Rechtliche Frage zum Thema "Bildbearbeitung" 41

16.02.2010
Original von Jörg N.
[quote]Original von Hermann Klecker

weiter zu b)
Der Glaube, daß sich die Rechte des Modells ändern, wenn es honoriert wird, kommt aus dem Kunsturhebergesetz. Genau aus § 22, 2. Satz.
Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt


Dieser kursive Satz greift dann, wenn kein eindeutiger Vertrag vorhanden ist (im Zweifel). Aber wenn ein Vertrag vorhanden ist, der eine Nutzung zulässt oder ausschliesst, interessiert es überhaupt nicht, ob Geld geflossen ist oder nicht. Daher sind Aussagen wie "nicht bei TfP, also ohne daß ein Honorar bezahlt wurde. " oder Ähnliches einfach falsch.

Original von Hermann Klecker
Imho Pflichtlektüre für Moderatoren eines Modelle/Fotografenforums.


Ist das wirklich das Niveau auf dem Du diskutieren willst?[/quote]

Ich dachte eigentlich, Voraussetzung für die Tätigkeit eines Moderators, ist die Fähigkeit geschriebene Sätze dem Sinn nach zu erfassen und zu verstehen.

Ich hatte oben geshcrieben

es muss nicht im Vertrag geregelt sein, um bearbeiten und die Bearbeitung nutzen zu dürfen, bedarf es einer Zustimmung des Urhebers:. Im Klartext, entweder hat der Urheber irgendwo ausdrücklich zugestimmt oder ...

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