Auto mit Werbung an der Straße - Rechtliche Lage! 67

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24.06.2009
Original von JBFoto
wie die stelle muß genehmigt werden ?



Ich bezog das auf diese Aussage des TO ...
wenn man ein Auto komplett mit Werbung beklebt
.. wenns nur ein Aufkleber ist dann spielt das natürlich keine Rolle, denn ab einem gewissen grad ist das Fahrzeug auch als "Werbesäule" ein zu stufen ... so sind zumindest in KA die Ordnungshüter drauf ...
Wie Ender geschrieben hat sind dort auch Autos, hat aber damit zu tun, dass dies "privates Firmengelände" ist, zwar öffentlich befahrbar, aber eben als solches Behandelt wird, bei mir um die Ecke ist es aber öffentlicher Verkehrsraum
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24.06.2009
Original von Master Bill, sucht Studiobeteiligung
Eine öffentliche Fläche zu offensichltlich privater Werbung zu benutzen wird vom Ordnungsamt untersagt oder eine Gebühr dafür verlangt.

Gruß
Detlef
B I N G O
24.06.2009
Du musst dein Auto anmelden. Mit allem Pipapo. Versicherung, Kennzeichen....

Ein abgemeldetes Auto darf man ehedem nicht einfach wo abstellen. Dann gibt es diesen großen Kleber und dann wird es vielleicht abgeschleppt.

Aber die Kosten summieren sich. Vielleicht wäre es besser wenn du bei einer kleinen Spedition mit Sprintern nachfragst. Manche möchten nür das Geld fürs bekleben.

Gruß
Ralf
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24.06.2009
Original von Satine Douce
theoretisch müsste man doch auf sein auto kleben dürfen was man will,
verbietet ja auch keiner ...
Original von Satine Doucemeiner meinung nach dürfte das lediglich noch für die versicherung ein thema sein, denn bis zu einem gewissen grad nutzt du dein auto dann ja gewerblich...
mal die Kirche im Dorf lassen, es geht nicht um Bilder *lach* ... wie Du dein Auto und für was Du dein Auto nutzt kann dir keiner Vorschreiben, auch eine Versicherung nicht, für die ist nur interessant ob das Fahrzeug Zweckentfremdet wird, aber "Werbefläche" gehörte da eher nicht dazu so lange es nicht für ein Unternehmen alleine ist, es müssen von mehreren Firmen Werbung drauf sein. Mir ist jedenfalls keine Versicherung bekannt die da schon mal interveniert hat.
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24.06.2009
Letztendlich kann dir das nur das Ordnungsamt deiner Stadt/Gemeinde das beantworten, denn das ist von Komune zu Komune unterschiedlich. Zum einen ist es offiziell Untersagt in den meisten Satzungen, kann aber auch gegen Gebühr erlaubt sein.
So wie Du das vor hast, ist das kein Dauerparken ein Fahrzeugs auf dem "Frei Parken Feld", sondern wird dann eher wie eine Werbesäule behandelt und nicht wie ein Auto, das Auto selbst muss dann aber auch den Regeln entsprechen


Original von MK-Photodesign im Wasser/Öl Fieber :)
Also mal zum Verständnis.

Ich betreibe eine Druckertankstelle und möchte gerne Werbung machen an einem Fahrzeug. WIll aber nicht mein eigenes nehmen sondern mir eins kaufen für 200 € was 2 Jahre TÜV hat und fertig.

Das ganze ding will ich dann bekleben lassen (NICHT die Fenster oder andere Sichtbeinträchtigte Flächen) und an einem Platz in der Stadt hinstellen wo Parken FREI ist und wo man ein Auto eben (ohne Parkschein etc.) hinstellen darf.

Die Frage ist demnach ganz einfach:

Ist das erlaubt? Oder muss man sich da eine Genehmigung für holen? In unserem Franchise System gibt es viele die ihr Fahrzeug beklebt haben und müssen dafür nichts zahlen da sie das Auto bewegen jederzeit. ich möchte aber es nicht an meinem Privaten Auto machen sondern mir dafür eins kaufen.
Wenn das Fahrzeug zugelassen und betriebsbereit ist, d.h. jederzeit aus eigener Kraft umgesetzt werden kannst Du das Teil immer im öffentlichen Parkraum abstellen. Da kann es auch mal drei Tage stehen bleiben, dann suchst Du den nächsten öffentlichen Parkraum. Du wolltest es ja bereits gestern Abend umparken, aber dann hast Du doch mit einem Kumpel was getrunken...
Mir ist keine Gemeindeordnung bekannt, in der das Parken von werbungtragenden PKW oder LKW untersagt ist. Im Zweifelsfalle muß das Ordnungsamt das Vorhandensein dieser Ordnung beweisen.
Wer viel fragt kriegt viel Antwort.

Ergänzung: Die Außendienstler von "Gothaplast" (einem Verbandmittel-Hersteller) müßten demnach ihre Fahrzeuge mit aufs Hotelzimmer nehmen, so beklebt sind die.
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24.06.2009
Original von Wolfgang Blachnik (Ü 56)
Mir ist keine Gemeindeordnung bekannt, in der das Parken von werbungtragenden PKW oder LKW untersagt ist.
Bei uns gibt's die ...! Weiß ich aus erster Hand (Schwägerin beim Ordnungsamt - Ruhender Verkehr) Wenn die Werbung ein gewisses Maß überschreitet (Festlegung durch vorherigen Augenschein) und das Fahrzug dauerhaft "geparkt" (länger als 5 Tage) wird, dann ist dies genehmigungspflichtig gegen Kostenbescheid und nur an ausgewisenen Stellen möglich

Edit: Nachtrag!

Diese Ordnung wird derzeit umformuliert ... in Zukunft gilt, oder soll gelten für Karlsruhe:
... auch Erlaubt für KFZ zukünftig und Standort muss alle 14 Tage geändert werden, mind 200m von der vorherigen Stelle entfernt. Dies gilt für Fahrzeuge, die offensichtlich eine Werbefläche darstellen und Werbung für mehr als 2 Firmen enthalten. Die Vorschriften der StVO müssen dabei eingehalten werrden
[gone] Lothar Jürs
24.06.2009
Es gibt definitiv keinerlei Einschränkungen oder geschweige denn ein Genehmigungsverfahren für Werbung auf einem Kfz.
Egal ob es sich um ein kleines Magnetschild oder eine komplette Folierung handelt.... solange das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist, die Werbung nicht gegen die Zulassungsbestimmungen (bestimmte Scheiben müssen frei bleiben) verstösst, kann man draufpappen, was man will. Ein öffentliches Ärgernis darf die Werbung allerdings nicht darstellen ;-)
Ein zugelassenes Fahrzeug kann ich auf öffentlichen Strassen abstellen solange ich will, egal ob mit oder ohne Werbung. Dafür bezahlt man KFZ-Steuern.
Auch Versicherungsunternehmen interessieren sich überhaupt nicht dafür.

lg,Lothar
24.06.2009
nur mal so zum verständnis, wenn das jeder so macht, gibts bald keine flächen mehr wo man frei parken darf, weil die mit schrottkisten vollgestellt sind *kopfschüttel*



Original von MK-Photodesign im Wasser/Öl Fieber :)
Also mal zum Verständnis.

Ich betreibe eine Druckertankstelle und möchte gerne Werbung machen an einem Fahrzeug. WIll aber nicht mein eigenes nehmen sondern mir eins kaufen für 200 € was 2 Jahre TÜV hat und fertig.

Das ganze ding will ich dann bekleben lassen (NICHT die Fenster oder andere Sichtbeinträchtigte Flächen) und an einem Platz in der Stadt hinstellen wo Parken FREI ist und wo man ein Auto eben (ohne Parkschein etc.) hinstellen darf.

Die Frage ist demnach ganz einfach:

Ist das erlaubt? Oder muss man sich da eine Genehmigung für holen? In unserem Franchise System gibt es viele die ihr Fahrzeug beklebt haben und müssen dafür nichts zahlen da sie das Auto bewegen jederzeit. ich möchte aber es nicht an meinem Privaten Auto machen sondern mir dafür eins kaufen.
24.06.2009
Mein eigenes Auto ist z.B. unübersehbar großflächig mit Werbung meines Arbeitgebers beklebt... Das erfüllt seinen Zweck, das Auto nimmt wie jedes Fahrzeug am Straßenverkehr teil, steht zumeist vor dem Laden oder vor meiner Tür, und wenn ich unterwegs bin, dann parkt es da, wo es halt parkt. Punkt.

Es jeden Tag einem Mitbewerber vor die Tür zu stellen habe ich bisher nicht ausprobiert, ich denke da wäre langfristig auch Ärger vorprogrammiert.

Gruß, Uwe
24.06.2009
Aber wenn das jeder so machen würde nimmt die Stadt auch durch zus. Steuer so viel Kohle ein, daß sie ein Parkhaus neben dem anderen Bauen könnte...

LG Jens


Original von Thomas Reinhardt - mit EYECATCHER in ROT
nur mal so zum verständnis, wenn das jeder so macht, gibts bald keine flächen mehr wo man frei parken darf, weil die mit schrottkisten vollgestellt sind *kopfschüttel*

24.06.2009
rechne mal aus, wieviele autos man zulassen müsste um ein parkhaus zu finanzieren - das geht wohl nicht ganz auf, was... ich halte es trotzdem für ne schwachsinnige idee. ich habe mir z.b. noch nie eine web-adresse gemerkt die auf einem auto klebte...


Original von JBFoto
Aber wenn das jeder so machen würde nimmt die Stadt auch durch zus. Steuer so viel Kohle ein, daß sie ein Parkhaus neben dem anderen Bauen könnte...

LG Jens


[quote]Original von Thomas Reinhardt - mit EYECATCHER in ROT
nur mal so zum verständnis, wenn das jeder so macht, gibts bald keine flächen mehr wo man frei parken darf, weil die mit schrottkisten vollgestellt sind *kopfschüttel*

[/quote]
24.06.2009
Naja in Bremen gibt es rund 500.000 Einwohner, nicht jeder hat ein Auto, manche Familien dafür zwei oder mehr. Firmen haben auch meißt mehr als ein Auto. Rechne ich mal 250.000 Autos x 200,- Euro Kfz Steuer ergibt das 50 Millionen Euro, bekommt man dafür kein Parkhaus ?

Hinzu kommt ja auch noch die Einnahmen durch Versicherungssteuer :-) ausserdem das Parkhaus kostet einmal bis auf den Unterhalt, die 50 Millionen kommen ja jedes Jahr neu :-)

Aber Scherz beiseite, es macht nun mal nicht jeder.

Wenn aber diese Regelung mit Werbung auf dem PKW von Stadt zu Stadt unterschiedlich ist und ich in einer Stadt wohne, wo es erlaubt ist, darf ich dann mit meinem Auto zu besuch in einer anderen Stadt parken wo es nicht erlaubt ist ?

Jens



Original von Thomas Reinhardt - mit EYECATCHER in ROT
rechne mal aus, wieviele autos man zulassen müsste um ein parkhaus zu finanzieren - das geht wohl nicht ganz auf, was... ich halte es trotzdem für ne schwachsinnige idee. ich habe mir z.b. noch nie eine web-adresse gemerkt die auf einem auto klebte...


[quote]Original von JBFoto
Aber wenn das jeder so machen würde nimmt die Stadt auch durch zus. Steuer so viel Kohle ein, daß sie ein Parkhaus neben dem anderen Bauen könnte...

LG Jens


[quote]Original von Thomas Reinhardt - mit EYECATCHER in ROT
nur mal so zum verständnis, wenn das jeder so macht, gibts bald keine flächen mehr wo man frei parken darf, weil die mit schrottkisten vollgestellt sind *kopfschüttel*

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Immerhin positiv:
Ein nur zu Werbezwecke genutzter Wagen bringt dem Staat Steuern
und stösst trotzdem kein Gramm Schadstoffe aus.

Michael R.

p.s.: Ahäm - Gibt's denn schon "MK"-Aufkleber?
Muss ja nicht ganz so gross sein, dass den Models ohne Brille lesen können.
(Ich bremse für ...)
[gone] KLBR-Produktion Ltd.
24.06.2009
Original von Susanne Güttler ak Aleytys
Naja, also wir haben da momentan ein bauamtstechnisches Dilema. Da kommt einem das schon mal so vor, als ob wir hier in Deutschland ohne Paragraphen und Verordnungen, noch nicht mal pinkeln dürfen.

Kennt sich denn jemand da richtig aus und weiss Bescheid?



Wenn es sich um einen Werbeanhänger im Vorgarten handelt, dann ist das Bauamt auf der Matte, wegen nicht genehmigter Werbefläche.
Auf der Straße den Anhänger alle 2 Wochen woanders hinstellen. Da kann keiner was sagen.
PKW mit Werbung drauf im öffentlichen Straßenverkehr benötigt keine Genehmigung. Hauptsache das Fahrzeug ist versteuert und versichert und die Scheiben sind nicht zugekleistert mit der Werbung.
Das Fahrzeug sollte immer mal wieder bewegt werden, sonst könnte es Probleme mit der STVO geben, wegen unzulässigem Parken, sowie Versicherungsprobleme.
Das kennen einige schon wenn sie ihr Auto 2 Monate geparkt hatten wegen Führerscheinverlust und es wurde das Autoradio geklaut. Kein Versicherungsschutz, Fahrzeug war zu lange ohne Aufsicht.
24.06.2009
Ich meine, mal irgendwo gelesen zu haben, dass es eben darum geht, dass das Fahrzeug noch als Fahrzeug in Betrieb sein muss. Dann kann man draufkleben was man will (hat ja jeder Klempner auch). Nur wenn das Fahrzeug offensichtlich nicht mehr als Fahrzeug dient, sondern als reine Werbefläche, DANN wird es in den meisten Kommunen genehmigungspflichtig. Wenn das Fahrzeug aber immer wieder umgeparkt wird, ist das Nutzen als "reine Werbefläche" nicht mehr nachweisbar. Ebenso isses wohl mit Anhängern. Diese müssen noch ihrem eigentlich Zweck - dem Transport - dienen und dürfen nicht zweckentfremdet in erster Linie als Werbeflächen dienen.
Finde ich auch völlig ok. Jeder, der zB in Frankfurt/M. mal mit Schweißperlen auf der Stirn seit 40 Minuten um den Block fährt, keinen Parkplatz findet, aber ständig an DREI ABGESTELLTEN WERBE-ANHÄNGERN vorbeikommt, könnte diese SOFORT anzünden und in den Main schieben! Eigenhändig!
24.06.2009
Wer sein Firmenfahrzeug mit Werbung beklebt und durch die Stadt fährt nutzt sein Fahrzeug als Werbefläche und das darf jeder gerne tuen wie es ihm beliebt.
Das dauerhafte Abstellen auf einer öffentlichen Parkfläche zu Werbezwecken stellt aber eine Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes dar und ist damit sowohl genehmigungs- als auch gebührenpflichtig.
Genaue Infos dazu kriegst du beim zuständigen Ordnungsamt.
Ständiges Umparken ist da natürlich eine Alternative, man darf in solchen Fällen aber die Konkurrenz nicht unterschätzen...Erfahrungen zeigen, dass die schon mal sehr genau Buch führen wie lange eine potentielle Werbefläche wo steht um jemandem eins auswischen zu können.
Und die Bußgelder können da sehr empfindlich sein.
Schon interessantes Thema. Wobei man wohl wirklich unterscheiden muss ob besagtes Fahrzeug am Verkehr teilnimmt oder nicht. Wenn ohnehin rare Parkplätze dauerhaft belegt werden ist dies extrem ärgerlich (ob nun erlaubt oder nicht)

Aber das Auto mit dem ich zu meinen Aufträgen fahre mit Werbung für eben diese Aufträge zu bekleben müsste doch ebenso möglich sein wie damit am Straßenrand zu parken (nicht jeder Auftraggeber hat einen Privatparkplatz ;-) )
allgemein: Zauberwort hierfür ist
"Eine Sondernutzung liegt vor, wenn die Straßen, Wege und Plätze im Sinne des § 1 dieser
Satzung über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden und dadurch der Gemeingebrauch
beeinträchtigt wird." So oder ähnlich findet sich die Formulierung in vielen Gemeindeordnungen.

speziell für den TO in Braunschweig:
Dort ist nicht ganz so klar formuliert, aber problemfrei bleibt es wohl trotzdem nicht, dazu gibt es zu viele aufmerksame "Bürger" :) ... und sicherlich auch Mitbewerber...
In Braunschweig gilt, so ich es richtig sehe, aktuell diese Satzung: http://www.technopark-bs.de/politik_verwaltung/politik/stadtrecht/6_03_Sondernutzungssatzung_Juli2008.pdf

gruß
mathias
24.06.2009
Also die letzten Beiträge sind die besten und die substantiiertesten.

Fahrzeuge bis zu einer bestimmten Größe mit Werbung für den eigenen Betrieb zu benutzen, ist zulässig. Fahrzeuge mit Werbung für fremde Firmen zu benutzen ( also z.B. Taxen) ist genehmigungspflichtig.

Anhänger nur für Werbung zu benutzen ist verboten, sie werden dadurch umgewidmet und verlieren ihre allgemeine Betriebserlaubnis. Anhänger müssen also immer Transportaufgaben genügen. Eine reine Zulassung als Werbeanhänger gibt es nicht.

Allen gemein ist, dass ein potentieller Bewegungswille da sein muss und dass das Fahrzeug in dem Zustand wie abgestellt gefahren werden kann. So dürfen auch befestigte Verkaufs- oder Werbeschilder nicht das sofortige Losfahren im vorgefundenen Zustand behindern. Also Abmachen der Werbung, um fahren zu können, zeigt reinen Werbewillen.

Das wiederum ist eine erlaubnispflichtige Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes und die ist nur bedingt genehmigungsfähig. Diese ist auf jeden Fall vorher zu beantragen.

Für einen ohne Zugfahrzeug abgestellten, ordnungsgemäß zugelassenen Anhängern steht in der STVO, dass dieser nur max. 14 Tage an einem Ort stehen darf, egal um was für einen Anhänger es sich handelt. Hioer empfiehlt sich also ein Fahrtenbuch für den Hänger. Das gilt nicht für einen an ein Zugfahrzeug angekuppelten Hänger, aber eben keinen Werbehänger.

Uff, ich habe fertig. Klaus

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