Auto mit Werbung an der Straße - Rechtliche Lage! 67

irgendwas verstehe ich an der ganzen ausführung nicht ....

Ich darf keinen Werbeanhänger, wie auch Wohnwagen o.ä. auf öffentlichen Flächen abstellen über einen gewissen Zeitraum ...ok

aber ich darf doch mein zugelassenes Auto mit Werbung vollkleben und damit rumfahren, parken usw. solang die Werbung kein öffentliches Ärgernis darstellt ( z.B. ich klebe es voll nackte breitbeinige Mädchen undmache Werbung für einen Pornoring ). Und ich darf auch mein Auto irgendwo abstellen solang es zugelassen ist und TÜV usw. ordnungsgemäß ist.

Wenn keine Werbung auf Autos erlaubt wäre dürfte auch nicht der Elektriker, Maler, die FA. xy, die Spedition oder wer auch immer mit Werbung rumfahren. Glaube kaum das die alle ne Ausnahmegenehmigung haben.

Auch dürften dann keine schön airgebrushte Autos im Strassenverkehr rumfahren.
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
18.07.2009
ich denke es ist ein unterschied ob ich zweckbestimmt parke 3-4std oder ob jemand sein auto parkt oder seinen Hänger morgens um 7 da hinstellt und abends wieder holt oder tagelang da stehen lässt.

macht er das immer an der gleichen stelle, fällt es eben auf.

dazu 2 interessante links
http://www.ra-kotz.de/werbezwecke.htm

http://www.frag-einen-anwalt.de/Werbung-auf-PKW-Anh%C3%A4nger-nur-mit-Genehmigung-__f13772.html

ich denke die 2 links reiche als infos :)
auch ist ein Unterschied ob ich einen Hänger abstelle auf öffentlichen Raum

oder meinen PKW ..... Ich kann doch meinen PKW , Lieferwagen ( ob mit oder ohne Werbung )
auf öffentlichem Raum parken solange ich will und ich keinen behindere bzw. gegen Verkehrsregeln verstosse.




Original von TM-PhotoDesign *Pay Job zu vergeben*
ich denke es ist ein unterschied ob ich zweckbestimmt parke 3-4std oder ob jemand sein auto parkt oder seinen Hänger morgens um 7 da hinstellt und abends wieder holt oder tagelang da stehen lässt.

macht er das immer an der gleichen stelle, fällt es eben auf.

dazu 2 interessante links
http://www.ra-kotz.de/werbezwecke.htm

http://www.frag-einen-anwalt.de/Werbung-auf-PKW-Anh%C3%A4nger-nur-mit-Genehmigung-__f13772.html

ich denke die 2 links reiche als infos :)
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
18.07.2009
steht doch auch so in den links oben..
..
...
[gone] Lothar Jürs
18.07.2009
genau!
ich zitiere mal den Anwalt aus http://www.frag-einen-anwalt.de:

Sie sollten daher darauf achten, dass Sie Ihre Werbung nicht auf einen PKW-Anhänger, sondern auf ein zugelassenes und betriebsbereites Kraftfahrzeug anbringen und auf einer öffentlichen Straße parken. Nach dem zitierten Urteil des Oberverwaltungsgerichts läge demnach ein straßenrechtlicher Gemeingebrauch vor, der nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW keine Sondernutznungserlaubnis nach sich zöge.


und der TO spricht von einem PKW :-)

lg, Lothar
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
18.07.2009
also ist alles geklärt ;)

;)
18.07.2009
na endlich.


Dachte schon ich werd da nie schlau draus :D

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