:
In unveränderter Form frei nutzbar
du rufst mit deiner aussage
Ggf. kann man sich den Text auch noch auf seine Bedürfnisse abändern.....
ja geradezu zu urheberrechtsverletzung auf.
kann ja wohl nicht dein ernst sein, oder?
mal ein bisschen nachdenken bitte![/quote]
Leute macht euch doch nicht vollends lächerlich!!!
Solche Verträge findet ihr im Internet haufenweise!!! Wenn Ihr mal vergleicht, tauchen immer wieder die gleichen Textsequenzen in Verträgen unterschiedlicher Herkunft auf.
Ich möchte nicht in die Lage kommen, zu enscheiden wer da was von wem abgekupfert hat - das dürfte schlichtweg unmöglich sein.
Gleiche oder sehr ähnliche Formulierungen gab es schon in den Verträgen die lange Jahre vor Erfindung der MK und des Internets durch einschlägige Foto-Fachzeitschriften gegeistert sind. Selbst in den Vertragsmustern die von den einzelnen Berufsverbänden verbreitet wurden und immer noch verbreitet werden, tauchen ständig die gleichen Textfragmente auf.
Die meisten schreiben drunter, dass dieses Vertragsmuster nur in unveränderter Form benutzt werden darf (identische Formulierung wie bei StAck).
Anscheindend hat sich auch noch niemand Gedanken gemacht warum das wohl in dieser Form unter dem jeweiligen Vertragsmuster steht?
Ganz einfach. Das ist eine Haftungsfreistellungsklausel des Textverfassers - sonst nix!!
Das Ganze ist schon wieder eine Diskussion um "des Kaisers Bart". Diese Diskussion wird auch wieder so ausgehen wie das berühmt berüchtigte "Hornberger Schießen" !!
Das Ergebnis dieses Schießwettbewerbs war folgendes:
Es traf sich eine große Menge Schützen.
Sie führten heisse Diskussionen.
Beim Wettbewerb verbrauchten sie eine Unmenge an Schießpulver.
Dabei kam es zu einer immensen Lärm- undGeruchsbelästigung.
Leider hatte bei dieser Veranstaltung keiner der wackeren Schützen die Scheibe getroffen!!
PS:
Sicher ist es gut wenn man einen Vertrag macht - mache ich auch. Allerdings setze ich meine Interessen grundsätzlich mit allen Mitteln durch , wenn mir daran gelegen ist.
Sinnlos rumschreien, fette Verträgen machen und hinterher nur jammern statt Ansprüche durchsetzen ist KINDERGARTEN!
#25Report
[gone] With Design In Mind
26.05.2009
Uih - da bewegt man sich in Gedanken mal ein wenig weg... hehe...
Naja, dieser Thread sollte eigentlich wirklich die Praxis anprangern, dass man den Models (natürlich Fotografen auch, aber ich bin eben aus dieser Fraktion) immer sagt: "Ohh, Verträge sind sauwichtig. Geh bloss nicht ohne shooten. Am besten vier Wochen vorher schicken lassen und prüfen und nachverhandeln etc...", und dann im weiteren Verlauf, wenn der Vertrag nicht erfüllt wird wiederum sagt: "Naja, da kannst Du nichts machen. Hak es unter LEbenserfahrung ab."
Das ist doch bekloppt. Ich freue mich, dass einige hier ihre Mittel voll ausschöpfen. Ich selbst musste dies noch nicht. Auch das freut mich.
Zur "Absicherung" kann ich nur sagen: "Najaaaa...."
Sicher kann ich nach Jahren dann noch vorweisen, dass so ein Shooting rechtens war, aber ich habe dann aus "nettigkeit" und erhalt der Freundschaft doch schon einige (mitunter recht gute) Bilder wieder gelöscht.
Daher: Vertrag?? Hab ich zwar - brauchte ich bisher nicht. Damit kann ich mich aber super aufplustern... (natürlich nur nicht kommerziell).
Naja, dieser Thread sollte eigentlich wirklich die Praxis anprangern, dass man den Models (natürlich Fotografen auch, aber ich bin eben aus dieser Fraktion) immer sagt: "Ohh, Verträge sind sauwichtig. Geh bloss nicht ohne shooten. Am besten vier Wochen vorher schicken lassen und prüfen und nachverhandeln etc...", und dann im weiteren Verlauf, wenn der Vertrag nicht erfüllt wird wiederum sagt: "Naja, da kannst Du nichts machen. Hak es unter LEbenserfahrung ab."
Das ist doch bekloppt. Ich freue mich, dass einige hier ihre Mittel voll ausschöpfen. Ich selbst musste dies noch nicht. Auch das freut mich.
Zur "Absicherung" kann ich nur sagen: "Najaaaa...."
Sicher kann ich nach Jahren dann noch vorweisen, dass so ein Shooting rechtens war, aber ich habe dann aus "nettigkeit" und erhalt der Freundschaft doch schon einige (mitunter recht gute) Bilder wieder gelöscht.
Daher: Vertrag?? Hab ich zwar - brauchte ich bisher nicht. Damit kann ich mich aber super aufplustern... (natürlich nur nicht kommerziell).
#26Report
26.05.2009
ist doch normal hier, dass threads schnell abgleiten.
das eigentliche thema wird dann schnell zur nebensache.
verträge müssen sein, um sich im zweifel eine vereinbarung nochmal in erinnerung zu rufen.
nur in den wenigsten fällen würde ein streit wirklich den gewünschten erfolg bringen.
auch ohne das papier könnte ich gut leben und hätte dann weniger ordner im regal stehen.
ich halte mich an meine vereinbarungen, auch an meine mündlichen.
einige scheinen das anders zu handhaben. dumm für die modelle, die dann eben an diese fotografen geraten.
so werden wohl auch in zukunft verträge geschlossen, mit denen man sich herrlich aufplustern kann, aber für einen vertragspartner oft die kosten des papieres nicht wert sind.
das eigentliche thema wird dann schnell zur nebensache.
verträge müssen sein, um sich im zweifel eine vereinbarung nochmal in erinnerung zu rufen.
nur in den wenigsten fällen würde ein streit wirklich den gewünschten erfolg bringen.
auch ohne das papier könnte ich gut leben und hätte dann weniger ordner im regal stehen.
ich halte mich an meine vereinbarungen, auch an meine mündlichen.
einige scheinen das anders zu handhaben. dumm für die modelle, die dann eben an diese fotografen geraten.
so werden wohl auch in zukunft verträge geschlossen, mit denen man sich herrlich aufplustern kann, aber für einen vertragspartner oft die kosten des papieres nicht wert sind.
#27Report
#28
27.05.2009
Grundsätzlich ist eine schriftliche Niederschrift nicht falsch.
Ich habe allerdings den Eindruck, dass hier viele Fotografen glauben, dass sie aufgrund eines solchen Schriftstückes Bilder eines Models zeitlich unbegrenzt veröffentlichen können.
Oft liegen hier die größten Meinungsverschiedenheiten zwischen Fotograf und Model.
Jeder Fotograf sollte sich im klaren sein:
Einer Veröffentlichung von Fotografien kann vom Model jederzeit widersprochen werden!
Das ist natürlich nicht im jeden Fall so klar.
Ist die veröffentlichte Abbildung zumutbar? - Streitfälle gibt es ja meißt nur bei freizügigen Aufnahmen und da ist schon der Knackpunkt.
Beispiel: Ein Model macht mit 18 Aktaufnahmen und ist mit einer Veröffentlichung einverstanden, bekommt dafür sogar ein Honorar. Der Fotograf stellt Bilder ins Internet.
1 Jahr später: Das Model hat aufgehört zu modeln (kommt ja häufig vor!) Macht jetzt eine Ausbildung, oder möchte sich bewerben, oder studiert...usw.
Nun besteht ein berechtigtes Interesse daran, dass diese freizügigen Bilder nicht mehr öffentlich gezeigt werden, da die Person einen Sinnenswandel vollzogen hat und zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr hinter der Sache steht.
Außerdem könnte das Model einen nicht unerheblichen beruflichen oder wirtschaftlichen Nachteil erleiden.
Ich möchte den Richter kennenlernen, der dem "heranwachsenden" (laut Gesetz!) Mädel ins Gesicht sagt:" Pech gehabt, jetzt mußt du mit deinen Bildern ein Leben lang klar kommen!"
Kurz gesagt: Das Model kann es zum Zeitpunkt des Vertrages nicht abschätzen, wie weitreichend die Folgen seines Handelns sind. Aus diesem Grund ist eine uneingeschränkte Veröffentlichung nicht zumutbar
Allerdings ist es dem Fotografen zumutbar, die Bilder aus dem Netz zu nehmen. Die Urheber rechte bleiben erhalten, nur die Veröfentlichungsrechte werden eingeschränkt.
Soviel zum Thema "schriftlicher Vertrag"
Ich glaube, jeder der halbwegs einen gesunden Menschenverstand hat, kann dies nachvollziehen.
Wer meint, dies würde nicht stimmen, kann gerne seine Erfahrungen vor Gericht hier kund tun.
Und wer glaubt, dass ihm danach eine Schadensersatzsumme zusteht, weil er ja ein Honorar vergeben hat, dem sei gesagt: Was ist von einer jungen Azubi/Stundentin zu holen???
Grüße Ralf
Ich habe allerdings den Eindruck, dass hier viele Fotografen glauben, dass sie aufgrund eines solchen Schriftstückes Bilder eines Models zeitlich unbegrenzt veröffentlichen können.
Oft liegen hier die größten Meinungsverschiedenheiten zwischen Fotograf und Model.
Jeder Fotograf sollte sich im klaren sein:
Einer Veröffentlichung von Fotografien kann vom Model jederzeit widersprochen werden!
Das ist natürlich nicht im jeden Fall so klar.
Ist die veröffentlichte Abbildung zumutbar? - Streitfälle gibt es ja meißt nur bei freizügigen Aufnahmen und da ist schon der Knackpunkt.
Beispiel: Ein Model macht mit 18 Aktaufnahmen und ist mit einer Veröffentlichung einverstanden, bekommt dafür sogar ein Honorar. Der Fotograf stellt Bilder ins Internet.
1 Jahr später: Das Model hat aufgehört zu modeln (kommt ja häufig vor!) Macht jetzt eine Ausbildung, oder möchte sich bewerben, oder studiert...usw.
Nun besteht ein berechtigtes Interesse daran, dass diese freizügigen Bilder nicht mehr öffentlich gezeigt werden, da die Person einen Sinnenswandel vollzogen hat und zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr hinter der Sache steht.
Außerdem könnte das Model einen nicht unerheblichen beruflichen oder wirtschaftlichen Nachteil erleiden.
Ich möchte den Richter kennenlernen, der dem "heranwachsenden" (laut Gesetz!) Mädel ins Gesicht sagt:" Pech gehabt, jetzt mußt du mit deinen Bildern ein Leben lang klar kommen!"
Kurz gesagt: Das Model kann es zum Zeitpunkt des Vertrages nicht abschätzen, wie weitreichend die Folgen seines Handelns sind. Aus diesem Grund ist eine uneingeschränkte Veröffentlichung nicht zumutbar
Allerdings ist es dem Fotografen zumutbar, die Bilder aus dem Netz zu nehmen. Die Urheber rechte bleiben erhalten, nur die Veröfentlichungsrechte werden eingeschränkt.
Soviel zum Thema "schriftlicher Vertrag"
Ich glaube, jeder der halbwegs einen gesunden Menschenverstand hat, kann dies nachvollziehen.
Wer meint, dies würde nicht stimmen, kann gerne seine Erfahrungen vor Gericht hier kund tun.
Und wer glaubt, dass ihm danach eine Schadensersatzsumme zusteht, weil er ja ein Honorar vergeben hat, dem sei gesagt: Was ist von einer jungen Azubi/Stundentin zu holen???
Grüße Ralf
#29Report
27.05.2009
Original von RalfV
Jeder Fotograf sollte sich im klaren sein:
Einer Veröffentlichung von Fotografien kann vom Model jederzeit widersprochen werden!
Sorry....da liegst du sowas von daneben...
Nun besteht ein berechtigtes Interesse daran, dass diese freizügigen Bilder nicht mehr öffentlich gezeigt werden, da die Person einen Sinnenswandel vollzogen hat und zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr hinter der Sache steht.
Wenn sie ins Kloster geht...ok....aber ansonsten?
Selbst dann wäre (wenn der Fotograf darauf besteht) Schadensersatz fällig...
#30Report
#31
27.05.2009
Original von RalfV
Nun besteht ein berechtigtes Interesse daran, dass diese freizügigen Bilder nicht mehr öffentlich gezeigt werden, da die Person einen Sinnenswandel vollzogen hat und zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr hinter der Sache steht.
Außerdem könnte das Model einen nicht unerheblichen beruflichen oder wirtschaftlichen Nachteil erleiden.
Allerdings ist es dem Fotografen zumutbar, die Bilder aus dem Netz zu nehmen. Die Urheber rechte bleiben erhalten, nur die Veröfentlichungsrechte werden eingeschränkt.
Soviel zum Thema "schriftlicher Vertrag"
Ich glaube, jeder der halbwegs einen gesunden Menschenverstand hat, kann dies nachvollziehen.
Und wer glaubt, dass ihm danach eine Schadensersatzsumme zusteht, weil er ja ein Honorar vergeben hat, dem sei gesagt: Was ist von einer jungen Azubi/Stundentin zu holen???
Grüße Ralf
Ich stimme Dir mit dem Widerruf der Veröffentlichungsrechte zu.
Jedoch führt Dein letzter Satz genau zu der (falschen) Meinung "Wenn ich nichts habe, kann ich mir alles erlauben".
Neben einem gezahlten Honorrar denke ich ist sicher auch ein Schadensersatz vertretbar. Sei es die Studiomiete, der Verdienstausfall bis zum Arbeitsaufwand eine oder mehrere Internetpräsenzen zu ändern.
Dabei kann auch ein Azubi/Student eine Ratenzahlung leisten oder man erwirkt einen Titel, der 30 Jahre gültig ist, so fern keine private Insolvenz eingereicht ist.
Aber man darf nicht vergessen, dass wir hier über Extremfälle reden, wenn es hart auf hart kommt. Persönlich wäre ich der letzte, der bei einer Begründung und fairer Anfrage Bilder nicht entfernt.
Man sollte nur keine "Freifahrtscheine" ausstellen.
#32Report
#33
#34
27.05.2009
Hast Du dazu mal ein paar Gerichtsurteile parat?
Original von RalfV
Jeder Fotograf sollte sich im klaren sein:
Einer Veröffentlichung von Fotografien kann vom Model jederzeit widersprochen werden!
Das ist natürlich nicht im jeden Fall so klar.
Ist die veröffentlichte Abbildung zumutbar? - Streitfälle gibt es ja meißt nur bei freizügigen Aufnahmen und da ist schon der Knackpunkt.
Beispiel: Ein Model macht mit 18 Aktaufnahmen und ist mit einer Veröffentlichung einverstanden, bekommt dafür sogar ein Honorar. Der Fotograf stellt Bilder ins Internet.
1 Jahr später: Das Model hat aufgehört zu modeln (kommt ja häufig vor!) Macht jetzt eine Ausbildung, oder möchte sich bewerben, oder studiert...usw.
Nun besteht ein berechtigtes Interesse daran, dass diese freizügigen Bilder nicht mehr öffentlich gezeigt werden, da die Person einen Sinnenswandel vollzogen hat und zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr hinter der Sache steht.
Außerdem könnte das Model einen nicht unerheblichen beruflichen oder wirtschaftlichen Nachteil erleiden.
Grüße Ralf
#35Report
#36
[gone] Nasty World Media
27.05.2009
Immer diese Legende über das "Rücktrittsrecht" des Models von einem Model-Release.
Tatsache ist, dass ein Model / Darstellerin grundsätzlich mit den Folgen ihrer Freigaben leben muss - auch bei Pornofilmen. Wenn das anderes wäre hätten schon viele Star und Sternchen ihre Jugendsünden aus der Welt geschafft. Am Geld für einen guten Anwalt wird dies wohl nicht gescheitert sein.
Die einzigste Ausnahme ist ein langjähriger und tiefgreifender Lebenswandel der in Sonderfällen dazu führen kann, das ein Model der Veröffentlichungen widersprechen kann.
Das Beispiel der Nonne gibt einen guten Eindruck davon, was für solch eine Entscheidung des Richters nötig ist.
Gruß
Nasty
Tatsache ist, dass ein Model / Darstellerin grundsätzlich mit den Folgen ihrer Freigaben leben muss - auch bei Pornofilmen. Wenn das anderes wäre hätten schon viele Star und Sternchen ihre Jugendsünden aus der Welt geschafft. Am Geld für einen guten Anwalt wird dies wohl nicht gescheitert sein.
Die einzigste Ausnahme ist ein langjähriger und tiefgreifender Lebenswandel der in Sonderfällen dazu führen kann, das ein Model der Veröffentlichungen widersprechen kann.
Das Beispiel der Nonne gibt einen guten Eindruck davon, was für solch eine Entscheidung des Richters nötig ist.
Gruß
Nasty
#37Report
27.05.2009
Original von Nasty World Media
Tatsache ist, dass ein Model / Darstellerin grundsätzlich mit den Folgen ihrer Freigaben leben muss - auch bei Pornofilmen. Wenn das anderes wäre hätten schon viele Star und Sternchen ihre Jugendsünden aus der Welt geschafft. Am Geld für einen guten Anwalt wird dies wohl nicht gescheitert sein.
Gruß
Nasty
Kurz und knapp.. jap.
Es steht ja jedem naiven Huhn mit Weitblick eines Maulwurfs ebenso die Möglichkeit des rechtlichen Weges offen. Wenn ich mich richtig erinnere nehmen Anwälte etc., Euros gerne an um Forderungen von Klienten nachzugehen.... oder waren es Knöpfe?
#38Report
27.05.2009
genau darauf wollte ich mit meiner Frage nach Gerichtsurteilen hinaus...
Original von Nasty World Media
Immer diese Legende über das "Rücktrittsrecht" des Models von einem Model-Release.
Tatsache ist, dass ein Model / Darstellerin grundsätzlich mit den Folgen ihrer Freigaben leben muss - auch bei Pornofilmen. Wenn das anderes wäre hätten schon viele Star und Sternchen ihre Jugendsünden aus der Welt geschafft. Am Geld für einen guten Anwalt wird dies wohl nicht gescheitert sein.
Die einzigste Ausnahme ist ein langjähriger und tiefgreifender Lebenswandel der in Sonderfällen dazu führen kann, das ein Model der Veröffentlichungen widersprechen kann.
Das Beispiel der Nonne gibt einen guten Eindruck davon, was für solch eine Entscheidung des Richters nötig ist.
Gruß
Nasty
#39Report
#40
Topic has been closed
und wenn du schon links zu verträgen postest, dann solltest du die auch lesen!
Neben dem autoren (RA Stack) steht dort auch:
In unveränderter Form frei nutzbar
du rufst mit deiner aussage
Ggf. kann man sich den Text auch noch auf seine Bedürfnisse abändern.....
ja geradezu zu urheberrechtsverletzung auf.
kann ja wohl nicht dein ernst sein, oder?
mal ein bisschen nachdenken bitte!