Gewerbeanmeldung wer hat Ahnung? 61

Original von phototraum® [das neue Studio nimmt Form an]
[quote]Original von Enno Kiel

Kleinunternehmer können sich auf Antrag von der Umsatzsteuer befreien lassen, wenn sie nicht mehr als 17.500,00€ im Jahr umsetzen!
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Jupp, da hast Du mich jetzt erwischt. Glückwunsch!

Da sich mein gesamtes berufliches Umfeld im reinen Dienstleistungsgeschäft bewegt, komme ich da schnell durcheinander.

Ändert aber nichts an der Tatsache, dass man auf der Rechnung angeben muss, dass man aufgrund der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer berechnet.


[quote]Original von Enno Kiel

Im übrigen gilt: Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer sind ein und das selbe. "Mehrwertsteuer" gibt es in dem Sinne nicht mehr. Wenn also von der Mehrwertsteuer gesprochen wird, handelt es sich immer um "Umsatzsteuer".



Umsatz- und Mehrwertsteuer sind NICHT dasselbe!
Der Wert wohl schon, aber der Endverbraucher zahlt grundsätzlich eine Mehrwertsteuer auf Umsatzsteuerpflichtige Waren, während diese beim Unternehmer dann zur Umsatzsteuer wird, die er an den Fiskus abzuführen hat. Abzüglich natürlich der Vorsteuer, die er ggf. gegen rechnen kann.

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Ich darf mal das Wiki zitieren:

Seit der Harmonisierung des Steuersystems 1967 wird im deutschen Sprachraum – mit Ausnahme der Schweiz – der Ausdruck „Umsatzsteuer“ gleichbedeutend mit Mehrwertsteuer (MwSt) verwendet. Damals wurde das Umsatzsteuersystem auf die sogenannte Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug umgestellt. Dabei wird nur die Wertschöpfung, also der von einer Unternehmung erwirtschaftete Mehrwert, mit Umsatzsteuer belastet. Der Endverbraucher hingegen muss die Umsatzsteuer in voller Höhe bezahlen.


PS: Geraucht habe ich übrigens gerade Gauloises Blondes Rot - ich weiß; ist wirklich schwachsinnig, aber die Sucht... nunja...

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