Auto mit Werbung an der Straße - Rechtliche Lage! 67
24.06.2009
ich bin grad etwas verwirrt.... was genau soll da sein?
front und seitenscheiben dürfen nicht beklebt sein. ansonsten soll jetzt genau wo das problem sein? oder besteht die werbung aus nackten tatsachen????
ich für meinen teil habe schon mehr als genug autos mit werbung am straßenrand gesehen....
stehe vermutlich grad bissl aufm schlauch auf was du hinaus willst.
front und seitenscheiben dürfen nicht beklebt sein. ansonsten soll jetzt genau wo das problem sein? oder besteht die werbung aus nackten tatsachen????
ich für meinen teil habe schon mehr als genug autos mit werbung am straßenrand gesehen....
stehe vermutlich grad bissl aufm schlauch auf was du hinaus willst.
#2Report
[gone] With Design In Mind
24.06.2009
Möglicherweise will er auf gewerbliche Nutzung des Wagens heraus? Die darf man zu Werbezwecken nicht gerade mal überall abstellen...
#3Report
24.06.2009
Interressiert mich auch. Beim Anhänger wirds ja gerne gemacht: Werbeschild und dan irgenwo abstellen, ist glaube ich nicht erlaubt, bzw. man muß den Anhänger dann alle 2 Wochen umparken.
Beim Auto wüsste ich jetzt nicht, daß man den nicht überall mit Werbung abstellen darf, wo ein PKW ohne Werbung sonst stehen dürfte..
LG Jens
Beim Auto wüsste ich jetzt nicht, daß man den nicht überall mit Werbung abstellen darf, wo ein PKW ohne Werbung sonst stehen dürfte..
LG Jens
#4Report
[gone] www.trash-pixel.de
24.06.2009
Die Stelle muss genehmigt werden vom Ordnungsamt (evtl Ablenkung an Kreuzung, Sichtbehinderung ect) und das Fahrzeug im technisch fahrfähigen Zustand sein, mal abgesehen von der Zulassung, so dass es jederzeit sofort entfernt werden kann aus eigener Kraft (keine zugepappten Scheiben ect).
Hier bei uns sind bspw nur Anhänger dafür zugelassen, KFZ selbst bekommen keine Genehmigung dafür.
@ With Design In Mind ... dein Argument berührt die Ordnungshüter nicht im entferntesten, man kann dir nicht vorschreiben wie und weswegen Du dein Fahrzueg nutzt. Bei mir hier um die Ecke stehen 6 Anhänger zugepflastert mit Werbetafeln an einer Ecke der Kreuzung (ausgediente Bushaltestelle) zu einem Industriegebiet ..
Hier bei uns sind bspw nur Anhänger dafür zugelassen, KFZ selbst bekommen keine Genehmigung dafür.
@ With Design In Mind ... dein Argument berührt die Ordnungshüter nicht im entferntesten, man kann dir nicht vorschreiben wie und weswegen Du dein Fahrzueg nutzt. Bei mir hier um die Ecke stehen 6 Anhänger zugepflastert mit Werbetafeln an einer Ecke der Kreuzung (ausgediente Bushaltestelle) zu einem Industriegebiet ..
#5Report
24.06.2009
Alle 2-3 tage das fahrzeug mal bewegen nicht immer an der gleichen stelle stehen laßen dan müßte es eigentlich gehen ohne das was kommt .
bei uns vorne zur einfahrt zum hafen stehen einige hänger und fahrzeuge mit werbung drauf unter der Brücke herum alle paar tage stellen die besitzer die hänger und fahrzeuge um so das sie anderster stehen und bewegt wurden ,regelmäßig ist auch großes wohnmobile rücken angesagt die werden dan auch umgestellt und woher ich das weiß ich wohne da paar meter entfernt davon und bekomme das regelmäßig mit und das geht schon seit jahren so
stefan wen mal wieder in den hafen kommst schaust mal unter die brücke bei mir vorne was da alles rumstehet
bei uns vorne zur einfahrt zum hafen stehen einige hänger und fahrzeuge mit werbung drauf unter der Brücke herum alle paar tage stellen die besitzer die hänger und fahrzeuge um so das sie anderster stehen und bewegt wurden ,regelmäßig ist auch großes wohnmobile rücken angesagt die werden dan auch umgestellt und woher ich das weiß ich wohne da paar meter entfernt davon und bekomme das regelmäßig mit und das geht schon seit jahren so
stefan wen mal wieder in den hafen kommst schaust mal unter die brücke bei mir vorne was da alles rumstehet
#6Report
24.06.2009
wie die stelle muß genehmigt werden ?
Wenn ich einen PKW habe wo groß "Fotostudio XY" drauf steht, dann muß ich das genehmigen lassen,wenn ich den auf einem Parkstreifen irgendwo in der Stadt abstellen will ? (ohne Parkuhr nat.)
LG Jens
Wenn ich einen PKW habe wo groß "Fotostudio XY" drauf steht, dann muß ich das genehmigen lassen,wenn ich den auf einem Parkstreifen irgendwo in der Stadt abstellen will ? (ohne Parkuhr nat.)
LG Jens
Original von trash-pixel.de New Pic's Online!
Die Stelle muss genehmigt werden vom Ordnungsamt (evtl Ablenkung an Kreuzung, Sichtbehinderung ect) und das Fahrzeug im technisch fahrfähigen Zustand sein, mal abgesehen von der Zulassung, so dass es jederzeit sofort entfernt werden kann aus eigener Kraft (keine zugepappten Scheiben ect).
Hier bei uns sind bspw nur Anhänger dafür zugelassen, KFZ selbst bekommen keine Genehmigung dafür.
#7Report
24.06.2009
*lach* - Vielleicht von der Versicherung.
Wenn du den Wagen direkt vor'm Schaufenster der Konkurrenz parkst
erlischt womöglich die Teilkasko wegen "mutwilliger Gefährdung".
( Glasbruch, Dellen, Säure ... etc.)
:-)
MichAEL R.
Wenn du den Wagen direkt vor'm Schaufenster der Konkurrenz parkst
erlischt womöglich die Teilkasko wegen "mutwilliger Gefährdung".
( Glasbruch, Dellen, Säure ... etc.)
:-)
MichAEL R.
Original von JBFoto[/quote]
wie die stelle muß genehmigt werden ?
Wenn ich einen PKW habe wo groß "Fotostudio XY" drauf steht, dann muß ich das genehmigen lassen,wenn ich den auf einem Parkstreifen irgendwo in der Stadt abstellen will ? (ohne Parkuhr nat.)
LG Jens
[quote]Original von trash-pixel.de New Pic's Online!
Die Stelle muss genehmigt werden vom Ordnungsamt (evtl Ablenkung an Kreuzung, Sichtbehinderung ect) und das Fahrzeug im technisch fahrfähigen Zustand sein, mal abgesehen von der Zulassung, so dass es jederzeit sofort entfernt werden kann aus eigener Kraft (keine zugepappten Scheiben ect).
Hier bei uns sind bspw nur Anhänger dafür zugelassen, KFZ selbst bekommen keine Genehmigung dafür.
#8Report
24.06.2009
Ja eben, ich denke ich kann den stellen wo und wie lange ich will :-)
LG Jens
LG Jens
Original von Micha19 -- Camer(a)flimmern[/quote][/quote]
*lach* - Vielleicht von der Versicherung.
Wenn du den Wagen direkt vor'm Schaufenster der Konkurrenz parkst
erlischt womöglich die Teilkasko wegen "mutwilliger Gefährdung".
( Glasbruch, Dellen, Säure ... etc.)
:-)
MichAEL R.
[quote]Original von JBFoto
wie die stelle muß genehmigt werden ?
Wenn ich einen PKW habe wo groß "Fotostudio XY" drauf steht, dann muß ich das genehmigen lassen,wenn ich den auf einem Parkstreifen irgendwo in der Stadt abstellen will ? (ohne Parkuhr nat.)
LG Jens
[quote]Original von trash-pixel.de New Pic's Online!
Die Stelle muss genehmigt werden vom Ordnungsamt (evtl Ablenkung an Kreuzung, Sichtbehinderung ect) und das Fahrzeug im technisch fahrfähigen Zustand sein, mal abgesehen von der Zulassung, so dass es jederzeit sofort entfernt werden kann aus eigener Kraft (keine zugepappten Scheiben ect).
Hier bei uns sind bspw nur Anhänger dafür zugelassen, KFZ selbst bekommen keine Genehmigung dafür.
#9Report
24.06.2009
Eine öffentliche Fläche zu offensichltlich privater Werbung zu benutzen wird vom Ordnungsamt untersagt oder eine Gebühr dafür verlangt.
Gruß
Detlef
Gruß
Detlef
#10Report
[gone] User_64696
24.06.2009
theoretisch müsste man doch auf sein auto kleben dürfen was man will, obendrein verstehe ich das so, dass der TO eigenwerbung auf seinem privat genutzten auto machen will.
meiner meinung nach dürfte das lediglich noch für die versicherung ein thema sein, denn bis zu einem gewissen grad nutzt du dein auto dann ja gewerblich...
meiner meinung nach dürfte das lediglich noch für die versicherung ein thema sein, denn bis zu einem gewissen grad nutzt du dein auto dann ja gewerblich...
#11Report
24.06.2009
wenn das fahrzeug zugelassen ist und in diesem zustand verbleibt, dann ist werbetechnisch alles erlaubt, außer es ist jugendgefährdent (porno halt) oder es handelt sich um verbotene zeichen (hakenkreuz). ansonsten brauchste nix weiter. genehmigung is quatsch. wo soll das stehen???? lass ich mich gern belehren.
wenn ich die karre von unserem scheibendoktor sehe, dann müsste der schon fast nen waffenschein für dieses werbegeschoss haben...
wenn ich die karre von unserem scheibendoktor sehe, dann müsste der schon fast nen waffenschein für dieses werbegeschoss haben...
#12Report
24.06.2009
Also jede Pizzeria fährt doch eine fahrbare Litfasssäule bei der Lieferung vor, oder?
Die müssen das dann genehmigen lassen?
Interessiert mich mal, weil ich will nen Deal mit unserem Autohaus machen, so dezente Werbung auf den Autotüren. Muss ich das echt genehmigen lassen?
Die müssen das dann genehmigen lassen?
Interessiert mich mal, weil ich will nen Deal mit unserem Autohaus machen, so dezente Werbung auf den Autotüren. Muss ich das echt genehmigen lassen?
#13Report
24.06.2009
Kann nur den Kopf schütteln.
Wir Deutschen sind echt sowas von vorausschauend gehorsam - unglaublich.
Demnächst werde ich mal als Ordnungsamtmitarbeiter verkleidet auf der Straße die Passanten anhalten und jeder der mir mit einem PEPSI oder COCA Cola Shirt oder anderer Werbung entgegenkommt zur Kasse bitten.
Immerhin öffentliche Fläche.
Sagt mal gehts noch?
Demnächst zahlen und genehmigen lassen, dass das Enblem vom Autohersteller auf dem Kühlergrill prangt oder was?
Für zugelassene und angemeldete Fahrzeige werden Steuern bezahlt. Fertig die Wurst.
Wir Deutschen sind echt sowas von vorausschauend gehorsam - unglaublich.
Demnächst werde ich mal als Ordnungsamtmitarbeiter verkleidet auf der Straße die Passanten anhalten und jeder der mir mit einem PEPSI oder COCA Cola Shirt oder anderer Werbung entgegenkommt zur Kasse bitten.
Immerhin öffentliche Fläche.
Sagt mal gehts noch?
Demnächst zahlen und genehmigen lassen, dass das Enblem vom Autohersteller auf dem Kühlergrill prangt oder was?
Für zugelassene und angemeldete Fahrzeige werden Steuern bezahlt. Fertig die Wurst.
#14Report
24.06.2009
Naja, also wir haben da momentan ein bauamtstechnisches Dilema. Da kommt einem das schon mal so vor, als ob wir hier in Deutschland ohne Paragraphen und Verordnungen, noch nicht mal pinkeln dürfen.
Kennt sich denn jemand da richtig aus und weiss Bescheid?
Kennt sich denn jemand da richtig aus und weiss Bescheid?
#15Report
24.06.2009
OT:
architekt sollte sowas doch wissen.... außerdem gibts dann noch anwälte die sich auf baurecht spezialisiert haben....
architekt sollte sowas doch wissen.... außerdem gibts dann noch anwälte die sich auf baurecht spezialisiert haben....
Original von Susanne Güttler ak Aleytys
Naja, also wir haben da momentan ein bauamtstechnisches Dilema. Da kommt einem das schon mal so vor, als ob wir hier in Deutschland ohne Paragraphen und Verordnungen, noch nicht mal pinkeln dürfen.
Kennt sich denn jemand da richtig aus und weiss Bescheid?
#16Report
[gone] tina_aus_dem_harz@yahoo.de ich komme bald wieder
24.06.2009
nimm an vietnamesen ein beispiel wenn es um werbung geht
*lol*
das daunten heißt "beton schneiden und bohren" - hat sich zu ne art kultur entwickelt - sieht man überall!!!
[IMG]
*lol*
das daunten heißt "beton schneiden und bohren" - hat sich zu ne art kultur entwickelt - sieht man überall!!!
[IMG]
#17Report
24.06.2009
solange das auto zugelassen (und damit versichert) ist, tüv hat, verkehrssicher ist und keine (umwelt)gefährdung darstellt, sollte das wohl möglich sein... zwangsentfernt werden meines wissen nur fahrzeuge, die eines dieser kriterien nicht (mehr) erfüllen...
aber im zweifelsfall einfach mal bei deiner gemeinde anfragen...
lg
mark
aber im zweifelsfall einfach mal bei deiner gemeinde anfragen...
lg
mark
#18Report
24.06.2009
Also mal zum Verständnis.
Ich betreibe eine Druckertankstelle und möchte gerne Werbung machen an einem Fahrzeug. WIll aber nicht mein eigenes nehmen sondern mir eins kaufen für 200 € was 2 Jahre TÜV hat und fertig.
Das ganze ding will ich dann bekleben lassen (NICHT die Fenster oder andere Sichtbeinträchtigte Flächen) und an einem Platz in der Stadt hinstellen wo Parken FREI ist und wo man ein Auto eben (ohne Parkschein etc.) hinstellen darf.
Die Frage ist demnach ganz einfach:
Ist das erlaubt? Oder muss man sich da eine Genehmigung für holen? In unserem Franchise System gibt es viele die ihr Fahrzeug beklebt haben und müssen dafür nichts zahlen da sie das Auto bewegen jederzeit. ich möchte aber es nicht an meinem Privaten Auto machen sondern mir dafür eins kaufen.
Ich betreibe eine Druckertankstelle und möchte gerne Werbung machen an einem Fahrzeug. WIll aber nicht mein eigenes nehmen sondern mir eins kaufen für 200 € was 2 Jahre TÜV hat und fertig.
Das ganze ding will ich dann bekleben lassen (NICHT die Fenster oder andere Sichtbeinträchtigte Flächen) und an einem Platz in der Stadt hinstellen wo Parken FREI ist und wo man ein Auto eben (ohne Parkschein etc.) hinstellen darf.
Die Frage ist demnach ganz einfach:
Ist das erlaubt? Oder muss man sich da eine Genehmigung für holen? In unserem Franchise System gibt es viele die ihr Fahrzeug beklebt haben und müssen dafür nichts zahlen da sie das Auto bewegen jederzeit. ich möchte aber es nicht an meinem Privaten Auto machen sondern mir dafür eins kaufen.
#20Report
Topic has been closed
sagt mal wisst ihr wie die rechtliche Lage ist wenn man ein Auto komplett mit Werbung beklebt und es an die Straße stellt?
Auto ist angemeldet.l
Danke für die Infos´!