Shooting in einem Hotel | Darf man das?! 73

18.12.2009
Original von Frederic LaMar
und noch eins....

link

.....

und im übrigen "Wer nett fragt bekomt eine nette Antwort"......und man hat keine schlaflosen Nächte :-)


Und nichts davon ist auf ein Hotelzimmer anwendbar
auch keines der zahlreichen Urteile
[gone] Hermann Klecker
18.12.2009
Original von Frederic LaMar
bitte schöööööön, das ist Property-Release

Link


Den Link finde ich super. Danke.

Unter "Rechtliche Grundlagen" werden ja keine genannt. Bzw. es wird beschrieben, daß es keine gibt und abgegrenzt zu anderen Rechten, die einen Vorbehalt für Veröffentlichungen darstellen könnten, auf Fotos von Eigentum aber nicht anwendbar sind.

Daß ein Eigentümer im Rahmen des Hausrechts, die Möglichkeit zu fotografieren einschränken kann, ist ja unstrittig.

Daß aber bei Abwesenheit solcher Einschränkungen ein Einverständnis des Hausherrn explizit notwendig ist, steht da nicht.

Von daher bestätigt diese nicht immer sehr zuverlässige Quelle meine These, wenn man genau genug hinschaut. Danke dafür. Ich hatte sie nicht gefunden.




Es gibt übrigens sehr widersprüchliche Aussagen im Web aus diversen Quellen, wer nun im Hotelzimmer das Hausrecht ausübt.
Im Zusammenhang mit Rauchverboten sehen Hotel- und Gaststättenverbände das Hausrecht beim Hotelier. Im Zusammenhang mit Hausfriedensbruch, Zutrittsrecht für Vermieter, dem grundrechtlichen Schutz der Wohnung etc. sehen viele Quellen das Hausrecht beim Hotelgast.
18.12.2009
wer sich grundlegend mit Fotografie und Recht beschäftigen möchte, dem sei diese Lektüre empfohlen. Dort steht auch etwas über Fotos im Hotelzimmer und deren Veröffentlichung drin:

Fotografie und Recht. Die wichtigsten Rechtsfälle für die Fotopraxis (Broschiert)
von Jens Brüggemann (Autor), Daniel Kötz (Autor)


Autoren sind Fotograf und Anwalt

LG
Markus
18.12.2009
Original von HermannK
Daß aber bei Abwesenheit solcher Einschränkungen ein Einverständnis des Hausherrn explizit notwendig ist, steht da nicht.


Kann man auch andersrum sehen.
Daß man bei Abwesenheit solcher Einschränkungen ein Einverständnis des Hausherrn voraussetzen kann, steht da auch nicht.
:)

Kaffeekränzchen in deiner Wohnung.
Ich kann davon ausgehen das nirgendwo ein Schild bei dir hängt -- "Fotografieren verboten" ?

Du holst grad frischen Kuchen und einer deiner Gäste holt seine Knipse raus und fotografiert mal fix ohne dein Wissen deine Einrichtung.

Irgendwann findest du deine Wohnung als Galeriebild in der FC überall zu bewundern...

Wenn es dich ärgert, denkst du dann
"Mist....hätte ich mal ein Schild aufgehangen !" ?
[gone] Hermann Klecker
18.12.2009
Original von BS
[quote]Original von HermannK
Daß aber bei Abwesenheit solcher Einschränkungen ein Einverständnis des Hausherrn explizit notwendig ist, steht da nicht.


Kann man auch andersrum sehen.
Daß man bei Abwesenheit solcher Einschränkungen ein Einverständnis des Hausherrn voraussetzen kann, steht da auch nicht.
:)

Kaffeekränzchen in deiner Wohnung.
Ich kann davon ausgehen das nirgendwo ein Schild bei dir hängt -- "Fotografieren verboten" ?

Du holst grad frischen Kuchen und einer deiner Gäste holt seine Knipse raus und fotografiert mal fix ohne dein Wissen deine Einrichtung.

Irgendwann findest du deine Wohnung als Galeriebild in der FC überall zu bewundern...

Wenn es dich ärgert, denkst du dann
"Mist....hätte ich mal ein Schild aufgehangen !" ?[/quote]

Nein, denn das private Umfeld der Wohnung ist, soweit Personen im Bild sind, strafrechtlich ganz anders geschützt. Da kann schon das Fotografieren strafbar sein.


Such Dir ein besseres Beispiel.



Darf man auf die Straße scheißen?

Ja, man darf, denn es ist nicht verboten. Man muß die Straße anschließend reinigen, denn das Verschmutzen ist verboten, aber nicht, sich seine Notdurft zu erledigen.

Zugegeben, ein krasses Beispiel. Es ist aber grundsätzlich in unserem Rechtssystem so, daß was nicht verboten oder anderweitig gesetzlich geregelt ist, zunächst einmal erlaubt ist.

Und ist ein Foto legal entstanden und werden keine anderen Schutzrechte verletzt, (unverletzlichkeit der WOHNUNG, Persönlichkeitsrechte, KUG 22, 23, Urheberrechte, ...) dann kann es auch veröffentlicht werden.
Es gibt Urteile dazu. Bei einem ging es um antike Figuren, die in einer privaten Wohnung zunächst mit Einverständnis des Eigentümers und Hausherrn fotografiert wurden und später gegen den späteren Willen des Eigentümers und Hausherrn veröffentlicht wurden. Aber ich gehs jetzt nicht googeln.
18.12.2009
Original von HermannK
Nein, denn das private Umfeld der Wohnung ist, soweit Personen im Bild sind, strafrechtlich ganz anders geschützt. (...)


Ich hab nicht mit einer einzigen Zeile geschrieben das Personen mit auf dem Foddo sind.

Also zurück zu meinem Beispiel... ^^
18.12.2009
Hmm ...

normalerweise mietest Du ein Hotelzimmer und ein Foto-Shooting ist in den seltenten Fällen eine bestimmungsgemäße Nutzung.

Das Fotografieren werden sie Dir nicht verbieten können, sehr wohl aber die Veröffentlichung dieser Bilder, denn Du befindest Dich da auf Privatgrund.

Ich würde Fragen und die Antwort auch so akzeptieren ... denn wenn nicht, riskierst Du im schlimmsten Falle ein Hausverbot.
18.12.2009
Original von HermannK
Such Dir ein besseres Beispiel.



Darf man auf die Straße scheißen?

Ja, man darf, denn es ist nicht verboten.


*Ähem*

§4
Ist zwar nur für die Stadt Mülheim....aber nu... ^^

Wir tendieren aber nun recht stark Richtung off-topic
:)
18.12.2009
Original von BS
[quote]Original von HermannK
Nein, denn das private Umfeld der Wohnung ist, soweit Personen im Bild sind, strafrechtlich ganz anders geschützt. (...)


Ich hab nicht mit einer einzigen Zeile geschrieben das Personen mit auf dem Foddo sind.

Also zurück zu meinem Beispiel... ^^[/quote]

Das trotzdem nicht passt da es eine fremde Wohnung ist
und du in die Intimsphäre der Bewohner eingreift wenn du diese veröffentlichst

Übrigens steht in einem der verlinkten Urteile das der Makler da u.U. darf

Ein Hotelzimmer ist aber die Intimsphäre des Hotelgast
er darf im Prinzip darin alles machen was er auch in seiner Wohnung darf
( außer Dübel in die Wand bohren usw.)
sofern es der Mietvertrag nicht anders regelt

und nur in sehr wenigen Nutzungsbedingungen von Hotels steht was zum fotografieren
wenn da nicht steht, ich niemand störe oder etwas beschädige darf ich also fotografieren
Zurück zum TO ( wir wollen ja die Mods. nicht ärgern :-) )


Ich gehe mal davon aus das der TO ein Hobbyfotograf ist und keine Komerz. Absichen verfolgt.

Also muß man sich doch fragen warum irgendein rechtliches Risiko eingehen ? Gerade als Hobbyfotograf hat man die Zeit sich in Ruhe ein Hotel zu suchen die mit dem Fotografieren kein Problem haben.

Mein Rat an den TO ist :

-such dir ein kleines Hotel, nicht gleich das 4 Jahreszeiten
-frag am besten persönlich an.vieles kann man persönlich besser besprechen als am Telefon
-stell dich darauf ein auf jeden Fall den Zimmerpreis oder etwas drüber zahlen zu müssen
18.12.2009
Original von Pretty Pinup
Mein Rat an den TO ist :

-frag am besten persönlich an.vieles kann man persönlich besser besprechen als am Telefon
Und bringe zu diesem Termin auch ein paar Musterfotos von Deinen Shootings mit, damit die Leitung des Hotels weiß, mit was für Fotos sie rechnen kann/darf/muss ...

Immerhin, und das sollte man nicht vergessen, steht bei sowas sehr schnell der Ruf des Hotels auf dem Spiel ...

Edith sagt:
Original von BS
*Ähem*

§4
Ist zwar nur für die Stadt Mülheim....aber nu...
Mindestens in Hamburg gibt es ähnliche Vorschriften ...
18.12.2009
Eine wirkliche Antwort auf die vom TO gestellte Frage wird es wie so oft nicht geben! Es spielen einfach zu viele Faktoren eine Rolle. Wenn ich mal ausschließlich den Fall betrachte, dass ein Model in einem Hotelzimmer fotografiert werden soll, fällt mir sofort eine Reihe von Dingen ein. Wenn ich "nur" nach gesundem Menschenverstand, nicht auf der Grundlage von juristischem Wissen argumentiere, kommen mir folgende Gedankengänge in den Sinn:

- Wenn das Hauptaugenmerk der entstandenen Fotos deutlich sichtbar auf der Darstellung des Models liegt und das Ambiente des Hotelzimmers ebenso deutlich sichtbar nur eine sekundäre Rolle spielt, und zwar so, dass die Fotos im Prinzip in jedem beliebigen Hotelzimmer dieser Welt entstanden sein könnten, dann wird sich wohl kein Hoteleigentümer bemühen, rechtlich gegen den Fotografen vorzugehen. Irgendwo sehen die meisten Hotels ja gleich aus, und wenn man ein Bett mit einem weissem Laken vor einer weissen Wand sieht oder die übliche 08/15 - Dusche, wird mit einer großen Wahrscheinlichkeit niemand auf die Idee kommen, rechtliche Schritte zu unternehmen. In diesem Fall kommt das viel zitierte Prinzip "Wo kein Kläger, da auch kein Richter" zum Tragen. Das liegt im Ermessen des potentiellen Klägers, hier speziell des Hotelbesitzers. Juristisch vorgehen kann der prinzipiell gegen alles und jeden, nur wird er sich überlegen müssen, ob das in jedem Fall sinnvoll ist ;-)

- Anders ist das mit Sicherheit, wenn der Hintergrund bewusst mit einbezogen wird, und zwar derart, dass Einrichtungsgegenstände, die für das betreffende Hotel einen hohen Wiedererkennungswert besitzen, zu sehen sind und die Bildaussage entscheidend unterstützen.

- Dann ist es ja so, dass man das Hotelzimmer gegen Geld für einen bestimmten Zeitraum gemietet hat, also eine gewisse Privatsphäre hat. Da müssen auch Hotelpersonal und -besitzer erst mal anklopfen, bevor sie reinkommen dürfen. Das ist im Grunde doch so wie wenn man zur Miete wohnt. Da haben beide Parteien, also Mieter und Vermieter, Rechte und Pflichten. Es gibt hier in der MK z.B. eine Reihe von Paysite-Anbietern, die ihre Produktionen offensichtlich in der eigenen (Miet)Wohnung durchführen. Hotelzimmershootings oder Shootings in der eigenen (Miet)Wohnung - das sind imho vergleichbare Fälle. Streng genommen fällt das unter 'gewerbliche Nutzung' und das müsste im Mietvertrag auch so drin stehen. Wird es aber wahrscheinlich nicht und offensichtlich interessiert das auch niemanden ;-)

- Dann ist es ja ein Unterscheid, ob der Fotograf ausschließlich im angemieteten Hotelzimmer shootet oder auch andere, öffentlich zugängliche Bereiche des Hotels (Treppenhaus, Foyer, Sauna, Schwimmbad usw. usf.) für das Shooting nutzt. Im letzteren Fall empfiehlt sich auf jeden Fall das viel zitierte 'Property Release', nicht zuletzt weil die Shooting-Aktivität in den genannten Bereichen sofort auffallen wird ;-)

Interessant ist auch folgendes: Ich miete in der kalten Jahreszeit gerne mal ein Fotostudio. Viele der Mietstudios unterscheiden zwischen privater und gewerblicher Nutzung. Ich nehme natürlich immer die gewerbliche, bekomme dann auch eine Rechnung ausgestellt. Kostet allerdings klar mehr als die private Nutzung. Letztens ist mir da was Merkwürdiges passiert, das imho das mit der Ermessensfrage stützt. Das besagte Mietstudio führt zwischen den Feiertagen eine Sonderaktion durch, die allerdings nicht für gewerbliche Kunden gilt. Ich habe aber trotzdem noch mal nachgefragt, kostet ja nichts :-) und die Reaktion des Betreibers war ernüchternd. Er sagte etwas unwirsch, dass es ihm egal sei, wie man die Bilder nutze, ob privat oder kommerziell, das müsse man doch mit dem Model klären. D.h. wenn ich bei meinen bisherigen Shootings dort die private statt der kommerziellen Nutzung in Anspruch genommen hätte, hätte da letztlich auch kein Hahn danach gekräht.

Liebe Grüße, Udo
[gone] Rainer Vogel | photographer
18.12.2009
*bookmark* ............. 30 Zeichen
[gone] Hermann Klecker
18.12.2009
Original von BS
[quote]Original von HermannK
Such Dir ein besseres Beispiel.



Darf man auf die Straße scheißen?

Ja, man darf, denn es ist nicht verboten.


*Ähem*

§4
Ist zwar nur für die Stadt Mülheim....aber nu... ^^
[/quote]

Ups, sorry, ich hatte übersehen, jede Gemeindesatzung einzeln zu prüfen. Bin mir sicher, es gibt noch mehr als die von Mühlheim.


Wir tendieren aber nun recht stark Richtung off-topic
:)


Keine Angst. Solange die Mods mitmachen, wird es schon nicht so schlimm sein. :-)
[gone] ArtManCologne :: Zeichnen statt Fotografieren
18.12.2009
also soweit ich das weiss, braucht man ein location property release..

analog zum model release vertrag.

bei geplanter veröffentlichung der bilder würde ich das auf alle fälle vereinbaren.

Bei aufnahmen im öffentlichen bereich des hotels – umso mehr..
LG, AMC
[gone] Hermann Klecker
19.12.2009
Original von ArtManCologne :: gewinnt European Newspaper Award
also soweit ich das weiss, braucht man ein location property release..

analog zum model release vertrag.



Da genau liegt imho die Ursache des Rechtirrtums. Diese Analogie gibt es nicht. Personen haben allgemeine Persönlichkeitsrechte aus denen manche Justen ableiten, welches Mitspracherecht sie dabei haben, ob sie fotografiert werden. Ganz sicher schreibt das KunstUrhG bei gegebenen Voraussetzungen vor, daß die in einem Foto abgebildeten Personen mit einer Veröffentlichung einverstanden sind.


Und dazu gibt es kein Analogon zu Häusern oder Sachen.

Es gibt das Eigentumsrecht, woraus man ableiten kann, daß der Eigentümer Nutzen aus seinem Eigentum ziehen darf, was aber wohl nicht darin gipfelt, daß er das Fotografieren oder die Veröffentlichungen von Fotografien seines Eigentums unterbinden kann.

Es gibt das Hausrecht, das mit weitreichenden Rechten verbunden ist. Ein Hoteilier allerdings tritt weite Teile seines Hausrechst an den zahlenden Gast ab, der das Zimmer für eine Zeitlang mietet. In Folge dessen sind Aufnahmen im Zimmer sicher anders zu behandeln als Aufnahmen im eher öffentlichen Bereich des Hotels.

Daher sind auch Analogien mit Wohnungen oder anderen Geschäftsräumen unzulässig oder zumindest irreführend.
19.12.2009
Original von HermannK
(&) Ein Hoteilier allerdings tritt weite Teile seines Hausrechst an den zahlenden Gast ab, der das Zimmer für eine Zeitlang mietet. (...)


...für die Nutzung im *wohngemässem* Sinne.

Buchempfehlung:
"Fotografie und Recht"

Kapitel 3.1 "Fotografieren in Hotels"

Sinngemäß steht da....
*Fotografieren ok --------- Veröffentlichen der Fotos ? - Vorsicht !*
19.12.2009
Original von BS
[quote]Original von HermannK
(&) Ein Hoteilier allerdings tritt weite Teile seines Hausrechst an den zahlenden Gast ab, der das Zimmer für eine Zeitlang mietet. (...)


...für die Nutzung im *wohngemässem* Sinne.

Buchempfehlung:
"Fotografie und Recht"

Kapitel 3.1 "Fotografieren in Hotels"

Sinngemäß steht da....
*Fotografieren ok --------- Veröffentlichen der Fotos ? - Vorsicht !*[/quote]

und wir warten schon seit Tagen darauf das mal jemand anhand von Gesetzen und Urteile sagt weshalb Vorsicht.

Irgendwas substanzielles hast du, wie üblich noch nicht gebracht.
[gone] Hermann Klecker
19.12.2009
Original von BS
[quote]Original von HermannK
(&) Ein Hoteilier allerdings tritt weite Teile seines Hausrechst an den zahlenden Gast ab, der das Zimmer für eine Zeitlang mietet. (...)


...für die Nutzung im *wohngemässem* Sinne.

Buchempfehlung:
"Fotografie und Recht"

Kapitel 3.1 "Fotografieren in Hotels"

Sinngemäß steht da....
*Fotografieren ok --------- Veröffentlichen der Fotos ? - Vorsicht !*[/quote]

Noch vor Erscheinen bestellt, vollständig gelesen und verstanden. Das Fotografieren kann also niemand verbieten und bei der Veröffentlichung ist sich der Haus-Und-Hof-Anwald der MK nicht sicher.

In diesem einen Kapitel war ich von dem Buch sehr enttäuscht. Nicht, weil es nicht meine Meinung besätigt sondern weil es keine handfeste Anwort auf die Frage liefert.

Bessere Kapitel dieses Buches zitiere ich auch gern.
19.12.2009
Original von Volle VG-Fotos
Irgendwas substanzielles hast du, wie üblich noch nicht gebracht.


Angabe einer "Quelle" die sich mit dem Thema befasst ist nichts substanzielles?
Najanu.... ^^

Topic has been closed