Welchen Wert haben eigentlich TFP-Verträge? 87
[gone] User_6863
03.08.2009
Leider kommt es STÄNDIG vor, dass es sich Models nach dem Shooting anders überlegen, und die Bilder doch nicht mehr veröffentlicht haben wollen.
Oft ist es der neue Freund, eine berufliche Veränderung, oder sonst was.
Daher ist ein Vertrag für mich ein absolutes Muss, sonst wäre nicht nur das Shooting, sondern auch die darauf folgende wochenlange Arbeit (Bildbearbeitung) umsonst gewesen - das wäre der absolute Kollaps.
In diesen Fällen bekommt das Model natürlich die Gelegenheit, die Photos nachträglich zu kaufen, dann werden sie natürlich sofort vom Mark genommen.
Bei bereits erfolgten Veröffentlichungen ist das natürlich nicht mehr möglich.
Ohne Vertrag könnte mich das Model jederzeit zwingen, die Photos nicht mehr zu nutzen, ich sie natürlich auch - macht absolut keinen Sinn, es sei denn, man verwendet sie nur für das eigene Album.
Wie gesagt, absolut kein Einzelfall, ich kenne das aus eigener Erfahrung und von vielen anderen Photographen.
Daher natürlich NIEMALS ohne Vertrag!
Oft ist es der neue Freund, eine berufliche Veränderung, oder sonst was.
Daher ist ein Vertrag für mich ein absolutes Muss, sonst wäre nicht nur das Shooting, sondern auch die darauf folgende wochenlange Arbeit (Bildbearbeitung) umsonst gewesen - das wäre der absolute Kollaps.
In diesen Fällen bekommt das Model natürlich die Gelegenheit, die Photos nachträglich zu kaufen, dann werden sie natürlich sofort vom Mark genommen.
Bei bereits erfolgten Veröffentlichungen ist das natürlich nicht mehr möglich.
Ohne Vertrag könnte mich das Model jederzeit zwingen, die Photos nicht mehr zu nutzen, ich sie natürlich auch - macht absolut keinen Sinn, es sei denn, man verwendet sie nur für das eigene Album.
Wie gesagt, absolut kein Einzelfall, ich kenne das aus eigener Erfahrung und von vielen anderen Photographen.
Daher natürlich NIEMALS ohne Vertrag!
#2Report
03.08.2009
Bist du ein Gedächtnisgenie, dass du in 5 Jahren noch alle mündlichen Vereinbahrungen
mit den bis dahin 100 Modellen aufsagen kannst ? Was ist wenn das Modell sich an
etwas anderes erinnert ?
Papier ist geduldig !!!
Peter
--------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ich bin jetzt einer von denen, vor denen mich meine Eltern früher immer gewarnt haben.
mit den bis dahin 100 Modellen aufsagen kannst ? Was ist wenn das Modell sich an
etwas anderes erinnert ?
Papier ist geduldig !!!
Peter
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Ich bin jetzt einer von denen, vor denen mich meine Eltern früher immer gewarnt haben.
#3Report
03.08.2009
Nun dieser Fall ist bei mir bisher Gott sei Dank selten eingetreten.
Aber selbst wenn...bisher hab ich die Bilder immer rausgenommen. Egal ob mit Vertrag oder ohne.
Ich sage nicht, daß ich mich nicht manchmal wegen der verschwendeten Arbeit geärgert habe. Aber ich will auch keine Bilder weiterhin veröffentlichen, wenn das Model nicht einverstanden damit ist.
Aber selbst wenn...bisher hab ich die Bilder immer rausgenommen. Egal ob mit Vertrag oder ohne.
Ich sage nicht, daß ich mich nicht manchmal wegen der verschwendeten Arbeit geärgert habe. Aber ich will auch keine Bilder weiterhin veröffentlichen, wenn das Model nicht einverstanden damit ist.
#4Report
03.08.2009
Ja genau deswegen!!
Auf schriftliche Verträge verzichten nur die Leute die die Einhaltung von Vereinbarungen perse nicht so genau nehmen oder von vornherein nicht halten wollen.
Auf schriftliche Verträge verzichten nur die Leute die die Einhaltung von Vereinbarungen perse nicht so genau nehmen oder von vornherein nicht halten wollen.
Original von Pixelspalter
Also warum überhaupt TFP-Verträge abschließen? Nur um sich vor diesen Extremfällen zu schützen?
#5Report
03.08.2009
Original von P.Mücke -da guckst du aber-
Bist du ein Gedächtnisgenie, dass du in 5 Jahren noch alle mündlichen Vereinbahrungen
mit den bis dahin 100 Modellen aufsagen kannst ? Was ist wenn das Modell sich an
etwas anderes erinnert ?
In dem Fall bin ich wohl ein Gedächtnisgenie, weil ich bisher ausschließlich TFP-Shootings mit beiderseitigem Veröffentlichungsrecht unter Ausschluß von kommerziellen Rechten gemacht habe ;)
Aber es stimmt natürlich schon, daß ein unterschriebener Vertrag hier etwas mehr Informationsgehalt haben kann
#6Report
[gone] User_6863
03.08.2009
Original von Pixelspalter
Nun dieser Fall ist bei mir bisher Gott sei Dank selten eingetreten.
Aber selbst wenn...bisher hab ich die Bilder immer rausgenommen. Egal ob mit Vertrag oder ohne.
Ich sage nicht, daß ich mich nicht manchmal wegen der verschwendeten Arbeit geärgert habe. Aber ich will auch keine Bilder weiterhin veröffentlichen, wenn das Model nicht einverstanden damit ist.
...ohne Vertrag (=Erlaubnis des Models) ist es aber illegal die Photos zu verwenden (veröffentlichen).
Das könnte ganz böse ins Auge gehen, wenn Du mal an eine Dame gerätst, die einen guten Anwalt hat, und sich etwas dazuverdienen möchte!
Ist im Grunde nur eine Frage der Zeit - Du spielst mit dem Feuer.
#7Report
03.08.2009
Original von cash - just ask for ...
Auf schriftliche Verträge verzichten nur die Leute die die Einhaltung von Vereinbarungen perse nicht so genau nehmen oder von vornherein nicht halten wollen.
Das halte ich eher für eine nicht haltbare Unterstellung.
Eher im Gegenteil. Auf Verträge verzichten die, die entweder ihrem Gegenüber vertrauen oder die wissen, daß sie niemanden übers Ohr hauen und deshalb auch keinen rechtlichen Ärger befürchten müssen.
#8Report
03.08.2009
Original von MARK-GROSS.COM | Stuttgart
...ohne Vertrag (=Erlaubnis des Models) ist es aber illegal die Photos zu verwenden (veröffentlichen).
Damit bleibt die Frage, ob eine Erlaubnis NUR mit einem Vertrag vorliegt oder ob nicht auch andere schriftliche Zeugnisse dafür ausreichen (z.B. der Inhalt des Mailverkehrs, eigenes Ausstellen der Bilder von Seiten des Models usw)
#9Report
03.08.2009
Der Wert des TfP Vertrages ist sehr gering.
Ein Papier oder zwei, meist Din A4
etwas Toner, etwas Kugelschreiber.
Diese Verträge können schon erheblich wertvoller werden,
wenn ein Model/Fotograf unerlaubterweise Fotos verkauft,
oder wenn wie schon geschrieben, es dem einen oder anderen
nicht mehr passt, dass die Fotos im Netz herumgeistern.
Je nach Art der Vertragsverletzung gibt es unterschiedliche Rechtssituationen,
bei denen Geld zurück gefordert oder eingefordert werden kann.
Je nach Foto kann es auch ins Dicke gehen.
Ein Vertrag regelt vieles, nicht alles.
Meist für kleine Probleme sehr hilfreich.
Will jemand ausserhalb was unerlaubtes tun:
Das ist leider kaum zu vermeiden und oft nicht feststellbar.
Kurz:
Vertrag immer - hoffentlich nie brauchen!
Heiner
PS: Wenn ein Model mich mit Begründung angefragt hat, ob ich
nicht dieses oder jenes Bild eventuell nicht mehr zeigen könnte,
habe ich bislang immer Rücksicht genommen. Es war Respekt
vor dem neuen Arbeitgeber und nicht ein neuer eifersüchtiger
meist temporärer Bettgenosse.
Ein Papier oder zwei, meist Din A4
etwas Toner, etwas Kugelschreiber.
Diese Verträge können schon erheblich wertvoller werden,
wenn ein Model/Fotograf unerlaubterweise Fotos verkauft,
oder wenn wie schon geschrieben, es dem einen oder anderen
nicht mehr passt, dass die Fotos im Netz herumgeistern.
Je nach Art der Vertragsverletzung gibt es unterschiedliche Rechtssituationen,
bei denen Geld zurück gefordert oder eingefordert werden kann.
Je nach Foto kann es auch ins Dicke gehen.
Ein Vertrag regelt vieles, nicht alles.
Meist für kleine Probleme sehr hilfreich.
Will jemand ausserhalb was unerlaubtes tun:
Das ist leider kaum zu vermeiden und oft nicht feststellbar.
Kurz:
Vertrag immer - hoffentlich nie brauchen!
Heiner
PS: Wenn ein Model mich mit Begründung angefragt hat, ob ich
nicht dieses oder jenes Bild eventuell nicht mehr zeigen könnte,
habe ich bislang immer Rücksicht genommen. Es war Respekt
vor dem neuen Arbeitgeber und nicht ein neuer eifersüchtiger
meist temporärer Bettgenosse.
#10Report
03.08.2009
Ich fidne es echt komisch, dass immer so ein Trara wegen schriftlciehn tfp verträgen gemacht wird. Bei uns ist es oft so, dass es selbst mit den Modelaganturen keine schriftlcihen Verträge gibt, weil man alles vorab per Mail geklärt hat, und jeder weis, dass prof. arbeitet. Abmachung ist Abmachung, auch wenn die müdlich, oder per Mail getroffen wurde. Herumzicken, so was ich mitbekomme, machen nur Amatuertusneldas, denen es ohnein nicht ernst ist, und die wegen denganzen Papnasen, die hier immer mist bauen, anderen Amateuren nicht mehr trauen. Kann ich auch verstehen, wenn man "heikle" Bilder macht, dass ich dannbei "zwilichten" Knipsern Modelle absichern wollen.
Wer prof. Arbeitet, vor oder hinetr der Kamera kann es sich schlicht nicht erlauben, Scheisse zu bauen, deswegen passiert da eigentlich auch nie was, schon merkwürdeig, dass es da so heftige Unterschiede gibt, oder???
Gruss
Boris
Das halte ich eher für eine nicht haltbare Unterstellung.
Eher im Gegenteil. Auf Verträge verzichten die, die entweder ihrem Gegenüber vertrauen oder die wissen, daß sie niemanden übers Ohr hauen und deshalb auch keinen rechtlichen Ärger befürchten müssen.[/quote]
Wer prof. Arbeitet, vor oder hinetr der Kamera kann es sich schlicht nicht erlauben, Scheisse zu bauen, deswegen passiert da eigentlich auch nie was, schon merkwürdeig, dass es da so heftige Unterschiede gibt, oder???
Gruss
Boris
Original von Pixelspalter
[quote]Original von cash - just ask for ...
Auf schriftliche Verträge verzichten nur die Leute die die Einhaltung von Vereinbarungen perse nicht so genau nehmen oder von vornherein nicht halten wollen.
Das halte ich eher für eine nicht haltbare Unterstellung.
Eher im Gegenteil. Auf Verträge verzichten die, die entweder ihrem Gegenüber vertrauen oder die wissen, daß sie niemanden übers Ohr hauen und deshalb auch keinen rechtlichen Ärger befürchten müssen.[/quote]
#11Report
03.08.2009
Original von Pixelspalter
[quote]Original von MARK-GROSS.COM | Stuttgart
...ohne Vertrag (=Erlaubnis des Models) ist es aber illegal die Photos zu verwenden (veröffentlichen).
Damit bleibt die Frage, ob eine Erlaubnis NUR mit einem Vertrag vorliegt oder ob nicht auch andere schriftliche Zeugnisse dafür ausreichen (z.B. der Inhalt des Mailverkehrs, eigenes Ausstellen der Bilder von Seiten des Models usw)[/quote]
na dann viel spaß, wenn du mal vor gericht etwas beweisen willst/musst...
den meisten modellen ist es doch bekannt, dass normalerweise nur mit vertrag geshootet wird, und die paar minuten sollte man übrig haben...
#12Report
03.08.2009
Original von Pixelspalter
[quote]Original von MARK-GROSS.COM | Stuttgart
...ohne Vertrag (=Erlaubnis des Models) ist es aber illegal die Photos zu verwenden (veröffentlichen).
Damit bleibt die Frage, ob eine Erlaubnis NUR mit einem Vertrag vorliegt oder ob nicht auch andere schriftliche Zeugnisse dafür ausreichen (z.B. der Inhalt des Mailverkehrs, eigenes Ausstellen der Bilder von Seiten des Models usw)[/quote]
Ihr schmeisst hier zwei Ebenen durcheinander.
Ein Vertrag ist notwendig, richtig Mark.
Ein schriftlicher Vertrag ist nicht notwendig, es kann auch ein mündlicher oder
konkludent geschlossener Vertrag sein, richtig Pixelhacker.
Der Zusatznutzen eines schriftlichen Vertrages ist die Nachweisbarkeit.
#13Report
[gone] User_6863
03.08.2009
Original von Pixelspalter
[quote]Original von MARK-GROSS.COM | Stuttgart
...ohne Vertrag (=Erlaubnis des Models) ist es aber illegal die Photos zu verwenden (veröffentlichen).
Damit bleibt die Frage, ob eine Erlaubnis NUR mit einem Vertrag vorliegt oder ob nicht auch andere schriftliche Zeugnisse dafür ausreichen (z.B. der Inhalt des Mailverkehrs, eigenes Ausstellen der Bilder von Seiten des Models usw)[/quote]
Das muss dann der Richter entscheiden....
Zumindest müsstest Du dann jahrelang den Mailverkehr abspeichern - der Verwaltungs-Aufwand wäre deutlich höher, als einen Vertrag zu machen.
Zur Zeit habe ich ein Verfahren laufen, bei dem ich für einen Job (nicht Tfp) beauftragt wurde, Vorleistung erbracht habe und nun wird das abgestritten.
Ich versuche nun den Vorgang aus PN's, eMails etc. nachzuweisen - glaube mir, ein Vertrag (in diesem Falle war dieser zeitlich nicht möglich) ist einfacher!
#14Report
03.08.2009
Original von Henning Zachow *bunte Ketten :)*
na dann viel spaß, wenn du mal vor gericht etwas beweisen willst/musst...
Und daraufhin eben meine Frage. Wie viele Fälle kennt ihr, wo es wirklich soweit gekommen ist? Oder sind das nur theoretische Annahmen?
Wenn ich davon ausgehe, daß ich auch weiterhin Bilder von meiner HP entferne, wenn ich nett darum gebeten werde gehe ich auch davon aus, daß so eine Sache nicht vor Gericht landen wird.
Und sollte wirklich mal völlig unprovoziert eine anwaltliche Abmahnung ins Haus flattern nehme ich in meinem rechtlichen Unverständnis einfach mal an, daß auch hier die Beweislage zu meinen Gunsten liegt sofern ich entsprechenden Schriftverkehr aufweisen kann. In dem Fall müsste ja auch der Anwalt/das Model gegen mich ins Feld ziehen, wenn sie ihre Gebühren erstattet haben wollen was ein gewisses Prozesskostenrisiko birgt.
#15Report
[gone] Hermann Klecker
03.08.2009
Original von P.Mücke -da guckst du aber-
Bist du ein Gedächtnisgenie, dass du in 5 Jahren noch alle mündlichen Vereinbahrungen
mit den bis dahin 100 Modellen aufsagen kannst ? Was ist wenn das Modell sich an
etwas anderes erinnert ?
Papier ist geduldig !!!
Peter
Das ist nicht unwichtig. Der Vertrag ersetzt die Karteikarte, die man ansonsten bräuchte. Kontaktdaten,
Wird das Modell benannt, wenn ja, wie?
Besondere Vereinbarungen? Wurden Bilder ausgeschlossen, darf das eine oder andere doch für ein Projekt auch kommerziell verwendet werden?
Fremdbearbeitung abgesprochen und zu welchen Bedinungen?
Wurde schon vereinbart, welche Preise anfallen wenn einzelne Bilder anders verwendet werden?
Zeitliche Beschränkungen?
Ausschluss bestimmter Medien oder eine Positiv-Liste?
Und natürlich die Sinneswandel-Frage. Wie stehst Du da, ohne Vertrag, wenn das Modell einen Seitenbetreiber anschreibt und Wunschvorstellungen als bereits getroffene Vereinbarung darstellt und auf Löschung besteht. Klar, wenn man lieb ist, dann kan das löschen. Nur will man ja vor seinen Geschäfts-Partnern, den Seitenbetreibern, nicht gleichzeitig das Gesicht verlieren.
Nicht zuletzt das Akt-Problem. Hier geht die Rechtssprechung davon aus, daß konkludentes Handeln nicht so einfach vorliegt wie bei zivileren Fotos. Auch ein geringes Honorar soll nicht genügen. Ein schriftliches Einverständnis wird daher von Autoren einschlägiger Fachliteratur im Falle von Aktfotos dringend empfohlen.
TfP-Verträge in dem üblichen Umfang sind tatsächlich (meine unfachliche Meinung) nur Willenserklärungen. Sie sind nicht so gestaltet, daß man im Zweifelsfall viel vor Gericht durchsetzen kann. Die dienen dem Zweck, den Vorwurf strafbarer Handlungen zu widerlegen.
Das ist auch ok so. Schließlich geht es für die Mehrheit hier um ein Hobby und in dem Rahmen daraum, die Dinge, die man besser schriftlich macht auch wirklich schriftlich zu regeln. Es kann ja nicht darum gehen, die Leute anschließend verklagen zu wollen. Jedenfalls wünsche ich mir das von meinen Shooting-Partnern.
Zu guter Letzt zeigen viele Rosenkriege, daß es sinnvoll sein kann, auch mit dem Partner einen Vertrag zu machen. Und sei es nur um einem Vorwurf vorzubeugen, man würde so eine Art "my Ex Girlfriend" Aktion machen.
#16Report
03.08.2009
Ich finde den Vertrag sehr wichtig auch gerade den schriftlichen.
sicher reicht eigentlich mündlich. Aber dann müsste ich schriftlich Listen führen mit den Leuten die das bezeugen können ;-) Also lieber den Vertrag und ja, für die extremen Fälle. Im Normalfall hält man sich eben an Besprechungen.
Und was das professionelle Arbeiten angeht, trifft das wohl auf beiden Seiten nicht auf jeden zu gell?
sicher reicht eigentlich mündlich. Aber dann müsste ich schriftlich Listen führen mit den Leuten die das bezeugen können ;-) Also lieber den Vertrag und ja, für die extremen Fälle. Im Normalfall hält man sich eben an Besprechungen.
Und was das professionelle Arbeiten angeht, trifft das wohl auf beiden Seiten nicht auf jeden zu gell?
#17Report
[gone] User_6863
03.08.2009
Original von Fotofuxx
[quote]Original von Pixelspalter
[quote]Original von MARK-GROSS.COM | Stuttgart
...ohne Vertrag (=Erlaubnis des Models) ist es aber illegal die Photos zu verwenden (veröffentlichen).
Damit bleibt die Frage, ob eine Erlaubnis NUR mit einem Vertrag vorliegt oder ob nicht auch andere schriftliche Zeugnisse dafür ausreichen (z.B. der Inhalt des Mailverkehrs, eigenes Ausstellen der Bilder von Seiten des Models usw)[/quote]
Ihr schmeisst hier zwei Ebenen durcheinander.
Ein Vertrag ist notwendig, richtig Mark.
Ein schriftlicher Vertrag ist nicht notwendig, es kann auch ein mündlicher oder
konkludent geschlossener Vertrag sein, richtig Pixelhacker....[/quote]
Habe doch gar nichts von einem "schriftlichen" Vertrag geschrieben - wieso sollte ich da was durcheinander bringen?
Aber sicherer / einfacher ist der schriftliche dennoch... :-)
#18Report
03.08.2009
Original von HermannK
TfP-Verträge in dem üblichen Umfang sind tatsächlich (meine unfachliche Meinung) nur Willenserklärungen.
Alle Verträge kommen durch die übereinstimmenden Willenserklärungen
der Vertragsparteien zustande. Das ist die juristische Definition eines Vertrags.
Insofern verstehe ich das "nur" in Deiner Aussage nicht. Scheinbar gestehst Du
einer Willenserklärung keine besondere Bedeutung zu ...
Original von HermannK
Sie sind nicht so gestaltet, daß man im Zweifelsfall viel vor Gericht durchsetzen kann.
Was heisst denn vor Gericht durchsetzen ?
Wenn die Vertragsparteien die gleiche Einschätzung über dessen Inhalt haben,
dann sollte es gar keinen Streit geben und auch keinen Grund vor Gericht zu
ziehen.
Unterscheidet sich die Einschätzung, dann kann man sich eine Interpretation des
Richters abholen, die sich vielleicht mit der einer Vertragspartei deckt, vielleicht
aber auch eine dritte Sicht der Vereinbarungen aufzeigt.
Insofern wird sich vor Gericht immer einer mit seiner Ansicht durchsetzen oder
auch beide ein Stück weit. Das heisst aber nicht, daß Du gewinnst.
#19Report
03.08.2009
Original von MARK-GROSS.COM | Stuttgart
Habe doch gar nichts von einem "schriftlichen" Vertrag geschrieben - wieso sollte ich da was durcheinander bringen?
Ich habe nicht geschrieben, daß Du es durcheinander schmeisst, sonder ihr beide
in der Diskussion.
Du sprachst von einem Vertrag und Pixelspalter antwortete in Bezug auf einen
schriftlichen Vertrag !
#20Report
Topic has been closed
Er soll ja einerseits dem Fotografen das Recht zusichern, die Bilder ausstellen zu dürfen und andererseits die Verpflichtung gegenüber dem Model festhalten, ihr/ihm die Bilder auszuhändigen.
Das hört sich ja in der Theorie noch recht gut an...
Aber wie viele Fälle kennt ihr, wo ein Model wirklich den Rechtsweg bestritten hat, um Bilder einzufordern?
Und wie viele Fälle kennt ihr, wo ein Fotograf die Bilder weiterhin veröffentlicht hat, nachdem das Model dies nicht mehr wollte (mal unter der Voraussetzung, daß sie nett nachgefragt hat und einen guten Grund hatte...was ja leider nicht immer der Fall ist)
Natürlich gibt es immer Extrembeispiele, wie z.B. daß dem Fotografen gleich eine Abmahnung ins Haus flattert und er zumindest mit dem Vertrag rechtlich auf der sicheren Seite ist. Oder daß Bilder unerlaubterweise kommerziell verwendet werden und das Model daraufhin vor Gericht zieht.
Diese Fälle dürften aber eher selten sein.
Also warum überhaupt TFP-Verträge abschließen? Nur um sich vor diesen Extremfällen zu schützen?