Shootings nur mit Vertrag... 73
06.02.2010
Original von S. Eckhardt
Das, was Bonney in der Schublade zur Abschreckung hat, das gibt es wirklich!
Mal abgesehen von 1-2 Ergänzungen durch mich, war dass genau der Vertrag den mir ein Modell zur Ansicht schickte, weil sie diesen von einem Kollegen geschickt bekommen hatte, und den "etwas" merkwürdig fand... Klar, dass der Kollege Ihr erzählte hatte das alle das so machen, etc., bla bla bla...
#42Report
[gone] xxxxxx
06.02.2010
Was in der Regel nicht im Zusammenhang diskutiert wird, aber meiner Meinung nach unbedingt dazu gehört, ist die QUALITÄT der Fotos.
Mag ja sein, dass es gaaanz toll ist wenn das Model kommerzielle Rechte eingeräumt bekommt und alle Fotos des Shootings bearbeitet undgerahmt bekommt, die Fotos aber aussehen wie die letzte Grütze.
Und klar tritt auch in diesem Zusammenhang zu Tage: Was DANN ein GUTER Vertrag ist, darüber darf gestritten werden. Und das kann dann nur jede/r für sich entscheiden.
Ich habe auch schon mit Models geschrieben, die aufgrund meines Vertrages
-'nur' 15 i.d.R. gemeinsam ausgesuchte bearbeitete Aufnahmen
- ohne Bearbeitungsrechte
- Strafklausel bei Nichterscheinen,
die Zusammenarbeit mit mir ablehnten.
Dafür haben sie dann die Fotos auf der SC, die sie haben- und finden die gaaaanz toll (die Verträge dazu kenne ich nicht...). Und ich find meine auch ganz ordentlich. ;-)
Was solls, so sind alle zufrieden.
Mag ja sein, dass es gaaanz toll ist wenn das Model kommerzielle Rechte eingeräumt bekommt und alle Fotos des Shootings bearbeitet undgerahmt bekommt, die Fotos aber aussehen wie die letzte Grütze.
Und klar tritt auch in diesem Zusammenhang zu Tage: Was DANN ein GUTER Vertrag ist, darüber darf gestritten werden. Und das kann dann nur jede/r für sich entscheiden.
Ich habe auch schon mit Models geschrieben, die aufgrund meines Vertrages
-'nur' 15 i.d.R. gemeinsam ausgesuchte bearbeitete Aufnahmen
- ohne Bearbeitungsrechte
- Strafklausel bei Nichterscheinen,
die Zusammenarbeit mit mir ablehnten.
Dafür haben sie dann die Fotos auf der SC, die sie haben- und finden die gaaaanz toll (die Verträge dazu kenne ich nicht...). Und ich find meine auch ganz ordentlich. ;-)
Was solls, so sind alle zufrieden.
#43Report
06.02.2010
Einmal hat ein Model den von mir vorgelegten Vertrag nicht gelesen sondern mit den Worten kommentiert....
"Was steht denn drin ? Das Übliche ? Fotograf darf alles - Model darf nix ?"
Ich: "Genau....kennt dich aus, wa ?"
Sie hat gelächelt....druntergeschribbelt...danach haben wir geshootet.
War dreimal da. Also auch wenn sie eventuell immer noch nicht weiß was bei mir drin steht --- so schlecht können meine Konditionen wohl nicht sein.
:)
Okay...so ein Verhalten ist ne Ausnahme und das kann man anderen Models nicht empfehlen....
Nur für echt coole Socken geeignet. ^^
"Was steht denn drin ? Das Übliche ? Fotograf darf alles - Model darf nix ?"
Ich: "Genau....kennt dich aus, wa ?"
Sie hat gelächelt....druntergeschribbelt...danach haben wir geshootet.
War dreimal da. Also auch wenn sie eventuell immer noch nicht weiß was bei mir drin steht --- so schlecht können meine Konditionen wohl nicht sein.
:)
Okay...so ein Verhalten ist ne Ausnahme und das kann man anderen Models nicht empfehlen....
Nur für echt coole Socken geeignet. ^^
#44Report
06.02.2010
Original von BONNEY
[quote]Original von S. Eckhardt
Das, was Bonney in der Schublade zur Abschreckung hat, das gibt es wirklich!
Mal abgesehen von 1-2 Ergänzungen durch mich, war dass genau der Vertrag den mir ein Modell zur Ansicht schickte, weil sie diesen von einem Kollegen geschickt bekommen hatte, und den "etwas" merkwürdig fand... Klar, dass der Kollege Ihr erzählte hatte das alle das so machen, etc., bla bla bla...[/quote]
Ich habe eine Bitte: Wer eine richtig abschreckende Vertragsklausel kennt, möge mir bitte den entsprechenden Text per PN zuschicken. Ich habe auch den Vertrag eines Kollegen vorliegen, den ich ggf. durch diese oder jene weitere Gemeinheit noch etwas würzen möchte. Das Ergebnis werde ich dann hier im Forum als Anti-TFP-Vertrag veröffentlichen. Vielleicht wachen die Fotomodelle dann mal auf.
#45Report
[gone] xxxxxx
06.02.2010
Original von S. Eckhardt
[quote]Original von BONNEY
[quote]Original von S. Eckhardt
Das, was Bonney in der Schublade zur Abschreckung hat, das gibt es wirklich!
Mal abgesehen von 1-2 Ergänzungen durch mich, war dass genau der Vertrag den mir ein Modell zur Ansicht schickte, weil sie diesen von einem Kollegen geschickt bekommen hatte, und den "etwas" merkwürdig fand... Klar, dass der Kollege Ihr erzählte hatte das alle das so machen, etc., bla bla bla...[/quote]
Ich habe eine Bitte: Wer eine richtig abschreckende Vertragsklausel kennt, möge mir bitte den entsprechenden Text per PN zuschicken. Ich habe auch den Vertrag eines Kollegen vorliegen, den ich ggf. durch diese oder jene weitere Gemeinheit noch etwas würzen möchte. Das Ergebnis werde ich dann hier im Forum als Anti-TFP-Vertrag veröffentlichen. Vielleicht wachen die Fotomodelle dann mal auf.[/quote]
Wo ist das Problem, da erfindest du schnell was nettes!
Kreativität muss ja nicht aufs Fotografieren beschränkt bleiben ;-)
#46Report
06.02.2010
Mein Tfp-Test blabla Vertrag hat genau eine DinA4 Seite - die schicke ich vorab und gehe sie noch mal vor Ort mit dem Model durch.
Und ich wäre manchmal froh, wenn ich nur noch erklären müsste das ****TussiXYZGEILODelüx**** KEIN eingetragener Künstlername sondern ein MK-Nick ist. Manche können selbst so einfache Zusammenhänge nicht begreifen weil die Bildung fehlt. (Kein Generalissimus nur meine Erfahrung). Deswegen wird nur schnell überflogen und manchen ist es wohl zu peinlich zu fragen...
Eine Flitzpiepe ist in unseren Breitengraden (geburtsmässig sozusagen) übrigens ein dümmlicher Mensch, der Dinge wissen könnte - aber zu faul ist zu lernen. Mein Mathelehrer nannte mich ca. tausendmal so - und ich nenn meine Models auch gern mal....auch wenn ich jetzt gesteinigt werd.
angelina
Und ich wäre manchmal froh, wenn ich nur noch erklären müsste das ****TussiXYZGEILODelüx**** KEIN eingetragener Künstlername sondern ein MK-Nick ist. Manche können selbst so einfache Zusammenhänge nicht begreifen weil die Bildung fehlt. (Kein Generalissimus nur meine Erfahrung). Deswegen wird nur schnell überflogen und manchen ist es wohl zu peinlich zu fragen...
Eine Flitzpiepe ist in unseren Breitengraden (geburtsmässig sozusagen) übrigens ein dümmlicher Mensch, der Dinge wissen könnte - aber zu faul ist zu lernen. Mein Mathelehrer nannte mich ca. tausendmal so - und ich nenn meine Models auch gern mal....auch wenn ich jetzt gesteinigt werd.
angelina
#47Report
06.02.2010
Original von S. Eckhardt
---snip---
Ich habe eine Bitte: Wer eine richtig abschreckende Vertragsklausel kennt, möge mir bitte den entsprechenden Text per PN zuschicken. Ich habe auch den Vertrag eines Kollegen vorliegen, den ich ggf. durch diese oder jene weitere Gemeinheit noch etwas würzen möchte. Das Ergebnis werde ich dann hier im Forum als Anti-TFP-Vertrag veröffentlichen. Vielleicht wachen die Fotomodelle dann mal auf.
*LOL* - Ich hab' zu Anfang meiner MK-"Karriere" vor so 4 Jahren ein
-zugegeben- sehr nettes Shooting gehabt:
Bezahlt hab' ich (1*), nach dem Shooting legte mir das Model einen Vertrag vor,
in dem unter anderem stand, dass bei Verkauf der Aufnahmen 70% der
Einnahmen dem Model abzutreten sei ... . Vielleicht sollte ich den mal 'raussuchen und umschreiben.
(Modelverträge in diesem Sinn kannte ich bisher noch gar nicht, zumindest von professionellen Models. Unterschrieben hab' ich, da ich eh' nicht die Absicht hatte das Zeuchs zu verkaufen)
(1*)nochwas: Das Shooting kam eh' nur durch eine grandiose Verwechslung zustande:
Den Ort des Shootings gibt's in Bayern 2mal. Und ich dachte wenn so ein Mädel mal in der Gegend ist sollte man das Ganze nutzen.
... Schlussendlich hab' ich auch noch den Tank leergefahren ... Mindestens. :-)
#48Report
[gone] xxxxxx
06.02.2010
Original von Angelina Schöck
....auch wenn ich jetzt gesteinigt werd.
angelina
-Warum dürfen Frauen nicht zu den Steinigungen gehen, Mama?
-Weil es geschrieben steht. Deswegen.
-Ou. Einen Bart, Madame?
-Hach sie sehen doch, ich hab keine Zeit, zur Steinigung zu gehen. Er hat sich wieder an irgendwas den Magen verdorben.
-Steine, der Herr?
-Nein! Wir haben ja da oben auf dem Berg genug rumzuliegen.
-Nicht so frische wie diese hier. Sehen sie sich das mal an. Fühlen sie die Qualität. Das ist Handwerkskunst.
- hm. Naja gut. Dann nehmen wir zwei mit Spitzen... ähhh, und einen großen Flachen.
-Kann ich einen Flachen haben Mama?
-Pscht!
#49Report
06.02.2010
Original von bilderLEBEN *** New York, Tokio, Bosau *** ;-)
[quote]Original von S. Eckhardt
[quote]Original von BONNEY
[quote]Original von S. Eckhardt
Das, was Bonney in der Schublade zur Abschreckung hat, das gibt es wirklich!
Mal abgesehen von 1-2 Ergänzungen durch mich, war dass genau der Vertrag den mir ein Modell zur Ansicht schickte, weil sie diesen von einem Kollegen geschickt bekommen hatte, und den "etwas" merkwürdig fand... Klar, dass der Kollege Ihr erzählte hatte das alle das so machen, etc., bla bla bla...[/quote]
Ich habe eine Bitte: Wer eine richtig abschreckende Vertragsklausel kennt, möge mir bitte den entsprechenden Text per PN zuschicken. Ich habe auch den Vertrag eines Kollegen vorliegen, den ich ggf. durch diese oder jene weitere Gemeinheit noch etwas würzen möchte. Das Ergebnis werde ich dann hier im Forum als Anti-TFP-Vertrag veröffentlichen. Vielleicht wachen die Fotomodelle dann mal auf.[/quote]
Wo ist das Problem, da erfindest du schnell was nettes!
Kreativität muss ja nicht aufs Fotografieren beschränkt bleiben ;-)[/quote]
Sorry, selbst meine wildesten Fantasien waren bisher nicht halb so grausam wie die Wirklichkeit.
Wie findet Ihr beispielsweise dieses:
"Das Fotomodell erhält von dem Shooting 5 vom Fotografen ausgesuchte Bilder, die er nach eigenem Ermessen bearbeitet. Das Fotomodell kann sich gegen eine Zahlung von 100 EUR je Bild auch mehr Fotos heraussuchen und bearbeiten lassen." (Selbstverständlich darf auch in diesem fall der Fotograf ALLE Bilder nutzen.)
#50Report
[gone] Oliver Mandic
07.02.2010
Alle Bilder?!
Hihihihih... wahrscheinlich bin ich einfach nur zu schlecht, weil nicht alle der durchschnittlich 600 Schuss pro shoot so gut werden, dass ich sie 'rausgeben würde. :D
Oh Mann, mir wird bei der Lektüre einiger Beiträge hier ganz anders.
Aber zum Thema Vertrag: auch ich hab' einen Haufen tote Bäume hier liegen. Vollkommen sinnbefreit. Wer auf einem besteht, kriegt die URL, kann ihn sich ziehen und in doppelter Ausführung unterschrieben mitbringen. Ich druck' nix mehr.
Ich habe aber AGB, die hier ausliegen, wo sowas auch geregelt ist und pflege mich an mündliche Absprachen zu halten.
Und wer alle Fotos haben will, braucht gar nicht hier aufzuschlagen. Das kriegen nicht einmal meine Kunden, die den Regeltagessatz zahlen – will auch kein Mensch ernsthaft haben.
Nachtrag: die Allerwenigsten lesen sich den Scheiß, den sie mitunter unterschreiben, weil's ja "ach so seriös" ist, überhaupt durch. Immer wieder kam's dazu, dass NACH den shoots Sachen gefragt wurden, die explizit im Unterschriebenen Vertrag geregelt waren...
om.
Hihihihih... wahrscheinlich bin ich einfach nur zu schlecht, weil nicht alle der durchschnittlich 600 Schuss pro shoot so gut werden, dass ich sie 'rausgeben würde. :D
Oh Mann, mir wird bei der Lektüre einiger Beiträge hier ganz anders.
Aber zum Thema Vertrag: auch ich hab' einen Haufen tote Bäume hier liegen. Vollkommen sinnbefreit. Wer auf einem besteht, kriegt die URL, kann ihn sich ziehen und in doppelter Ausführung unterschrieben mitbringen. Ich druck' nix mehr.
Ich habe aber AGB, die hier ausliegen, wo sowas auch geregelt ist und pflege mich an mündliche Absprachen zu halten.
Und wer alle Fotos haben will, braucht gar nicht hier aufzuschlagen. Das kriegen nicht einmal meine Kunden, die den Regeltagessatz zahlen – will auch kein Mensch ernsthaft haben.
Nachtrag: die Allerwenigsten lesen sich den Scheiß, den sie mitunter unterschreiben, weil's ja "ach so seriös" ist, überhaupt durch. Immer wieder kam's dazu, dass NACH den shoots Sachen gefragt wurden, die explizit im Unterschriebenen Vertrag geregelt waren...
om.
#51Report
08.02.2010
Original von Daniel Fiebig Berlin
Ich schicke den Vertrag immer rechtzeitig vorher per Mail zu. Leider musste ich schon des öfteren feststellen, dass diese Mail dann nicht, wie empfohlen, genau durchgelesen wird, damit es hier vor Ort dann keine Diskussionen gibt oder gar der bereits ausgedruckte Vertrag direkt vor dem Shooting noch geändert werden soll oder muss.
Es ist eine alte Erfahrung, daß genau diejenigen, die am meisten Angst haben, über's Ohr gehauen zu werden, am leichtfertigsten alles unterschreiben, was man ihnen unter die Nase hält...
(Bei älteren Leuten oft anzutreffendes Phänomen - auf der einen Seite haben sie Angst vor Gangstern und Verbrechern und daß sie ausgeraubt werden können, in einem Maße, das jedem Realitätsbezug entbehrt, aber auf der anderen Seite lassen sie Krethi und Plethi in die Wohnung, ohne zu wissen, wer das eigentlich ist, und unterschreiben buchstäblich alles, das man ihnen hinhält, ohne es vorher zu lesen, geschweige denn zu verstehen. Anstatt einfach rigoros zu sagen "Ne, ne, ne - ich laß niemanden rein, wenn nicht mein Sohn/Tochter/Enkel dabei ist!!!")
Zur Sicherheit sollen sie den Vertrag aber auch direkt vorm Shooting nochmal durchlesen, damit sie sichergehen können, dass ich nicht noch rasch etwas verändert habe und ich hoffen kann, dass sie den Vertrag wirklich verstanden und auch gescheit durchgelesen haben... ;-)
Dass auch dem nicht so war, musste ich bisher erst einmal im Nachhinein feststellen, als sich ein Modell über das Thema "Namensnennung des Modells im Ermessen des Fotografen" (ich schrieb in der Bewertung statt des MK-Nicks ihren echten Vornamen) so beschwerte, dass das geplante Nachfolgeshooting gestrichen wurde...
An dieser Stelle wäre allerdings auch die Frage angebracht, wieso die Namensnennung "im Ermessen des Fotografen" liegen soll?
In dem Sinne, daß das Model keinen Anspruch darauf hat, daß bei jeder Verwendung der Model-Name mit genannt wird, ist das ja noch nachvollziehbar - das geht in vielen Fällen einfach nicht.
Aber wenn das Model bei einer Namensnennung mit seinem MK-Nick oder einem Pseudonym genannt werden möchte und nicht mit seinem bürgerlichen Namen, dann ist das etwas, was allein Sache des Models ist, und es tut dem Fotografen auch keinen Abbruch.
#52Report
08.02.2010
Original von HaraldW
Tom, möchtest du etwas konstuktives zum Thema beitragen oder nur einwenig herumpolemisieren?
Ich möchte die unangemessene Verwendung von Verbalinjurien als das bezeichnen, was sie ist: eine unangemessene Verwendung von Verbalinjurien. Und eine solche zeigt, wie ein Sprichwort so schön sagt, mit vier Fingern auf den zurück, der sie verwendet.
Wenn Du das als "Polemik" empfindest, dann bin ich gern polemisch.
Auch wenn das Model den Vertrag manchmal nicht wirklich versteht, den sie unterschreibt ist sie in der Regel besser 'dran als ohne.
Kann man so pauschal nicht sagen. "Ohne Vertrag" geht sowieso nicht, und ohne expliziten Vertrag gelten eben die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Damit ist ein Model jedenfalls nie wirklich "schlecht" dran.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier Fotografen einem unbedarften Model Knebelverträge unterschiebt. Obwohl S. Eckhardt etwas anderes zu berichten hatte, aber Ausnahmen gibt es immer.
Ich kann mir alles vorstellen - und vor allem auch, daß so mancher Fotograf seinen eigenen Vertrag genausowenig versteht wie das Model, das ihn unterschreiben soll...
#53Report
08.02.2010
Original von S. Eckhardt
Also ich möchte hier keinen Fotografenkollegen öffentlich bloßstellen. Aber ich behaupte, dass es unter uns MK-Fotografen eine nicht zu vernachlässigende Zahl von Fotografen gibt, die Fotomodelle übervorteilen.
Definiere mal "übervorteilen"...
[IMG]
Ich hatte ein Schlüsselerlebnis auf dem Gebiet vor etwa 3 Jahren, als ich mal bei einem Shooting eines bekannten und sehr renommierten Fetisch-Fotografen dabei war, und dessen Model-Release lesen durfte.
10 hochwertige Prints oder 10 Fotos für Web-Nutzung gegen unbeschränkte Veröffentlichungsrechte.
Ist das eine "Übervorteilung"? Wäre es eine "Übervorteilung", wenn ein Helmut Newton das machte? Ein Jean-Loup Sieff?
Es handelte sich um einen Fotografen, bei dem, salopp gesagt, die Models auf der Türschwelle übernachten, weil sie unbedingt mit ihm arbeiten wollen. Der vier von fünf Angeboten ablehnen muß, weil ihm schlicht die Zeit fehlt.
"Übervorteilung" ist etwas rein relatives. Natürlich kann man vor den Gerichten versuchen, Definitionen für den Begriff "angemessen" zu erstreiten - das führt letztlich immer dazu, daß Durchschnittswerte erhoben werden.
Umgekehrt: kann ein Model einen Fotografen "übervorteilen"?
Der Wert, den man der eigenen Arbeit, den eigenen Werken und der eigenen Person zumißt, ist immer ein vollkommen relativer, individueller. Übervorteilt mich ein Amateuraktmodel, das 500 Euro pro Stunde Aktshooting haben möchte? Wenn ich so uninformiert bin, nicht zu wissen, daß das ein eher ungewöhnliches Honorar ist?
Natürlich nicht - es gibt nämlich keine Pflicht, für maximal 100 Euro/Stunde Akt zu modeln. Es gibt gar keine Pflicht, Akt zu modeln.
Wenn ich einem Model sage: "Du zahlst Deine Anreise selber, kriegst kein Honorar, und ich bekomme alle Veröffentlichungsrechte, und Du bekommst 10 Bilder, die Du Dir an die Wand hängen darfst"...
"Übervorteilt" das irgendjemand?
Nein. Es ist mein gutes Recht, zu sagen: "Nur unter diesen Bedingungen mache ich Fotos mit Dir. Wenn Du das nicht willst - dann gibt es keine Fotos."
#54Report
08.02.2010
Original von bilderLEBEN *** New York, Tokio, Bosau *** ;-)
Na, wie du sagst, Georg- da kann man nur dankbar sein.
Ich mache deswegen kein Shooting ohne Shootingvereinbarung und gehöre zu den Wenigen, die auch sagen, was war.
Daher muss ich dann selbst auch mal mit einer Rachebewertung leben. Es lebe der aufrechte Gang!
Komisch. Mir passiert sowas nie.
#55Report
08.02.2010
Bin gerade mal über eine SC gestolpert, bei der das Model einen Vertrag "vorschlägt", auf eine äußerst clevere Art und Weise... Kommt sie zwar vermutlich nicht weit mit, aber scheinbar geht das mit den dreisten Forderungen, und Verträgen, auch anders herum... Auch Fotografen sollten also alles lesen... *lol*
(Frei wiedergegeben):
- Ich shoote nur mit Vertrag... (*narf*)
- Beim ersten Shooting immer mit Begleitperson... (*hüstel*)
- Ich verlange bei Shootings die Fahrkosten zurück, im Schnitt 20€, gehe davon aus dass jeder der mich zu einem Shooting einlädt dass gelesen, und akzeptiert, hat...
(Frei wiedergegeben):
- Ich shoote nur mit Vertrag... (*narf*)
- Beim ersten Shooting immer mit Begleitperson... (*hüstel*)
- Ich verlange bei Shootings die Fahrkosten zurück, im Schnitt 20€, gehe davon aus dass jeder der mich zu einem Shooting einlädt dass gelesen, und akzeptiert, hat...
#56Report
08.02.2010
Meine Shootings laufen fast ausnahmslos, sofern ich ihn nicht vergesse, mit Vertrag ab, sicher ist sicher. Natürlich habe ich mir nur ausgemahlt was alles passieren könnte und bisher weder rechtsanwaltliche noch andere Schreiben nach einen Shooting bekommen. Vielleicht ist der Fred langsam zu theorielastig, daher die Frage:
Musste schon mal einer ein Gericht oder einen Anwalt bemühen, um seine vertraglichen (Modelvertrag) Rechte durchzusetzen?
Oder landete jemand schon bei Gericht und der Vertrag wurde genauer geprüft?
Eventuell ist es besser, an diesen Beispielen zu diskutieren, sonst dreht sich diese Diskussion wie die Impressunspflichtendiskussionen oder die Homepagelinkdiskussionen im viel beschreibenen Kreise.
Ulf
Musste schon mal einer ein Gericht oder einen Anwalt bemühen, um seine vertraglichen (Modelvertrag) Rechte durchzusetzen?
Oder landete jemand schon bei Gericht und der Vertrag wurde genauer geprüft?
Eventuell ist es besser, an diesen Beispielen zu diskutieren, sonst dreht sich diese Diskussion wie die Impressunspflichtendiskussionen oder die Homepagelinkdiskussionen im viel beschreibenen Kreise.
Ulf
#57Report
08.02.2010
Original von Ulf Birckner (www.umlicht.de)
Musste schon mal einer ein Gericht oder einen Anwalt bemühen, ...
Nein, aber ich habe bereits zweimal Bilder entsorgt, weil ich auf diesen Streß keine Lust hatte! Ursache: Beide Male wurde der Vertrag nicht richtig gelesen, und auf einmal steckte ich, nach Übergabe der Bilder, in "Nachverhandlungen"... Beide Male ging es um den berühmten "Nichts unseriöses"-Punkt, das eine Mal war es sogar ein Tonstudiobesitzer, für den ich als Auftrag Portraits seiner beiden Künstlerinnen anfertigte... Angeblich ein Profi, was Verträge angeht, mit Anwalt... Einen passenden Passus, den ich als Laie nicht sofort auseinander nehmen konnte, fand aber keiner der Beteiligten... Weder der Manager, die Künstlerin, noch ihr Anwalt, oder der der Managers... Das Ende vom Lied: ICH war der Arsch, weil ich keinen schwammigen "Porno-Paragraphen" bei Portraitbildern zuließ... Hat mir ziemlich geschadet dass ich denen einen Gefallen tun wollte...
#58Report
08.02.2010
Was mit den Bilder geschieht, wenn sie einmal im Netz sind, das kann sowieso keiner wissen. Ob der berühmte Rechtsklick und dann einfach ab in eine osteuropäische Singleböre, interessant wäre, wenn sich dann jemand gegen den Fotografen wendet und ihn in Regress nehmen will. Meiner Meinung sind viele Aussagen aus Verträgen nur reine Absichtserklärungen, die in Wirklichkeit nie eingehalten werden können. Ich fühle mich bloß etwas sicherer, wenn sowas eben noch im Vertrag steht.
Ulf
Ulf
#59Report
08.02.2010
Auf die Schnelle gefunden:
Schwere Persönlichkeitsverletzung durch ungenehmigte Weitergabe und Veröffentlichung eines Personenfotos: Geltungsbereich einer in der Vergangenheit erteilten Zustimmung zur Erstveröffentlichung; Grad des Verschuldens und Höhe der Geldentschädigung
KG Berlin 25. Zivilsenat, 28.08.1998, 25 U 7198/97
Orientierungssatz
1. Hat eine Person vor Jahren der Veröffentlichung eines Fotos (das sie in der Unterwäsche eines bestimmten Herstellers zeigt) in Modezeitschriften und -beilagen zugestimmt, berechtigt diese Einwilligung nicht auch zur Veröffentlichung des Fotos in einer Publikumszeitschrift im Zusammenhang mit Berichten über Partnerschaften im Alltag und dort anzusprechende sexuelle Probleme.
2. Wird durch diese Art der Darstellung für die Leser, die die abgebildete Person (hier: einen promovierten Diplom-Volkswirt und Geschäftsführer eines Musikverlages, der Familienvater ist) kennen, der Eindruck erweckt, sie habe unter einem Pseudonym Angaben über ihr eigenes Intimleben gemacht, ist die darin liegende Persönlichkeitsrechtsverletzung so schwerwiegend, daß als Ausgleich und Genugtuung die Zahlung einer Entschädigung gerechtfertigt erscheint.
3. Hinsichtlich der Höhe ist nach dem Grad des Verschuldens zu differenzieren. Dieses rechtfertigt nur hinsichtlich der beklagten Zeitschrift eine Entschädigung in Höhe von 15.000 DM, die das Foto nicht nur veröffentlicht, sondern in Zusammenhang mit dem inkriminierten Bericht gestellt hat. Demgegenüber trifft hier den Fotografen und eine Fotoagentur, die das Foto weitergegeben haben, ein geringeres Verschulden, so daß diese jeweils eine Entschädigung in Höhe von 5.000 DM zu zahlen haben.
Schwere Persönlichkeitsverletzung durch ungenehmigte Weitergabe und Veröffentlichung eines Personenfotos: Geltungsbereich einer in der Vergangenheit erteilten Zustimmung zur Erstveröffentlichung; Grad des Verschuldens und Höhe der Geldentschädigung
KG Berlin 25. Zivilsenat, 28.08.1998, 25 U 7198/97
Orientierungssatz
1. Hat eine Person vor Jahren der Veröffentlichung eines Fotos (das sie in der Unterwäsche eines bestimmten Herstellers zeigt) in Modezeitschriften und -beilagen zugestimmt, berechtigt diese Einwilligung nicht auch zur Veröffentlichung des Fotos in einer Publikumszeitschrift im Zusammenhang mit Berichten über Partnerschaften im Alltag und dort anzusprechende sexuelle Probleme.
2. Wird durch diese Art der Darstellung für die Leser, die die abgebildete Person (hier: einen promovierten Diplom-Volkswirt und Geschäftsführer eines Musikverlages, der Familienvater ist) kennen, der Eindruck erweckt, sie habe unter einem Pseudonym Angaben über ihr eigenes Intimleben gemacht, ist die darin liegende Persönlichkeitsrechtsverletzung so schwerwiegend, daß als Ausgleich und Genugtuung die Zahlung einer Entschädigung gerechtfertigt erscheint.
3. Hinsichtlich der Höhe ist nach dem Grad des Verschuldens zu differenzieren. Dieses rechtfertigt nur hinsichtlich der beklagten Zeitschrift eine Entschädigung in Höhe von 15.000 DM, die das Foto nicht nur veröffentlicht, sondern in Zusammenhang mit dem inkriminierten Bericht gestellt hat. Demgegenüber trifft hier den Fotografen und eine Fotoagentur, die das Foto weitergegeben haben, ein geringeres Verschulden, so daß diese jeweils eine Entschädigung in Höhe von 5.000 DM zu zahlen haben.
#60Report
Topic has been closed
Zur Sicherheit sollen sie den Vertrag aber auch direkt vorm Shooting nochmal durchlesen, damit sie sichergehen können, dass ich nicht noch rasch etwas verändert habe und ich hoffen kann, dass sie den Vertrag wirklich verstanden und auch gescheit durchgelesen haben... ;-)
Dass auch dem nicht so war, musste ich bisher erst einmal im Nachhinein feststellen, als sich ein Modell über das Thema "Namensnennung des Modells im Ermessen des Fotografen" (ich schrieb in der Bewertung statt des MK-Nicks ihren echten Vornamen) so beschwerte, dass das geplante Nachfolgeshooting gestrichen wurde...
Ciao.
Daniel