Welchen Wert haben eigentlich TFP-Verträge? 87

[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
03.08.2009
Original von Robert Wendel
Nach Aussage eines damit befassten Anwalts:

"Wenn eine junge Dame, der ich mich hier und zusätzlich noch auf meiner Webseite eindeutig vorgestellt habe, vor meiner Kamera Platz nimmt, ist eindeutig davon auszugehen, daß ich diese Bilder im üblichen Rahmen veröffentlichen möchte und sie damit einverstanden ist. Es ist bereits ein Vertragszustand eingetreten."
.


halte ich für ne sehr gewagte aussage,
hatte auch schon shootings, die nur zustande kamen weil 100% versprochen wurde, dass die bilder nicht im web veröffentlicht werden (waren private akt fotos).
wobei ich dazu sagen muss, dass sie NICHT über meine webseite zustande kamen, sondern es befreundete weibl personen waren, die ich schon länger kenne.
sonst würde ich auch nicht kostenlos für keine gegenleistung (sprich veröffentlichung als referenz/werbung) die bilder machen.


das mit dem veröffentlichungsverbot wäre also eine mündliche absprache die man wieder nicht beweisen kann, aber wohl eher zugunsten des models entschieden werden würde, da sowieso nichts schriftliches existiert und das mädel sicherlioch glaubhaft machen kann, dass sie nicht wollte, dass die aktbilder im web sind


deshalb immer mit schriftlichem vertrag bei mir, ausser es sind sehr sehr gute freunde oder solch spezial shoots wie oben genannt (gute freundin)
#62
03.08.2009
Ein Vertrag muss für mich gar nicht wasserdicht sein. Es soll jeder Seite klar machen, was sie mit den Bildern machen war und was nicht.
Ich glaube das sicher eher die Fälle vor Gericht landen, wo auf den obligatorischen Vertrag verzichtet wurde. In allen anderen Fällen lässt sich sicher auch ohne dem eine Lösung finden.

Mir gefällt diese Diskussion, die die Streitsucht nur noch fördert überhaupt nicht.
03.08.2009
Original von Robert Wendel
Also, noch eine Klarstellung - seit langem steht mein Vertrag vor dem Shooting zum Lesen und Diskutieren vor dem Shooting auf meiner Homepage genauso selbstverständlich bereit, wie mein Stadtplan und grundsätzlich sichere ich mich schriftlich ab, schon aus dem einfachen Grund, weil dies meine Bildagenturen so verlangen.


Na, dann sind doch die Standpunkte gar nicht so weit voneinander entfernt.

Auch Du ignorierst die - theoretisch korrekte - Aussage des Anwalts, weil im
Zweifel der Nachweis der Umstände und Voraussetzungen ohne Schriftstück
nur schwer möglich ist.

Zumindest sehen es Deine Bildagenturen so ...
03.08.2009
nun ist da ja eigentlich auch kein Thema über das man streiten muss........:-)

Verträge auszuarbeiten ist im professionellen fotografischen Business eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Ob es um die Übertagung von Nutzungsrechten geht, oder den Model-oder Propertyrelease, rechtlich seid Ihr NUR auf der relativ sicheren Seite, wenn es schriftliche Verträge gibt.
Mündliche Absprachen sind Ok, entbehren aber der Beweiskraft, Aussage steht gegen Aussage und enden im besten Fall im Vergleich.

In Zeiten wo eine Abmahnwelle wegen nicht erteilten Nutzungsrechten der nächsten folgt und ganze Horden von zur Zeit arbeitslosen Fotografen durch den Klageweg mehr Euronen sammeln als mit regulärer fotografischer Arbeit, ist es nur zu wichtig rechtlich abgesichert zu sein.

Dazu gehört auch ein Model-Vertrag, der eben nicht aus Web-bruchstücken zusammengeschustert ist, sondern mit dem Anwalt deines Vertrauens abgeklärt sein sollte.

Erst mit dieser Freigabeerklärung gibt es auch erst eine Erlaubnis zur Veröffentlichung und Nutzung. Der Fotograf ist zwar der Urheber, aber das Recht am Bild ( Modelseite) muss erst übertragen sein, bevor eine Veröffentlichung stattfindet.

Bei Verkäufen an Bildagenturen wird doch auch ein Modelrelease/Propertyrelease gefordert.


Es grüsst
Rolf Hellmeier
[gone] TASH ***
03.08.2009
Ich habe schon mal einen Fotografen sehr nett und höflich gefragt, ob er nicht bitte ein Bild rausnehmen wolle, auf dem ich meiner Meinung nach etwas unvorteilhaft dargestellt worden war. Er meinte nur: er finde das Bild schön. Punkt.
03.08.2009
Tja, wenn man das vermeiden will, empfeihlt es sich gänzlich auf TFP-Shootings zu verzichten und stattdessen die Fotografen für die Fotos bezahlen. Dann gehören die Bilder Dir und Du entscheidest, was Du davon im Internet landet und was nicht.


Original von ---~~~ TASH ~~~---
Ich habe schon mal einen Fotografen sehr nett und höflich gefragt, ob er nicht bitte ein Bild rausnehmen wolle, auf dem ich meiner Meinung nach etwas unvorteilhaft dargestellt worden war. Er meinte nur: er finde das Bild schön. Punkt.
Wenn ihr einen entsprechenden Vertrag hattet kann man da wohl wenig machen. Ob das moralisch in Ordnung ist wenn nett gefragt hast ist ne andere Sache aber Verträge sollen ja beide Seiten absichern...


Original von ---~~~ TASH ~~~---
Ich habe schon mal einen Fotografen sehr nett und höflich gefragt, ob er nicht bitte ein Bild rausnehmen wolle, auf dem ich meiner Meinung nach etwas unvorteilhaft dargestellt worden war. Er meinte nur: er finde das Bild schön. Punkt.
[gone] TASH ***
03.08.2009
Ist schon bissl her. Mittlerweile achte ich bei Verträgen darauf, dass sowas nicht mehr vorkommt.
[gone] User_6863
03.08.2009
Original von ---~~~ TASH ~~~---
Ist schon bissl her. Mittlerweile achte ich bei Verträgen darauf, dass sowas nicht mehr vorkommt.


Da frage ich mich, wie Du das bei Tfp-Verträgen verhindern möchtest.
Wie kannst Du in der Praxis einzelne Photos vertraglich kennzeichnen, die nicht veröffentlicht werden sollen?
Photos / Dteinamen kann man doch leicht umbennen - wie soll da Missbrauch verhindert werden?
03.08.2009
Original von ---~~~ TASH ~~~---
Ist schon bissl her. Mittlerweile achte ich bei Verträgen darauf, dass sowas nicht mehr vorkommt.


Da würde mich mal interessieren, wie der entsprechende Passus im Vertrag aussieht
Weil im Extremfall könntest Du ja dann sagen, daß Dir gar keines der veröffentlichten Bilder mehr gefällt und alle entfernen lassen
03.08.2009
[quote]Original von cash - just ask for ...
Tja, wenn man das vermeiden will, empfeihlt es sich gänzlich auf TFP-Shootings zu verzichten und stattdessen die Fotografen für die Fotos bezahlen. Dann gehören die Bilder Dir und Du entscheidest, was Du davon im Internet landet und was nicht.


Irrtum.......Cash
Dir Bilder gehörten nach wie vor dem Fotografen, der sich als Urheber immer noch gegen eine
nicht vereinbarte Nutzung verwehren kann. Du hast als Auftraggeber nur ein Nutzungsrecht, das auch dann auf der Rechnung vom Fotografen in seinen AGB geregelt ist oder in einem separaten Vertrag.
Je nachdem , wie du die Aufnahmen nutzen möchtest, bezahltst du für die Arbeit und mit dem jeweiligen Zuschlag-Faktor für die jeweilige Nutzung. (Print, Web , regional, weltweit, wielange etc.( Vergütingstarifvertrag des AGD (Allianz deutscher Designer und der Vereinigung freier Designbüros, Bereich Fotodesign)

LG
Rolf Hellmeier
03.08.2009
@Rolf

Ja das stimmt natürlich. Ich setze natürlich vorraus, das ein solcher Auftrag die eigenständige Veröffentlichung durch den Fotografen ausschliesst und dies alleine dem Model obliegt.
03.08.2009
Original von cash - just ask for ...
@Rolf

Ja das stimmt natürlich. Ich setze natürlich vorraus, das ein solcher Auftrag die eigenständige Veröffentlichung durch den Fotografen ausschliesst und dies alleine dem Model obliegt.




Ja , aber wenn`s tolle fotos sind sollte man sich bei der Übertragung der ausschliesslichen Nutzungsrechte das Recht zur Verwendung fürs eigene Portfolio vorbehalten.
Rechtlich schwer zu formulieren, da auch das eigene Portfolio, wenn im Wbb auf einer kommerziellen Seite dargestellt, schon eine kommerzielle Nutzung bedeutet ( so hats unser Anwalt formuliert.........:_)

LG
Rolf
03.08.2009
Genau das ist der Punkt. Insgesamt jedenfalls ein ganz deutlicher Unterschied zur TFP.
#76
Gut....dann werfe ich mal diesen Vertrag in den Raum.....

mittlerweile überlege ich ob ich nicht diesen Vertrag nutzen soll.......das sollte dann wirklich Wasserfest sein....

Ist zwar kein "echter TfP" Vertrag aber evt. ließe er sich entsprechend abändern.

Getty Images
Original von Pretty Pinup
Gut....dann werfe ich mal diesen Vertrag in den Raum.....

mittlerweile überlege ich ob ich nicht diesen Vertrag nutzen soll.......das sollte dann wirklich Wasserfest sein....

Ist zwar kein "echter TfP" Vertrag aber evt. ließe er sich entsprechend abändern.

Getty Images


Dieser Vertrag ist ein kompletter "Modelbuyout", den du dann noch für
"TfP" den Model anbietest. Selbst wenn die Aufnahmen verkauft und evt.
für Werbezwecke verwendet werden hat das Mädel keinerlei Ansprüche.

Ein solcher Buyout kostet bei Profimodels schon mal bis zu mehreren 1000€
für Stockfotoproduktionen, bei guten Amateurmodels vielleicht ein paar
Hundert.
Ich glaube nicht, dass du genügend Models findest, die sowas bei "TfP" unterschreiben würden.

Zitat aus dem Vertrag:
" ...Unterzeichnung dieser Freigabeerklärung (Model-Release) erteile ich dem Fotografen/Filmemacher und dessen Rechtsnachfolgern das ausschließliche Recht, das Aufnahmematerial zu nutzen und zu verwerten, insbesondere es zu lizenzieren und in beliebigen Medien für beliebige Zwecke zu verwenden (ausgenommen pornografische oder diffamierende Zwecke); dies schließt unter anderem Werbung, Werbeaktionen und Marketing für ein Produkt oder eine Dienstleistung sowie Produktverpackungen ein. Ich bin einverstanden, dass das Aufnahmematerial mit anderen Bildern, Text, Grafiken, Film, Audio und audiovisuellen Medien kombiniert, zugeschnitten und verändert wird. Ich erkenne an und bestätige, dass ..."

Und:
" ...Ich erkenne an und bestätige, dass ich keine weiteren Ansprüche auf zusätzliche Vergütung oder Abrechnung habe, und dass ich keine weiteren Forderungen an den Fotografen/Filmemacher und/oder dessen Rechtsnachfolger stellen werde. Ich erkenne an und bestätige, dass dieses Release auch für meine Erben und ..."
Ja das ist mir bewußt......

Es ging aber darum einen einigermaßen "Wasserfesten" Vertrag zu haben.......und da muß ich sagen ist dieser nicht schlecht.....

Wenn anstelle des Geld - Honorars dem Model Bilder zugesprochen werden.
[gone] User_22694
03.08.2009
Original von rolfhellmeier
nun ist da ja eigentlich auch kein Thema über das man streiten muss........:-)

Verträge auszuarbeiten ist im professionellen fotografischen Business eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Ob es um die Übertagung von Nutzungsrechten geht, oder den Model-oder Propertyrelease, rechtlich seid Ihr NUR auf der relativ sicheren Seite, wenn es schriftliche Verträge gibt.
Mündliche Absprachen sind Ok, entbehren aber der Beweiskraft, Aussage steht gegen Aussage und enden im besten Fall im Vergleich.

In Zeiten wo eine Abmahnwelle wegen nicht erteilten Nutzungsrechten der nächsten folgt und ganze Horden von zur Zeit arbeitslosen Fotografen durch den Klageweg mehr Euronen sammeln als mit regulärer fotografischer Arbeit, ist es nur zu wichtig rechtlich abgesichert zu sein.

Dazu gehört auch ein Model-Vertrag, der eben nicht aus Web-bruchstücken zusammengeschustert ist, sondern mit dem Anwalt deines Vertrauens abgeklärt sein sollte.

Erst mit dieser Freigabeerklärung gibt es auch erst eine Erlaubnis zur Veröffentlichung und Nutzung. Der Fotograf ist zwar der Urheber, aber das Recht am Bild ( Modelseite) muss erst übertragen sein, bevor eine Veröffentlichung stattfindet.

Bei Verkäufen an Bildagenturen wird doch auch ein Modelrelease/Propertyrelease gefordert.


Es grüsst
Rolf Hellmeier


Das ist doch aber der springende Punkt: ein TFP-Vertrag ist eben in der Regel weder Fisch noch Fleisch: ein bisschen Copyright ein bisschen Useage Rights, ein bisschen Commercial Release - eben eine in Teilen ungenießbares Gemisch aus juristisch dubiosen Klauseln, die jeder Anwalt mit Genuss zerpflücken kann.

Um es noch einmal zu wiederholen: Ich würde gerne einmal Präzedenzfälle lesen, in denen TFP-Verträge vor Gericht beurteilt wurden.

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