Wozu denn noch Verträge schliessen? 65
27.05.2009
Original von RalfV
Einer Veröffentlichung von Fotografien kann vom Model jederzeit widersprochen werden!
seit wann können in der bundesrepublik verträge einseitig gekündigt werden?
so ein blödsinn - sorry.
Original von RalfV
Beispiel: Ein Model macht mit 18 Aktaufnahmen und ist mit einer Veröffentlichung einverstanden, bekommt dafür sogar ein Honorar. Der Fotograf stellt Bilder ins Internet.
1 Jahr später: Das Model hat aufgehört zu modeln (kommt ja häufig vor!) Macht jetzt eine Ausbildung, oder möchte sich bewerben, oder studiert...usw.
Nun besteht ein berechtigtes Interesse daran, dass diese freizügigen Bilder nicht mehr öffentlich gezeigt werden, da die Person einen Sinnenswandel vollzogen hat und zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr hinter der Sache steht.
Außerdem könnte das Model einen nicht unerheblichen beruflichen oder wirtschaftlichen Nachteil erleiden.
Ich möchte den Richter kennenlernen, der dem "heranwachsenden" (laut Gesetz!) Mädel ins Gesicht sagt:" Pech gehabt, jetzt mußt du mit deinen Bildern ein Leben lang klar kommen!"
ein 18 jähriges mädel unterschreibt einen mobilfunkvertrag und gerät durch intensivste nutzung in arge wirtschaftliche notlage. ich möchte den richter kennen lernen, der der heranwachsenden (lt. gesetz) sagt: "armes kind, aber da hat der mobilfunkbetreiber pech gehabt, jetzt muss er mit seinen außenständen zusehen, wie er klar kommt."
mit 18 ist man eben voll geschäftsfähig. der begriff heranwachsender hat damit wohl kaum etwas zu tun. ich denke das gehört eher in die rubrik strafrecht, wo dann das jugendstrafrecht greift.
du kannst mich und andere aber gerne eines besseren belehren. am besten mit dem verweis auf eindeutige letztinstanzliche gerichtsurteile.
Original von RalfV
Wer meint, dies würde nicht stimmen, kann gerne seine Erfahrungen vor Gericht hier kund tun.
da DU hier diese behauptungen aufstellst ist es an dir, uns deine erfahrungen vor gericht kund zu tun.
Original von RalfV
Und wer glaubt, dass ihm danach eine Schadensersatzsumme zusteht, weil er ja ein Honorar vergeben hat, dem sei gesagt: Was ist von einer jungen Azubi/Stundentin zu holen???
eine menge. denn irgendwann verdient sie auch mal geld oberhalb der pfändungsfreigrenze und ein erwirkter titel hat 30 jahre gültigkeit.
#42Report
#43
[gone] With Design In Mind
27.05.2009
Original von CSM Mediendienst
Halte ich auch für höchst unwahrscheinlich. Wenn ein geschäftsfähiges Model ein Model Release unterschrieben hat, dann kann das Model das nicht "einfach so" widerrufen. Warum wird so etwas den Models hier erzählt? Damit besteht die Gefahr, dass die Mädels jedes Papier unterschreiben und denken, wenn´s mir nachträglich nicht passt, dann widerrufe ich und alles ist paletti. Die Welt ist doch kein Ponyhof.
Dieser Thread hat übrigens als wesentlichen Schwerpunkt die Frage, dass Verträge eingehalten werden sollten. Das dürfte nicht nur in Deutschland so sein.
Nicht nur das, der Thread sollte auch die Konsequenzen aufzeigen. Man sollte schon sehen was man unterschreibt, wenn man denn unterschreibt. Freue mich wirklich, dass einige Verträge hier durchaus "durchgesetzt" werden (obwohl die Einhaltung selbstverständlich sein sollte). Würde allerdings auch gerne die Models dazu hören, denn subjektiv gefühlt halte ich die Anzahl der Beschwerden dort für höher...
#44Report
#45
27.05.2009
Original von With Design In Mind
Würde allerdings auch gerne die Models dazu hören, denn subjektiv gefühlt halte ich die Anzahl der Beschwerden dort für höher...
vielleicht "heulen" die modelle nur eher.
sie haben ja selten das alter der fotografen,
die das alles oft viel gelassener sehen.
also ich kann sagen, dass sich ca. 60% meiner modelle nicht an den vertrag halten.
sei es aus vergesslichkeit oder nachlässigkeit.
ein kurzer anruf oder eine pn und das problem ist i.d.r. aus der welt geschafft.
aber jedes mal einen heulfred hier eröffnen....? nöö!
wie csm schreibt: ...das miteinander...
#46Report
27.05.2009
Es gibt das Urheberrecht und da ist doch schon alles wichtige für den Fotografen geregelt. Der Fotograf braucht die Veröffentlichungserkärung und ob die nun auf einem Butterbrotpapier geschrieben ist oder in einem Vertrag spiel keine Rolle. Sobald der Fotograf diese Erklärung hat kann er machen mit den Fotos was er will. Das Model hat KEINE RECHTE das muß man mal ganz deutlich sagen. Selbst wenn die Abgebildete Person für die Fotos bezahlt hat sie keine Rechte.
#47Report
27.05.2009
Holla, da hab ich wohl ins Schwarze getroffen :-)
Zunächst einmal an alle, die auf meinen Beitrag geantwortet haben:
Wer von euch hatte schon Erfahrungen vor Gericht? Keiner?
Oder traut sich hier niemand, eine Niederlage zuzugeben?
Ok, wenn ich hier etwas schreibe, dann sind das weder Behauptungen, noch irgendeine Geschichte vom Hörensagen.
Ich bin vor Gericht gegangen - Freiburger Amtsgericht 2005 !
Die Streitfrage waren Veröffentlichungen im Netz, Natürlich hatte ich Vertrag und ein Honorar ausgezahlt, wie beschrieben. Dem Vertrag war ein vollständiger Auszug aus dem Uhrheberrechtsgesetz und Kunsturheberrechtsgesetz beigelegt.
Vor Gericht hat mich Herr Kötz aus Düsseldorf vertreten - in meinen Augen ein Profi im betreffenden Bereich. Vielleicht kennt ihn ja der eine oder andere hier.
Was dabei rauskam, habe ich bereits geschrieben. Meine Ausführungen hier sind im Wortlaut die des Amtsrichters.
Was ich noch vergaß:
Persönlichkeitsrechte gehen vor Urheberrechte!
(und bitte nicht wieder mit Personen aus der Öffentlichkeit kommen, das ist ein ganz anderes Thema)
Bis dahin dachte ich auch: Mein Vertrag ist absolut tadellos...
Klauseln in Verträge, wie "unwiderruflich, usw." sind ohnehin sittenwidrig (Amtsgericht Freiburg!) und Personen zwischen 18 und 21 sind nur eingeschränkt geschäftsfähig.
Bei einer Person über 30 könnte das Urteil wieder anders aussehen... (könnte!)
Mein Beitrag verstehe ich als Hinweis und spreche aus Erfahrung.
Wer meint es besser zu wissen wie das Gericht, sollte einmal den gleichen Weg gehen wie ich und dabei feststellen, wieviel Geld so ein Verfahren verschlingt!
Ich wünsche jedem Fotograf, er trifft dann auf einen verständnissvollen Richter der selbst fotografiert.
Vielleicht überlegt sich dann doch der eine oder andere, auf seinen sturmfesten Vertrag zu verzichten und sich außergerichtlich mit dem Model zu einigen.
(das war wohl mein Fehler, denn ich pochte auf Vertragserfüllung)
Sollte jemand wie ich auch schon einmal vor Gericht gestanden haben, würde mich dessen Erfahrungen interessieren.
Freue mich auf konstruktive Beiträge
Ralf
Zunächst einmal an alle, die auf meinen Beitrag geantwortet haben:
Wer von euch hatte schon Erfahrungen vor Gericht? Keiner?
Oder traut sich hier niemand, eine Niederlage zuzugeben?
Ok, wenn ich hier etwas schreibe, dann sind das weder Behauptungen, noch irgendeine Geschichte vom Hörensagen.
Ich bin vor Gericht gegangen - Freiburger Amtsgericht 2005 !
Die Streitfrage waren Veröffentlichungen im Netz, Natürlich hatte ich Vertrag und ein Honorar ausgezahlt, wie beschrieben. Dem Vertrag war ein vollständiger Auszug aus dem Uhrheberrechtsgesetz und Kunsturheberrechtsgesetz beigelegt.
Vor Gericht hat mich Herr Kötz aus Düsseldorf vertreten - in meinen Augen ein Profi im betreffenden Bereich. Vielleicht kennt ihn ja der eine oder andere hier.
Was dabei rauskam, habe ich bereits geschrieben. Meine Ausführungen hier sind im Wortlaut die des Amtsrichters.
Was ich noch vergaß:
Persönlichkeitsrechte gehen vor Urheberrechte!
(und bitte nicht wieder mit Personen aus der Öffentlichkeit kommen, das ist ein ganz anderes Thema)
Bis dahin dachte ich auch: Mein Vertrag ist absolut tadellos...
Klauseln in Verträge, wie "unwiderruflich, usw." sind ohnehin sittenwidrig (Amtsgericht Freiburg!) und Personen zwischen 18 und 21 sind nur eingeschränkt geschäftsfähig.
Bei einer Person über 30 könnte das Urteil wieder anders aussehen... (könnte!)
Mein Beitrag verstehe ich als Hinweis und spreche aus Erfahrung.
Wer meint es besser zu wissen wie das Gericht, sollte einmal den gleichen Weg gehen wie ich und dabei feststellen, wieviel Geld so ein Verfahren verschlingt!
Ich wünsche jedem Fotograf, er trifft dann auf einen verständnissvollen Richter der selbst fotografiert.
Vielleicht überlegt sich dann doch der eine oder andere, auf seinen sturmfesten Vertrag zu verzichten und sich außergerichtlich mit dem Model zu einigen.
(das war wohl mein Fehler, denn ich pochte auf Vertragserfüllung)
Sollte jemand wie ich auch schon einmal vor Gericht gestanden haben, würde mich dessen Erfahrungen interessieren.
Freue mich auf konstruktive Beiträge
Ralf
#48Report
27.05.2009
Original von pre-plan
Es gibt das Urheberrecht und da ist doch schon alles wichtige für den Fotografen geregelt. Der Fotograf braucht die Veröffentlichungserkärung und ob die nun auf einem Butterbrotpapier geschrieben ist oder in einem Vertrag spiel keine Rolle. Sobald der Fotograf diese Erklärung hat kann er machen mit den Fotos was er will. Das Model hat KEINE RECHTE das muß man mal ganz deutlich sagen. Selbst wenn die Abgebildete Person für die Fotos bezahlt hat sie keine Rechte.
wie heißt das zeug das du rauchst?
#49Report
27.05.2009
Original von With Design In Mind Würde allerdings auch gerne die Models dazu hören, denn subjektiv gefühlt halte ich die Anzahl der Beschwerden dort für höher...
Objektiv halten sich auch genau in der Zielgruppe auch die Masse der naiven Hohlratten auf, kein Wunder, dass die Beschwerden dann auch da häufiger anzutreffen sind.
@RalfV: Danke für Dein Beispiel.
Wie ich schon erwähnt habe, habe ich ebenfalls bis jetzt nur einmal mit rechtlichen Schritten meinen Willen durchgesetzt. Es reichte das Schreiben vom Anwalt, damit das betreffende "Model" eingesehen hat, dass alles weitere Geld- und Zeitverschwendung gewesen wäre.
Und noch was zu "Recht" allgemein in Deutschland: Zu oft ist es nach dem Motto: "Recht haben, heisst nicht Recht bekommen".
#51Report
27.05.2009
ich frage mich allen ernstes, welche bilder sind es wert vor gericht zu ziehen und das risiko einer kostenintensiven niederlage zu tragen ?
klar ist, es gibt keine wasserdichten verträge.
klar ist auch, dass alles im ermessen eines richters liegt.
klar ist für mich, dass es auch andere wege gibt.
klar ist, es gibt keine wasserdichten verträge.
klar ist auch, dass alles im ermessen eines richters liegt.
klar ist für mich, dass es auch andere wege gibt.
Original von RalfV
Holla, da hab ich wohl ins Schwarze getroffen :-)
Zunächst einmal an alle, die auf meinen Beitrag geantwortet haben:
Wer von euch hatte schon Erfahrungen vor Gericht? Keiner?
Oder traut sich hier niemand, eine Niederlage zuzugeben?
Ok, wenn ich hier etwas schreibe, dann sind das weder Behauptungen, noch irgendeine Geschichte vom Hörensagen.
Ich bin vor Gericht gegangen - Freiburger Amtsgericht 2005 !
Die Streitfrage waren Veröffentlichungen im Netz, Natürlich hatte ich Vertrag und ein Honorar ausgezahlt, wie beschrieben. Dem Vertrag war ein vollständiger Auszug aus dem Uhrheberrechtsgesetz und Kunsturheberrechtsgesetz beigelegt.
Vor Gericht hat mich Herr Kötz aus Düsseldorf vertreten - in meinen Augen ein Profi im betreffenden Bereich. Vielleicht kennt ihn ja der eine oder andere hier.
Was dabei rauskam, habe ich bereits geschrieben. Meine Ausführungen hier sind im Wortlaut die des Amtsrichters.
Was ich noch vergaß:
Persönlichkeitsrechte gehen vor Urheberrechte!
(und bitte nicht wieder mit Personen aus der Öffentlichkeit kommen, das ist ein ganz anderes Thema)
Bis dahin dachte ich auch: Mein Vertrag ist absolut tadellos...
Klauseln in Verträge, wie "unwiderruflich, usw." sind ohnehin sittenwidrig (Amtsgericht Freiburg!) und Personen zwischen 18 und 21 sind nur eingeschränkt geschäftsfähig.
Bei einer Person über 30 könnte das Urteil wieder anders aussehen... (könnte!)
Mein Beitrag verstehe ich als Hinweis und spreche aus Erfahrung.
Wer meint es besser zu wissen wie das Gericht, sollte einmal den gleichen Weg gehen wie ich und dabei feststellen, wieviel Geld so ein Verfahren verschlingt!
Ich wünsche jedem Fotograf, er trifft dann auf einen verständnissvollen Richter der selbst fotografiert.
Vielleicht überlegt sich dann doch der eine oder andere, auf seinen sturmfesten Vertrag zu verzichten und sich außergerichtlich mit dem Model zu einigen.
(das war wohl mein Fehler, denn ich pochte auf Vertragserfüllung)
Sollte jemand wie ich auch schon einmal vor Gericht gestanden haben, würde mich dessen Erfahrungen interessieren.
Freue mich auf konstruktive Beiträge
Ralf
#52Report
27.05.2009
@Its a Gas !!!:
Recht haben - Recht bekommen: Da hast du vollkommen Recht.
Viele hier haben anscheinend Recht ;-)
Das Model hat Persönlcihkeitsrechte Im Umgangston: Recht am eigenen Bild!
Das ist jedes Bildnis das die Person in irgendeiner Weise zeigt.
Der Fotograf ist lediglich der Urheber am Werk an sich.
Das Model hat sehr Wohl Rechte an seinen Bildern, wir leben ja nicht in einem rechtlosen Staat. Einer Person können niemals Grundrechte abgesprochen werden, auch nicht über Vertrag!
Was ich Vergaß:
Man sollte sich immer vor Augen führen, dass Models nicht wehrlose Hasen sind. Für Anwälte ist sowas immer ein Richtfest (einstweilige Verfügung, Schadensersatzansprüche im fünfstelligen Bereich usw.)
Sicherlich könnte (KÖNNTE) das eine oder andere Urteil anders ausfallen (gibt es eines?)
Ich möchte nur diejenigen ein wenig wachrütteln, die glauben, mit ihren Verträgen einen absoluten Freifahrtschein bekommen zu haben - es kann auch anders laufen, wie man sieht.
Ich möchte nur darauf hinweisen:
Das Model kann jederzeit die Veröffentlichungsrechte revidieren!
Was dann im Anschluß daraus wird, entscheidet sich im Anschluß. Und wenn beide harte Nüsse sind und auf ihr Recht beharren gehts letztlich vors Gericht!
So läuft das in Deutschland.
Recht haben - Recht bekommen: Da hast du vollkommen Recht.
Viele hier haben anscheinend Recht ;-)
Das Model hat Persönlcihkeitsrechte Im Umgangston: Recht am eigenen Bild!
Das ist jedes Bildnis das die Person in irgendeiner Weise zeigt.
Der Fotograf ist lediglich der Urheber am Werk an sich.
Das Model hat sehr Wohl Rechte an seinen Bildern, wir leben ja nicht in einem rechtlosen Staat. Einer Person können niemals Grundrechte abgesprochen werden, auch nicht über Vertrag!
Was ich Vergaß:
Man sollte sich immer vor Augen führen, dass Models nicht wehrlose Hasen sind. Für Anwälte ist sowas immer ein Richtfest (einstweilige Verfügung, Schadensersatzansprüche im fünfstelligen Bereich usw.)
Sicherlich könnte (KÖNNTE) das eine oder andere Urteil anders ausfallen (gibt es eines?)
Ich möchte nur diejenigen ein wenig wachrütteln, die glauben, mit ihren Verträgen einen absoluten Freifahrtschein bekommen zu haben - es kann auch anders laufen, wie man sieht.
Ich möchte nur darauf hinweisen:
Das Model kann jederzeit die Veröffentlichungsrechte revidieren!
Was dann im Anschluß daraus wird, entscheidet sich im Anschluß. Und wenn beide harte Nüsse sind und auf ihr Recht beharren gehts letztlich vors Gericht!
So läuft das in Deutschland.
#53Report
27.05.2009
Original von RalfV
@Its a Gas !!!:
Recht haben - Recht bekommen: Da hast du vollkommen Recht.
Viele hier haben anscheinend Recht ;-)
Das Model hat Persönlcihkeitsrechte Im Umgangston: Recht am eigenen Bild!
Das ist jedes Bildnis das die Person in irgendeiner Weise zeigt.
Der Fotograf ist lediglich der Urheber am Werk an sich.
Das Model hat sehr Wohl Rechte an seinen Bildern, wir leben ja nicht in einem rechtlosen Staat. Einer Person können niemals Grundrechte abgesprochen werden, auch nicht über Vertrag!
Das Recht am eigenen Bild hat sie ja mit der Veröffentlichungserklärung abgetreten und weitere Rechte hat sie ja nicht das wollte ich damit sagen.
#54Report
[gone] Nasty World Media
27.05.2009
Es wird ja immer gruseliger hier.
@RalfV:
Bitte posate doch mal das Aktenzeichen Deines Falls. Wäre nicht das erste mal das der Grund für einen verlorenen Prozess etwas völlig anders war als der Verlierer selbst meint.
Und das ein Erwachsener zwischen 18 und 21 in Deutschland nur beschränkt geschäftsfähig sein soll ist absoluter Blödsinn. Beschränkt geschäftsfähig ist man zwischen 16 bis 18 Jahren.
Über 18 ist man vollgeschäftsfähig kann aber bei Straftaten noch nach dem Jugendstrafrecht belangt werden, wenn man in der Entwicklung noch nicht so weit ist.
@pre-plan:
Natürlich hat ein Model, dass einen Fotografen bezahlt entsprechene Nutzungsrechte - wofür zahlt sie sonst (Aber hier in der MK würde mich auch das nicht wundern).
Diese Nutzungsrechte muss der Fotograf dem Model einräumen ebenso wie das Model durch seinen Verzicht aufs Recht am eigenen Bild dem Fotografen entsprechende Nutzungsrechte ermöglich.
Jede Nutzung jenseits der Vereinbarung ist weder dem Fotografen noch dem Model erlaubt.
Gruß
Nasty
@RalfV:
Bitte posate doch mal das Aktenzeichen Deines Falls. Wäre nicht das erste mal das der Grund für einen verlorenen Prozess etwas völlig anders war als der Verlierer selbst meint.
Und das ein Erwachsener zwischen 18 und 21 in Deutschland nur beschränkt geschäftsfähig sein soll ist absoluter Blödsinn. Beschränkt geschäftsfähig ist man zwischen 16 bis 18 Jahren.
Über 18 ist man vollgeschäftsfähig kann aber bei Straftaten noch nach dem Jugendstrafrecht belangt werden, wenn man in der Entwicklung noch nicht so weit ist.
@pre-plan:
Natürlich hat ein Model, dass einen Fotografen bezahlt entsprechene Nutzungsrechte - wofür zahlt sie sonst (Aber hier in der MK würde mich auch das nicht wundern).
Diese Nutzungsrechte muss der Fotograf dem Model einräumen ebenso wie das Model durch seinen Verzicht aufs Recht am eigenen Bild dem Fotografen entsprechende Nutzungsrechte ermöglich.
Jede Nutzung jenseits der Vereinbarung ist weder dem Fotografen noch dem Model erlaubt.
Gruß
Nasty
#55Report
27.05.2009
Original von Nasty World Media
Es wird ja immer gruseliger hier.
@RalfV:
Bitte posate doch mal das Aktenzeichen Deines Falls. Wäre nicht das erste mal das der Grund für einen verlorenen Prozess etwas völlig anders war als der Verlierer selbst meint.
Und das ein Erwachsener zwischen 18 und 21 in Deutschland nur beschränkt geschäftsfähig sein soll ist absoluter Blödsinn. Beschränkt geschäftsfähig ist man zwischen 16 bis 18 Jahren.
Über 18 ist man vollgeschäftsfähig kann aber bei Straftaten noch nach dem Jugendstrafrecht belangt werden, wenn man in der Entwicklung noch nicht so weit ist.
@pre-plan:
Natürlich hat ein Model, dass einen Fotografen bezahlt entsprechene Nutzungsrechte - wofür zahlt sie sonst (Aber hier in der MK würde mich auch das nicht wundern).
Diese Nutzungsrechte muss der Fotograf dem Model einräumen ebenso wie das Model durch seinen Verzicht aufs Recht am eigenen Bild dem Fotografen entsprechende Nutzungsrechte ermöglich.
Jede Nutzung jenseits der Vereinbarung ist weder dem Fotografen noch dem Model erlaubt.
Gruß
Nasty
Richtig Nasty genau so ist es aber viele sind der Meinung sie haben das automatisch weil die darauf abgebildet sind bzw. dafür bezahlt haben und dass ist eben nicht so.
Der Fall von Ralf würde mich auch interessieren denn soweit ich weis ist dsa nur sehr schwer durchsetzbar und ich kenne bisher auch nur 1 Gerichtsurteil in dem der Fotograf gegen Erstattung der Kosten auf weitere Veröffentlichungen verzichtet hat.
#56Report
27.05.2009
@RalfV:
das Aktenzeichen würde mich auch mal interessieren...
das Aktenzeichen würde mich auch mal interessieren...
#57Report
27.05.2009
*bookmark*.................................
#58Report
[gone] Nasty World Media
27.05.2009
@pre-plan:
Automatisch natürlich nicht und einen Freifahrtsschein gibt es auch nicht.
Wenn zum Beispiel ein Model ein Bild von sich uneingeschränkt frei gibt dann bedeutet das nicht automatisch, dass der Fotograf alles damit machen darf.
Will der Fotograf das Bild zum Beispiel für einen Fake-Account oder als Werbung für Telefonsex benutzen sollte er das tunlichst in den Vertrag reinschreiben.
Sonst passiert es ihm schneller als ihm lieb ist das trotz "unbeschränkter" Freigabe das Model vor Gericht recht bekommt weil sie mit dieser Nutzung nicht rechnen musste.
Gruß
Nasty
Automatisch natürlich nicht und einen Freifahrtsschein gibt es auch nicht.
Wenn zum Beispiel ein Model ein Bild von sich uneingeschränkt frei gibt dann bedeutet das nicht automatisch, dass der Fotograf alles damit machen darf.
Will der Fotograf das Bild zum Beispiel für einen Fake-Account oder als Werbung für Telefonsex benutzen sollte er das tunlichst in den Vertrag reinschreiben.
Sonst passiert es ihm schneller als ihm lieb ist das trotz "unbeschränkter" Freigabe das Model vor Gericht recht bekommt weil sie mit dieser Nutzung nicht rechnen musste.
Gruß
Nasty
#59Report
Original von Nasty World Media
@pre-plan:
Automatisch natürlich nicht und einen Freifahrtsschein gibt es auch nicht.
Wenn zum Beispiel ein Model ein Bild von sich uneingeschränkt frei gibt dann bedeutet das nicht automatisch, dass der Fotograf alles damit machen darf.
Will der Fotograf das Bild zum Beispiel für einen Fake-Account oder als Werbung für Telefonsex benutzen sollte er das tunlichst in den Vertrag reinschreiben.
Sonst passiert es ihm schneller als ihm lieb ist das trotz "unbeschränkter" Freigabe das Model vor Gericht recht bekommt weil sie mit dieser Nutzung nicht rechnen musste.
Gruß
Nasty
kann man nicht pauschal sagen und Gerichte entscheiden bekanntlich unterschiedlich .
Wenn das Model zu einem Fotografen geht der nur für diese Zwecke Fotos macht und das auch deutlich auf seinem Profil oder sonst irgendwo öffentlich sichtbar macht , hätte das Model wissen müssen auf was es sich "einlässt" und muss mit einer solchen Veröffentlichung rechen
oder ??
#60Report
Topic has been closed
Fairerweise solltest du darauf hinweisen (sonst kapieren das viele wieder nicht), dass die Verträge von GettyImages ihren Ursprung im amerikanischen Rechtssystem haben und auf weltweite Gültigkeit getrimmt sind. Daher sind in diesen Verträgen auch Formulierungen und Modalitäten enthalten die einem Europäer etwas sltsam vorkommen und in unseren Breitengraden absolut nicht üblich sind.
SatireModus ON!
Aber bei dem hochkarätigen internationalen Publikum der MK sind derartige Standards vielleicht noch unterster Level!
SatireModus OFF