Shooting in einem Hotel | Darf man das?! 73

19.12.2009
und immer wieder dieser "property release".........
Hier gibt es scheinbar immer noch Verwechslungen zum Thema "Veröffentlichung" und "kommerzieller Zweck"....

[IMG]

das ist das Hotelzimmer (eine Veröffentlichung von mir) vom Hilton Hotel Mallorca in Sa Torre.... Dort habe ich übernächtigt, da ich ein Fotoshooting mit Michael Wendler hatte. Soooo, jetzt steinigt mich und zeigt mich an..... Vielleicht ruft ja Paris an und ich bekomme noch ein Shooting :-) .... die Fotos vom "Wendlershooting" darf ich leider nicht "veröffentlichen"........ aber das ist eine gaaaanz andere Sache *lol*

LG
Markus
[gone] Hermann Klecker
19.12.2009
Original von Volle VG-Fotos


und wir warten schon seit Tagen darauf das mal jemand anhand von Gesetzen und Urteile sagt weshalb Vorsicht.

Irgendwas substanzielles hast du, wie üblich noch nicht gebracht.



Seit Tagen? Was diesen Fred betrifft sicher seit Tagen. Seit Monaten und Jahren wurde in keiner mir bekannten Diskussion jemals eine erschöpfende Antwort gegeben, fundiert durch Verordnungen oder bestätigt durch Urteile.

Ich hatte mir deshalb, und wegen anderer Fragen, einmal sehr auf das Buch eines hier sehr renommierten Anwalts und Fotografen als Co-Autoren gefreut. Leider waren die ständig kontrovers diskutierten Fragen auch darin nicht umfassend und fundiert beantwortet worden.
19.12.2009
Original von BS
[quote]Original von Volle VG-Fotos
Irgendwas substanzielles hast du, wie üblich noch nicht gebracht.


Angabe einer "Quelle" die sich mit dem Thema befasst ist nichts substanzielles?
Najanu.... ^^[/quote]

Im Rechtswesen zählen Gesetze und Urteile

Ein " Ich hab mal in einem Buch gelesen das man das vorsichtig sein soll" sagt sehr wenig bis nichts.
19.12.2009
Original von HermannK
[quote]Original von BS
Sinngemäß steht da....
*Fotografieren ok --------- Veröffentlichen der Fotos ? - Vorsicht !*
Nicht, weil es nicht meine Meinung besätigt sondern weil es keine handfeste Anwort auf die Frage liefert. [/quote]Wie kann es eine allgemeingültige Antwort auf eine Frage geben, die jeder Hotelbesitzer durch seine Geschäftsbedingungen beeinflussen kann?

Die schnellste und beste Antwort bekommt man, wenn man direkt im gewünschten Hotel nachfragt. Auch wenn es dann ein "Nein, möchten wir nicht" geben kann.

Und Hinweise, wie man eine Genehmigung bekommen kann, sind hier im Thread genügend genannt worden.
19.12.2009
....hab ich vergessen. Im Hilton gilt kein Fotografieverbot......
19.12.2009
Original von HermannK
Das Fotografieren kann also niemand verbieten und bei der Veröffentlichung ist sich der Haus-Und-Hof-Anwald der MK nicht sicher.(...)


Lies nochmal die Seite 72....da findest du einen ganz bestimmten Satz.
[gone] Dori 1980
19.12.2009
Wie immer ...rechtliche Sachen sollte man mit entsprechenden Personen
klären, die Ahnung davon haben.

Ich habe 2 Hotels bei denen es keine Probleme gibt.

Selbst kommerziell nicht.
Allerdings nehmen sie dafür eine kleine Gebühr.
Dafür bekommt man auch die schriftliche Genehmigung zur Veröffentlichung.

Wenn man so liest, wer, wen und warum ...anschwärzt, dann wäre ich
vorsichtig Bilder einzustellen, bei denen es *vielleicht* Ärger
geben könnte.

Der Ärger * könnte * doch recht kostspielig werden.


Nachtrag:

Bei einigen Seiten der Stockfotografie werden sogar schon Genehmigungen
von den Locations gefordert, um die Bilder hochladen zu dürfen.
19.12.2009
Original von Volle VG-Fotos
Im Rechtswesen zählen Gesetze und Urteile


Mach ein Akt_Shooting im Adlon in Berlin...
Sorg dafür das man das Interieur auf den Fotos gut erkennen kann...
Veröffentliche die Fotos....
Schick der Hotelleitung eine email das du die Fotos veröffentlicht hast...
Warte auf Post...
19.12.2009
Original von BS
[quote]Original von Volle VG-Fotos
Im Rechtswesen zählen Gesetze und Urteile


Mach ein Akt_Shooting im Adlon in Berlin...
Sorg dafür das man das Interieur auf den Fotos gut erkennen kann...
Veröffentliche die Fotos....
Schick der Hotelleitung eine email das du die Fotos veröffentlicht hast...
Warte auf Post...[/quote]


Da stellt sich die Frage wie viele Leute würden das Adlon am Interieur erkennen
Ich definitiv nicht, Ob es der Richter kann wird man sehen.

Und um einen Schadenersatz zu bekommen müsste das Adlon einen Schaden belegen.
Wenn ich Bilder vom Adlon veröffentliche übernachtest du dann nicht mehr dort oder sogar öfters?
19.12.2009
Original von Volle VG-Fotos
Und um einen Schadenersatz zu bekommen müsste das Adlon einen Schaden belegen.
Wenn ich Bilder vom Adlon veröffentliche übernachtest du dann nicht mehr dort oder sogar öfters?


Du muss mich nicht fragen wie das Hotel Adlon ihren "Imageschaden" bewerten würde....

Heyho...nach deiner Meinung ist es ja erlaubt und sie können eh nichts dagegen machen. Was kratzt es dich also...?

Shoote und berichte. ^^
19.12.2009
Original von BS
[quote]Original von Volle VG-Fotos
Und um einen Schadenersatz zu bekommen müsste das Adlon einen Schaden belegen.
Wenn ich Bilder vom Adlon veröffentliche übernachtest du dann nicht mehr dort oder sogar öfters?


Du muss mich nicht fragen wie das Hotel Adlon ihren "Imageschaden" bewerten würde....

Heyho...nach deiner Meinung ist es ja erlaubt und sie können eh nichts dagegen machen. Was kratzt es dich also...?

Shoote und berichte. ^^[/quote]

Werde ich machen wenn ich das nächste mal dort absteige.

Da auch die von dir zitierten Experten aus 60 Jahren bundesdeutsche Rechtsgeschichte keinen Fall fanden der vor Gereicht kam ist das Risiko wohl gering.
[gone] Hermann Klecker
19.12.2009
Original von Markus Goessing
und immer wieder dieser "property release".........
Hier gibt es scheinbar immer noch Verwechslungen zum Thema "Veröffentlichung" und "kommerzieller Zweck"....



Woraus leitest Du ab, es gäbe einen Unterschied, der einer Verwechselung wert wäre?
Öhmm? weiß nicht ob es hilft,da ich ja nicht so ein Fachmann bin, wie....aber das gefundene läßt Rückschlüsse zu :

Fotografiererlaubnis
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Eine Fotografiererlaubnis, auch Property Release genannt, ist die schriftliche Zustimmung eines Eigentümers bzw. Rechteinhabers zur Verbreitung und Veröffentlichung eines auf seinem Grundstück oder von seinem Eigentum erstellten Bildes durch den Fotografen.

Rechtliche Grundlagen [Bearbeiten]
Zwar gibt es für Sachobjekte wie Gegenstände und Gebäude kein rechtliches Gegenstück zum Recht am eigenen Bild, also kein „Recht am Bild der eigenen Sache“. Davon abzugrenzen ist das Recht des Urheber an seinem Werk. Aber auch das Markenrecht und ein Geschmacksmusterschutz kann die Verbreitung und Veröffentlichung von Sachfotos einschränken. Das Fotografieren auf fremden Grundstücken und das Abbilden von Sachen in fremdem Besitz kann in Deutschland und anderen Staaten außerdem dem Hausrecht und dem Sachenrecht, insbesondere dem Eigentumsrecht unterliegen. Dies gilt für Sachfotos, die nicht im Rahmen einer Panoramafreiheit ohne Zustimmung zulässig sind, und für Bildaufnahmen auf einem privaten Grundstück (auch z. B. Konzert, Sporthalle, Stadion, Museum, Bahnhof, Schule, Universität, Krankenhaus, Einkaufszentrum usw.).[1]

Ein Property Release belegt die Zustimmung des Eigentümers (bzw. Rechteinhabers) zu bestimmten Nutzungsarten eines solchen Fotos (wie etwa Berichterstattung, Werbung, Eigenwerbung) durch den Fotografen sowie die Dauer der Rechteeinräumung. Auch für Tierfotos z. B. in Zoos, auf Hundeplätzen oder bei Reitturnieren kann eine Fotografiererlaubnis erforderlich sein.[2] Im Rahmen der Religionsfreiheit können Kirchen zusätzliche Rechte geltend machen.[3]

Manche Bildagenturen fordern grundsätzlich eine schriftliche Fotogenehmigung für bestimmte Sachfotos.[4][5][6]

Trotz vorhandener Fotografiererlaubnis kann für Personenfotos zusätzlich ein Modelvertrag notwendig sein.
19.12.2009
Original von Hellfire ,
Öhmm? weiß nicht ob es hilft,da ich ja nicht so ein Fachmann bin, wie....aber das gefundene läßt Rückschlüsse zu :
...


wurde schon im Beitrag #19 verlinkt

und lässt der Rückschluss zu das es nicht verbindliches gibt
SORRY nun das hat ich übersehen.. lesen kann ja ungemein bilden..;-)

Denke aber mal, das man doch VOR dem Shooting den entsprechenden Eigentümer fragen (Vertrag) sollte, wenn man in oder an seinem Eigentum, eine noch so hübsche Nackte ablichten möchte..


Original von Volle VG-Fotos
[quote]Original von Hellfire ,
Öhmm? weiß nicht ob es hilft,da ich ja nicht so ein Fachmann bin, wie....aber das gefundene läßt Rückschlüsse zu :
...


wurde schon im Beitrag #19 verlinkt

und lässt der Rückschluss zu das es nicht verbindliches gibt[/quote]
04.02.2010
Hallo,

den Austausch hier im Forum bezüglich Shootings im Hotelzimmer hab ich bereits vor längerer Zeit verfolgt. Für mich selbstverständlich und wie auch hier im Forum empfohlen habe ich mich bei einem Hotel genauestens erkundigt ob ein Shooting im Hotelzimmer möglich ist. Die Dame hat sich genau erklären lassen, um was für ein Shooting es sich handelt und dazu auch nochmal einen Rückruf bei mir getätigt, ehe sie mir am 29.1. die Reservierungsbestätigung geschickt hat.
Das Shooting soll übermorgen stattfinden und da hat es mich heute früh ziemlich vom Hocker gehauen, als ich diese Mail im Postfach hatte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Da das Doppelzimmer für Gewerbliche Zwecke genützt wird, sehen wir von einer Reservierung ab.

Unsere Reservierungsbestätigung vom 29.01.2010 nehmen wir hiermit zurück.

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für Ihr Verständnis.

i.A. Karina Ruhland
...


Das finde ich dann schon ein starkes Stück, dass denen das heute einfällt, nachdem alles fest ausgemacht und geplant ist!?
An der Tatsache, dass in dem Zimmer geshootet werden soll, hat sich seit der Reservierung ja nichts geändert!
Aber ich werde meinem Ärger gegenüber dem Hotel heute noch telefonisch Luft machen...
[gone] Hermann Klecker
04.02.2010
Droh doch mal mit Schadenersatzforderungen. Denn Dein Anliegen hattest Du ja bei der Reserviereung angekündigt und das dann bestätigt bekommen. Das ist ein Vertrag. Sieh Dir aber die Storno-Modalitäten im Vertrag bzw deren AGB an.


Ist es tatsächlich gewerblich?


Wenn gewerblich, dann hätte ich mich auch vorab um Klärung bemüht und wäre vielleicht auch mit einem höheren Preis einverstanden gewesen. Eben um genau das zu vermeiden, was Dir grad passiert.
[gone] Retrographisches Atelier Paulus
04.02.2010
Was nicht ausdrücklich verboten ist, muss aber nicht unbedingt "erlaubt" sein. Auch wenn man ein Recht auf etwas hat, kann man dies missbräuchlich ausüben ...

Wer in Ausübung seines Hobbys Fotos erstellt und diese dann eben nicht kommerziell nutzt, wird wohl keine Schwierigkeiten bekommen können, wenn es für ihn, selbst bei redlichem Bemühen nicht ersichtlich ist, dass in einem gebuchten Hotelzimmer nicht fotografiert werden darf. Man denke hier alleine an die tausenden Urlaubsfotos, die wohl in jedem Hotel dieser Welt geschossen werden, von harmlos bis nun ja, was auch immer.

Außerdem sind wohl die wenigsten Hotels so "einzigartig", dass man an der Zimmereinrichtung überhaupt erkennt, um welches Hotel es sich handelt. Ich denke da mal an ein Bett, ein Nachtkästchen und eine Tapete im Hintergrund ...

Wird aber nun der supertolle Hotelzimmerschlüsselanhänger als Fotoutensil "missbraucht", kann es schon haarig werden.

Meines Erachtens kann man ohne Bedenken in einem Hotel fotografieren, dass nicht ausdrücklich in ersichtlicher Weise kundtut, dass fotografieren in den Zimmern nicht erlaubt ist - das Hotel eben von seinem "Hausrecht" gebrauch macht. Die Fotos müssen dann natürlich auch sämtlichen rechtlichen Ge- und Verboten entsprechen.

Vollkommen uninteressant ist hier zweifelsfrei die Frage nach der Qualität der entstanden Fotos sondern viel mehr, ob die Art der Darstellung irgend einem geltenden Recht widerspricht (Schutz von Minderjährigen etc.) und ob die entstandenen Fotos eindeutig dem Hotel zuzuordnen sind. Natürlich kommt es auch darauf an, ob das Hotel Fotografierereien erkenntlich "verbietet".

Bei gewerblichen Fotoshootings wäre ich vorsichtig und würde mich im Vorfeld erkundigen.

Aber sonst sehe ich's wie Onkel Herbert, der die Tante Emma ablichtet.

LG Paul
04.02.2010
Hallo,

habe soeben nochmal mit der Chefin des Hotels telefoniert, die sich mit allerlei Ausreden aus der Sache versucht hat herauszureden.

Eine Begründung für den plötzlichen Sinneswandel konnte sie mir nicht geben.
Sie hats mal versucht damit zu begründen, dass das mit dem Shooting zu ihr als Chefin nicht vorgedrungen sei. Das hat sie dann aber schnell wieder revidiert, als ich sie dran erinnerte, dass sie mich persönlich vor der ursprünglichen Buchungsbestätigung zurückgerufen und sich nochmal nach der genauen Art des Shootings erkundigt hat - gut, dass ich mir ihren Namen damals notiert hatte.

Weiterhin meinte sie, dass sie ja das Zimmer für die Nacht dann nicht mehr vermieten könnte. Auch ne hinfällige Ausrede, denn das hatte sie mir ja bereits bei der Reservierung am Telefon gesagt und damit begründet, dass wir den regulären Übernachtungspreis zahlen müssten, egal ob wir übernacht bleiben oder nicht.

Also die Dame hat sich ziemlich in Widersprüche verwickelt, mir scheint fast, als hätten die ne andere Verwendung für das Zimmer und schieben jetzt nen Vorwand vor!

Die AGB stehen leider nicht auf der Internetseite des Hotels, aber ich werde sie mal anfordern!

Edit: Achja, das Shooting ist nicht wirklich gewerblich! Wobei die vom Hotel mit gewerblicher Nutzung einverstanden waren, als sie die Buchungsbestätigung geschickt haben! Sprich es geht denen wohl tatsächlich nur drum, dass sie das Zimmer jetzt einfach nicht mehr vermieten wollen und jede greifbare Ausrede dafür verwenden!
[gone] Retrographisches Atelier Paulus
04.02.2010
... und wolltest du die Fotos "wirtschaftlich verwenden" oder rein aus Spass an der Freude, also einem Hobby nachgehen?

Ist das so ein ganz besonders tolles Hotel oder ein "normales"?

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