Shooting in einem Hotel | Darf man das?! 73

04.02.2010
Ich würde da gar nicht rumdiskutieren sondern einen freundlichen Brief/eMail schreiben, daß Du aufgrund der Kurzfristigkeit jetzt einen gleichwertigen Ersatz suchen mußt und dem Hotel die dabei enstandenen Kosten in Rechnung stellen wirst.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Hotel eine Reservierungsbestätigung einfach widerrufen kann. Stell Dir nur mal vor was das für Geschäftsreisen bedeuten würde.
[gone] Retrographisches Atelier Paulus
04.02.2010
Das Problem wird dann aber sein, die genauen Kosten, die ihm entstanden sind, festzumachen?

Wie gesagt, ich würde, wenn ich die Fotos rein für mich mach, gar nicht lange herumfragen!
04.02.2010
Original von Paulus Photographie
Das Problem wird dann aber sein, die genauen Kosten, die ihm entstanden sind, festzumachen?
Wie gesagt, ich würde, wenn ich die Fotos rein für mich mach, gar nicht lange herumfragen!


Nun...ein anderes Hotel buchen und die Differenzkosten + eine kleine Pauschale für den Arbeitsaufwand angeben. Evt noch erhöhte Reisekosten je nach Distanz
[gone] Retrographisches Atelier Paulus
04.02.2010
Ich fürchte nur fast, dass sich das Hotel gegen die Pauschale zur Wehr setzen wird und ob es sich dann lohnt, das gerichtlich durchzusetzen?

Aber grundsätzlich ist es eine Schweinerei, dass ihm einfach so abgesagt wurde.
04.02.2010
Also das Hotel ist ein "normales"
Einzig, dass wir das Zimmer nicht erst um 15 h oder so beziehen hätten können, sondern bereits ab 12 h und da dann praktisch gleich Shooten!
Das war alles mit dem Hotel so vereinbart!
Kostenpunkt: 120 Euro ohne Frühstück

Ich denke, das wir das Shooting nun erstmal komplett sein lassen, weils mir einfach "zu heiß" ist, jetzt nen Tag davor ungefähr nach nem neuen Hotel zu suchen, da erst wieder alles abzuklären hinsichtilich Bezug um 12 h und Shooting und dann am Ende nochmal auf die Nase zu fallen!
Weil als Anreise wären rund 300 km fällig und die sollen dann nicht für die Katz sein!

Klar, im Grunde ist es kein Problem das Shooting nochmal zu verschieben! Aber ärgerlich ist es natürlich, denn wie bei nem Shooting üblich haben sich das Model und ich natürlich nun auf den Tag eingestellt, alles fest ausgemacht usw.! Und nun so knapp die Absage....

Von dem her ist es auch ein bisschen sportlicher Ehrgeiz, dem Hotel - falls sich die Möglichkeit bietet - etwas von dem "Schaden" in Rechnung zu stellen.
Allerdings sehe ich die Chancen gleich null! Klar wär es ein Riesenproblem für Geschäftsleute, wenn die sich nicht auf ne Buchuung verlassen können!
Aber in der Regel kann man sich hald drauf verlassen, weil die Hotels sich ihren Namen nicht schlecht machen wollen und zu dem stehen was sie versprechen!
In den AGBs denke ich halten sie sich aber immer ein Hintertürchen offen um im Notfall eben nicht zu haften!
[gone] Retrographisches Atelier Paulus
04.02.2010
... ich fürcht' auch fast, dass du dir vom Hotel nichts holen wirst können - der Weg dort hin wäre sicherlich mühevoll und steinig.

Nun ja, ärgere dich nicht zuviel!

LG Paul
04.02.2010
Wenn das Hotel nachweislich vorher zugestimmt hat, würde ich mich auf gar keine Diskussionen einlassen, und auch nicht auf "Schadensersatz", sondern schlicht und einfach Vertragserfüllung verlangen.

Daß da eine Hotelmitarbeiterin vielleicht eine Zusage gegeben hat, die von der Chefetage so nicht gewollt wurde, ist rechtlich völlig unerheblich. Der Kaufmann haftet voll und ganz für Verträge, die sein Kaufmannsgehilfe abschließt, auch wenn dieser gemäß Binnenverhältnis dazu gar nicht berechtigt war. Das müssen dann Kaufmann und Kaufmannsgehilfe untereinander klären, Dich braucht das nicht zu interessieren.

(Einzige Ausnahme: Rechtsgeschäfte, für die Prokura bzw. gesetzlich definierte Vertretungsvollmacht erforderlich ist, für solche Rechtsgeschäfte wie im Fall hier ist die aber nicht ansatzweise erforderlich.)

Ganz generell:

Der Kunde eines Hotels hat das Recht, das ihm vermietete Zimmer "bestimmungsgemäß" zu benutzen.

Gehört die Benutzung eines Hotelszimmers als Fotostudio zum "bestimmungsgemäßen Gebrauch"? - Wohl nicht.

Ist es zulässig, in einem Hotelzimmer zu übernachten und die Gelegenheit, ein wunderschönes Bett zu haben, dafür zu nutzen, von der einen begleitenden Dame ein paar schöne erotische Fotos zu machen? - Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit: ja.

Darf man die dann auch veröffentlichen? Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit: ja.

Das Eigentumsrecht des Hotels an seinem Zimmer und an seinem Bett wird dadurch nämlich nicht beeinträchtigt - und das ist der Knackpunkt, nicht das Eigentumsrecht an sich.

Das Eigentumsrecht hat diverse Grenzen, und es ist durchaus zulässig, das Eigentum anderer Leute ungefragt zu "benutzen", wenn man es dadurch nicht beeinträchtigt. Eine Beeinträchtigung könnte natürlich die Nutzung in einer "schädlichen Weise" sein. Das muß dann im Einzelfall geklärt werden.

Da käme es also - mal wieder, wie üblich - auf die Würdigung aller Gesamtumstände an.

Die Vorschriften, die ein Hotel seinen Gästen machen kann, sind übrigens durchaus begrenzt. Das Hausrecht in einem Hotelzimmer hat nämlich der Hotelgast - nicht das Hotel...

[IMG]


So wie ja auch der Mieter einer Wohnung das Hausrecht hat, und nicht der Vermieter. (Der gar keines hat.) Deshalb braucht z.B. die Polizei für die Durchsuchung eines vermieteten Hotelzimmers ggf. auch einen Dursuchungsbeschluss - die Zustimmung des Hotelbesitzers reicht dafür nicht aus.
04.02.2010
Nun was Du natürlich immer noch "androhen" kannst ist die Geschichte zu veröffentlichen, was Du ja hiermit schon gemacht hast ;)

Also z.B. irgendwo auf einer Seite wo Hotels bewertet werden können eine entsprechende Bewertung hinterlassen.
[gone] Retrographisches Atelier Paulus
04.02.2010
Hey Tom, ich gebe dir in allen Punkten recht.

Nur, der Hotelbetreiber, egal ob eine Gesellschaft, eine Einzelperson oder wer auch immer, übt für das Hotel das Hausrecht aus. Ich rede hier natürlich von österreichischem Recht. - In Deutschland kann's da wieder ganz anders aussehen.

Schwierig wird wohl auch die Grenze zu ziehen sein, wann ein Zimmer als Fotostudio genutzt wird und wie lange es noch ein "im herkömmlichen Sinne gebrauchtes" Zimmer ist.

Stellt der Onkel herbert einen Blitz auf ein Stativ, sprechen wir dann schon von einem Fotostudio oder von Urlaubsfotos?

LG Paul
Das wären dann professioneller Urlaubsfotos..

Und ohne Stativ und Blitz ist es vielleicht schon ein einfach schlecht ausgestatteter Fotograf beim Shooting..

Da ist halt die Auslegungssache der bestimmungsgemäßen Nutzung...

Aber wie gesagt, wenn man das Zimmer gemietet hat, hat man für den Moment bzw die Buchungsdauer das Hausrecht.

Ich darf ja auch in meiner Mietwohnung ruhig mal fotografieren und die Sachen auch veröffentlichen. Natürlich muss die Mietwohnung dann auch überwiegend privat genutzt sein, denn für ein gewerblich genutztes "Fotostudio" in der Wohnung wären wieder höhere Mieten fällig, obwohl es die gleiche Raumfläche ist...
[gone] Retrographisches Atelier Paulus
04.02.2010
... ich würd' auch sagen, der Onkel Herbert kann beruhigt, seine Stative, Blitze und den Fotoapparat nebst der Tante Erna in den Urlaub mitnehmen.

Der (Berufs-)Fotograf muss da schon mehr darauf acht geben.

Interessant mit dem Hausrecht in Deutschland.

LG Paul
08.02.2010
achja, zur Ergänzung:
Auf meine Email bezüglich der AGBs kam vom Hotel seither keine Reaktion mehr! Also die geben die wohl nicht raus - anscheinend haben sie dann wohl doch was zu befürchten!?
08.02.2010
Original von Paulus Photographie
Hey Tom, ich gebe dir in allen Punkten recht.

Nur, der Hotelbetreiber, egal ob eine Gesellschaft, eine Einzelperson oder wer auch immer, übt für das Hotel das Hausrecht aus. Ich rede hier natürlich von österreichischem Recht. - In Deutschland kann's da wieder ganz anders aussehen.

In Deutschland ist es anders. Ich habe extra noch mal eine Anwältin gefragt - in Deutschland liegt das Hausrecht für ein Hotelzimmer beim Mieter dieses Zimmers.

Sie erzählte mir von einem skurrilen Fall, der sich unlängst zugetragen hat: jemand mietete ein Pensionszimmer, und besorgte sich anschließend gerichtliche Verfügungen, die es dem Vermieter untersagen, Strom, Wasser und Heizung abzustellen oder ihm den Zugang zu verwehren, falls er seine Miete nicht zahlt. Er bekam diese Verfügungen, und zahlte danach nicht mehr.

Topic has been closed