bewertung auch ohne vorherige vereinbarung möglich? 69
16.08.2009
Potzblitz Robert - da sagste was.....
.....bei mir schlummert auch ein Gästebucheintrag seit 30.08.2006
*freu* ;)
Apropos "schlummern" - für's Protokoll: Die schlummernde SC ist wieder erwacht *gg*
VLG: Manni
.....bei mir schlummert auch ein Gästebucheintrag seit 30.08.2006
*freu* ;)
Apropos "schlummern" - für's Protokoll: Die schlummernde SC ist wieder erwacht *gg*
VLG: Manni
#42Report
16.08.2009
Nur einmal. Diese Bewertung kann man aber permanent bearbeiten.
Es gibt die üblichen Farben rot,grau,grün.
Zusätzlich Icons, die an der Bewertung erscheinen, wenn man bei demjenigen übernachtet hat oder der bei einem. So können die User schnell abschätzen, ob sie es mit einem Couchsurfer oder Couchhoster (=Anbieter) oder Neuling mit vielen Freunden zu tun haben.
Analog wäre diese Icons bei uns: Wir haben zusammen fotografiert. Ist das Icon nicht an der Bewertung, bekam man Spam, keine Antwort auf die höfliche Anfrage, wurde versetzt, landete nach einem MK-Stammtisch mit demjenigen im Bett oder was weiß ich. Alles Gründe für eine Bewertung, wie ich finde.
Es gibt die üblichen Farben rot,grau,grün.
Zusätzlich Icons, die an der Bewertung erscheinen, wenn man bei demjenigen übernachtet hat oder der bei einem. So können die User schnell abschätzen, ob sie es mit einem Couchsurfer oder Couchhoster (=Anbieter) oder Neuling mit vielen Freunden zu tun haben.
Analog wäre diese Icons bei uns: Wir haben zusammen fotografiert. Ist das Icon nicht an der Bewertung, bekam man Spam, keine Antwort auf die höfliche Anfrage, wurde versetzt, landete nach einem MK-Stammtisch mit demjenigen im Bett oder was weiß ich. Alles Gründe für eine Bewertung, wie ich finde.
Original von Der Weber[/quote]
Dürfte man dann bei diesem System jede Person nur ein einziges Mal bewerten oder beliebig oft? Falls letzteres der Fall sein sollte, in welchen Intervallen? Beliebig kurze?
Und was macht man gegen Bewertungen von Leuten, mit denen man nie etwas zu tun hatte?
[quote]Original von netAction
Auf couchsurfing.org kann jeder jeden bewerten.
Wenn Lieschen Monstermöpse beleidigt ist, weil ich kein TfP mit ihr will, was soll sie da schreiben? Ich wäre ein arrogantes Arschloch? Meine Stellungnahme wäre: "Ja, ich bin so geil." Da sehe ich kein Risiko.
Momentan ist das Risiko viel größer. Der, der zuerst bewertet, ist der Arsch. Der andere kann unkommentiert eine negative Bewertung reinknallen.
> ist ja dann eher wie eine öffentliche Gerüchteküche...
Das stimmt.
> Das System finde ich aber noch unübersichtlicher und erinnert mich an Buddylisten - je mehr Buddys man hat, desto mehr tolle Bewertungen bekommt man.
Stimmt auch. Ich würde aber lieber unter viel Unsinn ein paar Kritiken lesen als die momentane fast ausschließliche Beweihräucherung.
#43Report
16.08.2009
Original von Peter Herhold
Wie sieht es aus, wenn der Fotograf tatsächlich eine Shootinganfrage vereinbart hätte ...?
Hätte er dann etwas Negatives über das Modell schreiben dürfen, oder würde sein Account
dann auch gesperrt?
Worauf ich hinaus möchte:
Sind Shootinganfragen verpflichtend um etwas negatives über eine mißglückte Zusammen-
arbeit berichten zu dürfen?
Falls ja, weshalb?
Viele Grüße
Peter
Peter, Shootingvereinbarungen können ausschlisslich durch gegenseitiges Einverständnis zustande kommen. Daher darf auch ruhig negativ bewertet werden. Das Gegenseite hat seine Einverständniss (auf den Gefahr das es auch Negativ sein kann) im vorhinein erteilt.
Robert
#44Report
[gone] Nadine-J
16.08.2009
Du kannst natürlich auch einen Thread aufmachen, in dem du schreibst, dass dich das doofe Model XY versetzt hat. Dann musst du aber auch evtl. mit Gegenwind rechnen und es hat den Nachteil, dass der Thread mit der Zeit verschwindet.
Die Shootingbewertung ist einfach genau dafür gedacht, was ist daran so schwer zu verstehen?
Da hat man alles auf einen Blick, wenn man auf eine Sedcard klickt und beide Parteien können sich äußern.
Natürlich muss man vielleicht mit Rachebewertungen rechnen, aber wenn man sich Mühe gibt beim Schreiben, sieht man schon, wie die Lage wahrscheinlich war. Außerdem kann man dann als Leser (und potentiell künftiger Shootingpartner) immer noch nachfragen, wenn was unklar ist.
Natürlich muss man dann eben auch die Vereinbarung machen. Wenn sich die Gegenpartei darauf nicht einlassen will, muss man eben überlegen, ob man dann shooten will oder nicht.
Die Shootingbewertung ist einfach genau dafür gedacht, was ist daran so schwer zu verstehen?
Da hat man alles auf einen Blick, wenn man auf eine Sedcard klickt und beide Parteien können sich äußern.
Natürlich muss man vielleicht mit Rachebewertungen rechnen, aber wenn man sich Mühe gibt beim Schreiben, sieht man schon, wie die Lage wahrscheinlich war. Außerdem kann man dann als Leser (und potentiell künftiger Shootingpartner) immer noch nachfragen, wenn was unklar ist.
Natürlich muss man dann eben auch die Vereinbarung machen. Wenn sich die Gegenpartei darauf nicht einlassen will, muss man eben überlegen, ob man dann shooten will oder nicht.
Original von Peter Herhold
Wie sieht es aus, wenn der Fotograf tatsächlich eine Shootinganfrage vereinbart hätte ...?
Hätte er dann etwas Negatives über das Modell schreiben dürfen, oder würde sein Account
dann auch gesperrt?
Worauf ich hinaus möchte:
Sind Shootinganfragen verpflichtend um etwas negatives über eine mißglückte Zusammen-
arbeit berichten zu dürfen?
Falls ja, weshalb?
Viele Grüße
Peter
#45Report
16.08.2009
Original von Peter Herhold
Wie sieht es aus, wenn der Fotograf tatsächlich eine Shootinganfrage vereinbart hätte ...?
Hätte er dann etwas Negatives über das Modell schreiben dürfen, oder würde sein Account
dann auch gesperrt?
Worauf ich hinaus möchte:
Sind Shootinganfragen verpflichtend um etwas negatives über eine mißglückte Zusammen-
arbeit berichten zu dürfen?
Falls ja, weshalb?
Viele Grüße
Peter
Lies doch einfach alles. Ja. Ist es.
Alternativ kannst du natürlich auch einen weiteren unnützen Thread in den entsprechenden Foren posten.
Die Setcard ist nicht dafür da um negative Bewertungen über andere public zu machen.
Weil
a.) Derjenige keine Kenntnis davon erlangt
b.) Keine Möglichkeit einer Gegendarstellung hat
c.) aus den von Robert genannten Gründen
und
d.) weil es einfach armselig ist.
Und bei der Shootingbewertung hast du außer den drei vorgegebenen Varianten noch die zusätzliche Möglichkeit durch intelligenten Text eine Abstufung deiner Wertung vorzunehmen :-)
Wenn alle die vorhandenen Möglichekiten wie erwachsene Menschen verwenden würden wäre vielleicht vieles einfacher.
LG Udo
#46Report
16.08.2009
deine erste frage muss wohl nicht wirklich beantwortet werden, oder?
zu zweiten - wie fändest du es denn wenn jeder wahllos negatives über andere mitglieder auf seine sedcard schreiben dürfte?
...ohne die möglichkeit zu prüfen ob wahr oder unwahr, ohne die möglichkeit festzustellen worauf sich das geschriebene bezieht und ohne die möglichkeit des angegriffenen stellung zu beziehen?
bei einer shooting bewertung wird wie der name schon verdeutlicht ein vereinbartes shooting bewertet.....und wenn es denn eine negative sein sollte, hat ein sachlicher schreibstil noch fast immer dazu geführt zu sehen wer denn nun die wahrheit spricht - selbst wenn von der gegenseite daraufhin eine rachebewertung abgegeben wurde.
zu zweiten - wie fändest du es denn wenn jeder wahllos negatives über andere mitglieder auf seine sedcard schreiben dürfte?
...ohne die möglichkeit zu prüfen ob wahr oder unwahr, ohne die möglichkeit festzustellen worauf sich das geschriebene bezieht und ohne die möglichkeit des angegriffenen stellung zu beziehen?
bei einer shooting bewertung wird wie der name schon verdeutlicht ein vereinbartes shooting bewertet.....und wenn es denn eine negative sein sollte, hat ein sachlicher schreibstil noch fast immer dazu geführt zu sehen wer denn nun die wahrheit spricht - selbst wenn von der gegenseite daraufhin eine rachebewertung abgegeben wurde.
Original von Peter Herhold
Wie sieht es aus, wenn der Fotograf tatsächlich eine Shootinganfrage vereinbart hätte ...?
Hätte er dann etwas Negatives über das Modell schreiben dürfen, oder würde sein Account
dann auch gesperrt?
Worauf ich hinaus möchte:
Sind Shootinganfragen verpflichtend um etwas negatives über eine mißglückte Zusammen-
arbeit berichten zu dürfen?
Falls ja, weshalb?
Viele Grüße
Peter
#47Report
[gone] User_6449
16.08.2009
Ich frage so genau nach, da bei mir die meisten Absprachen über Fototermine
nicht über die Funktion "Shootinganfragen" in der Model - Kartei laufen, selbst
wenn die Modelle hier einen Account haben.
Denn dort steht (wörtlich zitiert):
"Die Shootinganfragen dienen nur dazu, ein erstes Interesse zu bekunden und
eine öffentliche Ankündigung für das Shooting zu geben. Auf keinen Fall sind
die Shootingvereinbarungen vertragliche Vereinbarungen."
Ergo:
Ob man dort einen negativen Kommentar schreibt oder irgendwo anders ist also
vollkommen egal, da der Hinweis auf die Möglichkeit einer negativen Bewertung
fehlt.
Beispiel:
Wenn Modell XY nach mündlicher oder schrifttlicher Absprache nicht zu einem Foto-
termin erscheint darf man es hier in der MK nicht schreiben. Sondern nur, wenn der
der Termin über die interne Shootingvereinbarung der MK läuft.
Das ist für meine Begriffe nicht schlüssig ...
Viele Grüße
Peter
nicht über die Funktion "Shootinganfragen" in der Model - Kartei laufen, selbst
wenn die Modelle hier einen Account haben.
Denn dort steht (wörtlich zitiert):
"Die Shootinganfragen dienen nur dazu, ein erstes Interesse zu bekunden und
eine öffentliche Ankündigung für das Shooting zu geben. Auf keinen Fall sind
die Shootingvereinbarungen vertragliche Vereinbarungen."
Ergo:
Ob man dort einen negativen Kommentar schreibt oder irgendwo anders ist also
vollkommen egal, da der Hinweis auf die Möglichkeit einer negativen Bewertung
fehlt.
Beispiel:
Wenn Modell XY nach mündlicher oder schrifttlicher Absprache nicht zu einem Foto-
termin erscheint darf man es hier in der MK nicht schreiben. Sondern nur, wenn der
der Termin über die interne Shootingvereinbarung der MK läuft.
Das ist für meine Begriffe nicht schlüssig ...
Viele Grüße
Peter
#48Report
16.08.2009
Original von Peter Herhold
...
Wenn Modell XY nach mündlicher oder schrifttlicher Absprache nicht zu einem Foto-
termin erscheint darf man es hier in der MK nicht schreiben. Sondern nur, wenn der
der Termin über die interne Shootingvereinbarung der MK läuft.
Das ist für meine Begriffe nicht schlüssig ...
Viele Grüße
Peter
Peter das ist eine Schlüßfolgerung dass du selbst zurecht gebastelt hast, hat aber nichts mit die tatsächlichen Gegebenheiten zu tun.
1. Auf deine Sedcard, insbesondere in deinen Sedcardtext darfst du dich vorstellen, aber nicht anderen Teilnehmer Beurteilen.
2. In Deutschland ist die anfechtung/durchsetzung von Verträge sache des Gerichts, der MK weiss nicht was wer, mit wem, zu welchen konditionen, wie vertraglich vereinbart würde. Es geht auch die MK als solches nicht an.
3. Es besteht die Möglichkeit eine Shootingvereinbarung wo man das shooting anschliessend bewerten kann zu vereinbaren. Das die Möglichkeit dass eine bewertung auch negativ ausfallen kann liegt in der Natur eine Bewertung. So zu tun als ob man nicht ähnnt das eine bewertung auch negativ sein kann ist blödsinn.
4. Es besteht die möglichkeit in den Forumbereich "Wer Kennt Wem ..." nach erfahrungen von anderen teilnehmer (auch negative Erfahrungen) zu erkundigen. Flaming, Beleidigung usw ist nicht erlaubt, aber sachlich und unemotionell verfasstes Information ist in der Regel keinen Problem - in der Interne Forenbereich.
5. Wie ich hier bereits ein paar mal erwähnnt habe, es besteht auch die möglichkeit einen Eintrag in der Gästebuch zu verfassen, auch hier einfach den nettiquett beachten.
Robert
#49Report
16.08.2009
Hinzu kommt:
Blacklisten
VLG: Manni
Blacklisten
Es ist in der Mk nicht gestattet, sogenannte Blacklisten oder auch schwarze Listen über unzuverlässige User, auf der eigenen Setkarte, anzulegen. Desweiteren werden Verunglimpfungen, das Lustigmachen über andere User nicht geduldet, egal in welcher Form.
Es sind die Persönlichkeitsrechte jedes MKlers zu achten.
Dazu gibt es die Foren, bzw. die Shootingbewertungen, in denen man solche Dinge posten kann.
Dies dient auch zum eigenen Schutz, da die Rechtslage in solchen Dingen noch sehr unklar ist, können doch Klagen wegen übler Nachrede und Beleidigung auf einen selbst zurück kommen.
Werden diesbezüglich Verstösse gemeldet oder bekanntgemacht, sind die Moderatoren dazu angehalten dagegen vorzugehen.
VLG: Manni
#50Report
[gone] User_6449
16.08.2009
@ Robert
Vielen Dank für Deine Erklärungen.
Das ändert aber nichts an der usprünglichen Frage, weshalb man in den
Shootingbewertungen etwas Negatives schreiben darf, aber ansonsten
nicht.
Wenn ich in einem Gästebuch oder auf meiner Sedcard vor einem Modell
wegen Unzuverlässigkeit warne, könnte das nach meiner Einschätzung
genau die selben rechtlichen Kosequenzen haben wie in einer Shooting-
anfrage.
Denn es ist eben nur eine "Shootinganfrage" und ganz besonders die
Anfänger und Neulinge hier in der Model - Kartei bringen eine Anfrage
nicht unmittelbar mit Bewertungen in Verbindung.
Viele Grüße
Peter
Vielen Dank für Deine Erklärungen.
Das ändert aber nichts an der usprünglichen Frage, weshalb man in den
Shootingbewertungen etwas Negatives schreiben darf, aber ansonsten
nicht.
Wenn ich in einem Gästebuch oder auf meiner Sedcard vor einem Modell
wegen Unzuverlässigkeit warne, könnte das nach meiner Einschätzung
genau die selben rechtlichen Kosequenzen haben wie in einer Shooting-
anfrage.
Denn es ist eben nur eine "Shootinganfrage" und ganz besonders die
Anfänger und Neulinge hier in der Model - Kartei bringen eine Anfrage
nicht unmittelbar mit Bewertungen in Verbindung.
Viele Grüße
Peter
#51Report
16.08.2009
Peter extra für dich, den Erklärung aus der HILFE Bereich (links unten):
Shooting Vereinbarungen / Bewertungen
Robert
Shooting Vereinbarungen / Bewertungen
Robert
#52Report
16.08.2009
Original von Peter Herhold
@ Robert
Vielen Dank für Deine Erklärungen.
Das ändert aber nichts an der usprünglichen Frage, weshalb man in den
Shootingbewertungen etwas Negatives schreiben darf, aber ansonsten
nicht.
Zum einen können Shootingbewertungen nur von MKlern gelesen werden, der Sedcardtext der meisten Karten aber vom jedem.
Zum anderen, wie hier schon wiederholt erwähnt, können sich bei der Shootingbewertung beide Seiten äußern, auf der Sedcard nicht. Beim Gästebuch kannst Du Dich auch äußern bzw. kannst den Beitrag auch löschen.
Original von Peter Herhold
Wenn ich in einem Gästebuch oder auf meiner Sedcard vor einem Modell
wegen Unzuverlässigkeit warne, könnte das nach meiner Einschätzung
genau die selben rechtlichen Kosequenzen haben wie in einer Shooting-
anfrage.
Ich weiß nicht, ob sich aus dem Vorhandensein einer Shootinganfrage, einem Gästebucheintrag oder einem Text auf der Sedcard irgendeine rechtliche Konsequenz per se ableiten lässt. Aber aus Beleidigungen und Rufmord schon!
Der Inhaber der Sedcard kann ohne Beweislast irgendeinen Unsinn schreiben oder aber die tatsächliche Wahrheit.
Ich könnte ja auch auf meine Sedcard schreiben "Peter Herhold ist heute nicht zum Shooting erschienen, absolut unzuverlässig!"
Nun wehre Dich mal dagegen.
Das wir beide uns nicht kennen und nie ein Shooting vereinbart haben, steht dann auf einem anderen Blatt.
Original von Peter Herhold
Denn es ist eben nur eine "Shootinganfrage" und ganz besonders die
Anfänger und Neulinge hier in der Model - Kartei bringen eine Anfrage
nicht unmittelbar mit Bewertungen in Verbindung.
In diesem Punkt gebe ich Dir recht. Ich hatte schon des öfteren Anfragen über die Shootinganfrage. Aber dafür kann man diese ja auch ablehnen, es besteht kein Zwang zur Annahme ;-)
#53Report
16.08.2009
Original von Jörg N.
[quote]Original von Peter Herhold
@ Robert
Vielen Dank für Deine Erklärungen.
Das ändert aber nichts an der usprünglichen Frage, weshalb man in den
Shootingbewertungen etwas Negatives schreiben darf, aber ansonsten
nicht.
Zum einen können Shootingbewertungen nur von MKlern gelesen werden, der Sedcardtext der meisten Karten aber vom jedem.
Zum anderen, wie hier schon wiederholt erwähnt, können sich bei der Shootingbewertung beide Seiten äußern, auf der Sedcard nicht. Beim Gästebuch kannst Du Dich auch äußern bzw. kannst den Beitrag auch löschen.
Original von Peter Herhold
Wenn ich in einem Gästebuch oder auf meiner Sedcard vor einem Modell
wegen Unzuverlässigkeit warne, könnte das nach meiner Einschätzung
genau die selben rechtlichen Kosequenzen haben wie in einer Shooting-
anfrage.
Ich weiß nicht, ob sich aus dem Vorhandensein einer Shootinganfrage, einem Gästebucheintrag oder einem Text auf der Sedcard irgendeine rechtliche Konsequenz per se ableiten lässt. Aber aus Beleidigungen und Rufmord schon!
Der Inhaber der Sedcard kann ohne Beweislast irgendeinen Unsinn schreiben oder aber die tatsächliche Wahrheit.
Ich könnte ja auch auf meine Sedcard schreiben "Peter Herhold ist heute nicht zum Shooting erschienen, absolut unzuverlässig!"
Nun wehre Dich mal dagegen.
Das wir beide uns nicht kennen und nie ein Shooting vereinbart haben, steht dann auf einem anderen Blatt.
Original von Peter Herhold
Denn es ist eben nur eine "Shootinganfrage" und ganz besonders die
Anfänger und Neulinge hier in der Model - Kartei bringen eine Anfrage
nicht unmittelbar mit Bewertungen in Verbindung.
In diesem Punkt gebe ich Dir recht. Ich hatte schon des öfteren Anfragen über die Shootinganfrage. Aber dafür kann man diese ja auch ablehnen, es besteht kein Zwang zur Annahme ;-)[/quote]
Danke Jörg.
Aber ich glaube das war jetzt zuviel Text für jemand der einfach stur seine Frage wiederholt ;-)
LG und gute Nacht
Udo
#54Report
[gone] User_6449
16.08.2009
@ Robert
Das kenne ich, da ich schon seit 5 Jahren dabei bin. Andere sind aber
neu hier und lesen nicht alles was irgendwo in der hintersten der Web-
site steht.
Daher behaupte ich noch immer:
Wenn ich in einem Gästebuch oder auf meiner Sedcard vor einem Modell
wegen Unzuverlässigkeit warne, könnte das nach meiner Einschätzung
genau die selben rechtlichen Kosequenzen haben wie in einer Shooting-
anfrage.
Und das war übrigens das Ursprungsthema des Threads, falls er wegen
unangenehmer Fragen geschlossen werden sollte ... ;-)
Viele Grüße
Peter
Das kenne ich, da ich schon seit 5 Jahren dabei bin. Andere sind aber
neu hier und lesen nicht alles was irgendwo in der hintersten der Web-
site steht.
Daher behaupte ich noch immer:
Wenn ich in einem Gästebuch oder auf meiner Sedcard vor einem Modell
wegen Unzuverlässigkeit warne, könnte das nach meiner Einschätzung
genau die selben rechtlichen Kosequenzen haben wie in einer Shooting-
anfrage.
Und das war übrigens das Ursprungsthema des Threads, falls er wegen
unangenehmer Fragen geschlossen werden sollte ... ;-)
Viele Grüße
Peter
#55Report
16.08.2009
Original von Peter Herhold
Daher behaupte ich noch immer:
Wenn ich in einem Gästebuch oder auf meiner Sedcard vor einem Modell
wegen Unzuverlässigkeit warne, könnte das nach meiner Einschätzung
genau die selben rechtlichen Kosequenzen haben wie in einer Shooting-
anfrage.
Und das war übrigens das Ursprungsthema des Treads, falls er wegen
unangenehmer Fragen geschlossen werden sollte ... ;-)
Viele Grüße
Peter
wenn einer krampfhaft nicht verstehen will - dann sollte man ihn wohl lassen...ich bin mir sicher der großteil der nutzer versteht das prinzip schon ganz gut.
aber nur mal so - eine öffentliche blacklist kann die selben rechtlichen konsequenzen wie eine shootinganfrage haben???
meinst du das wirklich ernst?
was ist eigentlich mit deinen 29 shootingbewertungen - wurdest du dazu genötig?
#56Report
[gone] User_6449
16.08.2009
Original von M.K.Munich
aber nur mal so - eine öffentliche blacklist kann die selben rechtlichen konsequenzen wie eine shootinganfrage haben???
meinst du das wirklich ernst?
Ja, das meine ich ernst und exakt darauf wollte ich aufmerksam machen.
Du hast es nur viel kürzer und erheblich treffender beschrieben als ich ...
Viele Grüße
Peter
#57Report
16.08.2009
Original von Peter Herhold
Ja, das meine ich ernst und exakt darauf wollte ich aufmerksam machen.
Du hast es nur viel kürzer und erheblich treffender beschrieben als ich ...
Viele Grüße
Peter
nur damit ich´s jetzt auch verstehe....wenn ich also öffentlich und für jeden menschen frei einsehbar auf meiner sedcrad schreibe "hans peter xy - ist total unzuverlässig, zahlt seine rechnung nicht und begrabscht seine modelle beim shooting."
dann hat das die gleiche rechtlichen konsequenzen wie wenn ich auf einer geschlossen plattform, nur für angemeldete mitglieder sichtbar, mit einem mädel ein shooting für nächsten samstag 14 uhr vereinbare????????
entweder war mir heute zu heiß - oder dir.....
#58Report
16.08.2009
Original von Peter Herhold
Daher behaupte ich noch immer:
Wenn ich in einem Gästebuch oder auf meiner Sedcard vor einem Modell
wegen Unzuverlässigkeit warne, könnte das nach meiner Einschätzung
genau die selben rechtlichen Kosequenzen haben wie in einer Shooting-
anfrage.
Und das war übrigens das Ursprungsthema des Threads, falls er wegen
unangenehmer Fragen geschlossen werden sollte ... ;-)
OK, ich starte einen weiteren Versuch und nehme mal den Fokus vom Model und nenne die "andere Seite" Shootingpartner.
Du hast hier in der MK folgende Möglichkeiten Deinen Shootingpartner an die Wand zu nageln:
1. Shootingbewertung
Vorausgehend ist ein beiderseitiges Einverständnis zu diesem Instrument - beide Seiten können sich äußern - Text/Wertung kann nur von MK'lern gelesen werden - Änderung nicht möglich - Löschung nur in beiderseitigem Einvernehmen
2. Text auf Sedcard (nicht gestattet)
Einseitige Handlung ohne Zustimmung des anderen Parts - Shootingpartner kann sich nicht an gleicher Stelle äußern - Text i.d.R. www-weit sichtbar - Änderung durch Verfasser möglich - Löschung nur durch Verfasser
3. Gästebucheintrag
Einseitige Handlung ohne Zustimmung des anderen Parts - Shootingpartner kann sich an gleicher Stelle äußern - Text i.d.R. www-weit sichtbar - Änderung durch Verfasser möglich - Löschung durch Verfasser & Shootingpartner
4. Bildkommentar
(wie 3.)
5. Forumsthread
Einseitige Handlung ohne Zustimmung des anderen Parts - Shootingpartner kann sich an gleicher Stelle äußern - Text i.d.R. www-weit sichtbar - Änderung durch Verfasser möglich - Löschung der jeweils eigenen Beiträge durch Verfasser & Shootingpartner - Beteiligung Unbeteiligter an der Diskussion möglich und wahrscheinlich - komplette Löschung / Evakuierung nur durch Moderatoren
Mögliche zivil- und auch strafrechtliche Konsequenzen (Schadenersatz, Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede....) sind m.E. bei mißbräuchlicher Nagelung ;) in allen Fällen vom Grunde her gleich, unterscheiden sich höchstens aufgrund unterschiedlicher Platzierung / Auffälligkeit / Lesbarkeit der Höhe nach.
just my 64 cts
VLG: Manni
#59Report
16.08.2009
Zum Glück habe ich bislang ausschließlich positive Bewertungen abgeben müssen und bleibe daher vor dem langen Arm des Gesetztes verschont.
Original von M.K.Munich
entweder war mir heute zu heiß - oder dir.....
#60Report
Topic has been closed
Hätte er dann etwas Negatives über das Modell schreiben dürfen, oder würde sein Account
dann auch gesperrt?
Worauf ich hinaus möchte:
Sind Shootinganfragen verpflichtend um etwas negatives über eine mißglückte Zusammen-
arbeit berichten zu dürfen?
Falls ja, weshalb?
Viele Grüße
Peter